Gewerbliche Schutzrechte: Arten und Übersicht

Gewerbliche Schutzrechte schaffen Alleinstellung, weil sie Unternehmern exklusive Nutzungsrechte an Erfindungen, Produkten oder Marken sichern. Denn wird die Erfindung kopiert, das Produkt gefälscht oder ein Produktname nachgeahmt, schwindet die Alleinstellung. Daher sollten Unternehmen gewerbliche Schutzrechte beantragen. Wir zeigen, wie das geht, und bieten Angebote für die Patentanmeldung und die Markenanmeldung.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

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  | Ideen, Produkte und Namen schützen

Kann eine Geschäftsidee geschützt werden? Wie ist das mit technischen Erfindungen, Firmennamen oder Domainnamen? Dieser Abschnitt zeigt Ihnen die wichtigsten gewerblichen Schutzrechte im Überblick.

Was sind gewerbliche Schutzrechte?

Schutzrechte sichern die exklusive Nutzung von geistigem Eigentum, insbesondere technischen Erfindungen, Marken oder eigenständigen Designs. Denn das Entwickeln und Erfinden kostet Zeit und Geld. Daher soll dem Schöpfer über ein Schutzrecht das ausschließliche Recht zur Nutzung und Vermarktung gegeben werden. Mit dem Schutzrecht kann der Unternehmer seinen so erarbeiteten Wettbewerbsvorteil gegen Nachahmung und Kopie schützen.

Übersicht über gewerbliche Schutzrechte

Eine Geschäftsidee an sich lässt sich nicht schützen. Schützen lassen sich nur Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs, die mit einer Geschäftsidee verbunden sind. Die folgende Tabelle einen Überblick zu den Arten der gewerblichen Schutzrechte.

  Patent Gebrauchs-
muster
Marke eingetragenes
Design
Was ist geschützt? technische Erfindung technische Erfindung, die nicht patentwürdig ist; häufig sind das technische Produkte Markenname,  Logo Design von Produkten
Erfordernis für den Schutz?

Neuheit und
gewerblich verwertbar

Neuheit und
gewerblich verwertbar

Klar unterscheidbare Marke

Neuheit und
Eigenständigkeit

Beginn des Schutzes Veröffentlichung
Patentblatt
Eintragung
Register
Anmeldetag Eintragung
Register
Dauer der Anmeldung 2,5 bis 3 Jahre 3 bis 4 Monate 6 Monate 3 bis 4 Monate
Laufzeit 20 Jahre 10 Jahre 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar bis 25 Jahre
Kosten Anmeldung ab 390 € ab 30 € ab 290 € ab 60 €
Angebote Patent
anmelden
Gebr.muster
anmelden
Marke anmelden Design anmelden

Außerdem: Schutzrechte für Firmennamen und Domain
Ein individueller Firmenname lässt sich ebenfalls im Rahmen einer Markenanmeldung schützen. Gleiches gilt für den Domainnamen, wenngleich natürlich ein Domainname bereits durch dessen Reservierung bzw. Kauf dem Erwerber exklusiv zur Verfügung steht.

Wo gelten Schutzrechte?

Gewerbliche Schutzrechte gelten grundsätzlich nur in dem Land, für das sie angemeldet sind. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für die Anmeldung und Registrierung sämtlicher Schutzrechte zuständig. Für die EU gibt es das Europäische Patentamt (EPA) mit Sitz in München, für weltweite Schutzrechte die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit Sitz in Genf. Die Anmeldung internationaler Schutzrechte läuft teilweise auch über das DPMA.

Beispiele für Schutzrechte

Beispiele für Patente

Technische, physikalische und chemische Verfahren, Maschinen, Werkzeuge, Bauteile. Entscheidend ist, dass es sich dabei um eine technische Erfindung handelt. Über die Recherche-Datenbanken des DPMA können Unternehmer existierende Patente recherchieren. Ein berühmtes Patent ist zum Beispiel die Erfindung des Walkman in den 80er Jahren. 

Beispiele für Gebrauchsmuster

Maschinen, Vorrichtungen, Geräte, Schaltungen, chemische Erzeugnisse lassen sich als Gebrauchsmuster schützen. Nicht als Gebrauchsmuster schützbar sind technische Verfahren. Sie fallen unter den Patentschutz. Ein berühmtes Gebrauchsmuster ist zum Beispiel der Fischer-Dübel.

Beispiele für Marken

Unter den Markenschutz können fallen:

  • Namen: Firmennamen, Produktnamen, Bezeichnungen, die der Unternehmer als Wortmarke oder Wort-Bildmarke schützen kann.
  • Logos: Kann der Unternehmer als Bildmarke oder Wort-Bildmarke schützen. Akustische Logos oder Werbejingles lassen sich als akustische Marke schützen.
  • Objekte: Bestes Beispiel ist der Mercedes-Stern. Als 3-dimensionales Objekt lässt er sich ebenfalls als Formmarke schützen.
  • Firmenfarbe: Auch Firmenfarben lassen sich schützen. Beispielsweise das Magenta der Telekom.
Beispiele für geschütztes Design

Bilder, Objekte und Produkte, deren Alleinstellungsmerkmale auf einem besonderen Design beruhen, lassen sich über das eigentragene Design schützen. Berühmtestes Beispiel dies die Coca-Cola-Flasche, auch das erste iphone erhielt im Jahre 2012 den Designschutz.

  | Eintragung und Registrierung

Recherche und die Durchführung der Anmeldung bis zur Eintragung oder Registrierung sind die wesentlichen Schritte, um ein Schutzrecht geltend zu machen. Jeder Unternehmer ist gut beraten, einen spezialisierten Anwalt damit zu beauftragen.

Schritt 1: Recherche

Die Recherche ist wichtig, um bei der Entwicklung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder geschützten Designs keine Rechte Dritter zu verletzen. Die Recherche für gewerbliche Schutzrechte hat 3 Aufgaben:

  1. Marktforschung: Was gibt es bereits?
  2. Kosten vermeiden: Keine Doppelentwicklungen durchführen
  3. Rechtsstreitigkeiten vermeiden, während und nach des Verfahrens der Eintragung

Beim Patent ist die Recherche Teil des Anmeldeverfahrens. Bei Marke, Design und Gebrauchsmuster prüft das Amt nicht die Rechte Dritter. Doch gibt es nach Registrierung eine Widerspruchsfrist, innerhalb derer sich Inhaber älterer Rechte gegen eine Neueintragung bzw. Registrierung Widerspruch einlegen können. Dem Unternehmer stehen für die nationale und internationale Recherche umfangreiche Datenbanken zur Verfügung. Auch Markenanwälte oder Patentanwälte bieten die Recherche als Dienstleistung an.

Schritt 2: Anmeldung und Eintragung

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die Vorgehensweise von der Anmeldung bis zur Registrierung bzw. Eintragung gewerblicher Schutzrechte.

#1 Ablauf Markenanmeldung

Anmeldung

Die Markenanmeldung sichert vorläufigen Markenschutz und kann elektronisch vorgenommen werden.

Prüfung und Eintragung

Geprüft werden die formalen Voraussetzungen, nicht eventuelle Ansprüche Dritter. Die Prüfung dauert ca. 6 - 8 Monate. Der Unternehmer sollte auf Rückfragen und Beanstandungen der Anmeldung durch das Amt zeitnah reagieren. Ist alles in Ordnung wird die Marke eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht.

Widerspruchsfrist nach der Eintragung

Nach Veröffentlichung der Marke muss der Unternehmer eine 3-monatige Widerspruchsfrist abwarten. In dieser Zeit können Dritte gegen die Eintragung der Marke Widerspruch einlegen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Marke offiziell geschützt.

Ablauf und Erneuerung des Markenschutzes

Der Markenschutz ist auf 10 Jahre begrenzt. Eine Verlängerung für weitere 10 Jahre ist unbegrenzt oft möglich. Dafür muss der Unternehmer eine Verlängerungsgebühr bezahlen.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Markenanmeldung.

