Freiberuflich selbstständig: Berufe und Steuern im Überblick

Der Status einer freiberuflichen Tätigkeit ist an Bedingungen geknüpft, oft sind auch bestimmte Qualifikationen zu erbringen. Dafür entfällt die Gewerbesteuer.

Wir erläutern den Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden, nennen Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten und gehen auf mögliche Rechtsformen ein.

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Für-Gründer.de Redaktion

Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

Er ist Interviewpartner in anderen Medien und verfasst Fachbeiträge zu Gründungsthemen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer
  • Das Finanzamt entscheidet über den Freiberufler-Status
  • Die Anmeldung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Einige Freiberufler sind kammerpflichtig
  • Mögliche Rechtsformen sind PartG, GbR, GmbH und UG

  | Freiberufler werden: Partnerschaft, GbR, GmbH & UG

Wenn Sie Freiberufler werden, sind Sie zunächst alleine tätig, können jedoch auch Angestellte haben.

  • Mehrere Freiberufler schließen sich in einer Partnerschaft zusammen.
  • Bei einem Zusammenschluss von Freiberuflern als GbR bleibt der Vorteil der Gewerbesteuerbefreiung erhalten. Wichtig ist jedoch, dass alle Mitgründer einen Freien Beruf ausüben.

Auch die Gründung einer GmbH sowie der Unternehmergesellschaft (UG) ist für Freiberufler möglich, um die Haftung zu beschränken - sollte jedoch mit der jeweiligen Standesorganisation abgesprochen werden, bevor Sie Freiberufler werden. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft unterliegen die Gewinne der Gesellschaft jedoch der Gewerbesteuerpflicht. Damit entfällt das Privileg der Gewerbesteuerfreiheit für Freiberufler.

Tipp

Alle wichtigen Stationen für die Anmeldung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Freiberufliche Tätigkeit anmelden

  | Haftung und Startkapital für Freiberufler

Freiberufler werden bedeutet in der Regel, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften, sofern Sie keine GmbH oder UG gründen. Startkapital ist daher oft nicht nötig, wenn Sie Freiberufler werden - außer bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft natürlich. 

Aufgrund der persönlichen Haftung ist es insbesondere für Freiberufler wichtig, sich frühzeitig um das Thema Versicherung für Freiberufler zu kümmern.

  | Was sind Freie Berufe?

Für viele Existenzgründer stellt sich die Frage, wann man eine freiberufliche Tätigkeit ausübt und damit den Status Freiberufler erfüllt. Die Abgrenzung zu einem klassischen Gewerbe ist dabei nicht immer klar und eindeutig. Zuständig für die Anerkennung ob eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist das Finanzamt.

Grundsätzlich gilt, dass Freiberufler wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten ausüben, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Hierzu zählen gemäß § 18 Einkommensteuergesetz und § 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften folgende Freie Berufe:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen
  • Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigte
  • Ingenieure, Architekten,
  • Handelschemiker, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige,
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnliche Berufe sowie Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher

Die im Einkommensteuergesetz genannten Freien Berufe wie Anwalt, Buchprüfer oder Ingenieur werden als Katalogberufe bezeichnet. Daneben haben sich auch einige den Katalogberufen ähnliche Freie Berufe etabliert. Dazu zählt das IFB:

  • Aushilfsmusiker, Bergführer, Bildhauer, Designer, Diätassistent, Dirigent, EDV-Berater, Erfinder, Erzieher, Fotografen, Kameramann, Künstler, Dozent, Logopäde, Magier, Marketingberater, Marktforscher, Musiker, Raumgestalter, Schauspieler, Schriftsteller, Tanzlehrer, Tanz- und Unterhaltungsmusiker, Unternehmensberater, Visagist, Werbetexter und viele weitere.

Es empfiehlt sich Rücksprache mit einem Steuerberater oder Anwalt zu halten, damit der Status Freiberufler eindeutig geklärt werden kann. Zudem können Sie beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen.

Sehr häufig werden Freiberufler mit Freelancern (freien Mitarbeitern) verwechselt. Doch das ist leider nicht immer korrekt, denn während der Begriff Freiberufler die ausgeübte Tätigkeit beschreibt, ist Freelancer die Art der Beschäftigung im Sinne von Angestellt, Selbstständig etc.

  | Kammerpflicht und Qualifikationen

Oftmals gibt es berufsständische Kammern (oder Standeskammern) bei denen Sie sich registrieren müssen, wenn Sie sich als Freiberufler selbstständig machen möchten. Kammerpflichtige Freie Berufe sind:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
  • Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Architekten, beratende Ingenieure

Wir haben Ihnen die Adressen und Kontaktdaten zu den berufsständischen Kammern zusammengestellt.

Erforderliche Qualifikationen für Freie Berufe

Bei den Freien Beruf gilt, ähnlich wie bei den meisterpflichtigen Handwerksberufen, dass für eine Existenzgründung mit einer freiberuflichen Tätigkeit eine hohe fachliche Kompetenz und eine Ausbildung nachgewiesen werden muss.

  • Sofern Sie als Freiberufler Mitglied in einer Kammer sein müssen, erfolgt der Nachweis bei Ihrer Kammer.
  • Für andere Freiberufler ohne Kammerpflicht muss der Nachweis gegenüber öffentlichen Institutionen erbracht werden.

Wenden Sie sich als Freiberufler an die für Sie zuständige Standeskammer um die exakten Anforderungen an die berufliche Qualifikation zu erfahren.

Tipp

Als Freiberufler haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Anfang an richtig versichert sind. Welche Versicherungen für Freiberufler sinnvoll sind, erfahren Sie hier!

Versicherungen für Freiberufler

  | Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Nachfolgende Infografik hilft Ihnen Schritt für Schritt dabei herauszufinden, ob Sie ein Freiberufler sind.

  | Recht und Steuern für Freie Berufe

Folgende rechtlichen und steuerrechtlichen Punkte sollten Sie als Freiberufler bei Ihrer Existenzgründung beachten:

  • Rechtsform für Freiberufler
    Als Einzelkämpfer haben Sie den Status Freiberufler. Für den Zusammenschluss von mehreren Freiberuflern gibt es die spezielle Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft. Sie können sich aber als Freiberufler auch in einer GbR oder GmbH selbstständig machen. Bei einer GmbH geht Ihnen aber die Gewerbesteuerfreiheit  für Freiberufler verloren.
Tipp

Unser Rechtsformtest hilft bei der Wahl der geeigneten Rechtsform.

Zum Test
  • Anmeldung für Freiberufler zum Start der Selbstständigkeit
    Wenn Sie sich als Freiberufler selbstständig machen, müssen Sie sich nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt anmelden. Erfahren Sie mehr über die Anmeldung.
  • Rentenversicherung für Freiberufler
    Pflichtversicherung: Für Freie Berufe, für die eine Standeskammer besteht, ist die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der Kammer Pflicht. Durch die Mitgliedschaft werden automatisch Beiträge für die Rentenversicherung an das Versorgungswerk für die Freiberufler fällig. Zudem gibt es auch weitere Freie Berufe, die über Pflichtzahlungen an die Rentenversicherung leisten müssen, da sie als besonders schutzbedürftig gelten. Zu diesen zählen bspw. Lehrer, Hebammen, Seelotsen oder Küstenschiffer. Natürlich können alle übrigen Freiberufler auch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen oder privat für die Rente vorsorgen.
  • Künstlersozialkasse für Freie Berufe
    Künstler und Publizisten müssen sich bei der Künstlersozialkasse versichern. Die Künstlersozialkasse fungiert dann als Rentenversicherung, übernimmt aber auch Aufgaben der Krankenversicherung und Pflegeversicherung für die Freiberufler.
  • Krankenversicherung für Freiberufler
    Wenn für Sie als Freiberufler nicht die Künstlersozialkasse ohnehin eine Pflicht ist, müssen Sie sich zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden.
  • Steuern für Freiberufler
    Freiberufler haben das Privileg, in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Eine Gewerbesteuererklärung geben Freiberufler nur ab, wenn Teile des Gewinns aus gewerblicher Tätigkeit stammen. Fragen dieser Art sollten Freiberufler mit dem Steuerberater besprechen.
  • Girokonto oder Geschäftskonto: Wir erläutern, was für Freiberufler am besten ist.
Tipp

Geben Sie zeitraubende steuerliche Themen an Ihren Steuerberater ab. Und dank den speziellen Steuerberatungspaketen für Freiberufler sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld!

zu den Steuerberatungspaketen

Buchhaltung und Buchhaltungs-Tools

Die relevante Buchhaltungsmethode für Freiberufler ist die einfache Buchführung, die relevante Methode der Gewinnermittlung die EÜR. Vereinfacht gesagt, sind hier zwei Dinge wichtig:

  • Einnahmen: Welche Kundenrechnung ist geschrieben, versandt und bezahlt?
  • Ausgaben: Welche Lieferantenrechnung ist erfasst und bezahlt?

Hilfreich für Buchhaltung und Büroarbeit ist eine gute Buchhaltungssoftware, die speziell für die EÜR geeignet ist (EÜR-Software). Aus unserem Vergleich für Buchhaltungssoftware empfehlen wir folgende Programme:

  • sevdesk: bestes Allround-Programm, sehr einfach zu bedienen
  • Lexware Office: bestes Programm für Belegbuchung und Geschäftskonten-Abstimmung; einfach zu bedienen und flexibel erweiterbar
Zum Buchhaltungssoftware-Vergleich

Welche Versicherung für Freiberufler?

Bei der Unternehmensgründung geht es auch darum Risiken zu vermeiden. Für viele Risiken, die Sie nicht beeinflussen können, gibt es Versicherungen, damit die finanziellen Auswirkungen nicht schon ein frühes Aus bedeuten. Doch welche Versicherung lohnt sich für Freiberufler? Machen Sie die Bedarfsanalyse.

  | Unser Fazit

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, sofern sie keine Kapitalgesellschaft gründen. Die Einordnung als Freiberufler nimmt das Finanzamt vor. Bestimmte Katalogberufe zählen grundsätzlich als freiberuflich:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Dolmetscher
  • Designer und Künstler
  • Fotografen

Einige davon müssen sich bei Kammern registrieren lassen und Qualifikationen (z. B. Ausbildung) nachweisen. Künstler und Publizisten müssen in die Künstlersozialkasse einzahlen.

Wer sicherstellen will, dass mit der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit alles glatt läuft, kann das Gründerpaket für Freiberufler nutzen.

Zum Freiberufler-Paket
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Autor: René Klein
Chefredakteur
René Klein Chefredakteur

Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

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