| Ein skeptischer Blick hilft
Verschiedenste Rechnungen sind ins Haus geflattert und Sie sind sich nicht mehr sicher, welche die richtige für die Handelsregistereintragung ist? Dann helfen diese drei Checks:
- Zahlungsempfänger: Dieser ist immer die Kosteneinzugsstelle für Justiz (bspw. Justizkasse Hessen).
- IBAN: Da Sie sich in einem deutschen Register haben eintragen lassen, handelt es sich stets um eine deutsche IBAN. Diese beginnt mit DE.
- Rechnungshöhe: Da die Kosten für eine Handelsregistereintragung variieren, können wir keinen allgemein gültigen Betrag nennen. Ein kurzer Anruf beim Notar schafft Klärung.
- Zahlungsfrist: Betrüger wollen Sie verunsichern. Ein sehr kurzes Zahlungsziel von oftmals nur einigen Tagen soll Unternehmer drängen, die Rechnung schnell zu bezahlen.
- Kontaktdaten: Handelt es sich um eine private Mailadresse (@web, @gmail)? Finger weg!
| Achten Sie auch auf diese Punkte
Die Betrüger sind erfinderisch und versuchen, die original Handelsregister Rechnung so gut es geht zu imitieren.
- Absender ist ein Register, das meist die Begriffe "Handel" und "Gewerbe" enthält
- (Landes-)Wappen oder Adler
- Amtstypische Aufmachung und Schriftart
- Angabe von Register- oder Belegnummern
- Aufzählung vieler Gesetzesparagraphen, die einen seriösen Eindruck machen sollen
- Druck auf Umweltpapier
- Ein beiliegender, bereits ausgefüllter Überweisungsträger
Achten Sie insbesondere auf das Kleingedruckte. Oftmals können Fake-Rechnungen hier leicht entlarvt werden, etwa wenn dort steht, dass es sich um eine fakultative (freiwillige) Gebühr oder ausschließlich um ein Angebot handelt. So wollen sich Betrüger rechtlich absichern.
| Handlungsempfehlungen
Wenn Sie noch nicht gezahlt haben
Zahlen Sie auf keinen Fall, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei der Rechnung um das Original vom Handelsregister handelt. An folgende Stellen können Sie sich nun wenden:
- Örtliche IHK
- Zuständiges Amtsgericht
- Ihr Notar
Wenn Sie bereits überwiesen haben
Wenn das Geld bereits weg ist, sieht die Lage nicht gut aus. Der Bundesgerichtshof hat Schreiben dieser Art zwar bereits als arglistige Täuschung und Betrug tituliert, dennoch dürfte es schwierig sein, das Geld zurückzuholen. Wenden Sie sich an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V., melden Sie den Vorfall dort und ziehen Sie einen Anwalt zurate.
| Beispiele für Fake-Rechnungen
Angebliches Gewerbe Register
Das erste Beispiel zeigt eine Rechnung des EUGERE Gewerbe Register über stattliche 992 Euro. Das Angebot ist die Aufnahme in das Europäische Gewerbe Register. Eine konkrete Webseite für dieses Register wird jedoch nicht genannt. Auch eine Adresse oder irgendeine Kontaktmöglichkeit sind nicht vorhanden.
Das BDL - Bundesregister der Länder
Für eine Aufnahme in das Bundesregister der Länder sollen 797,30 Euro fällig werden. In dem Schreiben wird sogar als Webseite die offizielle Seite www.handelsregister.de angegeben. Schaut man dann aber auf den Emailkontakt findet sich eine @web.de-Adresse. Auch hiervon gilt es, die Finger zu lassen.
Handels- und Gewerberegister
Mit einem halben Bundesadler kommt das Schreiben des Handels- und Gewerberegisters daher und möchte einen amtlichen Eindruck vermitteln. Bei der URL zur Veröffentlichung wird www.handels-register.net angegeben und auf der Website heißt es vollmundig "Deutsches Handelsregister" - dies ist es natürlich aber nicht!
| Achtung: Nicht nur Ersteintragungen betroffen!
Handelsregister-Betrüger sind offenbar nicht nur auf neu eingetragene Unternehmen aus, sondern versenden ihre Fake-Rechnungen auch bei Änderung des Handelsregistereintrags, wie hier bei einer Umfirmierung: