Wir erläutern die wichtigsten Punkte, wenn Sie ein Kleingewerbe gründen: Gewerbeanmeldung, Firmenname, Steuern und Buchführung in unserer kostenlosen Checkliste für Kleingewerbe. Sie wissen noch nicht, ob Sie sich als Kleingewerbetreibender selbstständig machen wollen? Es gibt verschiedene Alternativen wie den Kaufmann e.K. oder Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die UG. Abzugrenzen vom Kleingewerbe ist der Status Freiberufler, den Sie erlangen, wenn Sie in den Freien Berufen gründen.
Wenn Sie als Kleingewerbetreibender starten, kann dies verschiedene Vorteile bringen, zum Beispiel die einfache Buchführung mit der EÜR. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein Kleingewerbe anmelden und erläutern typische Fragen zum Gründen mit dieser Rechtsform.
Finden Sie die ideale Rechtsform, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu gründen. Nutzen Sie unser Tool für den Rechtsformtest.
Alle wichtigen Schritte vom Geschäftskonzept bis zur Eröffnung - inkl. besonderer Vorschriften und den formalen Gründungsschritten.
Die KfW unterstützt Gründer und Nachfolger dabei, ihre Projekte zu verwirklichen. Wir zeigen, wie Sie die Förderung beantragen.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbetreibender? Unsere Checkliste gibt Ihnen Auskunft, mit welchen Steuerarten Sie rechnen müssen.
Wenn Sie sich eine typische Gewerbeanmeldung ansehen oder wenn Sie Ihren Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, werden Sie vergeblich einen Abschnitt finden, wo Sie sich als Kleingewerbetreibender auszeichnen oder die Option "Kleingewerbe" ankreuzen können. Sie geben hingegen an, ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Das ist erforderlich, wenn Ihr Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb benötigt (siehe dazu im Detail §1 (2) HGB). Dies wiederum hängt ab von der Größe Ihres Unternehmens und der Rechtsform.
Der springende Punkt ist also: Ein gewerbliches Unternehmen wird dann als Kleingewerbe bezeichnet, wenn es nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss.
Neben den gewerblichen Unternehmen gibt es die freien Berufe. Was für Freiberufler wichtig ist, haben wir in einem Leitfaden zusammengestellt.
Leitfaden für FreiberuflerKleingewerbetreibende können allein oder im Team gründen. Gründen Sie als Einzelperson, sind Sie Einzelunternehmer. Als Team gründen Sie Ihr Kleingewerbe in der Rechtsform der GbR. Die folgende Tabelle zeigt, welche Rechtsformen für das Kleingewerbe möglich sind und welche nicht.
Rechtsformen Kleingewerbe | Rechtsformen Handelsgewerbe nach HGB |
Einzelunternehmer | Kaufmann e.K. |
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | OHG, KG, GmbH & Co. KG |
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) | |
AG, KGaA | |
Rechtsgrundlage: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Schwerpunkt | Rechtsgrundlage: Handelsgesetzbuch (HGB) im Schwerpunkt |
Wenn Sie als Einzelgründer oder als GbR ein Kleingewerbe gründen, müssen Sie bestimmte Größenschwellen beachten. Die Größenschwellen (Grenzen für Umsatz und Gewinn) für das Kleingewerbe sind:
Überschreitet Ihr Unternehmen diese Schwellen, fällt es unter die Regelungen des HGB mit seinen strengeren Auflagen bezüglich Buchführung und Rechnungslegung. Dabei wandelt sich der kleingewerbliche Einzelunternehmer in die Rechtsform Kaufmann e.K. um, die GbR wird zu einer OHG.
Als Gründer ist es wichtig, diese Regeln zu kennen. Denn zu Beginn Ihrer Tätigkeit als Unternehmer können Sie als Kleingewerbetreibender diverse Vorteile nutzen. Insbesondere die Erleichterungen bei der Buchhaltung. Wächst Ihr Unternehmen, müssen Sie beispielsweise Ihre Buchhaltung anpassen. Und dann sollten Sie sich frühzeitig auf diese Änderungen vorbereiten.
Sie starten als Einzelunternehmer? Dann bietet Ihnen dieses Gründungspaket Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung und beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens für das Finanzamt.
Sie gründen eine GbR? Dann gibt es mehrere Schritte, die zu beachten sind.Vom Vertrag über das Gewerbeamt bis zum Finanzamt. Im Gründungspaket erhalten Sie Unterstützung von Anfang bis Ende.
Umgangssprachlich werden die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe synonym verwendet. Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung haben aber nichts miteinander zu tun. Die Kleinunternehmerregelung kann jeder Unternehmer beantragen, dessen Umsatz eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Also kann auch der Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Was bringt die Kleinunternehmerregelung mit sich? Wer für die Kleinunternehmerregelung optiert, muss keine Umsatzsteuer zahlen. Andererseits kann er auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Ob es für den Kleingewerbetreibenden sinnvoll ist, beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens die Kleinunternehmerregelung zu wählen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die aufgrund der Corona-Krise gesenkten MwSt-Sätze werden zum 01.01.21 wieder normalisiert – Ausnahme sind Gastronomie-Betriebe:
1.7.2020 bis 31.12.2020 | 1.1.2021 - 30.6.2021 | ab 1.7.2021 | |
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen | 5% | 7% | 19% |
Getränke | 16% | 19% | 19% |
Lesen Sie unseren Leitfaden zur Kleinunternehmerregelung.
Leitfaden zur KleinunternehmerregelungBevor wir auf die Details rund um die Gründung eines Kleingewerbes eingehen, möchten wir Ihnen die Vor- und Nachteile kurz und kompakt zusammenstellen. So können Sie entscheiden, ein Kleingewerbe zu gründen oder lieber eine andere Rechtsform zu wählen. Dabei hilft Ihnen auch unser Rechtsformtest.
Vorteile Kleingewerbe | Nachteile Kleingewerbe |
Formlose, schnelle und kostengünstige Gründung | Haftung mit dem gesamten Vermögen: Firmenvermögen und Privatvermögen |
Kein Startkapital notwendig | Keine freie Wahl der Geschäftsbezeichnung: freie Firmierung ist nicht möglich. |
Geringe Buchhaltungskosten durch einfache Buchhaltung und Gewinnermittlung mit Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) | Investoren steigen nur bei Kapitalgesellschaften ein, z.B. bei einer GmbH |
In den Anfangsjahren auch Vergünstigungen bei den Beiträgen für IHK und Handwerkskammer |
Der entscheidende Vorteil des Kleingewerbes sind die vereinfachten Vorschriften bei Buchhaltung und Jahresabschluss. Die Haftungsfrage und die Einschränkungen bei der Geschäftsbezeichnung sollten Sie immer beachten.
Viele gründen Ihr Unternehmen als Nebengewerbe. Gerade für Existenzgründer im Nebenerwerb ist das Kleingewerbe ideal: Die Gründung geht schnell und einfach und es gibt keine komplizierten Buchführungsvorschriften.
Beim Kleingewerbe genügen die einfache Buchführung und die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Form des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung. Damit ist der Buchhaltungsaufwand beim Kleingewerbe deutlich geringer als bei Unternehmen, die mit der doppelten Buchführung arbeiten müssen.
Einfache Buchführung heißt, dass ein Geschäftsvorfall auf ein Konto gebucht wird. Bei der doppelten Buchführung sind es zwei Konten.
EÜR als Form der Gewinnermittlung heißt, dass sich der Gewinn als Differenz von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Beim Jahresabschluss nach HGB ergibt sich der Gewinn durch Vergleich des Firmenvermögens. Ist das Firmenvermögen im Lauf des Geschäftsjahres gestiegen, hat ein Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet.
Lesen Sie dazu unsere Ratgeberbeiträge zu den Themen „Einfache Buchführung" und „doppelte Buchführung – Bilanzierung", sowie „Jahresabschluss erstellen".
Ob Kleingewerbe oder Gewerbe nach HGB, die Vorschriften, wie Sie eine ordentliche Rechnung erstellen, sind die gleichen. Achten Sie darauf, dass Ihre Rechnungen alle Pflichtbestandteile enthalten, damit Sie bei einer Betriebsprüfung keine Schwierigkeiten bekommen. Lesen Sie auch dazu unseren Leitfaden "Rechnungen erstellen" und nutzen Sie am besten eine gute Rechnungssoftware.
Auch ein Kleingewerbetreibender muss rechtskonforme Rechnungen erstellen und die Buchhaltung führen. Mit eine Software geht das ganz einfach.
Jetzt kostenlos testen!Folgende steuerliche Regeln gelten beim Kleingewerbe:
Alle wichtigen Gründungsschritte vom Geschäftskonzept bis zur Eröffnung - inklusive besonderer Vorschriften, der formalen Gründungsschritte und vielen praktischen Tools, die Ihnen die Gründung erleichtern.
Alle wichtigen Steuern und steuerlichen Regelungen auf einen Blick, wie bspw. welche Steuern auf den Gewinn zu zahlen sind oder die Umsatzsteuer. Zudem erklären wir die Kleinunternehmer-Regelgung und bieten wichtige Vorlagen und Tools für die Buchhaltung.
Der Unternehmensname muss den Namen des Inhabers enthalten, weil der Inhaber des Kleingewerbes Vertragspartner seiner Kunden und Geschäftspartner ist. Gleiches gilt für die GbR als Kleingewerbe. Auch hier müssen die Namen der GbR-Gesellschafter im Firmennamen enthalten sein. Hinweise auf die Branche oder Tätigkeit des Unternehmens sind möglich, aber nicht notwendig. Erläutern wir dies anhand von Beispielen:
Mögliche Unternehmensnamen | Nicht erlaubte Unternehmensnamen |
"Western Bar – Wilhermine Hoffmann" | Western Bar |
"Strick-Sepp – Sebastian Muster" | Strick-Sepp |
"SEO-Star – Schwarzhut & Trix GbR" | SEO-Star GbR |
Unternehmensnamen, die keinen Rückschluss auf einen Inhaber zulassen, sind also nicht erlaubt. Solche Phantasienamen sind nur für Unternehmen zulässig, die im Handelsregister eingetragen sind.
Ein Kleingewerbe anmelden geht schnell und einfach. Die wichtigste Behörde ist das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Denn spätestens mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit, müssen Sie laut Gewerbeordnung Ihr Gewerbe angemeldet haben (§14 GewO). Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte der Anmeldung, egal ob Sie Ihr Kleingewerbe als Einzelunternehmer oder als GbR gründen.
Für nahezu jedes Unternehmen ist jedoch eine Gewerbeanmeldung der wichtigste Schritt. Hier können Sie sich das Formular + Ausfüllhilfe herunterladen:
Wichtige Gründungsschritte | Erläuterung | |
#1 | Vertrag | Als Einzelunternehmer brauchen Sie keinen Vertrag. Wenn Sie das Kleingewerbe als GbR gründen, regelt ein Vertrag das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Grundsätzlich genügt eine mündliche Vereinbarung. Allerdings ist ein schriftlicher GbR Vertrag zu empfehlen. |
#2 | Gewerbeamt | Der Eigentümer des Kleingewerbes muss eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Eigentümer ist entweder der Einzelunternehmer oder es sind die GbR Gesellschafter. |
#4 | Geschäftskonto | Ein geschäftliches Girokonto ist für das Kleingewerbe nicht zwingend erforderlich, aber auf jeden Fall zu empfehlen. |
#3 | Finanzamt | Beim Finanzamt müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Sie erhalten dann u.a. ihre Steuernummer. |
#5 | Buchhaltung und Steuern | Für Angebote und Rechnungen ist eine Buchhaltungssoftware empfehlenswert. Damit können Sie auch Ihre EÜR erstellen. Ist die Buchhaltung Ihres Unternehmens komplex und umfangreich, empfiehlt sich ein Steuerberater. |
#6 | IHK oder HWK | Für alle Gewerbetreibenden ist die Anmeldung bei IHK oder HWK (Handwerker) Pflicht. |
#7 | Agentur für Arbeit | Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, benötigen Sie eine Betriebsnummer, die Sie bei der Agentur für Arbeit erhalten. |
#8 | Berufsgenossenschaft | Oft wird die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vergessen - dies soll innerhalb einer Woche nach Gründung erfolgen. |
#9 | Ggf. andere Ämter | Abhängig von Ihrer geplanten Tätigkeit müssen Sie auch zum Bauamt oder Ordnungsamt. |
Diese Aufstellung bietet eine erste Orientierung für die formalen Gründungsschritte, wenn Sie Ihr Kleingewerbe gründen. Alle Punkte haben wir Ihnen im Kapitel Unternehmen anmelden ausführlich zusammengetragen - Sie finden dort auch eine Infografik zum Thema. Außerdem haben wir digitale Buchhaltungsprogramme für Sie untersucht.
Geschäftskonto für Kleingewerbetreibende? Ja, unbedingt. Trennen Sie von Anfang an die privaten und geschäftlichen Finanzen. Lesen Sie unseren Geschäftskontenvergleich!
