Bestes Geschäftskonto für GmbH & UG: Leistungen & Kosten im Vergleich
Für GmbH und UG ist bei der Gründung ein Geschäftskonto Pflicht. Wir stellen die besten Anbieter und Kontotarife für GmbH und UG vor und erklären wichtige Vorgaben, Unterlagen sowie Auswahlkriterien. Zudem stellen wir kostenlose und günstige Tarife für GmbHs vor.
Andrea Feustel verantwortet bei Für-Gründer.de die Bereiche Geschäftskonto, Firmenkreditkarten und E-Mail-Marketing-Software. Neben der Veröffentlichung von regelmäßigen Vergleichen stellt Andrea einzelne Anbieter im Detail vor und ordnet sie für Gründer und Selbstständige im Markt ein. Ihre Inhalte erscheinen als Texte, Social-Media-Beiträge und Videos auf YouTube.
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Er ist Interviewpartner in anderen Medien und verfasst Fachbeiträge zu Gründungsthemen.
Transparent:
Die Für-Gründer.de-Vergleiche sind unabhängig & kostenfrei. Wir setzen
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gleich und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Das Wichtigste auf einen Blick
Für GmbH & UG ist ein Geschäftskonto Pflicht. Kontoinhaber ist die Gesellschaft.
Kostenlose Konten sind die Ausnahme z.B. bei Vivid, ING, Kontist
Für die schnelle Kontoeröffnung bei einer GmbH oder UG sind viele Unterlagen bereitzuhalten.
| Die besten GmbH- & UG-Konten vergleichen
Mit dem Geschäftskonto-Rechner finden Sie schnell das für Sie passende Geschäftskonto für GmbHs und UGs. Dabei legen Sie fest, worauf Sie bei einem Geschäftskonto Wert legen: Preis, Inklusivleistungen wie Karten und Buchungen oder Mitarbeiterzugang.
Einfach gewünschte Leistungen im Filter auswählen und die Gesamtkosten für das Konto ermitteln und vergleichen.
6 Top Tarife für GmbH und UG
Wir haben rund 35 Anbieter von Geschäftskonten ausführlich getestet und miteinander verglichen. Aus allen Tarifen des Geschäftskonto-Vergleichs stellen wir die besten 6 Tarife genauer vor.
Zum Geschäftskonto-Vergleich
Vivid Basic
Vivid Basic ist ein leistungsstarkes Geschäftskonto für Gründer, Selbstständige und Unternehmen, die ein modernes Konto mit zahlreichen kostenlosen Inklusivleistungen wie Buchungungen, Debitkarten sowie mit Zinsvorteilen suchen.
Free Start ist der kostenlose Einstiegstarif von Vivid für GmbHs und UGs. Kunden starten bei 0 € Grundgebühr mit weit mehr als reinem Online-Banking. Free Start bietet wie Basic kostenlose Buchungen, Debitkarten, unbegrenzt viele Unterkonten plus Cashback und attraktiven Startzins.
Finom Smart eignet sich für wachsende GmbHs, UGs und Teams, die viele monatliche Buchungen abwickeln, mehrere Karten benötigen und ihre Finanzen möglichst digital organisieren möchten.
19,00 € Grundgebühr pro Monat
Rabatt bei Jahresbuchung: 17 € pro Monat
Eingehende Buchungen kostenlos
Ausgehende Buchungen bis 50.000 € inklusive, 0,025 € Kosten für jede weitere Buchung
3 physische und 10 virtuelle Debitkarten inklusive
Holvi Pro richtet sich an Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen wie Agenturen, die ein unkompliziertes Geschäftskonto mit vielen Inklusivleistungen suchen. Holvi setzt den Fokus auf klare Abläufe im Banking, eine saubere Finanzübersicht und unterstützt durch Rechnungsfunktionen inkl. E-Rechnung und Belegbearbeitung bei vorbereitender Buchhaltung.
Lexware Plus ist besonders interessant für Unternehmer, die mit Lexware Office Buchhaltung arbeiten oder arbeiten wollen und ihr Online-Geschäftskonto direkt mit Rechnungen, Buchhaltung und Steuerprozessen verbinden möchten. Mit Konto und Buchhaltungssoftware bietet Lexware ein sehr leistungsstarkes, integriertes Finanz-Ökosystem.
27,80 € Grundgebühr pro Monat (inkl. Buchhaltung S)
Enterprise ist der Premium-Tarif von Qonto. Enterprise richtet sich an größere Unternehmen und wachstumsstarke Teams, die sehr viele Buchungen, umfangreiche Zahlungsprozesse und eine skalierbare Kontolösung mit klarer Nutzer- und Kartenverwaltung benötigen.
249,00 € Grundgebühr pro Monat
10.000 Buchungen pro Monat inklusive
0,10 € Kosten pro weitere Buchung
Alle Debitkarten inklusive
Keine Kreditkarten inklusive
20 % Rabatt bei Jahresbuchung
Zu Qonto Enterprise
Kostenloses Geschäftskonto für GmbH & UG
Ein kostenloses Geschäftskonto für die GmbH oder UG ist nur bei einem sehr eingeschränkten Nutzungsumfang möglich.
Ohne monatliche Kontoführungsgebühr gibt es das Bankkonto der GmbH in den folgenden Tarifen bei Kontist, Holvi, Vivid, der ING und Tide:
| Geschäftskonto-Pflicht bei Gründung von GmbH oder UG
Für die Gründung einer GmbH oder UG wird ein Konto benötigt, auf das das Stammkapital eingezahlt werden kann. Ohne den Nachweis über die Einzahlung kann die Gesellschaft nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Rechtliche Grundlage ist §7 GmbH-Gesetz. Danach darf die Anmeldung der Gesellschaft erst erfolgen, wenn die vorgeschriebenen Einlagen erbracht wurden.
In der Praxis eröffnen Gründer deshalb nach dem Notartermin ein Geschäftskonto für die GmbH i.G. oder UG i.G. und zahlen anschließend das Stammkapital ein.
Unser Tipp: Vergleichen Sie Geschäftskonten bereits vor dem Notartermin. Die eigentliche Kontoeröffnung ist meist erst nach der Beurkundung möglich. Wer sich frühzeitig für einen Anbieter entscheidet, spart während der Gründung wertvolle Zeit.
Warum ein Privatkonto für GmbH und UG nicht ausreicht
Ein privates Girokonto reicht für GmbHs und UGs nicht aus. Der Grund: Beide Rechtsformen sind eigenständige Kapitalgesellschaften mit eigenem Vermögen. Geschäftliche und private Gelder müssen sauber getrennt werden. Das Geschäftskonto sorgt für Folgendes:
Das Stammkapital wird ordnungsgemäß eingezahlt.
Private und geschäftliche Zahlungen bleiben getrennt.
Die Buchhaltung bleibt nachvollziehbar.
Das Gesellschaftsvermögen wirdeindeutig dokumentiert.
Banken, Finanzamt und Geschäftspartner können die Gesellschaft als eigenständiges Unternehmen erkennen.
Außerdem wichtig: Viele Banken schließen die geschäftliche Nutzung privater Girokonten in ihren Geschäftsbedingungen ausoder erlauben sie nur sehr eingeschränkt.
Für GmbH und UG ist ein Geschäftskonto Pflicht. Darüber hinaus erfüllt es wichtige Pflichten für den Geschäftsalltag
Welche Aufgaben erfüllt ein Geschäftskonto?
Typischerweise sind das die Aufgaben eines Geschäftskontos:
Bereitstellung von Kontoauszügen für die Buchhaltung
Abwicklung nationaler und internationaler Zahlungen
Ein gutes Geschäftskonto unterstützt die täglichen finanziellen Abläufe und spart Zeit bei Verwaltung und Buchhaltung.
| 5 Schritte der Kontoeröffnung: Vom Notar bis Handelsregister
Das ist der Ablauf der Kontoeröffnung in 5 Schritten:
Schritt 1: Notartermin und Gründung der GmbH oder UG i.G.
Am Anfang steht der Notartermin. Dort wird der Gesellschaftsvertrag beurkundet. Außerdem werden die Geschäftsführer bestellt und die Anmeldung zum Handelsregister vorbereitet.
Ab diesem Zeitpunkt existiert die Gesellschaft bereits als GmbH i.G. oder UG i.G. Für die Kontoeröffnung ist das wichtig, weil Banken in der Regel die notariell beurkundeten Gründungsunterlagen verlangen.
Dazu gehören meist:
Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterliste
Geschäftsführerbestellung
Ausweisdokumente der beteiligten Personen
Hinweis: Vor dem Notartermin lässt sich ein Firmenkonto für die künftige GmbH oder UG meist noch nicht eröffnen, weil der Bank die erforderlichen Unterlagen fehlen.
