| Existenzgründung mit der Ein Personen GmbH
Um bei einer Existenzgründung die Haftung auf das Firmenvermögen zu begrenzen bietet Ihnen als Einzelunternehmer die Ein Personen GmbH eine Möglichkeit. Für die Rechtsform der Ein Personen GmbH gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für die "normale" GmbH.
Dazu gehören unter anderem:
- ... dass die Haftung auch bei dieser Form der GmbH auf die Höhe der Einlage beschränkt ist.
- ... dass der geschäftliche Zweck der Gesellschaft der Betrieb eines Handelsgewerbe ist.
- … dass es ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 € gibt.
- … dass der Geschäftsführer auch bei der Ein Personen GmbH eine Sorgfaltspflicht besitzt.
- … dass der Firmenname aus dem Namen des Existenzgründers, aus einer Kombination von Buchstaben sowie aus einer Sachbezeichnung oder aus Phantasiebegriffen bestehen kann. Allein der Zusatz GmbH ist obligatorisch.
- … dass eine Ein Personen GmbH eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen muss und bei Gründung eine Eröffnungsbilanz benötigt.
- … dass der Gewinn der Gesellschaft der Körperschaftsteuer unterliegt.
Eine ausführliche Beschreibung der Regeln für die GmbH, die auch für eine Ein Personen GmbH gelten, finden Sie hier.
Bei der Gesellschaftsform der Ein Personen GmbH können Sie als eigener angestellter Geschäftsführer in Ihrem Unternehmen agieren. An dieser Stelle sei auf die wesentlichen Unterschiede zu den anderen Rechtsformen für Einzelunternehmen (Kleingewerbe, Kaufmann, Freiberufler) hingewiesen, bei denen sich Ihre Haftung stets auch auf das Privatvermögen erstreckt.
Haftung
- Gegenüber Gläubigern besteht bei in der Regel nur eine Haftung mit dem Vermögen der Gesellschaft. Eine Haftung mit dem Privatvermögen kann bei Krediten oder Bürgschaften vereinbart werden und ist oft eine Voraussetzung für die Finanzierung.
Startkapital
- Für die Gründung der Gesellschaft muss Startkapital in Höhe von 25.000 € aufgebracht werden, von dem zumindest die Hälfte sofort eingezahlt werden muss (Zeitpunkt ist die Eintragung ins Handelsregister).
- Sie können das Startkapital als Sach- oder Bareinlage oder als Mischung auch Sach- und Bareinlage für die Ein Personen GmbH leisten.
Gründungsformalitäten
- Die Gründungskosten sind höher, da der Gesellschaftsvertrag bzw. das Musterprotokoll notariell beglaubigt werden muss. Zudem erfolgt der Eintrag der Ein Personen GmbH ins Handelsregister.
- Auch für die 1-Personen-GmbH gilt die Pflicht, sich im Transparenzregister zu registrieren. Einzutragen sind GmbH und der alleinige Gesellschafter als wirtschaftlich Berechtigter.
- Das GmbH-Gesetz stellt ein Musterprotokoll für die Gründung der Gesellschaft zur Verfügung, das neben dem Gesellschaftsvertrag auch einen Vordruck für die Bestellung zum Geschäftsführer und die Gesellschafterliste enthält.
- Außerdem muss der Geschäftsführer gleich nach dem Notartermin das Geschäftskonto der 1-Mann-GmbH eröffnen.
| Weitere Rechtsformen für Einzelunternehmen
Einzelunternehmen gründen in der Übersicht
Es gibt verschiedene Alternativen zu Gründung der Ein Personen GmbH: