- Wichtigste Voraussetzungen: 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 und Selbstständigkeit erfolgt Vollzeit
- Wichtigste Unterlagen: Business- und Finanzplan sowie eine fachkundige Stellungnahme
- Prüfung: Das Arbeitsamt entscheidet in eigenem Ermessen über die Bewilligung. Mit diesen Tipps überzeugen Gründer den Arbeitsvermittler.
- Hilfe: Die Gründung aus der Arbeitslosigkeit wird durch kostenfreie Coaching-Angebote per AVGS gefördert.

| Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss unterstützt Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. In der Startphase dient der Zuschuss für den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG 1). Der Antrag auf den Gründungszuschuss erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die Gewährung des Gründungszuschusses setzt insbesondere voraus:
- 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld: Zeitraum, in dem Sie noch ALG 1 beziehen könnten
- Fachliche Eignung des Gründers: Qualifikationen müssen dargestellt werden
- Tragfähigkeit des Konzepts: Bestätigt durch die sogenannte fachkundige Stellungnahme (z.B. durch IHK, Gründungscoach, Steuerberater)
Gesetzlich ist der Gründungszuschuss in § 93 SGB 3 geregelt. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Es handelt sich um eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur.
Die Arbeitsagentur trifft auf Basis der umfangreichen Antragsunterlagen die Entscheidung für oder gegen die Bewilligung. Gegen die Ablehnung ist ein Widerspruch möglich (mehr zu Frist und Inhalt des Widerspruchs).
Die Förderung ist gerade als Anschubfinanzierung interessant. Die Höhe ist jedoch nicht pauschal festgelegt, sondern hängt vor allem vom individuellen ALG1-Anspruch ab. Die nachfolgende Tabelle zeigt grob auf, wie sich die Höhe des Gründungszuschusses ergibt.
| Phase | Berechnung |
| 1. Phase 6 Monate | Monatlich: ALG 1 + 300 € pauschal |
| 2. Phase 9 Monate | Monatlich: 300 € pauschal |
Im nächsten Kapitel erfahren Sie, mit wie viel Gründungszuschuss Sie planen können (inkl. Rechenbeispiel).
Schnell zu den wichtigsten Schritten:
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Wie erhalte ich den Antrag und fülle ihn aus?
- Welche Unterstützung gibt es für mich?
Gründungszuschuss, Existenzgründungszuschuss oder Gründerzuschuss meinen ein und dasselbe Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Die Konditionen sind in jedem Bundesland gleich - von Bayern im Süden über NRW bis hin nach Berlin und Hamburg im Norden.
Neben dem Gründungszuschuss gibt es in einigen Bundesländern wie Bayern, NRW oder Berlin Gründerstipendien und Meistergründungsprämien als Zuschuss für den Start. Details finden Sie auf unserer Seite Förderprogramme der Bundesländer.
Für Arbeitslose, die ALG II erhalten, steht der Gründungszuschuss nicht zur Verfügung. Stattdessen können sie das Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen.

- Kostenfrei durch AVGS-Förderung
- Umfassende Hilfe beim Antrag
- Alle Unterlagen erstellen
- Tipps für Gespräche mit dem Amt

| Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Höhe des Gründungszuschusses kann insgesamt bis zu 20.000 € betragen. In der Praxis erhalten die meisten Gründer und Gründerinnen in Summe zwischen 10.000 und 15.000 €.
Die Zuschussleistung ergibt sich auf Basis des individuellen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 €.
Die Auszahlung des Gründungszuschusses erfolgt nicht als Gesamtbetrag, sondern in monatlichen Zahlungen. Maximal über einen Zeitraum von 15 Monaten.
Im Detail sind Höhe und Dauer des Gründungszuschusses in § 94 SGB 3 geregelt. Wir erklären, was der Gesetzestext in der Praxis bedeutet.
Die 2 Phasen der Förderung
- Phase 1: 6 Monate ein Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 € pauschal zur sozialen Absicherung (bspw. Krankenversicherung)
- Phase 2: 9 weitere Monate ein Zuschuss von pauschal 300 € zur sozialen Absicherung. Hinweis: Die Phase 2 muss erneut beantragt werden.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes hat einen entscheidenden Einfluss auf den Umfang des Gründungszuschusses, mit dem Selbstständige planen können.
Rechenbeispiel zur Höhe des Gründungszuschusses
Die Gründer Marie und Tim beantragen den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt für die Umsetzung ihrer Geschäftsidee. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie hoch der Gründungszuschuss in Abhängigkeit des jeweiligen ALG1-Anspruchs ausfällt.
| Gründungszuschuss Berechnung | Marie | Tim |
| Brutto-Gehalt (mtl.) | 3.500 € | 5.000 € |
| Lohnsteuerklasse | I | II |
| Kinder | Ja | Nein |
| ALG1 Anspruch | 1.515 € | 1.885 € |
| 1. Phase: 6 Monate | 1.515 € + 300 € = 1.815 € pro Monat | 1.885 € + 300 € = 2.185 € pro Monat |
| 2. Phase: 9 Monate | 300 € pro Monat | 300 € pro Monat |
| Gesamtsumme Gründungszuschuss | 13.590 € | 15.810 € |
Der Arbeitslosengeldanspruch hängt von u.a. folgenden Faktoren ab:
- dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen der vergangenen 12 Monate
- dem Arbeitsort
- der Lohnsteuerklasse und
- ob Kinder zum Haushalt gehören.
Bei sehr hohen Gehältern greift bei der Berechnung des Gründungszuschusses die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, der maximal bei der Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes berücksichtigt wird.
Abhängig von verschiedenen Faktoren liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 8.450 € pro Monat. In diesem Fall beträgt der ALG 1 Anspruch - je nach Steuerklasse - etwa 2.500 bis 3.000 € im Monat.
Das Arbeitsamt bietet einen Rechner zur Selbstberechnung des Arbeitslosengeldes.
Steuern beim Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Gemäß § 3 Nr. 2a Einkommensteuergesetz (EStG) fallen keine Steuern auf den Gründungszuschuss an.
Der Gründungszuschuss unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet, dass der Gründungszuschuss auch nicht zu anderen Einkommen hinzugerechnet wird. Damit hat der Gründungszuschuss keinen Einfluss auf den Steuersatz und damit die Steuerbelastung.
In der Steuererklärung geben Selbstständige, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vornehmen, den Gründungszuschuss in der Anlage EÜR an. Dies erfolgt über einen Eintrag als steuerfreie Betriebseinnahme und dann dem Eintrag im Feld abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 EStG.
Fazit: Die Höhe des Gründungszuschusses ist attraktiv zum Start in die Selbstständigkeit. Doch es gibt ein paar Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.
Weitere Detailfragen zum Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden - auch wenn die Gründung nicht erfolgreich verläuft. Bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit ist das Arbeitsamt jedoch unverzüglich zu informieren, da dann die Zahlung des Zuschusses eingestellt wird.
Zurückzuzahlen ist der Gründungszuschuss, wenn die Angaben, die zur Bewilligung geführt haben, vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig waren.
Nein. Der Anspruch auf ALG 1 ist eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss. In der Praxis ist es möglich, dass nach guter Vorbereitung mit dem Arbeitsamt, die Gründung einige Tage nach Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgen kann.
Nein. Für ALG II Bezieher stellt das Jobcenter das Einstiegsgeld für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zur Verfügung.
Nein. Dem Arbeitsamt dürfen keine Kosten für die fachkundige Stellungnahme entstehen.
Ja. Nach Vollendung des für die Regelaltersrente erforderlichen Lebensjahres endet die Förderung durch den Gründungszuschuss.
Nein. Es gelten die Ruhentatbestände nach §§ 156 bis 159 SGB III. Somit ist eine Antragstellung während der Sperrzeit nicht möglich.
| Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Für den erfolgreichen Antrag auf den Gründungszuschuss müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anspruch auf ALG1: Nur Personen, die ALG1 erhalten, können den Gründungszuschuss beantragen
- Ausreichend Restanspruch auf ALG1: Zum Zeitpunkt der Unternehmensanmeldung müssen mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG1 bestehen. Eine Ausnahme davon besteht für Menschen mit einer Behinderung nach § 19 SGB III. In diesem Fall kann der Restanspruch auch weniger als 150 Tage betragen
- Erfolglose Vermittlung: Die Stellensuche für eine abhängige Beschäftigung waren erfolglos
- Kein vorheriger Gründungszuschuss: In den letzten 24 Monaten darf keine Förderung durch den Gründungszuschuss erfolgt sein
- Hauptberufliche Selbstständigkeit angestrebt: Die Tätigkeit erfolgt hauptberuflich und beendet die Arbeitslosigkeit. Das bedeutet mindestens ein Stundenumfang von 15 Stunden pro Woche. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit wird nicht gefördert
- Altersgrenze noch nicht erreicht: Die Förderung mit dem Gründungszuschuss endet in dem Monat, in dem die Regelaltersrente erreicht wird
- Fachliche Eignung besteht: Der Nachweis der für die Selbstständigkeit notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen ist zu erbringen
- Tragfähigkeitsbescheinigung liegt vor: Eine fachkundige Stelle wie bspw. IHK, Gründeroach oder Steuerberater muss die Tragfähigkeit der Geschäftsidee bestätigen (gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III)
- Vollständige Antragsunterlagen: U.a. der Antrag auf der Gründungszuschuss, Business- und Finanzplan, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt
Achtung Fehl-Info zu Restanspruch
Teilweise findet sich auf anderen Webseiten der Hinweis, dass nur noch ein Restanspruch auf ALG 1 von 90 Tagen bestehen muss.
Das ist falsch! Zwar gab es 2024 einen Gesetzesentwurf (Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung), der dies vorsah. Doch dieses Gesetz wurde nicht mehr verabschiedet.
Ausgeschlossen ist die Förderung mit dem Gründungszuschuss, wenn Ruhenstatbestände nach den §§ 156 bis 159 SGB III vorliegen oder vorgelegen hätten. Dazu zählen:
- Ruhenzeiten: Bei Zahlung anderer Sozialleistungen (Krankengeld), Abfindungen oder Entgeltfortzahlungen
- Sperrzeiten: Bei Arbeitsaufgabe oder Eigenkündigung (bis 12 Wochen Sperrzeit), Arbeitsablehnung, unzureichende Eigenbemühung bei der Arbeitssuche
Der Gründungszuschuss kann erst ausgezahlt werden, wenn weder Sperr- noch Ruhenszeiten aktiv sind.
Die Erfüllung aller Voraussetzungen erfordert eine gute Vorbereitung der Antragstellung. Eine qualifizierte Beratung steigert die Erfolgschancen auf den Gründungszuschuss. Diese Beratung wird komplett gefördert, sodass Gründer kein Geld dafür bezahlen müssen.
| Kostenfreie Beratung zum Zuschuss: AVGS nutzen
Als Gründer aus der Arbeitslosigkeit können Sie sich die Beratung zur Erstellung aller Unterlagen und zur fachlichen Qualifizierung für den Gründungszuschuss zu 100 % von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen.
Dies ist möglich über den AVGS - Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der Gutschein kann u.a. für Beratungsleistungen für die "Heranführung an die selbstständige Tätigkeit" durch Coaches gewährt werden.
Warum ist es sinnvoll, AVGS & Gründungszuschuss zu kombinieren?
Für die erfolgreiche Beantragung des Gründungszuschusses sind vor allem ein Businessplan sowie ausreichende Kenntnisse und kaufmännische Qualifikationen erforderlich. Gleichzeitig besteht hoher Zeitdruck, da für den Gründungszuschuss noch ein Restanspruch auf ALG 1 von 150 Tagen zum Zeitpunkt der Gründung bestehen muss.
Mit dem AVGS können sich Gründer einen Coach suchen, der sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit und beim Antrag auf den Gründungszuschuss unterstützt.
Gute Beratungsangebote umfassen folgende Leistungen:
- Existenzgründerseminar zum Aufbau kaufmännischer Tätigkeiten
- Unterstützung beim Business- und Finanzplan
- Ausstellung der fachkundigen Stellungnahme
- Beratung zu den Gesprächen mit dem Arbeitsamt
- Hilfe beim Antrag auf den Gründungszuschuss und allen Unterlagen
Wie erhalte ich den AVGS?
Die Gewährung eines AVGS ist ebenfalls Ermessenssache des Sachbearbeiters. Sprechen Sie daher vorher mit einem erfahrenen Berater, der Sie im Rahmen des AVGS später beraten kann. Er gibt Ihnen Tipps, um den AVGS zu erhalten.
| Notwendige Antrags-Unterlagen für den Gründungszuschuss
Das zentrale Dokument ist der Antrag auf den Gründungszuschuss, der in der Behördensprache "Antrag auf Förderung einer Existenzgründung mit einem Gründungszuschuss (1. Phase)" heißt. Der Antrag umfasst 7 Seiten.
