| Zuschüsse ohne Rückzahlung für die Existenzgründung
Ein Zuschuss für die Existenzgründung ist eine finanzielle Förderung, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Dies hängt natürlich immer individuell vom jeweiligen Zuschuss als Einzelfall sowie von den unterschiedlichen Faktoren des Antragsstellers ab. Für den Erhalt von Zuschüssen gibt es keinerlei gesetzliche Ansprüche. Bei Zuschüssen für die Existenzgründung handelt es sich daher um sogenannte Kann-Leistungen.
Aktuell gibt es innerhalb der Europäischen Union und der Bundesrepublik über 2.000 unterschiedliche Programme für Zuschüsse bzw. Fördermittel zur Existenzgründung. Sollten Sie bereits konkrete Vorstellungen zu den von Ihnen gewünschten Zuschüssen Ihrer persönlichen Existenzgründung haben, dann können Sie direkt im kostenlosen Fördermittelcheck den für Sie passenden Zuschuss ermitteln.
Nachdem Sie die passenden Zuschüsse ermittelt haben, gilt es aber noch, den Antrag auf den Zuschuss zu stellen. Dies ist in der Regel nicht trivial, sondern mit einigen Tücken verbunden. Schon ein kleiner Formfehler kann dazu führen, dass der Zuschuss nicht bewilligt wird. Hier hilft Ihnen ein spezialisierter Berater allerdings weiter, sodass Sie die Chancen auf den Zuschuss erhöhen.
| Kostenfreier Fördermittelcheck
Sowohl Bund, Land als auch die EU unterstützen Existenzgründer und Unternehmen mit zahlreichen Programmen durch Fördermittel und Zuschüsse - sich einen Überblick zu verschaffen und den passenden Zuschuss zu finden, ist daher nicht ganz einfach.
Um zu prüfen, welche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung möglich sind, können Sie den kostenlosen Fördermittelcheck nutzen.
Zuschüsse für den Weg in die Selbstständigkeit
Wenn Sie eine Existenzgründung planen, dann sollten Sie sich schon in der frühen Planungsphase intensiv mit dem Thema Zuschüsse befassen. Wenn Sie nämlich bereits mitten in der Gründungsphase stecken, dann kommen schon viele Programme der diversen Zuschüsse für Sie nicht mehr infrage. Welche Zuschüsse es zur Existenzgründung gibt, stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
| Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit können Existenzgründer einen Zuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengelds sowie etwa 300 Euro für die Sozialversicherungsabgaben beantragen. Zum Zeitpunkt des Antrags für den Zuschuss muss noch ein bestimmter Rest-Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Zudem gibt es für Bezieher von ALG-2 das Einstiegsgeld zur Finanzierung der Existenzgründung. Der Gründungszuschuss fällt seit 2012 unter die Ermessensleistungen der Arbeitsagentur. Daher ist der Zuschuss von der Arbeitsagentur keine Pflichtleistung und kann im Zweifel abgelehnt werden.
| Exist-Gründerstipendium
Der Zuschuss durch das Exist-Gründerstipendium richtet sich an Gründer, die direkt aus dem Studium oder der Universität gründen wollen oder deren Abschluss noch nicht zu lange zurückliegt. Aber auch wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden können das Exist-Gründerstipendium nutzen. Einzelne Förderbanken der Länder haben hierzu ähnliche Programme eingerichtet (bspw. ego.-Gründerstipendien der Investitionsbank Sachsen-Anhalt), um die Gründung aus der Hochschule durch einen Zuschuss zu fördern. Wir haben Ihnen weitere Informationen zum Thema selbstständig machen aus der Hochschule zusammengestellt.
| Zuschuss für Gründungsberatung
Kosten für Beratungen durch einen Gründercoach können ebenfalls durch einen Zuschuss übernommen werden. Es gibt fast in jedem Bundesland Programme, die einen Zuschuss für die Existenzgründungsberatung vor der Gründung zur Verfügung stellen. Nach der Gründung können Beratungskosten durch das bundesweite Programm KfW Gründercoaching übernommen werden. Grundsätzlich muss der Gründer trotz Zuschuss einen Eigenanteil tragen. Außerdem ist der Zuschuss auf einen maximalen Beratungsumfang beschränkt. Sie sind auf der Suche nach einem Gründercoach, der Sie unterstützt? Wir empfehlen Ihnen den passenden Coach, der mit Ihnen den Zuschuss für die Beratung beantragt.
| Zuschüsse für Finanzierungen
Um die Gründungsfinanzierung zu erleichtern, gibt es Zuschüsse für verschiedene Finanzierungsanlässe z.B. für Forschung und Entwicklung und für verschiedene Branchen wie Gründungen im Handwerk oder der Umwelttechnik. Prinzipiell stehen jedem Existenzgründer Zuschüsse zur Finanzierung der Investition sowie für die Finanzierung der erforderlichen Betriebsmittel bereit. Die einzelnen Zuschüsse finden Sie in unserer großen Kapitalgeberdatenbank. Wenn für Sie kein Zuschuss möglich ist, probieren Sie Fördermittel zu beantragen.
