Freiberufler werden: Ihr Weg zur Gründung

Ob Sie mit dem Status Freiberufler in die Selbstständigkeit starten können, hängt in erster Linie davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben wollen. Der Freiberufler braucht kein Mindeststartkapital, haftet aber mit seinem Privatvermögen. Umso wichtiger ist es für Freiberufler, große private und betriebliche Risiken abzusichern.

Der Freiberufler weist einige Besonderheiten im Vergleich zu anderen Rechtsformen auf, besonders steuerlich. 

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Ob Selbstständige Freiberufler sind, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. Dazu zählen wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten.
  • Für einige Freie Berufe besteht die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Standeskammer.
  • Freiberufler starten ihre Anmeldung beim Finanzamt - es ist keine Anmeldung beim Gewerbeamt nötig.
  • Die Buchhaltung erfolgt für Freiberufler nach der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

  | Freiberufler: Grundlagen

Der große Vorteil, wenn Sie sich als Freiberufler selbstständig machen ist, dass Sie als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Die Frage allerdings ist, wer überhaupt als Freiberufler gilt. 

In der Praxis ist es so, dass Sie nicht selbst entscheiden können, ob Sie den Status "Freiberufler" erhalten. Im Endeffekt entscheidet das Finanzamt final über Ihren Status als Freiberufler. Anhand eines umfangreichen Katalogs entscheidet das Finanzamt, ob Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder nicht.

Was zählt zu den Freien Berufen? Freiberufler werden als...

Freiberufler üben wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Als Freie Berufe zählen gemäß § 18 Einkommensteuergesetz und § 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom- Psychologen können Freiberufler werden
  • Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte sind Freiberufler
  • vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten gehören zu den Freien Berufen
  • Freiberufler sind Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige 
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnliche Berufe sowie Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher können Freiberufler werden

Diese Liste der Freien Berufe ist jedoch nicht abschließend. Zusätzlich gibt es eine Reihe weiterer, neuer und ähnlicher Berufe, wie beispielsweise Designer, EDV-Berater, Musiker oder Web-Designer, die auch den Status Freiberufler erhalten können. Die Festlegung ob Sie Freiberufler werden, erfolgt stets durch das Finanzamt.

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Infografik: Freiberufler oder gewerblicher Einzelunternehmer?

Nachfolgende Infografik hilft Ihnen Schritt für Schritt dabei herauszufinden, ob Sie ein Freiberufler sind. Die Grafik öffnet sich bei Klick auf untenstehendes Bild.

Durch Klick auf das obenstehende Bild gelangen Sie zur vollständigen Infografik.

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Freie Berufe in Zahlen

Nach Angaben des IFB, dem Institut für Freie Berufe, waren zum 1.1.2017 rund 1,38 Millionen Menschen in Deutschland als Freiberufler tätig. Die meisten Freiberufler werden mit 382.000 Freiberuflern in den sogenannten Freien Kulturberufen verortet. Weitere häufig vertretene Gruppen der Freiberufler sind:

  • Ärzte - etwa 184.000
  • Andere freie Heilberufe - etwa 230.000
  • Rechtsanwälte - etwa 124.000
  • Notare: etwa 1470
  • Unternehmensberater - etwa 44.600
  • Steuerberater - etwa 60.000
  • Wirtschaftsprüfer - etwa 9.300
  • Andere rechts.-, wirtschafts- u. steuerberat. Freie Berufe: etwa 138800

Und ein Trend ist in den Statistiken ganz klar: Freiberufler werden jedes Jahr mehr. Denn im Jahr 1992 lag die Zahl der Freiberufler noch bei insgesamt 514.000. Seitdem ist die Zahl der Freiberufler jährlich um mehrere Tausend gestiegen. Weitere Informationen zu den einzelnen Branchen der Freiberufler gibt es hier.