Tipp

Hier erhalten Sie die Markenanmeldung durch einen erfahrenen Fachanwalt zum Festpreis.

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#2 Ablauf Patentanmeldung

Anmeldung und Offenlegung

Die Patentanmeldung sichert ebenfalls vorläufigen Patentschutz und kann elektronisch vorgenommen werden. Für die Prüfung des Patents ist ein Antrag auf Prüfung notwendig. Dieser kann bis zu 7 Jahren nach Anmeldung erstellt werden.

Die Anmeldung eines Patents bleibt 18 Monate geheim. Danach wird eine Offenlegungsschrift publiziert. Sie soll der Öffentlichkeit ermöglichen, sich über den Stand der Technik zu informieren. Diese Offenlegungsschrift wird unabhängig von einer Prüfung publiziert und erfolgt nur dann nicht, wenn der Unternehmer seinen Patentantrag zurückzieht.

Prüfung: Antrag, Bescheid und Erteilung

Geprüft werden Neuheit, erfinderische Tätigkeit sowie gewerbliche Anwendbarkeit. Es muss sich ausdrücklich um eine technische Erfindung handeln. Das Prüfungsverfahren dauert ca. 2 - 4 Jahre. Der Unternehmer kann das Amt zusätzlich mit einer Recherche beauftragen. Innerhalb der Prüfungsfrist erhält der Unternehmer Prüfungsbescheide für den Fall, dass die Anmeldung den Anforderungen des Patentamts nicht genügt. Auf diese Prüfungsbescheide muss der Unternehmer zeitnah reagieren und den Antrag nachbessern. Ist die Prüfung erfolgreich, wird das Patent erteilt und veröffentlicht.

Risiken: Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklage

Bis zu 9 Monate nach der Patenterteilung können Dritte Einspruch gegen die Patenterteilung einlegen. Auch nach dieser 9-Monatsfrist besteht das Risiko, dass gegen die Patenterteilung eine Nichtigkeitsklage erhoben wird.

Dauer des Patentschutzes

Der Patentschutz besteht für 20 Jahre und ist nicht verlängerbar.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Patentanmeldung.

Tipp

Hier erhalten Sie die Patentanmeldung durch einen erfahrenen Patentanwalt zum Festpreis.

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#3 Ablauf Anmeldung Gebrauchsmuster

Anmeldung und Eintragung

Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters erfolgt per Formular oder elektronisch. Die technische Erfindung muss dabei vollständig erläutert und vorgestellt werden. Geprüft werden nur die formalen Voraussetzungen der Gebrauchsmuster-Anmeldung: Ist die Erfindung vollständig dokumentiert? Wurde die Anmeldung formal richtig durchgeführt? Es wird nicht geprüft, ob die Erfindung neu ist. Das Eintragungsverfahren dauert ca. 3 Monate und endet mit der Eintragung in das amtliche Register des DPMA. 4 Wochen nach Eintragung wird das Gebrauchsmuster vom DPMA veröffentlicht.

Risiko: Löschungsverfahren

Ein Gebrauchsmuster wird eingetragen, ohne eine Prüfung der Schutzfähigkeit. Daher besteht nach Eintragung das Risiko eines Löschungsverfahrens, dass ein Dritter anstreben kann. Für den Antragssteller ist das Löschungsverfahren aber mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.

Schutzdauer

Der Gebrauchsmusterschutz ist zunächst auf 3 Jahre begrenzt und kann anschließend auf insgesamt 10 Jahre verlängert werden. Danach ist keine Verlängerung mehr möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Gebrauchsmusteranmeldung.

#4 Ablauf Designschutz

Anmeldung und Eintragung

Die Anmeldung eines sichert vorläufigen Designschutz und kann elektronisch vorgenommen werden. Das Design ist vollständig zu beschreiben und darzustellen. Geprüft werden formal-rechtliche Anforderungen sowie die Designfähigkeit des Produktes. Das Design muss also exakt beschrieben sein. Die Form der Darstellung muss dem Produkt entsprechen und kann auch multimedial sein. Neuheit und Eigenart des Designs werden nicht geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Design im Register des DPMA eingetragen und im Designblatt bekannt gemacht.

