Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft sehr beliebt bei Gründern und Start-ups in Deutschland. Doch welche praktischen Schritte sind mit der GmbH Gründung verbunden? Welche Verträge sind zu empfehlen? Wo muss die GmbH Gründung angemeldet werden? Und was kostet die GmbH Gründung eigentlich? Und was ist die GmbH i.G. eigentlich?
Auf diese und weitere Fragen geben wir Ihnen nachfolgend Antworten, sodass die Formalien im Gründungsprozess für Sie nicht zur Hürde werden. Nutzen Sie das GmbH-Gründungspaket, um rechtssicher und schnell zu gründen.
Die Gründung einer GmbH ist mit zahlreichen administrativen Schritten verbunden. Für eine reibungslose und schnelle Gründung, steht Ihnen das GmbH-Gründungspaket zur Verfügung - mit Rund-um-Service für einen günstigen Preis.
Für die GmbH Gründung müssen Sie ein Geschäftskonto eröffnen, um die Stammeinlagen zu tätigen. Ist dies erfolgt, meldet der Notar Ihre GmbH beim Handelsregister an - mehr in den Angeboten.
Gewerbeamt, Finanzamt, IHK oder Genossenschaften - welche Ämter und Formalitäten bei der Gründung einer GmbH abgearbeitet werden müssen, zeigen wir Ihnen im Kapitel Unternehmen anmelden auf.
Im Vorfeld der GmbH Gründung stellt sich für viele Gründer die Frage, welche Rechtsform für die Selbstständigkeit zu wählen ist. Für diesen Auswahlprozess haben wir Ihnen im Kapitel Rechtsform bereits zahlreiche Informationen zu den einzelnen Rechtsformen zusammengestellt. Daher gehen wir an dieser Stelle lediglich auf zentrale Punkte der GmbH ein:
Als Alternativen zur GmbH Gründung sind bspw. zu nennen:
Nutzen Sie auch ein Tool zum Rechtsform-Vergleich.
Das GmbH-Gründungspaket umfasst u. a. die Unterstützung durch einen Anwalt bei den Verträgen für die GmbH-Gründung, die Eröffnungsbilanz und einen Telefonservice bis zu erfolgreichen Eintragung.
Zum GmbH-GründungspaketWenn Sie sich für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Ihre Gründung entschieden haben, geht es an die praktischen Schritte. Für die Gründung ist ein Notar notwendig. Der Notar muss den Gesellschaftsvertrag beurkunden und reicht ihn dann beim Handelsregister ein. Im Einzelnen sind es folgende Schritte:
In der Zeit zwischen der notariellen Beurkundung und der tatsächlichen Eintragung firmiert die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Zusatz in Gründung - kurz GmbH i.G.
Wie hoch die Kosten der GmbH Gründung ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich können Sie von einem mittleren drei- bis niedrigen vierstelligen Betrag ausgehen. Zu den Kostenpositionen bei der Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zählen:
Weitere Kosten, die unmittelbar nach der GmbH Gründung anstehen, sind die Mitgliedsgebühren bei der IHK oder HWK. Die Zahlungsaufforderungen erhalten viele Gründer direkt zeitnah nach dem Start. Für mehr Details haben wir Ihen detaillierten Überblick zu den Gründungskosten inkl. Beispiele zusammengestellt.
Neben der Finanzierung durch Hausbank und Fördermittel gibt es noch:
Der erste Schritt der Anmeldung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt im Handelsregister. Dies wird, wie bereits erwähnt, durch den Notar beim zuständigen Amtsgericht in die Wege geleitet. Nach der Eintragung erhalten Sie zügig Post vom Finanzamt für die steuerliche Erfassung. Allerdings haben auch Sie daran ein Interesse, da Sie vom Finanzamt eine Steuernummer brauchen, um Rechnungen schreiben zu können. Das Finanzamt möchte in diesem Zusammenhang eine Vielzahl an Unterlagen haben wie etwa:
Aus den angeforderten Unterlagen geht dann auch schon das nächste Amt hervor, bei dem Sie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung anmelden müssen: das Gewerbeamt. Beim Gewerbeamt gibt es entsprechende Vordrucke für die Anmeldung. Wie die Anmeldung im Detail verläuft, haben wir Ihnen auf der Seite Anmeldung beim Gewerbeamt zusammengestellt.
Neben diesen wichtigen Ämtern gibt es dann noch eine weitere Anzahl an Behörden wie die Berufsgenossenschaft, die IHK oder HWK sowie die Bundesagentur für Arbeit, bei denen Sie die Anmeldung nach der GmbH Gründung vornehmen müssen: alle Details.
Achtung Abzocke bei der GmbH-Gründung: Nach dem Eintrag ins Handelsregister erhalten viele Gründer merkwürdige Zahlungsaufforderungen für verschiedene Verzeichnisse.
HR-Betrug vermeidenEin zentraler und zwingend erforderlicher Vertrag bei der Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der Gesellschaftsvertrag. Dieser muss unbedingt enthalten:
Es bietet sich an, im Gesellschaftsvertrag auch die Bestellung der Geschäftsführer zu regeln, da eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zwingend Geschäftsführer erfordert. Zudem kann der Gesellschaftsvertrag noch weitere Punkte enthalten, um spezielle Regelungen zu treffen.
Die GmbH Gründung kann auch mit einem durch das Gesetz vorgegebenen Musterprotokoll erfolgen. Dies kann verwendet werden, wenn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung maximal drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer haben soll. Beim Einsatz des Musterprotokolls dürfen allerdings keine zusätzlichen Bestimmungen getroffen werden, die vom Gesetz abweichen würden.
Weiterhin ist die Gesellschafterliste notwendig, die folgende Angaben der Gesellschafter zu enthalten hat:
Wird das Musterprotokoll verwendet, fungiert dies auch als Gesellschafterliste. Weitere Dokumente, die bei der GmbH Gründung zu empfehlen sind, sind:
Die Buchführung ist für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung relativ komplex. Es kann keine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) angewandt werden. Stattdessen erfolgt die doppelte Buchführung bzw. Bilanzierung. Mehr Details dazu finden Sie hier. Ein wenig Erleichterung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für kleine Kapitalgesellschaften hat das Micro-Bilanz-Gesetz gebracht.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat wie andere Kapitalgesellschaften auch, spezielle Pflichten auch lange nach der Gründung zu erfüllen. Wesentlich ist dabei die Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger. Zudem sind auch weitere Veränderungen nach der GmbH Gründung wie bspw. eine Kapitalerhöhung, die Veränderung des Geschäftszwecks oder Änderungen der Gesellschafter dem Handelsregister zu melden.
Zu den Pflichten gehört auch die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung zum Jahresabschluss innerhalb einer Frist von acht bzw. elf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Die Gesellschafterversammlung ist ohnehin ein zentrales Organ und muss bei bestimmten Entscheidungen einberufen werden.