Die Rechtsform UG bietet die Haftungsbeschränkung einer GmbH mit einem Eigenkapital von nur 1 Euro. Doch, wie genau funktioniert die Gründung einer UG? Für-Gründer.de erklärt die Stolperfallen der sogenannten Mini-GmbH und wie diese vermieden werden.
Mit unserem günstigen Gründungspaket geht die UG Gründung schnell und einfach.
Die UG Gründung erfordert eine Reihe administrativer Schritte. Damit die Gründung reibungslos und schnell abläuft, können Sie das UG-Gründungspaket nutzen - mit Rund-um-Service zum günstigen Preis.
Bei der Gründung einer UG benötigen Sie ein Geschäftskonto, um die Stammeinlagen zu tätigen. Ist dies erfolgt, meldet der Notar Ihre UG beim Handelsregister an - mehr in den Angeboten.
Gewerbeamt, Finanzamt, IHK oder Genossenschaften - welche Ämter und Formalitäten bei der Gründung notwendig sind, haben wir Ihnen im Kapitel Unternehmen anmelden zusammengestellt.
Die UG Gründung ist für Unternehmer in folgenden Fällen sinnvoll:
Die UG weist viele Vorteile der GmbH auf, ohne viel zu kosten. Sie wird daher gerne auch "Mini-GmbH" oder „Kleine GmbH“ genannt. Lesen Sie auch unseren Ratgeber „Basiswissen UG (haftungsbeschränkt)“.
Erfahrungsgemäß bewegen sich die Kosten einer UG-Gründung zwischen 500 und 1.200 Euro. Diese Summe setzt sich aus mehreren Posten zusammen:
Für die individuelle Berechnung der UG-Gründung empfehlen wir die Seite UG-Gründungskosten. Die UG Gründung kann bis zu 2 Monate dauern. Fehler bei der Gründung einer Mini-GmbH können zusätzlich Geld kosten und den Ablauf verzögern. Eine Gründungsberatung für die UG (haftungsbeschränkt) ist daher sinnvoll.
Ein Komplettpaket zur Gründung einer UG bietet folgende Vorteile:
Im ersten Schritt klärt der UG-Gründer bzw. das Gründerteam folgende Punkte:
Achtung Firmenname:
Grundsätzlich kann eine Mini-GmbH einen Fantasienamen haben. Dieser muss aber immer den Zusatz UG (haftungsbeschränkt) tragen. Zudem muss bei der IHK geprüft werden, ob der Name eventuell schon vergeben ist.
Auch eine Markenanmeldung kann sinnvoll sein, dazu haben wir eine Checkliste.
Eine UG (haftungsbeschränkt) braucht theoretisch ein Stammkapital von nur 1 Euro. Gründungskosten, Gehälter und auch Erstausstattung gehen aber vom Stammkapital ab. Gründer sollten daher genügend Geld einzahlen. Typische Werte für das Stammkapital einer Mini-GmbH rangieren zwischen 1.000 € bis zu 7.000 €.
Der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es 2 Möglichkeiten:
Das Musterprotokoll ist kostenlos und ist für Gründungen mit bis zu 3 Gesellschaftern möglich. Es beinhaltet aber keine spezifischen Ausnahmeregelungen, beispielsweise, was beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Anteilen passieren soll. Für Solo-Gründer mit geringem Budget ist das Musterprotokoll empfehlenswert.
Der individuelle Gesellschaftsvertrag ist Pflicht für UGs ab 4 Gesellschaftern.
Er enthält weiterführende Regelungen, beispielsweise zum Ausscheiden von Gesellschaftern oder zum Anteilsverkauf. Deshalb eignet er sich auch für kleinere Teams.
Die Gesellschafter einigen sich auf einen oder mehrere Geschäftsführer für die Leitung der Mini-GmbH. Dazu fassen sie einen schriftlichen Beschluss, der den Geschäftsführer bestätigt. Anschließend setzen sie einen Geschäftsführervertrag auf.
Stehen die Verträge, gehen die UG-Gründer zum Notar, um ins Handelsregister eingetragen zu werden. Der Notar ist gewissermaßen der Türsteher des Handelsregisters.
Was passiert beim Notar im Rahmen der UG Gründung?
Gründer sollten auch nach der Beurkundung beim Notar noch keine Geschäfte tätigen. Bis zur Eintragung ins Handelsregister haften alle UG-Gesellschafter unbegrenzt (UG in Gründung).
Im Jahr 2021 ist es noch nicht möglich, eine UG komplett online zu gründen. Mit unserem Gründungspaket UG (haftungsbeschränkt) nehmen wir Ihnen die Schritte ab.
Ab dem 01.08.2022 wird auch der Gang zum Notar online möglich sein.
Dazu muss zunächst ein Geschäftskonto eröffnet werden. Die UG Gründer sollten sich überlegen, welches Geschäftskonto am besten zum Unternehmen passt.
Hilfe bietet hier unser Ratgeber „Geschäftskonto für GmbH und UG“.