UG und GmbH Gründen: 5 Schritte inklusive Kontoeröffnung
Schritt 2: Geschäftskonto eröffnen
Nach dem Notartermin eröffnen die Gründer das Geschäftskonto. Die Eröffnung erfolgt je nach Anbieter online, per VideoIdent, per PostIdent oder in der Filiale.
Banken bzw. Kontoanbieter prüfen bei einer GmbH und UG unter anderem:
Wer sind die Geschäftsführer?
Wer darf die Gesellschaft vertreten?
Wer sind die Gesellschafter?
Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten?
Ist die Gesellschaft bereits eingetragen oder noch in Gründung?
Filialbank s. Fintech: Unterschiede der Eröffnung
Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich zwischen den meisten Banken nur geringfügig. Deutlich größer sind die Unterschiede beim Ablauf der Kontoeröffnung.
Viele Fintechs und Direktbanken setzen auf einen vollständig digitalen Prozess mit VideoIdent und digitalem Dokumentenupload. Dadurch kann die Kontoeröffnung häufig innerhalb weniger Stunden abgeschlossen werden.
Bei traditionellen Filialbanken wie der Postbank oder Commerzbank sind zusätzliche Prüfungen, persönliche Termine oder manuelle Bearbeitungsschritte häufiger. Dadurch dauert die Kontoeröffnung oft mehrere Werktage.
Wer die Gründung möglichst schnell abschließen möchte, sollte deshalb nicht nur die Kosten des Geschäftskontos vergleichen, sondern auch die voraussichtliche Dauer der Kontoeröffnung berücksichtigen.
Nicht bei jedem Anbieter kann eine GmbH oder UG in Gründung ein Konto eröffnen. Prüfen Sie bereits vor dem Notartermin, welche Bank Tarife für eine GmbH i.G. oder UG i.G. bieten und welche Unterlagen Sie benötigen.
Sobald das Geschäftskonto eröffnet ist, zahlen die Gesellschafter das Stammkapital ein. Die Einzahlung erfolgt auf das Konto der GmbH i.G. oder UG i.G.
Bei der Einzahlung des Stammkapitals liegen auch die wesentlichen Unterschiede zwischen GmbH und UG.
1. Stammkapitel bei der GmbH: Bei der GmbH müssen mindestens 25.000 Euro Stammkapital eingezahlt werden. Für die Anmeldung zum Handelsregister muss bei einer Bargründung in der Regel mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt sein, also 12.500 Euro.
Zusätzlich muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein.
2. Stammkapitel bei der UG: Bei der UG ist die Regel strenger als bei der GmbH. Das Stammkapital muss vor der Anmeldung zum Handelsregister vollständig eingezahlt werden. Sacheinlagen sind bei der UG-Gründung nicht möglich.
Wichtig ist, dass die Einzahlungen zu den Angaben im Gesellschaftsvertrag passen. Gründer einer UG sollten daher daher vorab klären, welcher Gesellschafter welchen Betrag einzahlt.
Schritt 4: Einzahlungsbeleg an den Notar senden
Nach der Einzahlung stellt die Bank einen Nachweis bereit. Häufig genügt ein Kontoauszug oder eine Zahlungsbestätigung. Aus dem Nachweis sollten klar hervorgehen:
Firmenname
IBAN
eingezahlter Betrag
Zahlungseingang
Datum der Einzahlung
Der Nachweis muss an den Notar gesendet werden. Unvollständige oder missverständliche Belege führen häufig zu Rückfragen und verzögern die Gründung.
Schritt 5: Eintragung ins Handelsregister
Liegt der Kapitalnachweis vor, meldet der Notar die GmbH oder UG beim zuständigen Registergericht an. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung ins Handelsregister. Mit der Eintragung ist die Gründung abgeschlossen.
Aus der GmbH i.G. wird die GmbH, aus der UG i.G. wird die UG haftungsbeschränkt.
Ein neues Geschäftskonto muss in der Regel nicht eröffnet werden. Meist reicht es aus, den Handelsregisterauszug bei der Bank nachzureichen. Die Bank aktualisiert anschließend die Kontounterlagen und führt das Konto auf die eingetragene Gesellschaft weiter.
Dauer der Kontoeröffnung bei einer GmbH oder UG
Wie schnell ein Geschäftskonto eröffnet wird, hängt vor allem vom Anbieter und der Komplexität der Gründung ab.
Bei einfachen Gründungen mit einem Geschäftsführer und ausschließlich in Deutschland ansässigen Gesellschaftern erfolgt die Kontoeröffnung bei vielen Direktbanken und Fintechs innerhalb weniger Stunden bis weniger Werktage.
Zusätzliche Prüfungen können den Prozess verlängern. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn
mehrere Geschäftsführer beteiligt sind,
eine Gesamtvertretung gilt oder
Gesellschafter im Ausland ansässig sind.
Was verzögert die Kontoeröffnung einer GmbH oder UG?
Verzögert sich die Kontoeröffnung, verzögert sich oft die gesamte Gründung:
Ohne Geschäftskonto kann das Stammkapital nicht eingezahlt werden.
Ohne Einzahlungsnachweis kann die Handelsregistereintragung nicht abgeschlossen werden.
Typische Gründe für Verzögerungen sind:
Fehlende oder unvollständige Unterlagen
Unklare Vertretungsregelungen
Mehrere Geschäftsführer mit gemeinsamer Vertretung
Gesellschafter oder Geschäftsführer im Ausland
Fremdsprachige Dokumente
Nachgeforderte Ausweisdokumente oder Übersetzungen
Zusätzliche Fragen zur Geschäftstätigkeit
Geschäftskonto vor Handelsregistereintrag: Geht das?
Ja. Bei GmbH und UG ist die Kontoeröffnung vor der Handelsregistereintragung sogar der Regelfall. Das Konto wird zunächst für die Gesellschaft in Gründung (i.G.) eröffnet, damit die Gesellschafter das Stammkapital einzahlen können.
Nicht jede Bank eröffnet aber Konten für eine GmbH i.G. oder UG i.G. Einige Anbieter verlangen bereits einen Handelsregisterauszug und kommen deshalb für Gründer nicht infrage. Andere Banken und Fintechs unterstützen die Kontoeröffnung bereits in der Gründungsphase und fordern den Handelsregisterauszug erst nach der Eintragung nach.
Muss nach der Eintragung ein neues Konto eröffnet werden?
Nein. In den meisten Fällen bleibt das bestehende Geschäftskonto auch nach der Handelsregistereintragung bestehen.
Das Konto wird zunächst für die GmbH i.G. oder UG i.G. eröffnet und nach der Eintragung auf die eingetragene Gesellschaft umgestellt. Dafür verlangt die Bank in der Regel lediglich den Handelsregisterauszug.
Je nach Anbieter können zusätzlich weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise die Steuernummer oder die Gewerbeanmeldung.
Der Vorteil: Die IBAN bleibt normalerweise erhalten und der Zahlungsverkehr kann ohne Kontowechsel weiterlaufen.
Auch als kleine Schwester der GmbH erfordert die UG eine ganze Reihe formaler Schritte. Vom Gesellschaftsvertrag bis zur Eröffnungsbilanz nehmen Ihnen die Experten mit dem Gründungspaket viel Arbeit ab.
Gesellschaftsvertrag, Eintrag im Handelsregister, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - nur einige Dinge, die bei der Gründung einer GmbH abzuarbeiten sind. Mit dem GmbH-Paket erhalten Sie umfangreiche Unterstützung.
Ein Geschäftskonto für eine GmbH oder UG wird auf den Namen der Gesellschaft eröffnet. Den Antrag stellen darf die Person, die die Gesellschaft gegenüber der Bank wirksam vertreten kann. In der Regel ist das die Geschäftsführung. Alternativ kann auch eine bevollmächtigte Person das Konto eröffnen, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Die Bank prüft deshalb:
Wer darf für die GmbH oder UG handeln?
Welche Vertretungsregelung gilt?
Wichtig: Unklare Vollmachten oder fehlende Nachweise können die Kontoeröffnung verzögern.
Kontoeröffnung: Aufgabe der Geschäftsführung
In der Regel eröffnet der Geschäftsführer das Geschäftskonto im Namen der GmbH oder UG. Bei einer GmbH i.G. oder UG i.G. geschieht das nach dem Notartermin, sobald die Gründungsunterlagen vorliegen.
Wichtig ist: Der Geschäftsführer wird nicht selbst Kontoinhaber. Kontoinhaber ist die Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist lediglich berechtigt, die Gesellschaft gegenüber der Bank zu vertreten und über das Konto zu verfügen.
Einzelvertretung oder Gesamtvertretung?
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, kommt es auf die Vertretungsregelung an.
Bei Einzelvertretung kann ein Geschäftsführer die Gesellschaft allein vertreten. Dann kann er das Geschäftskonto meist auch allein eröffnen.
Bei Gesamtvertretung müssen mehrere Geschäftsführer gemeinsam handeln. In diesem Fall verlangt die Bank häufig, dass alle vertretungsberechtigten Geschäftsführer eingebunden werden oder die Kontoeröffnung gemeinsam freigeben.
Welche Regel gilt, steht im Gesellschaftsvertrag und später im Handelsregister. Deshalb prüft die Bank diese Angaben besonders genau.
Wer kann eine Kontovollmacht erhalten?
Neben der Geschäftsführung können weitere Personen Zugriff auf das Geschäftskonto erhalten. Das können zum Beispiel sein:
Mitgründer
Mitarbeiter der Buchhaltung
Prokuristen
Externe Steuerberater
Eine Kontovollmacht bedeutet nicht automatisch, dass die bevollmächtigte Person alles darf. Viele Banken unterscheiden zwischen verschiedenen Rechten. Möglich sind zum Beispiel:
Kontoauszüge abrufen
Zahlungen vorbereiten
Überweisungen freigeben
Karten nutzen
Nutzer und Zugänge verwalten
Welche Rechte sinnvoll sind, hängt davon ab, wer im Unternehmen welche Aufgaben übernimmt.
Wichtige Fragen zu Vollmachten
Wie wird eine Kontovollmacht für eine GmbH rechtssicher erteilt?
Bei einer Kontovollmacht für eine GmbH ist zwischen Bankvollmacht, Prokura und Handlungsvollmacht zu unterscheiden.
Die Bankvollmacht berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Geschäftskontos.
Prokura und Handlungsvollmacht umfassenweitergehende Vertretungsrechte.
Für eine rechtssichere Erteilung sollte die Vollmacht schriftlich dokumentiert werden. Je nach Umfang der Befugnisse können zusätzliche Nachweise, etwa Gesellschafterbeschlüsse oder beglaubigte Dokumente, sinnvoll sein.
Banken verlangen häufig eine eindeutige Legitimation der bevollmächtigten Person. So wollen sie Missbrauch ausschließen und gesetzliche Vorgaben, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, einhalten.
Eine klar geregelte Kontovollmacht erleichtert die Zusammenarbeit mit der Bank und reduziert Haftungs- sowie Missverständnisrisiken.
Wie können Zeichnungsberechtigte bei einem GmbH Konto geändert werden?
Die Änderung von Zeichnungsberechtigten bei einem GmbH-Konto muss der Bank offiziell mitgeteilt werden. Dabei prüft die Bank die Identität und Vertretungsbefugnis der neu berechtigten Personen.
Grundlage für die Anpassung sind meist Beschlüsse der Gesellschafter oder andere geeignete Nachweise, aus denen die neue Zeichnungsberechtigung hervorgeht. Je nach Bank können zusätzliche Unterlagen oder Legitimationen erforderlich sein.
Banken sind verpflichtet, alle relevanten Dokumente zu den Zeichnungsberechtigten sowie spätere Änderungen sorgfältig zu dokumentieren und aufzubewahren. Dies sorgt für Transparenz und schützt vor einer unbefugten Nutzung des Geschäftskontos.
Unser Tipp: Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Änderungen frühzeitig vorbereitet und die erforderlichen Nachweise vollständig bei der Bank eingereicht werden.
| Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos benötigen GmbHs und UGs mehrere Nachweise. Welche Dokumente konkret erforderlich sind, hängt vor allem davon ab, ob sich die Gesellschaft noch in Gründung befindet oder bereits im Handelsregister eingetragen ist.
Die Anforderungen können je nach Bank leicht variieren. Typischerweise werden folgende Unterlagen benötigt:
GmbH oder UG in Gründung
Notariell beurkundete Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
Notariell beurkundete Bestellung der Geschäftsführer
Anmeldung zum Handelsregister durch den Notar
Gesellschafterliste
Personalausweise oder Reisepässe sämtlicher Gesellschafter
Personalausweis oder Reisepass des Kontobevollmächtigten, in der Regel der Geschäftsführer
Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens, auch UBO-Erklärung genannt
Als wirtschaftlich Berechtigte gelten Personen, die direkt oder indirekt die Kontrolle über die Gesellschaft ausüben oder maßgeblich an ihr beteiligt sind.
Wichtig: Fehlende Unterlagen verzögern die Kontoeröffnung häufig um mehrere Tage. Es lohnt sich daher, alle Dokumente vor dem Antrag bereitzuhalten.
Weitere Hintergrundinformationen zu den einzelnen Dokumenten und Formalien haben wir auf diesen Seiten zusammengestellt:
Welche Angaben muss ich bei der Kontoeröffnung machen
Neben den Unterlagen fragt die Bank bei der Kontoeröffnung folgende Stammdaten des Unternehmens ab:
Firmenname
Rechtsform
Geschäftsanschrift
Branche
Unternehmenszweck.
Bei einer GmbH oder UG in Gründung wird das Konto zunächst auf die GmbH i.G. bzw. UG i.G. eröffnet. Außerdem müssen die beteiligten Personen angegeben werden. Dazu zählen in der Regel:
Geschäftsführer
Gesellschafter
Wirtschaftlich Berechtigte
Weitere Personen, die später Zugriff auf das Konto erhalten sollen.
Die Bank fragt dabei meist Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Ausweisdaten ab. Diese Angaben werden anschließend durch Ausweisdokumente und Gründungsunterlagen geprüft.
Angaben zur geplanten Kontonutzung
Zusätzlich wollen viele Banken wissen, wie das Geschäftskonto genutzt werden soll. Typische Angaben sind etwa:
die geplante Geschäftstätigkeit
erwartete monatliche Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge
Bargeldbedarf
Auslandszahlungen
gewünschte Karten
Unterkonten und Nutzerzugänge.
Bei GmbH und UG können außerdem Angaben zur Herkunft des Stammkapitals und zu den wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sein.
| Kosten des Kontos für GmbH und UG
Die Kontoführungskosten für eine GmbH oder UG können zwischen 0 € und rund 400 € liegen. Doch die Kosten für ein Geschäftskonto einer GmbH oder UG setzen sich in der Regel sowohl aus festen (Grundgebühr) sowie variablen Gebühren zusammen.
Wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen, hängt vor allem vom gewählten Kontotarif, Buchungsvolumen, Anzahl an Kontonutzern und Karten sowie benötigten Zusatzfunktionen ab.
Typische Kostenbestandteile für ein Firmenkonto sind:
Kontoführungsgebühr: zwischen 0 und ca. 40 Euro pro Monat, Permiumtarife bei Fintechs können bis zu 399 €/Monat kosten.
Buchungskosten: 0,05 bis 0,20 Euro pro Transaktion
Kartengebühren: für Debit- oder Kreditkarten über das Gratiskontingent hinaus
Bargeldein- und -auszahlungen: insbesondere bei Filialbanken oft mit zusätzlichen Kosten verbunden. (Bargeldeinzahlungen hingegen bei den meisten Fintechs nicht möglich.)
Zusatzleistungen: Für Unterkonten, Fremdwährungskonten, Echtzeitüberweisungen oder weitere Nutzerzugänge und Integrationen können zusätzliche Kosten anfallen.
Tipp: Viele Banken bieten Tarife an, bei denen eine bestimmte Anzahl von Buchungen bereits enthalten ist. Erst darüber hinaus fallen zusätzliche Kosten an.
Gerade bei GmbHs mit vielen Zahlungsein- und -ausgängen lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Buchungspreise und Inklusivbuchungen.
Zweitkonto für GmbH & UG (haftungsbeschränkt)
Fintech-Geschäftskonten müssen nicht zwingend das Hauptkonto einer GmbH sein. Viele Unternehmen nutzen sie als Zweitkonto neben einer Hausbank. Der Vorteil: Fintechs bieten oft günstige Zahlungsverkehrskonditionen, digitale Prozesse und praktische Zusatzfunktionen wie:
Das Fintech-Konto vereinfacht bei Nutzung als Zweitkonto häufig die täglichen Abläufe. Die Finanzierung und Kreditlinie verbleiben dabei bei der Hausbank.
Firmenkonto für UG & GmbH bei Sparkasse und Volksbank
Sparkassen und Volksbanken bieten in ihren Tarifen die Kontoeröffnung für GmbHs und UGs an. Vor allem dann, wenn ein Partner vor Ort für die Finanzierung gesucht wird.
Vorteil: Bei Sparkassen und Volksbanken profitieren Kunden von Bargeldservice und persönlicher Beratung mit festem Ansprechpartner.
Nachteil: Durch den Service ist die Kontoführungsgebühr bei Sparkassen und Volksbanken in der Regel auch teurer als bei FinTechs oder Neobanken.
| Kriterien für die Kontoauswahl
Gründer einer GmbH oder UG verfolgen klare Wachstumsziele und brauchen dafür ein zuverlässiges Geschäftskonto.
Und für Finanzierungen wie Förder- oder Investitionskredite ist eine verlässliche Hausbank entscheidend.
Deshalb stellen wir in diesem Kapitel vor, welche Kriterien wirklich für das Firmenkonto zählen und wie Sie das passende Bankkonto für Ihre GmbH oder UG finden.
1. Kontoführungsgebühr und Gebühren für Transaktionen
Achten Sie nicht nur auf die monatliche Kontoführungsgebühr, sondern auch auf die Kosten für beleglose und beleghafte Buchungen, Transaktionen und Bargeldbewegungen.
2. Finanzierung
Wer später einen Kontokorrentkredit, Investitionskredit oder Förderkredit benötigt, sollte ein Konto bei einer Bank mit entsprechender Finanzierungskompetenz wählen.
3. Bargeldtransaktionen
Für stationäre Unternehmen aus Handel oder Gastronomie ist wichtig, dass Bargeldeinzahlungen und Auszahlungen regelmäßig und zu angemessenen Kosten möglich sind.
Zinsen auf Guthaben oder Cashback auf Kartenzahlungen können ein Geschäftskonto finanziell attraktiver machen. Tipp: Die attraktivsten Zinsangebote stellen wir auf einer gesonderten Seite vor: Tages- und Festgeld für Firmenkunden.
6. Gestaltung des Zahlungsverkehrs mit Unterkonten, Debit- und Kreditkarten
Unterkonten sowie Debit- und Kreditkarten helfen, Zahlungsströme besser zu strukturieren und Ausgaben im Unternehmen einfacher zu steuern.
7. Online oder in der Filiale eröffnen
Je nach Anbieter lässt sich das Geschäftskonto vollständig online eröffnen oder erfordert einen Termin in der Filiale.
8. Vertrauen, Sicherheit und Image
Prüfen Sie, ob Bekanntheit, Einlagensicherung und eine deutsche IBAN für Ihr Unternehmen wichtig sind.
9. Einfachheit der Kontoeröffnung & Service
Achten Sie darauf, wie schnell und unkompliziert die Kontoeröffnung funktioniert und ob es Wechselservice, Boni oder Startguthaben gibt.
Diese Banken & Tarife sind für GmbH und UG nicht möglich
Bei einigen Banken ist die Kontoeröffnung für GmbHs und/oder UGs grundsätzlich nicht möglich. Zu diesen zählen u.a.:
N26
Ethikbank
Accountable
Kostenloser Download der Checkliste
| Häufige Fragen zum GmbH-Konto
Welche Bank ist die beste für GmbHs in Deutschland?
In unserem Geschäftskonto-Vergleich sind das die besten Anbieter von Konten für GmbHs:
1. Filialbanken: Deutsche Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank
2. Online-Kontoanbieter: Vivid, Finom und Lexware Geschäftskonto
Die beste Bank für eine GmbH gibt es jedoch nicht pauschal. Entscheidend ist, welches Geschäftsmodell die GmbH hat.
Für viele junge GmbHs und UGs sind digitale Anbieter und Fintechs attraktiv, weil sie eine schnelle Kontoeröffnung, günstige Gebühren und gute Online-Prozesse bieten.
Wer Bargeld einzahlen muss, regelmäßig Beratung benötigt oder später eine Finanzierung plant, ist dagegen oft bei einer klassischen Filialbank besser aufgehoben.
Als Faustregel gilt: Eine GmbH sollte nicht nur auf die Kontoführungsgebühr achten. Wichtiger sind Funktionen wie Buchhaltungsanbindung, Karten, Unterkonten, Nutzerrechte, Bargeldeinzahlung, Kreditmöglichkeiten und die Eröffnung für GmbHs in Gründung.
Die beste Bank ist daher die Bank, deren Geschäftskonto zum Zahlungsverkehr, zur Unternehmensgröße und zur Wachstumsplanung der GmbH passt.
Braucht die GmbH/UG ein eigenes Geschäftskonto?
Ja, unbedingt. Während der kleingewerbliche Einzelunternehmer oder der Freiberufler sein privates Geschäftskonto für Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge verwenden könnte, braucht die GmbH bzw. die UG bzw. Mini-GmbH zwingend ein eigenes Geschäftskonto. Ohne Geschäftskonto kann die GmbH bzw. die UG nicht gegründet werden und nicht am Geschäftsverkehr teilnehmen. Um die Gründung der beiden Rechtsformen abzuschließen, braucht es den Einzahlungsbeleg über die geleisteten Stammeinlagen der Gesellschafter.
Kann das private Girokonto für GmbH und UG verwendet werden?
Nein, das geht nicht. Denn GmbH bzw. die UG (haftungsbeschränkt) sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie eigenem Vermögen und Schulden. Auch das Geschäftskonto gehört zum Gesellschaftsvermögen und muss daher Eigentümer bzw. Kontoinhaber sein.
Ist der Geschäftsführer der GmbH/UG Inhaber des Geschäftskontos?
Nein, Inhaber des Geschäftskontos ist die GmbH als juristische Person. Der Geschäftsführer dagegen ist bevollmächtigt, das Konto zu führen und entsprechende Transaktionen auf dem Konto zu veranlassen.
Welche Unterlagen braucht es für die Eröffnung eines GmbH/UG Geschäftskontos?
Folgende Unterlagen sind für die Kontoeröffnung notwendig:
Gewerbeanmeldung
Notariell beurkundete Satzung der Gesellschaft (Gesellschaftsvertrag)
Handelsregisteranmeldung vom Notar
Personalausweis des Geschäftsführers samt Beschluss der Geschäftsführerbestellung
Personalausweise der in der Handelsregisteranmeldung aufgeführten Personen
Liste aller Gesellschafter der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)
Wie sollten die Kontovollmachten geregelt sein?
Wer Kontovollmacht hat, kann online Transaktionen vornehmen und Überweisungen tätigen. Auch in Abwesenheit der Geschäftsführung muss der Zahlungsverkehr über das Geschäftskonto reibungslos funktionieren. Bei manchen Banken ist es kompliziert, nachträglich eine Kontovollmacht zu erteilen. Daher sollten Kontovollmachten gleich bei der Kontoeröffnung des GmbH/UG Kontos geregelt werden.
Welche Strategien gibt es für die Wahl des Geschäftskontos einer GmbH/UG?
In der Regel wählen die Geschäftsführer das Hauptkonto bei einer Bank, die neben Beratungsleistungen auch Finanzierungen ermöglicht, und sei es nur eine Kontokorrentlinie. Je nach Geschäftsmodell spielt auch die Frage der Bargeldtransaktionen eine Rolle. Als Zweitkonto könnte der Geschäftsführer ein Konto wählen, das aufgrund günstiger Gebühren oder besonderer Zusatzfunktionen die Organisation des Zahlungsverkehrs vereinfacht.
Kann ein Geschäftsführer einer GmbH ein Geschäftskonto eröffnen?
Ja. In der Regel eröffnet der Geschäftsführer das Geschäftskonto im Namen der GmbH oder UG. Dabei handelt er als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft.
Kontoinhaber wird jedoch nicht der Geschäftsführer selbst, sondern die GmbH bzw. UG.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, hängt die Kontoeröffnung von der Vertretungsregelung ab.
Bei Einzelvertretung kann ein Geschäftsführer das Konto meist allein eröffnen. Bei Gesamtvertretung müssen mehrere Geschäftsführer gemeinsam handeln oder die Kontoeröffnung gemeinsam freigeben.
Die Bank prüft bei der Eröffnung unter anderem die Identität der Geschäftsführer sowie deren Vertretungsbefugnis anhand der Gründungsunterlagen oder des Handelsregisters.
| Unser Fazit
Für GmbH und UG ist ein Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben. Kontoinhaber ist die Gesellschaft, Kontobevollmächtigter meist der Geschäftsführer.
GmbHs und UGs stehen Tarife bei Filialbanken, Neonbanken und Fintechs zur Auswahl.
Wichtige Aspekte für die Kontowahl:
Monatliche Grundgebühr
Bargeldfunktionen
Persönliche Beratung und Kreditangebote
Buchungsumfang
Karten für Teams
Unterkonten
Features wie Rechnungssoftware
Viele Fintechs und Neobanken bieten keine Kredite oder Bargeldeinzahlung. Dafür punkten viele mit Zusatzfeatures wie Buchhaltungssoftware oder Unterkonten sowie vielen Gratis-Buchungen. Ein Online-Konto als Nebenkonto kann daher sinnvoll sein.
In unserem aktuellen Geschäftskontenvergleich finden Sie die für Sie geeigneten Geschäftskonten für GmbH und UG.
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