Patent anmelden: Voraussetzungen, Ablauf + Merkblatt

Zum Schutz einer Erfindung haben Sie die Möglichkeit, ein Patent anzumelden. Das Patent ist eines der bekanntesten gewerblichen Schutzrechte in Deutschland. Die Anmeldung erfolgt beim DPMA. Auch international können Sie ein Patent anmelden. Erfahren Sie alles zur Patentanmeldung: Prüfungskriterien, Kosten, Anmeldeverfahren und Patentämter. Noch umfassendere Informationen finden Sie im  Merkblatt rund um das Patent.

Für eine schnelle und sichere Patentanmeldung nutzen Sie unseren Service und Unterstützung durch einen Patentanwalt: zum Service-Paket Patentanmeldung.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Was ist Patentschutz?

Das bekannteste gewerbliche Schutzrecht für eine Erfindung ist sicherlich das Patent.

Wenn Sie ein Patent anmelden, schützt das Patent eine technische Erfindung über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Innerhalb dieser Zeit genießt der Patentinhaber Patentschutz und erhält ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung, die er als Patent anmelden ließ.

  | Welche Kriterien sind nötig?

Es müssen folgende Kriterien bei der Patentanmeldung erfüllt sein, um einen Patentschutz zu rechtfertigen:

  1. Neuheit der Erfindung
  2. Erfinderische Tätigkeit
  3. Gewerbliche Verwertbarkeit

#1 Neuheit der Erfindung und Geschäftsidee dem Patentamt erklären
Ein Patent auf eine Erfindung erfüllt das Kriterium „Neuheit", wenn es zum Zeitpunkt der Anmeldung vom Patent noch nicht bekannt ist. Die Erfindung darf also zur Patentanmeldung nicht zum bekannten Stand der Technik gehören. Zum Stand der Technik kann eine Erfindung durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen wie einer Veröffentlichung in Büchern, Zeitschriften, anderen Patenten oder in Vorträgen gehören. Auch eine bereits erfolgte Benutzung oder Ausstellung verhindern den Patentschutz. Ist dies nicht der Fall, entspricht das Patent dem Kriterium „Neuheit" und der Patentschutz kann gewährleistet werden.

#2 Erfinderische Tätigkeit dem Patentamt definieren
Wenn Sie Ihr Patent anmelden, ist das Kriterium „erfinderische Tätigkeit" erfüllt, wenn sich die Erfindung für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik (alles, was vor dem Tag der Patentanmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde) ergibt. Nur dann besteht die Möglichkeit auf den Patentschutz.

#3 Gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung für das Patentamt
Eine Idee erfüllt das Kriterium „gewerbliche Anwendbarkeit", wenn sie auf einem beliebigen Gebiet benutzt werden kann. Bei der Anwendbarkeit geht es um die praktische Verwertung der Erfindung im Rahmen einer Geschäftsidee. Ausgeschlossen von der Patentanmeldung sind Erfindungen, die nicht funktionieren, nicht umsetzbar sind oder deren Umsetzung keine Erzeugnisse auf den Markt bringen.

  | Podcast: Fehler vermeiden

Im Podcast sprechen wir mit einer Expertin für den Patentschutz über die Fehler, die dazu führen können, dass trotz Patentanmeldung kein wirksamer Schutz für das Patent erreicht wird.

Für eine erfolgreiche Patentanmeldung und wirksamen Schutz, nutzen Sie das Service-Paket für die Patentanmeldung.

Zum Service-Paket Patentanmeldung

  | Notwendige Unterlagen

Wenn Sie für eine Erfindung im Rahmen Ihrer Geschäftsidee ein Patent anmelden möchten, ist eine eingehende Prüfung durch das Patentamt bei der Patentanmeldung erforderlich. Sie müssen umfangreiche Unterlagen erstellen, um ein Patent anmelden zu können.

Voraussetzungen

Unter anderem sind folgende Unterlagen erforderlich, damit Sie Ihr Patent anmelden können:

  • Eine technische Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
  • Patentansprüche (Schutzumfang Ihres Patents)
  • Zeichnungen Ihrer Idee (falls notwendig)
  • eine Zusammenfassung Ihrer Geschäftsidee (nicht länger als 1.500 Zeichen) sowie
  • eine Erfinderbenennung Ihrer Idee.

Wobei zu erwähnen ist, dass die Zusammenfassung sowie die Angabe der Erfinder für Ihre Erfindung auch noch innerhalb von 15 Monaten ab dem Tag nachgereicht werden können, an dem Sie das Patent anmelden ließen.

Patentamt verlangt klare Formulierungen

Für Ihre Patentanmeldung sind die Patentansprüche besonders wichtig, denn damit legen Sie den Schutzumfang Ihrer Geschäftsidee fest. Also formulieren Sie die Ansprüche des Patents sehr präzise. Insbesondere die unter Schutz zu stellenden technische Merkmale Ihrer Erfindung sollten vollständig und exakt in den Ansprüchen aufgeführt werden, wenn Sie Ihr Patent anmelden.

