Jetzt starten: Mit 14 Fragen zur besten Rechtsform
Vor der Gründung legt die Rechtsform den rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Rahmen eines Unternehmens fest. Da jede Rechtsform eigene Vor- und Nachteile mit sich bringt, ist eine sorgfältige Abwägung entscheidend.
Mit unserem Rechtsformtest finden Gründer in wenigen Minuten die passende Rechtsform für ihr Vorhaben.
So funktioniert der Rechtsformtest
Die ersten Fragen zielen auf Knockout-Kriterien ab. Einzelunternehmer beispielsweise können keine Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) gründen, da dazu mehrere Gesellschafter notwendig sind.
Personen hingegen, die ein gemeinnütziges Unternehmen gründen wollen, sollten zwischen gGmbH, gUG, Verein oder Stiftung wählen.
Bleiben nach den Knockout-Fragen Rechtsformen übrig, werden diese auf Grundlage der Antworten auf die Detailfragen über ein Punktesystem gewichtet.

- Gewerbeanmeldung
- Unterstützung bei Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Telefonische Rundum-Beratung
- Muster-Verträge und Vorlagen

- Gewerbeanmeldung
- Unterstützung bei Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Erstberatung durch Steuerberater
- Telefonische Rundum-Betreuung
- Muster-Verträge und Vorlagen
- Geschäftskonto-Service

- Gesellschaftsvertrag
- Namensprüfung
- Notartermin
- Gewerbeanmeldung
- Eröffnungsbilanz
- Telefonische Rundum-Betreuung
- Abschlussberatung

- Gesellschaftsvertrag
- Namensprüfung
- Notartermin
- Gewerbeanmeldung
- Eröffnungsberatung
- Telefonischer Rundum-Service
- Abschlussberatung

- Gewerbeanmeldung
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Muster-Verträge und Vorlagen
- Telefonische Rundum-Beratung

- Namensprüfung
- Notartermin
- Gewerbeanmeldung
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Muster-Verträge und Vorlagen
- Telefonische Rundum-Beratung
Beispiel: Rechtsformtest-Ergebnis