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  | Gesellschaftsformen für Freiberufler

Wenn Sie Freiberufler werden, sind Sie zunächst alleine tätig, können jedoch auch Angestellte haben.

  • Mehrere Freiberufler schließen sich in einer Partnerschaft zusammen.
  • Bei einem Zusammenschluss von Freiberuflern als GbR bleibt der Vorteil der Gewerbesteuerbefreiung erhalten. Wichtig ist jedoch, dass alle Mitgründer einen Freien Beruf ausüben.

Auch die Gründung einer GmbH sowie der Unternehmergesellschaft (UG) ist für Freiberufler möglich, um die Haftung zu beschränken - sollte jedoch mit der jeweiligen Standesorganisation abgesprochen werden, bevor Sie Freiberufler werden. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft unterliegen die Gewinne der Gesellschaft jedoch der Gewerbesteuerpflicht. Damit entfällt das Privileg der Gewerbesteuerfreiheit für Freiberufler.

  | Haftung und Startkapital

Freiberufler werden bedeutet in der Regel, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften, sofern Sie keine GmbH oder UG gründen. Startkapital ist daher oft nicht nötig, wenn Sie Freiberufler werden - außer bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft natürlich. 

Aufgrund der persönlichen Haftung ist es insbesondere für Freiberufler wichtig, sich frühzeitig um das Thema Versicherung für Freiberufler zu kümmern. Die passende Absicherung für Anwälte finden Sie auf unserer Spezialseite zu den wichtigsten Versicherungen für Rechtsanwälte.

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  | Gründungsformalitäten

Für zahlreiche Freie Berufe gibt es Zulassungsvorschriften, die Sie als Freiberufler erfüllen müssen. Dazu zählen bspw. der Nachweis hoher fachlicher Kompetenz und eine entsprechende Ausbildung. Diesen Nachweis müssen Sie als Freiberufler entweder bei der für Sie zuständigen Standeskammer oder bei öffentlichen Einrichtungen (für Heilpraktiker beim Gesundheitsamt) erbringen. Genaue Informationen erhalten Sie beim Bundesverband der Freien Berufe.

Bei Genehmigungen, die, wenn Sie Freiberufler werden, bei der Gründung nötig sein können, kann Ihnen auch der einheitliche Ansprechpartner weiterhelfen. Für Freiberufler ist die Anmeldung direkt beim Finanzamt innerhalb von vier Wochen nach Start der Geschäftstätigkeit erforderlich.

Wenn Sie Freiberufler werden, ist in bestimmten Freien Berufen (Künstler und Publizist) die Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse Pflicht. Als Künstler wird derjenige bezeichnet, der Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Derjenige, der als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch aktiv ist, fällt in die Kategorie Publizist. Weitere Informationen zur Künstlersozialkasse und den Verpflichtungen finden Sie hier.

  | Krankenversicherung für Freiberufler

Wenn Sie sich als Freiberufler selbstständig machen, können Sie grundsätzlich zwischen der privaten und der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Freiberufler, die bei der Künstlersozialkasse versichert sind, müssen nur die Hälfte der Beiträge bezahlen. 

Alle anderen Freiberufler müssen 100% der Beiträge selbst bezahlen (kein Arbeitgeberzuschuss). Umso wichtiger ist es daher, dass Sie Kosten und Leistungen der beiden Krankenkassensysteme direkt bei der Gründung vergleichen und Vor-und Nachteile abwägen.

Insbesondere für jüngere gesunde Freiberufler ist oft die private Krankenversicherung eine gute Wahl, da bereits Tarife für unter 100 € möglich sind (bei der gesetzlichen Krankenversicherung betrug der Mindestbeitrag 309 € im Jahr 2014).

Versicherungen für Freiberufler

Neben den persönlichen Versicherungen sollten Freiberufler auch dafür sorgen, ihre berufliche Existenz abzusichern. Mehr Infos finden Sie auf unserer Spezialseite über die wichtigsten Versicherungen für Freiberufler.