Tipp

Sie benötigen Unterstützung bei der Anmeldung Ihres Patents? Greifen Sie auf einen Patentanwalt aus unserem Netzwerk zurück.

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  | Patent anmelden in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt - kurz DPMA in München. Ihr Patent anmelden können Sie aber auch persönlich in den Dienststellen München, Berlin oder Jena. Dort reichen Sie den Antrag für das Patent mit allen Unterlagen ein.

Wenn Sie das Patent anmelden, werden neben eventuellen Kosten für die Rechtsberatung einmalige Gebühren sowie Kosten für einen Prüfungsauftrag der Patentanmeldung von 350 € fällig. Nach der erfolgreichen Patentanmeldung sind jährliche Gebühren für das Patent bis zum Ablauf des Patentschutzes nach 20 Jahren zu zahlen. Diese erhöhen sich schrittweise über die Jahre nach der Patentanmeldung. Im sechsten Jahr wird beispielsweise eine Gebühr von 130 € fällig. Im Jahr 20 beträgt die Gebühr sogar 1.940 € für die Patentanmeldung. Dabei müssen Gebühren für das Patent unaufgefordert gezahlt werden, sonst kann der Patentschutz erlöschen.

Elektronische Patentanmeldung beim Patentamt

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit Ihre Patentanmeldung auf elektronischem Weg beim Deutschen Patentamt durchzuführen. Dafür benötigen Sie allerdings eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser.

Zudem ist die Anmelde-Software DPMAdirekt erforderlich, um die Dokumente für die Patentanmeldung zu erstellen. Die kostenlose Software können Sie auf der Patentamt-Website herunterladen.

Auf diese Weise kann auch eine europäische oder internationale Patentanmeldung beim Patentamt eingereicht werden.

Patent anmelden mit dem Patent-Antrag

Wenn Sie ein Patent in Deutschland anmelden möchten, so müssen Sie dies mit dem Antrag auf Erteilung eines Patents tun. Ein erfahrener Patentanwalt unterstützt Sie gerne dabei. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft dann Ihren Antrag.
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  | Patent anmelden international

Wenn das Patent auch in anderen Ländern geschützt werden soll, muss ein entsprechender Antrag an die Patentämter der jeweiligen Länder erfolgen. Da dies zeitäufwändig, teuer und umständlich ist, wurde durch die Patent Cooperation Treaty (PCT) die Möglichkeit geschaffen, mit einer einzigen Anmeldung die Wirkung einer nationalen Anmeldung in allen PCT Vertragsstaaten zu erreichen. Daher können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) internationale Patentameldungen eingereicht werden. 

Wichtig zu wissen ist auch, dass das PCT-Verfahren mit einer sogenannten internationalen Phase beginnt und erst dann in die nationale Phase übergeht.

Patent richtig anmelden: Fragen Sie einen Experten!

Nicht nur die Prüfung sondern auch die Anmeldung eines Patents kann ein hochkomplexer Prozess sein. Dabei sollten Ihnen keine formalen Fehler unterlaufen.

Damit Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind, ist es daher ratsam, von Anfang an einen Patentanwalt beizuziehen. Wir von Für-Gründer.de haben ein Netzwerk an Experten und helfen Ihnen kostenlos den richtigen Patent Anwalt zu finden.

  | WIPANO Förderung

Eine technische Innovation gehört unbedingt geschützt. Viele Gründer können sich den teuren Anmeldeprozess beim Patentamt allerdings oft nicht leisten. Das BMWi bietet Unternehmen daher seit 2016 die Möglichkeit, für die Patentanmeldung eine Förderung zu beantragen: WIPANO.

Erhält man als Erfinder einen positiven Förderbescheid, wird der komplette Prozess der Patentanmeldung finanziell mit 50 % der Höhe der Kosten unterstützt – die Recherche- und Beratungskosten durch einen Patentanwalt eingeschlossen. Erfahren Sie hier mehr über die Fördermöglichkeit durch WIPANO.

  | Patentamt: Links und Adressen

Für-Gründer.de stellt allen Existenzgründern, die Schutzrechte geltend machen wollen, an dieser Stelle die Adressen und Links sowie einige Hintergrundinformationen rund um das Thema Patentanmeldung bereit:

DPMA – Deutsches Patent- und Markenamt

Das DPMA hat Niederlassungen in München, Berlin und Jena. Die Haus- und Postanschriften sowie Telefon, Fax und Email finden Sie hier.
Zur Website

EPO – Europäisches Patentamt

Das Europäische Patentamt bietet ein einheitliches Verfahren für die Anmeldung von Patenten in über 40 europäischen Ländern.

Erhardtstrasse 27
80469 München
Deutschland
Telefon: 089 2399 - 0
Fax: 089 2399 - 4560
Zur Website

WIPO – World Intellectual Property Organization

34, chemin des Colombettes
CH-1211 Genf 20
Schweiz
Telefon: +41 22 338 9111
Fax: +41 22 733 5428
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Nutzen Sie auch unser Merkblatt für gewerbliche Schutzrechte. Es ist sehr gut, das Gespräch mit einem Patentanwalt vorzubereiten.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.