In der Ergebnisübersicht erstellt das Tool ein Ranking. Das Ranking basiert auf der Punktzahl, welche die jeweilige Rechtsform erhalten hat. Für jede Rechtsform werden die wichtigsten Vor- und Nachteile sowie Besonderheiten beschrieben, auf die Unternehmer achten sollten.
Die Prozentangabe wird auf Grundlage der insgesamt theoretisch erreichbaren Punktzahl berechnet. In den meisten Fällen wird aber auch Platz 1 in der Ergebnisübersicht keine 100 % erzielen: Für die meisten Gründer gibt es keine "perfekte Rechtsform".
Die Entscheidung für eine Rechtsform ist nämlich immer mit Kompromissen verbunden: Wer beispielsweise Investoren beteiligen will, sollte eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung wählen. Die Haftungsbeschränkung bringt jedoch höhere Gründungskosten und mehr Aufwand bei der Buchhaltung mit sich.
Die wichtigsten Kriterien zur Rechtsformwahl
Ob ein Unternehmen von einer Person oder gemeinsam gestartet wird, hat großen Einfluss auf die passende Rechtsform: Wer allein gründet, kann nur Formen wählen, die keine weiteren Gesellschafter brauchen (z. B. Kleingewerbe, Ein-Personen-GmbH oder eine UG).
Bei einer Teamgründung stehen mehr Möglichkeiten offen. Dann kommen auch Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG infrage.
Wer ein Unternehmen gründet, sollte klären, ob es Gewinne erwirtschaften oder einen gemeinnützigen Zweck erfüllen soll. Davon hängt ab, welche Rechtsformen überhaupt infrage kommen.
Bei gewerblichen Zielen stehen alle Rechtsformen offen (z. B. GmbH, UG oder AG). Hier dürfen Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Bei gemeinnützigen Projekten eignen sich vor allem Vereine, Stiftungen oder die gemeinnützige GmbH (gGmbH) bzw. gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG). Diese Rechtsformen verpflichten dazu, erwirtschaftete Überschüsse für den festgelegten Zweck einzusetzen. Dafür profitieren gemeinnützige Unternehmen von Steuervorteilen.
Ob eine Tätigkeit als freier Beruf oder als Gewerbe gilt, wirkt sich direkt auf die Rechtsform und auf Pflichten wie Gewerbeanmeldung oder Buchführung aus.
Freiberufler (z. B. Ärzte, Architekten, Journalisten oder Steuerberater) gelten nicht als Gewerbetreibende. Sie können ohne Gewerbeanmeldung starten und häufig eine Einzelpraxis oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG) wählen.
Wer gewerblich tätig ist, muss sein Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden. Hier kommen die klassischen gewerblichen Rechtsformen infrage (GbR, OHG, KG, UG, GmbH).
Die wichtigste Frage bei der Rechtsformwahl: Soll mit dem Privatvermögen oder nur mit dem Unternehmensvermögen gehaftet werden?
Personengesellschaften bedeuten in der Regel private Haftung. Das persönliche Vermögen kann also herangezogen werden, wenn das Unternehmen nicht zahlen kann. Diese Formen sind einfach zu gründen, aber mit höherem Risiko verbunden.
Kapitalgesellschaften bieten beschränkte Haftung. Hier haftet das Unternehmen selbst, die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage. Das schützt das Privatvermögen, erfordert aber mehr Formalitäten und ein Mindestkapital.
Wer Kapital von außen aufnehmen möchte, braucht eine Rechtsform, die Beteiligungen rechtlich zulässt und klar regelt.
Bei Personengesellschaften ist eine Beteiligung zwar möglich, aber oft unflexibel: Neue Gesellschafter müssen in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden und haften in der Regel mit. Das schreckt viele Investoren ab.
Kapitalgesellschaften sind dagegen besser geeignet. Hier können Anteile übertragen oder neue ausgegeben werden, ohne dass private Haftung entsteht.
Für viele Rechtsformen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital nötig. Kapitalgesellschaften setzen eine Einlage voraus: Für die GmbH sind mindestens 25.000 €, für die AG 50.000 € vorgeschrieben.
Die UG (haftungsbeschränkt) erlaubt dagegen eine Gründung mit geringerem Kapital: theoretisch ab 1 €, praktisch einige Tausend, um laufende Kosten zu decken.
Personengesellschaften kommen ohne Mindestkapital aus. Sie lassen sich also auch mit begrenzten Mitteln starten, bieten dafür aber keine Haftungsbeschränkung.
Grundsätzlich darf in jeder Rechtsform Personal eingestellt werden. Unterschiede zeigen sich aber im Aufwand und in der Verantwortung.
Kleingewerbetreibende, Freiberufler und Gesellschafter von Personengesellschaften haften persönlich für Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und mögliche Fehler bei der Abrechnung.
Bei Kapitalgesellschaften liegt die Verantwortung beim Unternehmen selbst. Das bietet mehr rechtliche Sicherheit, erfordert aber eine formale Geschäftsführung und eine ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung.
Wer langfristig Personal aufbauen will, profitiert daher meist von einer Rechtsform mit klarer Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen.
Je nach Rechtsform unterscheidet sich der Zeitaufwand für die Gründung erheblich. Ein Kleingewerbe oder eine GbR lässt sich meist innerhalb weniger Tage anmelden, formlos und ohne notarielle Beurkundung. Auch eine freiberufliche Tätigkeit kann nach kurzer Anmeldung beim Finanzamt beginnen.
Bei Kapitalgesellschaften dauert die Gründung länger: Notartermine, Handelsregistereintrag und Einzahlung des Stammkapitals auf ein Geschäftskonto sind Pflicht. Je nach Behörde kann das mehrere Wochen oder Monate beanspruchen.
Wer zügig loslegen will, wählt oft eine einfache Rechtsform. Wer auf Haftungsschutz und Professionalität setzt, muss mehr Geduld einplanen.
Der Umfang der Buchhaltung hängt stark von der gewählten Rechtsform ab. Sie bestimmt, welche Aufzeichnungen Pflicht sind und ob eine Bilanz erstellt werden muss.
Kleingewerbe, Freiberufler und Personengesellschaften haben meist geringen Aufwand: Kleinere Betriebe können eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, solange bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen nicht überschritten werden.
Kapitalgesellschaften sind dagegen zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Dazu kommen Jahresabschlüsse und Veröffentlichungspflichten im Bundesanzeiger.
Wer eine einfache Verwaltung bevorzugt, sollte also Rechtsformen mit geringeren Buchführungspflichten wählen. Bei wachsender Unternehmensgröße oder geplanter Investorenbeteiligung kann sich der höhere Aufwand einer Kapitalgesellschaft jedoch lohnen.
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