Sie sind Architekt, Rechtsanwalt oder Steuerberater? Dann besuchen Sie unsere Detailseiten zu den Themen Versicherungen für Architekten, Versicherungen für Rechtsanwälte und Versicherungen für Steuerberater. 

  | Kammerpflicht

Als Freiberufler müssen Sie nicht Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK) sein. Doch es gibt oftmals berufsständische Kammern bei denen Sie sich registrieren müssen.

Kammerpflichtige Freie Berufe sind: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, beratende Ingenieure. Adressen und Kontaktdaten zu den Kammern, wenn Sie selbstständig als Freiberufler werden, finden Sie hier.

Einige Kammern haben Restriktionen für Werbemaßnahmen für die Berufsgruppe der Freiberufler beschlossen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Werbeaktionen von Ihnen durchgeführt werden dürfen und welche nicht.

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  | Steuern und Buchführung

Falls Sie selbstständig als Freiberufler werden, zahlen Sie keine Gewerbesteuer, sondern nur die Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Das Finanzamt entscheidet abschließend - wie oben erwähnt - über den Status Freiberufler. Bei der Gründung einer GmbH entfällt das Privileg der Gewerbesteuerfreiheit für Freiberufler. Mehr zum Thema Steuern erfahren Sie hier.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer ja oder nein?

Freiberufler mit Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr können Kleinunternehmer werden. Dann dürfen sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen.

Exkurs: Gewerbesteuerrisiken bei gemischt-gewerblichen Geschäftsmodellen

Sobald ein Freiberufler gewerbliche Tätigkeiten in sein Leistungsspektrum aufnimmt, kommt die Gewerbesteuer ins Spiel und er muss im Rahmen seiner Steuererklärungen eine Gewerbersteuererklärung abgeben. Beispiel: Ein Zahnarzt verkauft in seiner Praxis Zahnpflegeprodukte. Im Falle solcher gemischt-gewerblicher Geschäftsmodellen sollte sich der Freiberufler mit seinem Steuerberater im Vorfeld abstimmen.

Die Gewinnermittlung können Freiberufler nach der einfachen Methode der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Die Erstellung einer Bilanz ist somit nicht nötig, wenn Sie Freiberufler werden.

Manche der Rechtsformen, die für den Zusammenschluss von Freiberuflern gewählt werden können, erfordern eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Aufstellung einer Bilanz. Dies ist bei der Entscheidung für die Rechtsform zu beachten. Hier lohnt das Gespräch mit einem Steuerberater.
Mehr zum Thema Buchführung für Freiberufler finden Sie hier.

Tipp

Wenn Sie Freiberufler werden, können Sie zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Nutzen Sie die Wahlmöglichkeit und vergleichen Sie Kosten & Leistungen!

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Weiter im Businessplan

Wenn Sie sich als Freiberufler selbstständig machen möchten und an Ihrem Businessplan schreiben, sind die nächsten Themen, die Sie bearbeiten sollten, Unternehmensname, Steuern und Finanzen

  | Fazit

Freiberufler haben den Vorteil als Selbstständige keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Steuerlich fallen nur die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer an.

Es ist klar definiert, wer als Freiberufler gilt und wer nicht. So üben Freiberufler eine wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeit aus. Die Festlegung ob Gründer als Freiberufler gelten, erfolgt durch das Finanzamt. Das Finanzamt ist der erste Anlaufpunkt bei der Gründung: Zur Anmeldung muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden.

Zudem gibt es eine Reihe kammerpflichtige Freie Berufe. Dazu zählen bspw. Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten.

Freiberufler haben die Wahl zwischen der privaten und der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. In bestimmten Freien Berufen (Künstler und Publizist) die Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse Pflicht.

Für die Gewinnermittlung können Freiberufler die einfache Methode der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anwenden.

Zum Freiberufler-Gründungspaket
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.