Zusätzlich zum Antrag sind eine Reihe an Anlagen beizufügen, die der Sachbearbeiter für den Gründungszuschuss prüft:
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (Tragfähigkeitsbescheinigung)
- Befähigungsnachweis: Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
- Lebenslauf
- Businessplan: Für die Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Anmeldung der Selbstständigkeit: Bspw. Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt
- Bei Handwerksberufen die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Die Unterlagen können bei Antragsabgabe auch nachgereicht werden.
Im nächsten Kapitel erklären wir Schritt-für-Schritt den Antragsprozess und wie alle Felder im Antrag auszufüllen sind.
Befähigungsnachweis
Der Befähigungsnachweis ist kein offizielles Dokument, das von Behörden ausgestellt wird. Stattdessen stellen Sie als Gründer Nachweise für Ihre Qualifikationen und Kenntnisse zusammen. Ziel ist es, die Frage zu beantworten, warum Sie ideal für diese Gründung befähigt sind.
Die Befähigung wird auch im Rahmen der Tragfähigkeitsbescheinigung durch die fachkundige Stelle geprüft.
Podcast: Diese Fehler kosten den Gründungszuschuss
In einer speziellen Podcast-Folge zum Gründungszuschuss sprechen wir mit einem erfahrenen Gründungszuschuss-Berater über die Fehler, die beim Antrag auf den Gründungszuschuss häufig passieren. Und wie diese zu vermeiden sind.
| Anleitung Gründungszuschuss für Phase 1 + 2 beantragen
Wir zeigen Schritt-für-Schritt auf, wie die Antragstellung für beide Phasen des Gründungszuschusses funktioniert. Und welche Stolperfallen im Prozess lauern.
Das ist der Ablauf für den Antrag auf den Gründungszuschuss:
- Termin beim Arbeitsamt: Beratungsgespräch mit ihrem Sachbearbeiter vereinbaren
- Antrag erhalten: Sachbearbeiter entscheidet, ob sie den Antrag erhalten
- Unterlagen ausarbeiten: Insbesondere Business- und Finanzplan erstellen
- Fachkundige Stellungnahme einholen: Wirtschaftliche Tragfähigkeit wird geprüft
- Antrag ausfüllen: Antrag auf den Gründungszuschuss vollständig und korrekt ausfüllen
- Antrag einreichen & Unterlagen hinzufügen: Upload im Arbeitsbereich beim Arbeitsamt, Anmeldung der Selbstständigkeit vornehmen
- Prüfung: Bewilligungsbescheid oder Ablehnung (Widerspruch möglich)
- Auszahlung Phase 1: 6 Monate wird der Gründungszuschuss überwiesen
- Antrag auf Phase 2: Verlängerung des Gründungszuschusses um weitere 9 Monate möglich
Wir stellen Ihnen ein Muster-Formular für den Gründungszuschuss als PDF zum Download zur Verfügung:

#1 Termin beim Arbeitsamt beantragen
Der 1. Schritt zum Gründungszuschuss ist ein Termin mit dem eigenen Sachbearbeiter bzw. der Vermittlungsfachkraft der Bundesagentur für Arbeit.
Die Terminvereinbarung kann telefonisch oder per Online-Kontaktformular erfolgen:
- Telefonnummer: 0800 4 555500
- Kontaktformular auf der Website der Arbeitsagentur: Zum Formular
Neben den persönlichen Angaben ist die Kundennummer wichtig, damit die Terminanfrage an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet werden kann.
Danach erhalten Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.
Gesprächstipps für das Arbeitsamt
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Gründungswillige nicht direkt im ersten Gespräch von ihren Plänen für die Selbstständigkeit berichten oder nach dem Gründungszuschuss fragen sollten. Der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit hat schließlich zunächst das Ziel, die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen.
Erst wenn die Vermittlung nicht funktioniert, kann die Selbstständigkeit als Option zur Beendigung der Arbeitslosigkeit ins Spiel kommen. Dies erfordert ein strategisches Vorgehen, um die Bereitschaft des Sachbearbeiters zu erhöhen, den Gründungszuschuss zu gewähren.
Aus der Praxis berichten Berater, dass rund 1/3 der Sachbearbeiter dem Thema Selbstständigkeit aufgeschlossen gegenüberstehen. Ein weiteres Drittel muss überzeugt werden. Bei dem verbleibenden Teil sind die Erfolgsaussichten sehr gering.
Folgende Tipps helfen, um die meisten Sachbearbeiter mit ins Boot zu holen:
- Achten Sie von Beginn an auf eine gute Chemie zwischen Ihnen und dem Arbeitsvermittler.
- Spielen Sie das Spiel der Vermittlung mit - reagieren Sie nicht ablehnend auf Vermittlungsversuche.
- Verkaufen Sie sich schlechter als Sie sind, um die Vermittlungschancen zu reduzieren.
- Erarbeiten Sie ein persönliches Profil, für das auf der Seite des Arbeitsamts keine Stellen vorhanden sind.
- Bereiten Sie sich gut auf die Gespräche beim Arbeitsamt vor.
- Nach und nach zeigen Sie sich verzweifelt, da die Vermittlungen nicht erfolgreich sind.
- Fragen Sie ihren Sachbearbeiter nach einer Alternative zum Arbeitsmarkt und führen Sie ihn so zum Thema Selbstständigkeit.
- Präsentieren Sie dann eine gute Geschäftsidee und zeigen Sie auf, dass dies genau das Richtige wäre.
#2 Antrag erhalten: Sachbearbeiter entscheidet
Auf Basis des Gesprächs entscheidet die Vermittlungsfachkraft, ob der Gründungszuschuss für Sie infrage kommt. Sie erhalten außerdem eine Auflistung über alle Unterlagen, die für den Antrag notwendig sind.
Der Antrag auf den Gründungszuschuss wird nicht mehr persönlich überreicht. Stattdessen wird der Antrag im Onlinebereich der Bundesagentur für Arbeit in Ihrem Profil im Abschnitt Geldleistungen und andere Leistungen eingestellt.
#3 Unterlagen ausarbeiten
Zum Antrag auf den Gründungszuschuss gehört vor allem der Business- und Finanzplan für Ihr Gründungsvorhaben.
Für den Business- und Finanzplans sind u.a. folgende Kapitel wichtig:
- Beschreibung des Gründers
- Idee, Markt und Wettbewerb
- Angaben zur Rechtsform, Unternehmensname, Organisation
- Strategie und Marketing
- Umsatz- und Kostenplanung, Gewinn- und Verlustrechnung
- Investitions- und Kapitalbedarfsplanung
- Rentabilitätsvorschau
Zur Unterstützung bei allen Details für den Business- und Finanzplan haben wir Ihnen gesonderte Leitfäden erstellt:
Mit dem Business- und Finanzplan gehen Sie dann auf eine fachkundige Stelle zu, um die Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
#4 Fachkundige Stellungnahme einholen
Um zu prüfen, ob die Existenzgründung wirtschaftlich tragfähig ist, fordert das Arbeitsamt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle an.
Als fachkundige Stellen gelten: Gründungsberater, die Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), Banken bzw. Kreditinstitute, Steuerberater, Gründerinitiativen oder bei Freiberuflern berufsständische Kammern.
In der Tragfähigkeitsbescheinigung begutachtet die fachkundige Stelle:
- ob das Gründungsvorhaben konkurrenzfähig ist
- die Schätzungen zum Finanzierungsbedarf realistisch sind und
- die Einnahmen der Selbstständigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage bieten.
Für die Prüfung durch die fachkundige Stelle müssen Gründer folgende Unterlagen erstellen, die auch dem Antrag auf den Gründungszuschuss beizufügen sind:
- Aussagekräftige Beschreibung des Gründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
- Lebenslauf
- Den Businessplan und Finanzplan inkl. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- ggf. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
Aufgrund der 150 Tage-Frist ist die Zeit für die Erstellung aller Unterlagen oft knapp. Hilfe bietet die kostenfreie Beratung über den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Erfahren Sie mehr über die kostenfreie AVGS-Beratung.
#5 Antrag auf Gründungszuschuss ausfüllen
Nach dem Download des Antrags aus dem Onlinebereich der Arbeitsagentur füllen Sie das PDF Seite für Seite aus.
Wir erklären Ihnen alle Felder.
Seite 1: Allgemeine und persönliche Angaben
Der Antrag auf den Gründungszuschuss startet mit Angaben zu Ihrer Person.
Ganz oben tragen Sie jedoch die Adresse des für Sie zuständigen Arbeitsamts ein.
Danach nimmt das Arbeitsamt Eintragungen zum Tag des Antrags und dem verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld vor. Dies ist für die Berechnung relevant, ob noch 150 Tage Restanspruch auf ALG1 bestehen.

Felder 2 bis 10: Danach geht es mit den Angaben zur Antragstellerin, zum Antragsteller weiter: Name, Anschrift, Kundennummer und optional Email und Telefon.
Felder 11 bis 13: Wichtig ist die Bankverbindung, damit klar ist, auf welches Konto der Gründungszuschuss ausgezahlt werden soll.
Unten auf Seite 1 wird explizit darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss besteht. Der Zuschuss wird auch nicht gewährt, wenn selbst ausreichend finanzielle Mittel für die Startphase bestehen. Dies ist bei der Finanzplanung zu berücksichtigen.
Seite 2: Angabe zu früheren Gründungen und Restanspruch
Im Abschnitt C des Antrags sind Angaben zu früheren selbstständigen Tätigkeiten notwendig.
Feld 14: "Haben Sie bereits früher eine oder mehrere selbstständige Tätigkeiten ausgeübt?"
- Falls ja, dann erfolgen weitere Angaben in den nächsten Feldern des Abschnitts C
- Nein, dann weiter mit Abschnitt D
Feld 15: Nur bei Ja in Feld 14 "Freitext mit Angaben zu vorherigen Gründungen"
- Erklären Sie, worum es sich handelte
- Gehen Sie insbesondere auf Gründe für den Abbruch oder die Unterbrechung ein
Feld 16: Nur bei Ja in Feld 14 "Haben Sie in den letzten 24 Monaten einen Gründungszuschuss erhalten?"
- Falls Ja: Dies ist ein Ausschlusskriterium für den Gründungszuschuss - Ausnahmen bestehen nur, wenn Sie die Gründung bspw. aufgrund von Krankheit nicht fortsetzen konnen
- Falls Nein, weiter mit Abschnitt C
Feld 17: Nur bei Angabe Ja in Feld 16
- Tragen Sie das damals für den Gründungszuschuss zuständige Arbeitsamt ein
Feld 18: Nur bei Ja in Feld 17: "In welchem Zeitraum wurde der Zuschuss gezahlt?"
- Datumsfelder für Start- und Enddatum

Im Abschnitt D geht es nun um den konkreten Start der Selbstständigkeit. Dies ist aus 2 Gründen relevant:
- Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit darf nicht vor dem Tag der Antragstellung erfolgt sein. In dem Fall wird der Antrag auf den Gründungszuschuss abgelehnt.
- Ab dem Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein Restanspruch von 150 Tagen auf ALG1 bestehen. Sonst wird der Antrag ebenfalls abgelehnt.
Achtung: Eine vorbereitende Tätigkeit für Ihre Selbstständigkeit von mehr als 15 Stunden pro Woche wird sanktioniert. Sie müssen das erhaltene Arbeitslosengeld zurückzahlen. Allerdings wird dieser Zeitraum auf den Restanspruch hinzuaddiert.
Seite 3: Start der Tätigkeit und erklärende Angaben
Auf Seite 3 werden nun die Angaben zum Abschnitt D eingetragen.
Zudem wird mit Abschnitt E geprüft, ob die Selbstständigkeit im Vollerwerb erfolgen soll. Denn mit dem Gründungszuschuss werden nur hauptberufliche Gründungen gefördert.

Feld 19: „Wann wurde die selbständige Tätigkeit aufgenommen?“
- Nur ausfüllen, wenn die Selbstständigkeit bereits offiziell (Gewerbeanmeldung / Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) begonnen wurde. Datum im Format TT.MM.JJJJ eintragen.
- Noch nicht gestartet? Feld leer lassen oder „–“ schreiben.
- Hinweis: Starten Sie als Freiberufler und wurde die Steuernummer bereits vom Finanzamt zugeteilt, fügen Sie eine Kopie des Schreibens bei.
Feld 20: „Haben Sie bereits vorbereitende Tätigkeiten ≥ 15 Std./Woche ausgeübt?“
- Ja falls vor dem Datum aus Feld 19 schon mindestens 15 h/Woche für die Selbstständigkeit gearbeitet wurde z. B. Konzepte geschrieben, erste Kundenkontakte.