Risiko: Nichtigkeitsverfahren

Nach erfolgreicher Eintragung besteht für den Unternehmer das Risiko des Nichtigkeitsverfahrens. Dabei kann die Designfähigkeit an sich bestritten werden oder ein Wettbewerber moniert ältere Rechte an dem Design.

Schutzdauer

Der Designschutz erstreckt sich auf maximal 25 Jahre ab Datum der Anmeldung. Der Schutz gilt zunächst für 5 Jahre und kann dann insgesamt 4-mal für jeweils 5 weitere Jahre verlängert werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Designanmeldung.

  | Schutzrechte kommerziell verwerten

Wer ein gewerbliches Schutzrecht beantragt, will es in der Regel auch kommerziell verwerten. Dafür gibt es grundsätzlich 4 Möglichkeiten.

Ein Schutzrecht selbst verwerten

Diese Möglichkeit besteht bei allen gewerblichen Schutzrechten, ist aber unterschiedlich aufwendig. Bei Patenten und Gebrauchsmustern kommt es auf die Komplexität des Vermarktungsmodells an, inwieweit der Erfinder seine Erfindung selbst vermarkten kann. Je komplexer die Technik hinter einer Erfindung, desto höher in der Regel die notwendigen Investitionen. Möglicherweise benötigt der Erfinder einen Kooperationspartner. Beim Design benötigt der Kreative einen Kooperationspartner, der das Designer-Produkt herstellt. Bei einer Marke ist Selbstverwertung in der Regel der erste Schritt. Nur wenn sich durch kommerziellen Erfolg eine starke Markenpersönlichkeit bestätigt, bestehen weitere Formen der Vermarktung. Selbstvermarktung erfordert einen durchdachten Businessplan und Finanzplan.

Verkauf eines Schutzrechts

Ein Schutzrecht verkaufen funktioniert dann, wenn der Unternehmer dem potenziellen Käufer vom Wert des Schutzrechts überzeugen kann. Das kann beim Patent bereits nach der Patenterteilung möglich sein, wenn die Erfindung so genial ist, dass sich jeder Investor darauf stürzt. In der Regel verlangt der Verkauf vorher ein Bewährungsprobe am Markt. Der Unternehmer muss also bewiesen haben, dass sein Patent, Gebrauchsmuster oder Design Geld verdient. Auch die Marke benötigt den Beweis der Wirtschaftlichkeit.

Lizenzierung

Lizenzierung heißt, einem Dritten das Recht zu geben, ein Patent, ein Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein Design wirtschaftlich zu nutzen. Der Lizenzgeber behält seine Rechte und tritt sie zur Weiterverwertung ab. Dies wird via Lizenzvertrag geregelt. Ein gutes Beispiel für Lizenzierung sind bekannte Modelabels, die den Markennamen für verwandte Produkte wie Parfums, Accessoires, Uhren oder Schmuck via Lizenz verwerten.

Franchising

Franchising bedeutet, ein Geschäftsmodell zu multiplizieren und einem Franchisenehmer als selbstständigen Unternehmer das Recht zu geben, das Geschäftsmodell zu nutzen. Hier ist in der Regel eine erfolgreiche Markenpersönlichkeit oder ein erfolgreiches Produktdesign Grundlage. Aber auch Franchisemodelle auf Basis von Patenten sind denkbar. Franchising regelt via Franchise-Handbuch die Art und Weise der Marktbearbeitung und ist von den Auflagen her strenger als bei der Lizenzierung.

  | Wer hilft und unterstützt?

Markenanwälte und Patentanwälte helfen dem Unternehmer, Schutzrechte durchzusetzen. Sie bieten umfassende Beratung, Hilfe bei der Recherche, Unterstützung bei allen Anmeldeformalitäten und vertreten den Unternehmer vor den Ämtern wie DPMA, EPA oder WIPO.