Geschäftskonten vergleichenWelche Gründungsschritte sind konkret nötig? Welche Ämter spielen eine Rolle? Wo muss ich mich anmelden? Das Gründungscockpit hilft weiter.
Sie wollen ein Kleingewerbe? Nutzen Sie unsere Checklisten zu den praktischen Gründungsschritte und den Steuerpflichten eines Kleingewerbetreibenden.
Neben der Finanzierung durch Hausbank und Fördermittel gibt es noch:
Im Folgenden beantworten wir weitere typische Fragen von Gründern zum Kleingewerbe, wie Sie uns häufig gestellt werden.
Wenn Sie als Einzelperson ein Gewerbe anmelden, müssen Sie selbst zum Gewerbeamt gehen und den Gewerbeschein beantragen. Wenn Sie als Team gründen, melden Sie Ihr Gewerbe als GbR an. Auch in diesem Fall muss jeder GbR-Gesellschafter persönlich zum Gewerbeamt gehen. Eine Alternative ist eine entsprechende Vollmacht der einzelnen Gesellschafter. Dann kann auch ein Gesellschafter die Anmeldung vornehmen.
Die einzigen Gründungskosten beim Kleingewerbe bestehen in der Anmeldegebühr im Gewerbeamt, wenn Sie Ihren Gewerbeschein beantragen. Die Gebühren dafür setzt jede Gemeinde selbst fest. In der Regel zahlen Sie dafür ca. 60 Euro. Notarkosten oder Kosten der Eintragung ins Handelsregister entfallen. Gründen Sie im Team, kann es sinnvoll sein, einen GbR-Vertrag über einen Anwalt aufsetzen zu lassen. Dann kämen Anwaltskosten hinzu. Es gibt aber auch GbR-Musterverträge.
Eine Sozialversicherungspflicht besteht grundsätzlich für Jedermann. Für Unternehmer und Selbständige gelten Ausnahmen. So entfällt die zum Beispiel die Pflicht, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zu bezahlen. Die Krankenversicherung muss der Kleingewerbetreibende allerdings bezahlen. Wobei er die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung hat.
Das kommt darauf an, wie umfangreich die Buchhaltung ist und wie gut die Buchhaltungskenntnisse des Gründers sind. Mit einem modernen Buchhaltungsprogramm ist es grundsätzlich möglich, seine Buchhaltung selbst zu machen. Da Kleingewerbetreibende in der Regel einen überschaubaren Buchhaltungsaufwand haben, ist es grundsätzlich denkbar. Lesen Sie dazu auch unsere Beiträge zu Buchhaltungssoftware.
In der Regel werden Fördermittel unabhängig von der Rechtsform vergeben. Entscheidend ist ein überzeugender Businessplan, wenn Sie Fördermittel beantragen.
Nein, die Empfehlungen zum Businessplan gelten für Freiberufler und sämtliche Gewerbetreibende gleichermaßen. Empfehlenswert ist sicher, die Wahl des Status "Kleingewerbe" im Businessplan zu begründen. Gute Argumente sind beispielsweise der überschaubare Geschäftsbetrieb oder die geringen Haftungsrisiken.
Delegieren Sie als Kleingewerbetreibender die Buchhaltung an einen Steuerberater. Wir vermitteln gerne.
Steuerberater in meiner Nähe findenDie Vorschriften zum Erstellen einer Rechnung sind für alle Unternehmer und Selbstständigen die gleichen. Damit eine Rechnung rechtlichen Bestand hat und der Betriebsprüfer nichts beanstanden kann, muss die Rechnung bestimmte Pflichtbestandteile enthalten. Dafür haben wir für Sie einen separaten Leitfaden sowie eine Rechnungsvorlage erstellt. Und wir haben digitale Buchhaltungsprogramme für Sie untersucht.
Ist Ihr Buchhaltungsaufwand als Kleingewerbetreibender überschaubar und besitzen Sie Kenntnisse im Bereich Steuern und Buchhaltung, können Sie mit einer modernen Buchhaltungssoftware oder über die Schnittstelle zu ELSTER grundsätzlich Ihre Buchhaltung selbst machen.
Je komplexer und umfangreicher Ihre Buchhaltung, desto sinnvoller ist es, diese Arbeiten an einen Steuerberater zu delegieren. Gut ist sicherlich die Kombination aus einer Buchhaltungssoftware, die auf Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ausgerichtet ist. Mit digitalen Schnittstellen wird so die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater vereinfacht und der Papierkram im Büro reduziert. Der Steuerberater hält Ihnen für sämtliche steuerlichen Spezialfragen den Rücken frei. Wir vermitteln gerne einen Steuerberater.
Gründen Sie einzeln, können Sie die Vollhaftung vermeiden, indem Sie eine 1-Personen GmbH oder eine 1-Personen-UG gründen. Gründen Sie im Team, können Sie ebenfalls eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Dann unterliegen Sie aber den Vorschriften des HGB und „verlieren" sozusagen den Status des Kleingewerbetreibenden und die Möglichkeit vereinfachter Buchhaltung und Gewinnfeststellung über die EÜR.
Die Frage müsste lauten, was ein Nebengewerbe von einem Hauptgewerbe unterscheidet. Das Nebengewerbe betreiben Sie nebenberuflich neben Ihrem Hauptjob als Angestellter bei einem Unternehmen. Hier haben Sie den Vorteil, dass Sie über Ihren Arbeitgeber krankenversichert sind. Allerdings darf ein Nebengewerbe einen bestimmten Umfang nicht überschreiten. Grundsätzlich ist es eine interessante Option, als Kleingewerbetreibender mit einem Nebengewerbe zu starten, wenn das Geschäftsmodell einen geringen Stundenaufwand erlaubt.
Sie können grundsätzlich jedes Gewerbe als Kleingewerbe betreiben, wenn Sie die entsprechende Rechtsform wählen und wenn Ihr Geschäftsumfang unterhalb der Größenschwellen von 600.000 Euro beim Umsatz und von 60.000 Euro beim Gewinn bleibt.
Als Kleingewerbetreibender haben Sie im Wesentlichen den Vorteil, dass Sie unkompliziert und schnell gründen können und dass Ihre Buchführungspflichten einfach sind. Möglich für das Kleingewerbe sind die Rechtsformen Einzelunternehmer für Einzelgründer sowie die GbR für Team-Gründer. Aus der Perspektive Buchhaltung und Gewinnermittlung bedeutet Kleingewerbe:
Stattdessen machen Sie die einfache Buchhaltung und ermitteln Ihren Gewinn über die EÜR. Ist der Geschäftsumfang gering, können Sie Ihre Buchhaltung sogar selbst machen, ebenso die Steuererklärungen. Für nebenberufliche Gründer ist das Kleingewerbe daher ideal.
Unser abschließender Steckbrief zum Kleingewerbe fasst die wichtigsten Themen für Kleingewerbetreibende zusammen:
Gründerfragen zum Kleingewerbe | Erläuterung |
Anzahl der Gründer | Sie können allein oder im Team gründen. |
Geschäftszweck | Immer gewerblich. |
Haftung | Vollhaftung, Haftungsbeschränkung ist nicht möglich. |
Startkapital | Es gibt keine gesetzlichen Regeln zum Mindestkapital. |
Geschäftsführung | Erfolgt durch den Inhaber (Einzelunternehmer) bzw. durch die Gesellschafter im Falle einer Teamgründung. |
Geschäftsbezeichnung (Firmierung) | Immer mit Vor- und Zunahmen, Hinweise zur Art des Gewerbes sind möglich. Reine Phantasienamen sind nicht erlaubt. |
Buchführung | Einfache Buchführung |
Gewinnermittlung | Über die EÜR als Form des Jahresabschlusses |
Rechnungen stellen | Es gelten die allgemeinen Regeln zur Rechnungsstellung. |
Steuern | Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer |
Besonderheit bei Umsatzsteuer | Kleingewerbetreibende können für die Kleinunternehmerregelung optieren. Dann entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Geht aber nur bis zur Umsatzgrenze von 17.500 Euro. |
Die wesentlichen Nachteile des Kleingewerbes sind neben den Einschränkungen beim Firmennamen vor allem das Problem der Vollhaftung. Um die volle persönliche Haftung zu vermeiden, gründen Sie alternativ eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt). Das geht auch als Einzelperson (Ein-Personen-GmbH). Dann unterliegen Sie aber den Regelungen des HGB und müssen auf die Vorteile einfacher Buchführung und vereinfachter Gewinnermittlung via EÜR verzichten.
Um Ihnen die Gründung Ihres Kleingewerbes zu vereinfachen, haben wir zwei praktische Checklisten zusammengestellt.