| Gründungsprämie für Handwerker
Zuschüsse für Gründungen im Handwerk sind regional verschieden. Für Existenzgründer aus dem Handwerker gibt es je nach Bundesland eine Reihe an Zuschüssen. Zum Beispiel bietet das Land Berlin die sogenannte Meistergründungsprämie an. Dieser Zuschuss wird mit bis zu 50 % aus europäischen Fördermitteln finanziert, vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Handwerker, die sich nach der Meisterprüfung im Land Berlin selbstständig machen wollen, müssen innerhalb von drei Jahren nach bestandener Meisterprüfung mit der Existenzgründung starten, um das Anrecht auf den Zuschuss nicht zu verlieren. In Berlin beträgt der Zuschuss für Handwerker in der Basisförderung einmalig 7.000 Euro, die bedingt rückzahlbar sind. Nach Ablauf der ersten drei Geschäftsjahre kann der junge Unternehmer zusätzlich eine Arbeitsplatzförderung beantragen. Den Zuschuss beantragen können auch Handwerker, die einen bestehenden Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen. Detaillierte Informationen zu den Zuschüssen für Handwerker in Ihrer Region bekommen Sie bei den entsprechenden Handwerkskammern.
| Innovationszuschüsse
Innovative Geschäftsideen werden sehr facettenreich gefördert. So werden beispielsweise mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) eine ganze Reihe an Zuschüssen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vergeben. Einen Zuschuss bekommt man teilweise für Personalkosten und Kosten für Dienstleistung Dritter. ZIM Zuschüsse können für Einzelprojekte sowie für Kooperationsprojekte und sogar für Kooperationsnetzwerke beantragt werden.
Ebenfalls können generelle Kosten für die Realisierung von Innovationen sowie für Kosten aus Forschung und Entwicklung neuer Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen von der KfW-Bankengruppe sowie durch das ERP-Innovationsprogramm mit einem Zuschuss gefördert werden.
| INVEST: Zuschuss für Business Angels
Der Investitionszuschuss - INVEST – Zuschuss für Wagniskapital – wurde von der Bundesregierung 2013 ins Leben gerufen, um die Finanzierungsbedingungen junger Unternehmen zu verbessern. Der Zuschuss soll bei privaten Investoren den Anreiz setzen, sich an Unternehmen in der Start-up-Phase mit Venture Capital zu beteiligen. Mit diesem Zuschuss werden private Investoren, sogenannte Business Angels, gefördert, die sich in einer frühen Phase der Unternehmensgründung über den Erwerb von Geschäftsanteilen engagieren.
Der Zuschuss vom Staat liegt bei 20 % des investierten Betrages. Um den Zuschuss zu erhalten muss der Business Angel mindestens 10.000 Euro investieren. Jeder Investor kann pro Jahr 50.000 Euro Zuschuss erhalten. Allerdings darf der Betrag des Zuschusses pro Unternehmen im Jahr nicht die Millionenmarke überschreiten. Verkauft der Investor seine Anteile am Start-up nach der verlangten Haltedauer von drei Jahren, muss er den zuvor erhaltenen Zuschuss nicht mehr zurückzahlen. Beantragt werden kann der Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: mehr Informationen über INVEST – Zuschuss für Wagniskapital.
| Weitere Zuschussprogramme
Auch für die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Messen ist ein Zuschuss vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie möglich. Zweck des Zuschusses ist primär die Unterstützung bei der Vermarktung neuer Produkte und Verfahren. Die Messen, an denen die Teilnahme durch solch einen Zuschuss gefördert wird, werden jährlich vom Ministerium neu festgelegt.
Darüber hinaus erhalten Existenzgründer aus den unterschiedlichsten Bereichen Zuschüsse. Zum Beispiel aus den Bereichen Gesundheit und Soziales, Außenwirtschaft, Kultur, Medien und Sport sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
| Mitarbeiterzuschuss: Zuschüsse für Mitarbeiter
Neu geschaffene Arbeitsplätze erfreuen nicht nur den Existenzgründer sondern auch den Staat. Daher müssen Sie als Existenzgründer die Kosten für die Neueinstellung nicht in Gänze alleine tragen. Neben einem Zuschuss für den neuen Mitarbeiter von der Bundesagentur für Arbeit, bieten auch die Länder und Kommunen Zuschüsse für die Schaffung von Arbeitsplätzen an. Die Herausforderung an diese Art der Zuschüsse zu gelangen ist relativ hoch, da sich angesichts der schwachen Finanzlage der Länder und Kommunen die Bedingungen für den Erhalt eines Zuschusses kontinuierlich ändern. Hier sollte sich der junge Unternehmer individuell nach den Zuschüssen für neue Mitarbeiter bei den zuständigen Arbeitgebervereinigungen sowie der Handelskammer und der Agentur für Arbeit Vorort erkundigen.
| Zuschüsse und der Begriff de-minimis
Natürlich kann ein Staat nicht unbegrenzt Zuschüsse an Existenzgründer und Unternehmen vergeben. Dies würde ja schließlich auch zur Wettbewerbsverzerrung führen. Damit aber nicht jeder Zuschuss daraufhin geprüft werden muss, gibt es die de-minimis Grenze. Diese ermöglicht Existenzgründern und Selbstständigen den Erhalt von Fördergeldern bis zu 200.000 Euro, innerhalb von drei Steuerjahren.