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
    Zweibrückenstr. 12
    80331 München
  • Europäisches Patentamt (EPA)
    Bob-van-Benthem-Platz 1
    80469 München
  • WIPO - World Intellectual Property Organization
    34, chemin des Colombettes
    CH-1211 Genf

Neben vertiefenden Informationen finden Sie dort auch die Zugänge zu den Datenbanken für die Recherche. Kontaktdaten der Ämter und wertvolle Links finden Sie auf unserem Merkblatt für gewerbliche Schutzrechte.

Merkblatt Schutzrechte zum kostenlosen Download

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  | Schutzrecht verletzt, was tun?

Ein eingetragenes Schutzrecht verhindert nicht, dass Schutzrechte verletzt werden. Es gibt dem Inhaber des Schutzrechts aber die rechtliche Handhabe dagegen vorzugehen. Typische Fälle von Schutzrechtsverletzungen sind Produktpiraterie, Markenfälschung oder Kopien erfolgreicher Produktdesigns. 

Verletzungen systematisch aufdecken
Der erste Schritt, um sich gegen Schutzrechtsverletzungen zu wappnen, ist eine umfassende Marktbeobachtung. Dazu gehört auch die Recherche nach der Eintragung in den Datenbanken von DPMA, EPA oder WIPO. Diese permanente Recherche nach Eintragung kann der Unternehmer an einen Patent- und Markenanwalt delegieren.

Außergerichtliche Regelungen
Entdeckt der Unternehmer beispielsweise eine Markenverletzung, sollte er mittels Verwarnungen oder Abmahnungen zunächst eine außergerichtliche Regelung anstreben. Am besten übergibt der Unternehmer den Fall an einen kompetente Anwalt.

Klage vor Gericht
Hilft das alles nichts, ist eine Klage vor Gericht unumgänglich. Dabei braucht der Unternehmer in jedem Fall den Spezialanwalt.

  | Offene Fragen

Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es?

Die wesentlichen gewerblichen Schutzrechte sind technische Schutzrechte wie das Patent und das Gebrauchsmuster, der Namens- und Kennzeichnungsschutz in Form des Markenschutzes und sowie der Design- und Geschmacksmusterschutz. Verwandt mit dem Gebrauchsmusterschutz sind auch Halbleiter-Topografien in der EDV.

Wie kann man ein Produkt schützen lassen?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Beruht das Produkt auf einer technischen Erfindungen kommen Patentschutz oder Gebrauchsmusterschutz in Frage. Lebt das Produkt von einem Markennamen oder einem Logo kann es über den Markenschutz geschützt werden. Beruht das Alleinstellungsmerkmal des Produkts auf dem Design, kann es über ein eingetragenes Design geschützt werden.

Was bedeutet Produkt patentieren lassen?

Produkt patentieren lassen heißt, dass ein Produkt auf einer schutzwürdigen technischen Erfindung beruht, für die man ein Patent anmeldet. 

Wie kann man einen Namen schützen lassen?

Einen Namen kann man über eine eingetragene Marke schützen lassen.

Kann man eine Website schützen lassen?

Den Domainnamen kann man über den Markenschutz sichern. Die Inhalte der Website sind über den Urheberrechtsschutz geschützt. 

Wie kann man ein Logo schützen lassen?

Das geht über den Markenschutz. Das Logo wird entweder als Bildmarke oder in Kombination mit Firmennamen und Slogan als Wort-Bildmarke geschützt.

Wie unterscheiden sich Patent und Gebrauchsmuster?

Patent und Gebrauchsmuster beruhen auf technischen Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sein müssen. Daher ist der Anmeldungsprozess kürzer, ebenso die Schutzdauer. Außerdem ist das Risiko höher, von Dritten verklagt zu werden. In diesen Punkten unterscheidet sich das Gebrauchsmuster vom Patent:

  • Beim Gebrauchsmuster gibt es keinen Rechtsschutz für technische oder chemische Verfahren.
  • Formale statt inhaltliche Prüfung beim Gebrauchsmuster.
  • Ein Gebrauchsmuster kann jederzeit angefochten werden.

