| Prüfen Sie: erlaubnispflichtig oder erlaubnisfrei?
Bevor wir Ihnen im Detail Ämter aufzeigen, die in bestimmten Fällen eine Genehmigung für Ihr Gründungsvorhaben erteilen müssen, wird bei der Existenzgründung und Selbstständigkeit zunächst zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Geschäften unterschieden.
Abhängig davon sind dann jeweils unterschiedliche Anlaufstellen relevant.
Erlaubnispflicht: Tätigkeiten für die Genehmigungen notwendig sind
- Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht unterliegen, werden bspw. in der Gewerbeordnung definiert. Zu diesen Tätigkeiten, für die Genehmigungen nötig sind, zählen bspw. der Betrieb von Privatkrankenanstalten, Spielhallen, das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittler oder das Reisegewerbe. Wir haben Ihnen die Tätigkeiten im Einzelnen aufgelistet, für die eine Erlaubnispflicht besteht.
Erlaubnisfrei: Tätigkeiten, die ohne Genehmigungen ausgeübt werden
- Ist für Ihre Tätigkeit keine Erlaubnis nötig, können Sie sich direkt an das Gewerbeamt wenden. Ggf. müssen Sie bei der Anmeldung dort dann lediglich einige weitere Unterlagen einreichen. Mehr Informationen zur Gewerbeanmeldung.
Darüber hinaus sind oftmals jedoch nicht nur eine Erlaubnis oder Genehmigungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nötig, sondern auch der Nachweis von fachlicher Qualifikation wie die Meisterpflicht im Handwerk oder nachzuweisende Fähigkeiten in den Freien Berufen. Im weiteren Sinne müssen auch Nicht-EU-Bürger Genehmigungen erhalten, damit Sie selbstständig in Deutschland tätig sein dürfen.
Für die praktische Gründung gilt es dann zu prüfen ob das Bauamt, Gesundheitsamt oder die Gewerbeaufsicht Genehmigungen erteilen muss. Diese Fälle stellen wir Ihnen nachfolgend genauer vor. Zudem sind diese Ämter natürlich auch in der Zeit nach der Gründung relevant und müssen für Genehmigungen kontaktiert werden, wenn Sie Änderungen planen.
Liste der genehmigungspflichtigen Gewerbe
Hier finden Sie einen Überblick über die Gewerbe, die spezielle Genehmigungen oder Lizenzen benötigen:
- Apotheke
- Altenpflege
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsvermittlung (privat)
- Arzneimittel
- Auktionator
- Internetauktion
- Automatenaufstellung, Spielgeräteaufstellung
- Bauträger
- Beherbergungsbetriebe
- Bewachungsgewerbe
- Buchführungshelfer
- Buchprüfer
- Darlehensvermittler
- Finanzdienstleister (Kapitalanlagenvermittler, Investmentanlagenvermittler etc.)
- Finanzierungsleasing/Factoring
- Fußpflege/Podologie
- Gaststättengewerbe
- Glücksspiel, Lotterie, Wetten
- Güterkraftverkehr
- Handwerker
- Inkassobüro
- Immobilienmakler/Makler
- Kindertagesstätten
- Krankentransporte
- mobile Verkaufsstelle
- Personenbeförderung
- Pfandleiher
- Postdienste
- Rechtliche Beratung (auch Renten- und Versicherungsberater, Frachtprüfer oder Inkassobüros)
- Reisegewerbe
- Veranstalter von Gewinnmöglichkeit
- Spielhallen
- Steuerberater
- Taxiunternehmen
- Tierhandel
- Umweltgutachter
- Versicherungsvermittler
- Wohnraumvermittler
- Waffenherstellung, Waffenhandel
| Genehmigungen bei Ämtern beantragen
Bauliche Veränderungen: Genehmigungen vom Bauamt
Wenn Sie als Existenzgründer bauliche Maßnahmen an Ihrem Standort zur Umsetzung Ihrer Geschäftsidee vornehmen wollen, wenden Sie sich für notwendige Genehmigungen an das Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde. Deren Aufgabe ist es unter anderem bauliche Veränderungen und Erweiterungen zu prüfen und genehmigen. Erfahren Sie mehr zum Einholen baulicher Genehmigungen beim Bauamt.
Genehmigungen vom Gesundheitsamt
Für einige Existenzgründung wie für Arztpraxen, Unternehmen aus der Gastronomie oder Lebensmittelverkäufer gelten besondere, gesundheitsrechtliche Bestimmungen und Genehmigungen. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld über die Genehmigungen, die Sie beim Gesundheitsamt erhalten müssen.
Genehmigungen bei der Gewerbeaufsicht
Vor der Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit gilt es darauf zu achten, dass Sie die Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes umsetzen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen und Genehmigungen prüft in regelmäßigen Abständen die Gewerbeaufsicht.
Genehmigungen bei der Kreisverwaltungsbehöde
Makler, Bauträger und Baubetreuer benötigen für die Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Damit sollen insbesondere persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden. Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie und wo Sie den Antrag nach § 34c GewO stellen und welche Kosten dabei für Sie entstehen.
Sachkundeprüfung und Unterrichtung
Für einige Tätigkeiten erteilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) die Genehmigungen zur Ausübung der Tätigkeit. Dazu ist - je nach Art des Gründungsvorhabens - eine Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nötig, damit die notwendigen Qualifikationen gewährleistet werden können.
| Der einheitliche Ansprechpartner
Damit Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit nicht den Kopf verlieren, wenn es darum geht notwendige Genehmigungen, Zulassungen und Qualifikationen zu erhalten oder zu erfüllen, gibt es die Initiative "Einheitlicher Ansprechpartner". Dabei handelt es sich um einen Onlinebehördenwegweiser für Gründer und Selbstständige. So gibt es für jedes Bundesland ein Informationsportal auf dem Sie sich zu den spezifischen Anforderungen und Genehmigungen von behördlicher Seite informieren können. Wir haben Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner zusammengestellt. Auch wenn Sie international tätig sein wollen, hilft Ihnen dieses Projekt weiter, herauszufinden, welche Genehmigungen Sie wo beantragen müssen.
| Nach den Genehmigungen zur Anmeldung
Nachdem Sie sich über die notwendigen Genehmigungen, Qualifikationen, Zulassungen etc. informiert haben, können Sie im nächsten Schritt Ihr Unternehmen anmelden. Wie im Falle der Genehmigungen gibt es auch hier verschiedene Behörden und Ämter, die Sie bspw. abhängig davon mit welcher Rechtsform Sie gründen, kontaktieren müssen.