- Nein, wenn Vorbereitungen unter 15 h/Woche lagen.
Feld 21: Nur bei Ja in Feld 20 „Wann begannen die vorbereitenden Tätigkeiten?“
- Datum (TT.MM.JJJJ), an dem der 15-Stunden-Umfang erstmals überschritten wurde.
Feld 22: „Schon im Nebenerwerb (< 15 h/Woche) tätig?“
- Ja, wenn neben ALG I bereits geringfügig selbstständig (< 15 h). Wurde die Tätigkeit bereits nebenberuflich ausgeübt, fügen Sie Nachweise bei. Das können die Gewerbeanmeldung, Buchführungsunterlagen oder Rechnungen sein.
- Sonst Nein.
Feld 23: Nur bei Ja in Feld 22: „Seit wann üben Sie die selbständige Tätigkeit aus?“
- Start-Datum des Nebenerwerbs
Feld 24: Nur bei Ja in Feld 22: „Gründe für die Ausweitung“
- Freitext: Kurz & präzise in 2–4 Sätzen erklären:
Warum jetzt Vollzeit? (z. B. Auftragslage, Marktchancen)
Welche Ziele? (Umsatz, Kunden, Investitionen)
Feld 25: „Wird die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt?“
- Ja ankreuzen – das ist Fördervoraussetzung.
- Nein führt sofort zum Ausschluss.
Feld 26: „Üben Sie zusätzlich weitere Tätigkeiten aus?“
- Ja ankreuzen, wenn z. B. noch ein Mini-Job , Teilzeit oder freies Projekt besteht
- sonst Nein
Feld 27: Nur bei Ja in Feld 26: „Welche weiteren Tätigkeiten & Stundenumfang?“
- Für jede Nebentätigkeit:
Job/Tätigkeit kurz benennen
∼ Wochenstunden angeben - Beispiel: „Werkstudent Online-Marketing, 8 h/Woche“.
- Die Nebentätigkeiten dürfen aber nicht im Widerspruch zur hauptberuflichen Selbstständigkeit stehen, für die der Gründungszuschuss beantragt wird.
Feld 28: „Wie viele Wochenstunden künftig für die Selbstständigkeit?“
- Realistische Summe geplanter Stunden (mindestens ≥ 15 h, um Hauptberuflichkeit aufzuzeigen; häufig 30 – 40 h)
Seite 4: Vermeidung Scheinselbstständigkeit & Arbeitslosengeld
Auf Seite 4 des Antrags auf den Gründungszuschuss gibt es 2 wichtige Abschnitte:
- Abschnitt F: Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung
- Abschnitt G: Angaben zum Arbeitslosengeld, um dessen Höhe zu ermitteln
Mit Abschnitt F wird geklärt, ob Ihre Tätigkeit wirklich selbstständig ist und kein „Scheinselbstständigkeits“-Risiko vorliegt. Geprüft wird, ob ein wirkliches Unternehmerrisiko besteht, keine Weisungsgebundenheit vorliegt und ein eigener Marktauftritt gegeben ist. Erfolgt die Gründung im Rahmen einer GmbH muss aufgezeigt werden, dass man selbst auch Gesellschafter ist.
Bei Abschnitt G werden Sachverhalte abgefragt, die die Höhe des ALG beeinflussen. Dies kann senkend auf den Gründungszuschuss wirken.

Feld 29: „Üben Sie eine Tätigkeit als Geschäftsführerin/Geschäftsführer … einer GmbH aus?“
- Ja, wenn Sie (Mit-)Gesellschafter*in und/oder geschäftsführend für eine GmbH tätig sind. → Belege beifügen: Gesellschaftsvertrag + ggf. Bescheid der DRV-Clearingstelle (Statusfeststellung).
- Nein, wenn keine GmbH-Geschäftsführungsfunktion vorliegt.
Feld 30: „Tragen Sie eigenes unternehmerisches Risiko (z.B. Betriebskapital, Beschäftigte, Geschäftsräume)?“
- Ja, wenn Sie eigenes Kapital einsetzen, Mitarbeitende beschäftigen oder Räume auf eigenen Namen anmieten.
- Nein, wenn Sie ausschließlich gegen Honorar auf Rechnung arbeiten und kein eigenes Betriebs;vermögen einsetzen.
- Stolperfallen:„Nein“ schwächt den Selbstständigenstatus – möglichst Risiken (z. B. Werkzeug-/Softwarekosten) nachweisen.
Feld 31: „Sind Sie von einer Auftraggeberin bzw. einem Auftraggeber abhängig … weisungsgebunden?“
- Ja, wenn Ort, Zeit oder Inhalt Ihrer Arbeit überwiegend vom Auftraggeber bestimmt werden.
- Nein, wenn Sie frei über Einsatzort, Stunden und Vorgehensweise entscheiden.
Feld 32: „Nutzen Sie Arbeitsmittel des Auftraggebers oder arbeiten Sie eng mit dessen Beschäftigten zusammen?“
- Ja, wenn Sie z. B. Firmen-Laptop, Serverzugänge oder Büroplätze des Kunden nutzen / in dessen Teams eingebunden sind.
- Nein, wenn Sie komplett eigene Hard- und Software einsetzen und organisatorisch getrennt bleiben.
Feld 33: „Verfügen Sie über einen eigenen Marktauftritt?“
- Ja, wenn Website, Social-Media-Profile, Logo, Visitenkarten, Angebote an mehrere Kunden etc. vorhanden sind.
- Nein, falls Sie nur für einen einzigen Auftraggeber arbeiten und keine eigene Außendarstellung haben.
- Achtung: „Nein“ + fehlendes Risiko (Feld 30) sind für die Arbeitsagentur ein starker Hinweis auf eine abhängige Beschäftigung. Legen Sie auf jeden Fall eine eigene Website oder Social Media Profile an, um einen unabhängigen Marktauftritt zu gewährleisten.
Feld 34: „Haben Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit Nebeneinkommen erzielt, das auf Ihren ALG-Anspruch angerechnet wurde?“
- Ja, dann weiter mit Feld 35. Gemeint sind alle Nebenjobs oder selbständige Einkünfte, die das ALG gekürzt haben (z. B. > 165 €/Monat). Wird die Nebentätigkeit aufgegeben oder geht in den Vollerwerb über, dann wird der Gründungszuschuss auf Basis des ungeminderten ALG-Bezugs berechnet.
- Nein, dann direkt zum nächsten Abschnitt „H“.
Feld 35: „Die Nebentätigkeit wird/wurde aufgegeben.“
- Ja (Nebentätigkeit endet komplett): Sie beenden den Nebenjob zum Gründungsstart. Daraus ergibt sich ein ungeminderter ALG-Anspruch und Sie erhalten den vollen Gründungszuschusszuschuss (ALG I + 300 €)
- Nein: die Nebentätigkeit geht in die Selbstständigkeit über. Daraus entsteht ebenfalls ein ungeminderter ALG-Anspruch.
- Nein: Wenn die Nebentätigkeit weiter zusätzlich läuft, basiert der Gründungszuschuss auf dem geminderten ALG-Anspruch (wegen weiterhin anrechenbarer Einkünfte).
Seite 5: Geschäftsidee, persönliche Eignung & Tragfähigkeit
Auf Seite 5 des Antrags auf den Gründungszuschuss finden sich 3 sehr wichtige Abschnitte:
- Abschnitt H: Beschreibung der Geschäftsidee zum Verständnis, was Sie an wen verkaufen wollen
- Abschnitt I: Angaben zu Ihrer persönlichen Eignung und Qualifikation für das Gründungsvorhaben
- Abschnitt J: Finanzbedarf in den ersten Monaten

Feld 36: „Bitte beschreiben Sie hier in kurzer Form Ihre Geschäftsidee.“
- 3-4 klare Sätze: Problem, Lösung, Zielgruppe, Alleinstellung
- Hard Facts: Branche, Produkt/Dienstleistung, Vertriebsweg, Preismodell (z.B. „SaaS-Abo ab 49 €/Monat“)
- Max. rund 100 Wörter, Buzzwords wie „disruptiv“ vermeiden
- Am Ende Verweis auf entsprechendes Kapitel im Businessplan möglich
- Stolperfallen: zu technisch/lang, Angaben stimmen nicht mit dem Businessplan überein, Rechtschreibfehler
Feld 37: „Erläutern Sie bitte … berufliche/praktische Erfahrung … kaufmännische Kenntnisse … und Vorbereitung auf die Gründung.“
- Bullet-Points statt Fließtext, jede Aussage prüfbar belegt (Zertifikate etc. in den Anhang)
- Fachliche Qualifikation belegen: Ausbildung/Berufspraxis (z. B. „6 Jahre Web-Entwicklung, IHK-Fachinformatiker – Zeugnis Nr. 3“)
- Unternehmerisches Know-how: Seminare, Coaching, BWL-Kurse (Zertifikate angeben)
- Vorbereitungsschritte aufzählen: Kundeninterviews, Prototyp, Letter of Intent – jeweils mit Anhangnummer
- Stolperfallen: bloße Behauptungen ohne Nachweis, Vorbereitung zur Gründung gar nicht zu erwähnen, führt zu Zweifeln an Ernsthaftigkeit
Feld 38: „Können Sie den Kapitalbedarf … und Ihre Lebenshaltungskosten in den ersten 6 Monaten aus eigenen Mitteln decken?”
- Achtung: Falls Ja: kein Gründungszuschuss. Wer ausreichend eigene Mittel hat, soll keinen Gründungzuschuss erhalten
- In der Regel „Nein“ angegeben, da der Zuschuss benötigt wird, um betrieblichen Kapitalbedarf und Lebenshaltung zu finanzieren
- Nachweis durch Liquiditätsplan: Eigenkapital vorhanden, aber Finanzierungslücke besteht, die der Gründungszuschuss füllt
- Stolperfallen: Liquiditätsplanung darf weder zu optimistisch, noch zu pessimistisch sein
Die Fragen zur Tragfähigkeit des Vorhabens setzen sich dann auf Seite 6 des Antrags fort.
Seite 6: Fortsetzung Tragfähigkeit + Schlusserklärung
Im Antrag auf den Gründungszuschuss folgen weitere Angaben zur Tragfähigkeit des Vorhabens sowie eine abschließende Erklärung mit Unterschrift.

Feld 39: „Wie hoch sind Ihre durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten und die Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen?“
- Realistische Gesamtsumme (Miete, Versicherungen, Lebensmittel etc.) inkl. Kinder/Partner angeben
- Werte mit Haushaltsplan oder Kontoauszügen belegbar machen
- Stolperfallen: zu niedrig angesetzt oder Angehörige vergessen, Arbeitsamt zweifelt Tragfähigkeit
Feld 40: „Mit welchem durchschnittlichen monatlichen Einkommen rechnen Sie in den ersten 6 Monaten Ihrer selbständigen Tätigkeit?“
- Prognose des durchschnittlichen Netto-Unternehmenseinkommens (Basis: Finanz-/Liquiditätsplan)
- Kurzverweis: „vgl. Finanzplan, Tabellenblatt Umsatzvorschau“
- Stolperfallen: unrealistisch hohe Umsätze ohne Auftragsnachweis; Brutto- statt Nettozahlen eintragen
Feld 41: „Haben Sie bereits Auftraggeber beziehungsweise Kundinnen und/oder Kunden?“
- Ja: mind. ein konkreter Auftrag/LOI vorhanden → kurz benennen (Branche, Leistungsumfang) und Kopie beilegen
- Nein: noch keine verbindlichen Zusagen
- Stolperfallen: „Ja“ ohne schriftliche Belege; reine Absichtserklärungen zählen nicht
Feld 42: „Erfolgt die Deckung des Kapitalbedarfs ganz oder teilweise durch Fremdkapital?“
- Ja / Teilweise: Bankkredit, KfW-Darlehen, Mikrokredit, Zusage/Konditionsschreiben als Anlage
- Nein: ausschließlich Eigenmittel + ggf. Gründungszuschuss
- Stolperfallen: Kredit beantragt, aber noch keine Zusage; fehlender Eintrag erzeugt Finanzierungslücke
Feld 43 (nur bei Betriebsübernahme): „Wie stellt sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dar?“
- Kurzbericht: Jahresumsatz, Gewinn, Auftragsbestand, Verschuldung, Rentabilität
- Belege: aktuelle BWA, GuV, Steuerbescheide, Due-Diligence-Unterlagen
- Stolperfallen: veraltete Kennzahlen oder fehlende Nachweise führen zur Nachforderung
Nach diesen Angaben geben Sie zum Abschluss des Gründungszuschuss-Antrags folgende Erklärung gegenüber der Arbeitsagentur ab:
Mitteilungspflicht: „Mir ist bekannt, dass ich der Agentur für Arbeit jede wesentliche Änderung, die nach der Antragstellung eingetreten ist und sich auf die bewilligte Förderung auswirken kann, mitzuteilen habe …“
- Jede Änderung (z. B. Wegfall des ALG-Anspruchs, Aufgabe der Tätigkeit, Umzug, Änderung der Gesellschaftsform) unverzüglich melden, sonst drohen Rückforderung und Bußgeld.