Nach Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto übergeben die UG-Gründer dem Notar den Kontoauszug über die Einzahlung. Jetzt sendet der Notar die Dokumente ans Handelsregister. Nach erfolgreicher Prüfung schickt das Handelsregister den UG-Gründern eine Rechnung über die Eintragungsgebühr. Ist die Rechnung bezahlt, erfolgt die Eintragung ins Handelsregister.
UG-Gründer erhalten nach der Handelsregister oft Rechnungen von dubiosen Firmen mit der Forderung, eine Anmeldegebühr zu bezahlen. Diese Firmen geben sich als das Handelsregister aus, sind es aber nicht. Solche Rechnungen daher auf keinen Fall bezahlen. Hier finden Sie auch eine Liste dieser Abzocker-Firmen.
Die wichtigen Ämter und Behörden bei der UG Gründung sind:
Das Gewerbeamt spielt dabei eine Schlüsselrolle.
Denn die UG ist eine gewerbliche Rechtsform und bedarf daher der Gewerbeanmeldung. Dazu gibt es das Formular GewA 1. Dieses können UG-Gründer mittlerweile in vielen Gemeinden online ausfüllen.
Die Gewerbeanmeldung braucht den Handelsregisterauszug und eventuelle Genehmigungen und Erlaubnisse für die angestrebte Tätigkeit der Mini-GmbH.
Die Gewerbeanmeldung löst eine Reihe weiterer Anmeldungen aus, so beim Finanzamt und bei den Kammern IHK bzw. HWK. Außerdem informiert das Gewerbeamt die Gewerbeaufsicht sowie das Statistische Landesamt über die UG Gründung. Ergebnis der Gewerbeanmeldung ist der Gewerbeschein, der zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Nach der Gewerbeanmeldung kann man sofort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt ausfüllen. Seit 2021 erfolgt das online über ein Konto bei ELSTER.
Das Online-Formular des steuerlichen Erfassungsbogens umfasst mehr als 20 Seiten und enthält viele Fragen, die steuerrechtliches Detailwissen erfordern - wie etwa die Kleinunternehmerregelung. Ein Steuerberater ist daher empfehlenswert.
An den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird auch die Gründungsbilanz angehängt. Die Gründungsbilanz bei der UG ist einfach. Die Bilanzsumme umfasst den Betrag des Stammkapitals. Mehr zur Gründungsbilanz bietet der Ratgeber "Eröffnungsbilanz".
Die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer (HWK) erfolgt automatisch. Wer bei der Gewerbeanmeldung ein Handwerk als Geschäftsmodell angegeben hat, wird Mitglied der HWK. Nicht-Handwerker werden Mitglieder der IHK.
Die Kammern IHK und HWK sind die Interessenvertreter der Unternehmer, unterstützen durch kostenlose Beratung und sind auch zuständig für das Ausbildungswesen.
Bei der Agentur für Arbeit muss sich eine Mini-GmbH in jedem Fall anmelden und eine Betriebsnummer beantragen. Denn eine UG hat mit dem Geschäftsführer, der Angestellter der UG ist, mindestens 1 Mitarbeiter.
Innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung muss sich die UG bei einer Berufsgenossenschaft anmelden. Gesetzliche Grundlage dafür ist der § 192 des Sozialgesetzbuchs (7. Buch). Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, steht bei Arbeitsunfällen gerade und ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Arbeitsschutz.
Zu den üblichen Startvorbereitungen zählt bei der Mini-GmbH die Einrichtung der Buchhaltung.
Buchhaltung und Steuerberater
Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist die doppelte Buchführung sowie die Ermittlung des Gewinns via Bilanz und GuV Pflicht. Hier ist es sinnvoll, von Anfang an mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten.
Welche Steuern muss ich mit einer UG bezahlen?
Folgende Steuern bezahlt eine UG (haftungsbeschränkt):
Schüttet die UG Gewinne an die Gesellschafter aus wird die Kapitalertragsteuer fällig.
Gewinnausschüttung
Bei positivem Geschäftsverlauf schütten die Gründer nach Ende des Geschäftsjahres Gewinne aus. Allerdings dürfen sie maximal 75 % der Gewinne ausschütten. Der Rest verbleibt im Unternehmen, bis das Eigenkapital eine Summe von 25.000 € erreicht. (Suchvolumen Ansparpflicht)
Gibt es eine Umwandlungspflicht in eine GmbH?
Nein. Ab 25.000 € Eigenkapital darf die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt werden. Eine Umwandlungspflicht gibt es nicht, die UG darf UG bleiben. Wenn die Gesellschafter die UG in eine GmbH ändern wollen, ist ein Notar vonnöten.
Wie wird eine UG aufgelöst?
Die Gesellschafter müssen die Auflösung einer UG beschließen. Den Auflösungsbeschluss beurkundet der Notar und teilt dies dem Handelsregister mit.
Anschließend findet die Liquidationsphase statt. Die Vermögenswerte werden zu Geld gemacht und bestehende Schulden beglichen. Dann wird die UG aus dem Handelsregister gelöscht.
Es gibt viele Stolperfallen bei der Gründung einer UG. Unser Gründerpaket begleitet Sie dabei und bietet folgende Vorteile: