Ein Gesellschaftsvertrag ist für Kapitalgesellschaften wie die GmbH Pflicht. Er muss zudem durch einen Notar beurkundet werden. Bestimmte Inhalte sind dabei gesetzlich vorgeschrieben und müssen zwingend im Gesellschaftsvertrag festgehalten sein. Zudem besteht aber auch Freiraum für die Gesellschafter weitere Regelungen zu treffen.
Bei Personengesellschaften ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht notwendig, aber dennoch zu empfehlen. Trotz hilfreicher Vorlagen und Musterverträge ist ein Gang zum Anwalt ratsam.
Ein Gesellschaftsvertrag regelt wesentliche Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern. Gerade für Konfliktsituationen stellt der Gesellschaftsvertrag damit ein wichtiges Element dar. Wie bereits erwähnt, sieht der Gesetzgeber ohnehin für einige Rechtsformen - speziell die Kapitalgesellschaften - einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag vor.
Bei einer GbR Gründung bspw. ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht erforderlich. Er kommt vielmehr bereits durch eine mündliche Vereinbarung und den Willen gemeinsam zu gründen zustande. Aber auch in diesen Fällen empfehlen wir einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag.
Grundlegende Anforderungen für den Gesellschaftsvertrag einer GmbH werden im GmbH-Gesetz formuliert. Zur Form heißt es in § 2, dass er der notariellen Form bedarf und von allen Gesellschaftern zu unterschreiben ist.
Zu den Pflichtbestandteilen im Gesellschaftsvertrag gehören dann laut § 3 GmbH Gesetz folgende Punkte:
Auf Basis dieser Punkte wäre ein Gesellschaftsvertrag ziemlich kurz. In der Praxis sind allerdings noch zahlreiche weitere Regelungen in einem Gesellschaftsvertrag zu finden. Dazu zählen bspw.:
Der Gesetzgeber hat bei der Gründung einer GmbH oder auch für die UG Gründung ein Musterprotokoll vorgesehen, dass den Gesellschaftsvertrag ersetzt. Allerdings darf dieses Musterprotokoll nicht angepasst oder mit zusätzlichen Regelungen erweitert werden. Insofern ist der Einsatz des Musterprotokolls nicht unbedingt empfehlenswert. Natürlich kann man zunächst mit dem Musterprotokoll starten, sollte dann aber später unbedingt einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, wenn sich die Gründung bewährt hat.
Auf gar keinen Fall dürfen Sie das Musterprotokoll verwenden, wenn Sie eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft gründen, sprich: eine gUG oder eine gGmbH. Denn aus dem Gesellschaftsvertrag muss der gemeinnützige Zweck der Gesellschaft hervorgehen.
Wie bereits dargestellt, ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag für die Gründung einer GbR nicht erforderlich - jedoch zu empfehlen. Wichtige Punkte für den Gesellschaftsvertrag der GbR sind:
Nutzen Sie auch für den Gesellschaftsvertrag der GbR Vorlagen und Musterverträge und besprechen Sie Details und Unklarheiten mit einem Anwalt.
Mit dem Fortbestehen eines Unternehmens ergeben sich hin und wieder Umstände, die für den Gesellschaftsvertrag eine Anpassung notwendig machen. Häufig sind dabei folgende Neuregelungen anzutreffen:
Eine Änderung im Gesellschaftsvertrag muss dann per Gesellschaftsversammlung mit den notwendigen Mehrheiten beschlossen werden. Es erfolgt eine notarielle Beurkundung und eine Meldung beim Handelsregister. Auch wenn Änderungen des Gesellschaftsvertrags einen gewissen Aufwand erfordern, sollten Sie stets neue Gegebenheiten im Blick haben und im Zweifel den Gesellschaftsvertrag anpassen.
Auch im Gesellschaftsvertrag findet sich üblicherweise eine Salvatorische Klausel oder Schlussbestimmung. Diese enthält meist einen Hinweis darauf, dass wenn der Gesellschaftsvertrag keine Regelungen für einen bestimmten Fall enthält, die gesetzlichen Regelungen Anwendung finden. Zudem weist die Klausel darauf hin, dass der Gesellschaftsvertrag im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen seine Gültigkeit behält. Außerdem werden die Gesellschafter in diesen Fällen dazu aufgefordert, den Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen.
Im Gesellschaftsvertrag der GmbH oder UG wird meist auch die Geschäftsordnung angeführt, die von den Gesellschaftern erstellt werden kann. Die Geschäftsordnung enthält dann weiterführende Bestimmungen für die Geschäftsführer und deren Handlungsbefugnisse.
Da im Gesellschaftsvertrag auch die Geschäftsführung geregelt werden kann, sind Geschäftsführerverträge im nächsten Schritt die logische Konsequenz: den Geschäftsführervertrag erstellen.
Für Start-ups die auf der Suche nach Kapital sind, spielt der Beteiligungsvertrag eine zentrale Rolle, um den Einstieg des Investors zu regeln. Im Zuge des Beteiligungsvertrags wird dann auch der Gesellschaftsvertrag angepasst oder komplett neu gefasst.
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