Datenschutzeinwilligung: „Mir ist bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit meine persönlichen Daten benötigt, um über die Förderung meiner selbständigen Tätigkeit entscheiden zu können … Mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zu diesem Zweck bin ich einverstanden.“
- Ohne dieses Einverständnis kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Hinweis auf ausführliche Infos unter arbeitsagentur.de/datenerhebung.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III): „Mir ist bekannt, dass ich mich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern kann. Den Antrag kann ich nur innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit stellen.“
- Lesen Sie unseren Ratgeber zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
Richtigkeitserklärung: „Mit meiner Unterschrift erkläre ich die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben.“
- Falsche oder unvollständige Angaben gelten als Ordnungswidrigkeit bzw. Betrugsversuch; Rückzahlung + Strafverfahren möglich.
Dann füllen Sie folgende Felder aus:
- Feld 44 + 45: Nachname / Vorname
- Feld 46: Ort der Unterzeichnung
- Feld 47: Tag der Unterschrift; soll ≥ Antragsdatum sein.
- Feld 48: Unterschrift
Seite 7: Anlagen für den Gründungszuschuss-Antrag
Am Ende des Antrags erfolgt die Auflistung der notwendigen Anlagen, die Sie mit dem Antrag einreichen oder nachreichen müssen.

- Anzeige beim Finanzamt: nur für Freiberufler / sonstige Selbständige ohne Gewerbe
- Mitteilung des Finanzamts (Neue Steuernummer): falls bereits zugeteilt (Freiberufler)
- Eingangsbestätigung Gewerbeanmeldung: für Gewerbetreibende
- HWK-Eintragung: nur bei (zulassungs-)pflichtigem Handwerk
- Gesellschaftsvertrag / DRV-Clearingbescheid: bei GbR, UG, GmbH bzw. GmbH-Geschäftsführer
- Businessplan (inkl. Finanzteil): Pflichtunterlage
- Lebenslauf: tabellarisch, unterschrieben
- Qualifikationsnachweise: Zeugnisse, Zertifikate, Meisterbrief u. Ä.
- Fachkundige Stellungnahme: Original, Tragfähigkeitsbestätigung
- Kapitalbedarfs- & Finanzierungsplan: Investitionen, Eigen-/Fremdkapital, Zuschuss
- Umsatz- & Rentabilitätsvorschau: Monat 1-12 detailliert, Jahre 2-3 aggregiert
- Sonstige Nachweise: branchenspezifische Genehmigungen, Mietvertrag, LOIs,
#6 Achtung Frist: Antrag einreichen & Unterlagen hinzufügen
Der fertig ausgefüllten Antrag auf den Gründungszuschuss laden Sie im Onlinebereich der Bundesagentur für Arbeit hoch. Sie fügen alle weiteren Unterlagen bei.
Damit ist der Antrag für den Gründungszuschuss eingereicht.
Besonders wichtig ist, dass zum Gründungsdatum die Frist von 150 Tagen Restanspruch auf ALG1 eingehalten wird.
150 Tage-Frist: Wann muss der Antrag abgegeben werden?
Zum Zeitpunkt der Gründung müssen 150 Tage Restanspruch auf die Zahlung des ALG 1 bestehen. Gleichzeitig darf das Unternehmen nicht gegründet werden, bevor der Antrag auf den Gründungszuschuss gestellt wurde. Eine Ausnahme besteht für selbstständige Tätigkeiten, die vorher im Nebenerwerb betrieben wurden.
Für die fristgerechte Antragstellung auf den Gründungszuschuss gilt diese Reihenfolge:
- Antrag auf den Gründungszuschuss einreichen
- Im Antrag ein zukünftiges Gründungsdatum auswählen, das mindestens der 150 Tage-Frist entspricht
- Zu dem geplanten Gründungsdatum die Unternehmensanmeldung (Gewerbeanmeldung oder bei freiberuflicher Tätigkeit: Anmeldung beim Finanzamt) vornehmen
- Nachweis der Anmeldung beim Arbeitsamt einreichen
Für die Ermittlung 150 Tage berücksichtigt das Arbeitsamt meist jeden Monat mit 30 Tagen. Daraus ergibt sich:
- Der späteste mögliche Gründungstag = Letzter Tag des ALG 1 abzgl. 5 Monate.
- Ein Beispiel: Am 21. Dezember läuft das ALG 1 ab. Der letztmögliche Gründungstag ist der 21. Juli
Wer mit echten Kalendertagen rechnet, riskiert seinen Gründungszuschuss: Endet das ALG 1 am 21. Dezember und zieht man 150 Tage ab, ergibt sich der 24. Juli als letztmögliche Gründungstag. Das wären 4 Tage zu spät.
Achtung: Eine verbindliche Vorschrift zur Ermittlung der 150 Tage-Frist besteht nicht. Deshalb hilft eine Bestätigung des Datums durch den Arbeitsvermittler. Zudem reduzieren ein paar Puffer-Tage das Risiko, die Frist zu reißen.
Anmeldung der Selbstständigkeit
Als Nachweis für die Anmeldung der Selbstständigkeit dienen:
- die Gewerbeanmeldung für gewerbliche Gründungen (die Gewerbeanmeldung vornehmen)
- die Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler (den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllen)
Noch mehr Details finden Sie in unserem Abschnitt Unternehmen anmelden.
#7 Prüfung: Bewilligung oder Ablehnung?
Nach der Einreichung des Antrags erfolgt die Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Dabei werden die formalen Kriterien geprüft, wie z.B.
- Ausreichender Restanspruch ALG1
- Tätigkeit im Vollerwerb und bestand auch nicht vorher im Vollerwerb
- Kein Gründungszuschuss innerhalb der vergangenen 24 Monate
- Anmeldung ist erfolgt
Zudem prüft das Arbeitsamt, ob die Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und ein Zuschuss notwendig:
- Tragfähigkeitsbescheinigung liegt vor
- Eigene Mittel reichen nicht aus
- Persönliche Eignung und Qualifikationen sind gegeben
Auf dieser Basis erfolgt dann ein Bewilligungsbescheid oder einer Ablehnung des Antrags auf den Gründungszuschuss.