Die Recherche ist also beim Gebrauchsmuster noch wichtiger als beim Patent. Denn die Verletzung von Rechten Dritten wird im Prüfungsverfahren beim Patent mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgedeckt. 

Was kann man nicht patentieren oder schützen lassen?

Geschäftsideen, Spielregeln von Spielen, Software kann man weder patentieren noch schützen lassen. Auch Entdeckungen sind nicht patentfähig, weil ihnen das Kriterium der technischen Erfindung fehlt.

Welche Bedeutung hat der Tag der Anmeldung?

Der Anmeldetag sichert ein Schutzrecht vorläufig. Wer beispielsweise ein Patent zuerst anmeldet, hat Vorrang vor allen anderen. Ob das Schutzrecht am Ende eingetragen wird, entscheidet der Prozess der Prüfung des Schutzrechts. Wird beispielsweise ein Schutzrecht, z.B. ein Patent, am 1. Januar 2020 angemeldet, ist es nach erfolgreicher Eintragung bis zum 31. Dezember 2039 geschützt. 

Was ist ein Patent?

Ein Patent schützt technische Erfindungen vor unerwünschter Kopie. Ein Patent muss eine Neuheit darstellen, auf einer technischen Erfindung beruhen und gewerblich anwendbar sein.

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster ist ein Produkt, das auf einer technischen Erfindung beruht. Dazu zählen auch Nahrungsmittel, Arzneimittel und chemische Stoffe. Ausgeschlossen sind allerdings Herstellungsverfahren oder Arbeitsverfahren. Wie beim Patent sind Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Nutzbarkeit wesentliche Schutzvoraussetzung, wenngleich diese Schutzvoraussetzungen im Eintragungsverfahren nicht geprüft werden.

Was ist eine geschützte Marke?

Eine Marke bezeichnet alles, womit ein Produkt oder eine Dienstleistung oder ein Geschäftsmodell gekennzeichnet werden kann. Typische Markenformen sind die Wortmarke, die Bildmarke oder die Wort-Bildmarke. Auch akustische Marken sind denkbar. Wesentlich für den Schutz sind Eigenständigkeit und Unterscheidbarkeit der Marke. Die geschützte Marke gibt dem Markeninhaber das Recht der exklusiven Verwertung.

Was ist Designschutz?

Ein eingetragenes Design bezieht sich auf ein Produkt mit einer eigenständigen und unterscheidbaren Formgebung. Neuheit und Eigenart sind die wesentlichen Schutzvoraussetzungen.

Wie wichtig ist ein Businessplan bei Schutzrechten?

Der Businessplan kann bereits bei der Entwicklung eines Schutzrechts von Bedeutung sein, wenn zum Beispiel für die Entwicklung eines Patents eine Finanzierung benötigt wird. Spätestens bei der kommerziellen Verwertung werden Businesspläne notwendig, wenn dazu Gelder von Investoren oder Banken benötigt werden.

Welches Amt ist für die gewerblichen Schutzrechte in Deutschland zuständig?

Es ist das DPMA, das Deutsche Patent- und Markenamt mit Sitz in München.

  | Unser Fazit

Wer ein gewerbliches Schutzrecht sichern will, darf keine Zeit verlieren. Denn der Schutz beginnt bereits mit der Anmeldung und wird via Registrierung und Eintragung bestätigt. Zu den wesentlichen Schutzrechten gehören das Patent, das Gebrauchsmuster als technische Schutzrechte, die eingetragene Marke als Schutz eines Namens oder Kennzeichens sowie der Schutz eines eigenständigen Designs. Zuständig für deutsche Schutzrechte ist das Deutsche Patent- und Markenamt. Die Verfahren der Anmeldung und Prüfung sind langwierig und komplex. Eine Beratung und Begleitung durch einen kompetenten Fachanwalt ist für jeden Unternehmer daher dringend empfehlenswert. Nutzen Sie unserer Merkblatt für gewerbliche Schutzrechte auch dazu, das Gespräch mit einem Patentanwalt vorzubereiten.

Download Merkblatt für gewerbliche Schutzrechte
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.