#8 Auszahlung
Die Auszahlung des Gründungszuschusses erfolgt monatlich auf das im Antrag angegebene Konto. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum Startdatum der Geschäftstätigkeit.
#9 Antrag auf Phase 2
Nach der Bewilligung des Gründungzuschusses für Phase 1 besteht die Möglichkeit, den Zuschuss für Phase 2 zu beantragen. Dies umfasst die Förderung mit pauschal 300 € pro Monat für die Dauer von 9 Monaten.
Zeitpunkt & Frist für den 2. Antrag:
- Antrag spätestens 4–6 Wochen vor Ablauf der ersten sechs Förder-Monate stellen – so bleibt die Auszahlung lückenlos.
- Antragsformular erscheint automatisch im Onlinebereich der Arbeitsagentur
Voraussetzungen für den Antrag:
- Selbstständigkeit ist weiterhin hauptberuflich mit mindestens 15 Std. pro Woche
- Die Geschäftstätigkeit weist eine positive Entwicklung und realistische Zukunftsaussichten auf.
- Es besteht weiterhin Bedarf an sozialer Absicherung
Pflichtunterlagen:
- Digital hochladen: Formular „Gründungszuschuss Phase 2“
- Kurzer Erfahrungs-/Fortschrittsbericht mit bisherige Erfolgen, geplanten Schritte und einem Ausblick.
- Zahlen-Nachweise: aktuelle Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder BWA, Umsatz- und Gewinnprognose für kommende 6–12 Monate,
- Übersicht der Auftragseingänge/Rechnungen
- Änderungsmitteilung: neue Adresse, Bankverbindung, Stundenumfang, evtl. Nebenjobs.
- Falls angefordert: neue fachkundige Stellungnahme bei Zweifeln an der Tragfähigkeit.
Entscheidungskriterien der Arbeitsagentur:
- Nachweise belegen intensive Geschäftstätigkeit und realistische Einkommensperspektive.
- Alle Angaben müssen mit Finanzplänen übereinstimmen; Inkonsistenzen führen zu Rückfragen oder Ablehnung.
Tipps für eine reibungslose Bewilligung:
- Unterlagen vollständig & gut strukturiert einreichen (PDF-Namen, Seitenzahl).
- Umsatzzahlen plausibel – besser konservativ als überoptimistisch.
- Bei absehbar hoher Gewinnentwicklung trotzdem Antragsbedarf kurz erklären (z. B. Rücklagenaufbau, Sozialversicherung).
- Frühzeitig Kontakt zur Vermittlungsfachkraft halten; Unklarheiten vorab klären.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Aufwand für die Beantratung im Verhältnis für den Gesamtbetrag von 2.700 € ziemlich hoch ist. Wenn Ihr Vorhaben also bereits gut angelaufen ist, können Sie die Energie lieber dort investieren.
| Was tun bei Ablehnung durch Arbeitsagentur?
Eine Ablehnung des Gründungszuschusses bedeutet noch nicht, dass es keine Chance mehr gibt. So können Sie vorgehen:
1. Bescheid prüfen und Frist sichern
Nach dem Eingang des Ablehnungsbescheids empfiehlt es sich, die Rechtsbehelfsbelehrung genau zu lesen. Dort sind Zustelldatum und die einmonatige Widerspruchsfrist genannt. Die im Bescheid aufgeführten Ablehnungsgründe – zum Beispiel fehlende Unterlagen, ein negativer Tragfähigkeitsvermerk, ein unschlüssiger Finanzplan oder ein Restanspruch von weniger als 150 Tagen – werden markiert und als To-do-Liste festgehalten.
- Frist notieren: Einmonatige Widerspruchsfrist sofort im Kalender vermerken.
- Ablehnungsgründe nummerieren: Jeder Punkt wird separat erfasst, um ihn gezielt entkräften zu können.
2. Mängel gezielt beheben
- Fehlende Dokumente nachreichen (z. B. Gewerbeanmeldung, HWK-Eintragung, aktualisierte Kontoauszüge).
- Business- und Finanzplan überarbeiten: realistische Umsatzannahmen, nachvollziehbare Liquiditätslücke, Konsistenz mit allen Formularangaben herstellen.
- Bei negativem Gutachten eine neue fachkundige Stellungnahme einholen.
- ALG-Resttage prüfen und gegebenenfalls eine korrigierte Berechnung beilegen.
3. Widerspruch fristgerecht einlegen
Ein Widerspruch kann formlos per Schreiben oder über den BA-eService eingereicht werden. Das Schreiben sollte enthalten:
- Betreff mit Bescheiddatum und Kennziffer.
- Explizite Formulierung: „Hiermit wird Widerspruch eingelegt …“
- Kurze, sachliche Begründung zu jedem Ablehnungspunkt sowie Verweis auf beigefügte Nachweise.
- Eigenhändige Unterschrift bzw. eService-Versand; Versand- oder Eingangsbestätigung aufbewahren.
4. Unterstützung nutzen
- Kostenfreie IHK- oder HWK-Gründungsberatung zum Dokumenten-Check.
- Gründungscoaches oder Steuerberater für die Plausibilisierung von Zahlen.
- Fachanwalt für Sozialrecht, wenn beispielsweise der Versicherungsstatus als GmbH-Geschäftsführer strittig ist.
5. Ergebnis des Widerspruchs
- Bearbeitungszeit: In der Regel vier bis acht Wochen.
- Widerspruch erfolgreich: Neuer Bewilligungsbescheid, Zuschuss wird rückwirkend ausgezahlt.
- Widerspruch abgelehnt: Widerspruchsbescheid; innerhalb eines Monats kann kostenfrei Klage beim Sozialgericht erhoben werden (kein Anwaltszwang, anwaltliche Vertretung jedoch empfehlenswert).
Alternativen vorsorglich prüfen
- Neuantrag stellen, falls später wieder mindestens 150 Tage ALG-Restanspruch bestehen.
- Einstiegsgeld über das Jobcenter bei ALG II-Bezug beantragen.
- Regionale Förderprogramme (Mikrokredite, Innovationsgutscheine) sowie private Darlehen oder Crowdfunding als Überbrückung in Betracht ziehen.
Durch dieses strukturierte Vorgehen steigen die Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren erheblich, während gleichzeitig Optionen für den Fall einer endgültigen Ablehnung offenbleiben.
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