Steuernummer beantragen für Ihr Gewerbe: So geht‘s

Wenn Sie gründen wollen, müssen Sie Ihr Unternehmen anmelden. Dabei benötigt Ihr Unternehmen unter anderem eine Steuernummer. Sie wird durch das zuständige Finanzamt vergeben. Auch Freiberufler erhalten eine Steuernummer. Zuvor muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt geschickt werden.

Neben der Beantragung der Steuernummer zeigen wir Ihnen auf, wo Sie die Steuernummer verwenden müssen und erklären, was es mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf sich hat.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

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  | Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer bekommen Sie vom zuständigen Finanzamt. Die Nummer ordnet Ihr Unternehmen einem bestimmten Finanzamt zu. Sie ist gewissermaßen das Aktenzeichen, unter dem Ihr Unternehmen bei einem Finanzamt registriert ist. Unter dieser Steuernummer rechnet das Finanzamt Ihre Unternehmenssteuern ab, etwa für die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer.

Eine Steuernummer gilt nicht für die Ewigkeit. Sie benötigen eine neue Steuernummer, sobald Sie etwa den Sitz Ihres Unternehmens ändern, ein anderes Finanzamt für Ihr Unternehmen zuständig ist. 

Tipp

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Ist die Steuernummer so wichtig?

Die Frage kann ganz einfach mit "Ja" beantwortet werden. Schließlich müssen Sie die Steuernummer als Pflichtangabe auf Ihren Rechnungen angeben. Statt der Steuernummer kann auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Rechnungen angegeben werden. Wenn Sie diese erhalten haben, müssen Sie diese jedoch ins Impressum Ihrer Webseite aufnehmen - im Gegensatz zur Steuernummer. Aber auch hier gilt: diese muss zunächst beantragt werden.

Tipp

Die Steuernummer ist eine wichtige Pflichtangabe auf Ihren Rechnungen. Eine gute Buchhaltungssoftware hilft Ihnen, ordentliche Rechnungen zu schreiben.

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  | Wie beantrage ich eine Steuernummer?

Wenn Sie Ihr Kleingewerbe, Ihr Unternehmen oder Ihre freiberufliche Tätigkeit starten, müssen Sie eine Reihe an Ämtern und Behörden durchlaufen.

Dabei führt Ihr Weg auch zum Finanzamt. Schließlich warten ja auch eine ganze Reihe an Steuern auf Sie. Um dies zu organisieren, vergibt das Finanzamt die Steuernummer. Bevor Sie die Steuernummer erhalten, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Nach Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt erhalten Sie meist automatisch die Unterlagen vom Finanzamt. Eine Ausnahme bilden Freiberufler, die keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen. Als Freiberufler gehen Sie direkt auf das Finanzamt zu. Aber auch als Unternehmen empfiehlt es sich, direkt nach der Gewerbeanmeldung Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufzunehmen, da sonst einige Zeit vergehen kann.

  • Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung enthält eine ganze Reihe an Angaben zur Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, inkl. einer Ertragsvorschau auf deren Basis Steuervorauszahlungen festgelegt werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Fragebogen Schritt für Schritt ausfüllen.

Wenn Sie den Fragebogen ausgefüllt und an das Finanzamt verschickt haben, erhalten Sie nach einigen Wochen Ihre zugeteilte Steuernummer.

  | Steuernummer vs. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Neben der Steuernummer kann auch gleich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden. Hierzu kreuzen Sie das notwendige Feld direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Somit entsteht kein Zusatzaufwand für Sie. Notwendig ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Sie, wenn Sie als Unternehmer oder Freiberufler außerhalb von Deutschland, aber innerhalb der EU Geschäfte machen. Insofern bietet es sich an, stets direkt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Andernfalls müssen Sie diese später beantragen und erneut einige Wartezeit in kauf nehmen.

  | Steuernummer als Pflichtangabe auf Rechnungen

Eine ordnungsgemäße Rechnung benötigt eine ganze Reihe an Pflichtangaben. Hierzu zählt auch die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Besonders wichtig ist die Angabe vor dem Hintergrund der beim Finanzamt vorzunehmenden Umsatzsteuervoranmeldung. Sie müssen aber ebenfalls darauf achten, dass nicht nur Ihre Rechnungen korrekt sind. Auch auf den Rechnungen, die Sie erhalten, müssen die Pflichtangaben stehen – insbesondere die Steuernummer des Rechnungsstellers darf nicht fehlen, damit Sie die darin ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer zum Abzug bringen können.

  • Ausnahme für Kleinbetragsrechnungen: Als Kleinbetragsrechnungen gelten Rechnungen bis 250 Euro. Auch diese müssen keine Steuernummer enthalten.
Tipp

Die Steuernummer ist eine wichtige Pflichtangabe auf Ihren Rechnungen. Weitere Pflichtangaben finden Sie auf unserer Infografik für die ordentliche Rechnung.

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  | Gehört die Steuernummer ins Impressum der Webseite?

Wenn das Impressum auf Ihrer Website fehlerhaft ist, besteht die Gefahr, dass Ihr Unternehmen eine Abmahnung erhält. Sorgen Sie daher dafür, ein korrektes Impressum zu erstellen, das sämtliche notwendigen Angaben enthält. Die Steuernummer zählt allerdings nicht zu den vielfältigen Pflichtangaben, die im Impressum anzuführen sind. Wenn allerdings eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt wurde, dann müssen Sie diese im Impressum angeben. Zukünftig gilt dies auch für die bereits zum Anfang erwähnte Wirtschafts-Identifikationsnummer, die perspektivisch die Steuernummer ersetzen wird.

  | Was passiert mit der privaten Steuernummer?

Ein Gründer hat nach Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung eine Steuernummer für sein Business erhalten. Was passiert nun mit derjenigen, die er als Privatperson bereits hatte? Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

# 1: Der Gründer ist verheiratet

Dann gibt es in Zukunft 2 Steuernummern, die bisherige bleibt:

  • Private Steuernummer: dient für die gemeinsame Einkommensteuererklärung der Eheleute.
  • „Business-Steuernummer“: dient ausschließlich für steuerliche Angelegenheiten des Geschäfts

Die neue Steuernummer für das Geschäft wird benötigt für die Anlage EÜR, Umsatzsteuererklärung oder Gewerbesteuererklärung.

# 2: Der Gründer ist ledig

In diesem Falle gilt:

  • Die neue Steuernummer ersetzt die alte. Die alte Nummer wird dann ungültig.

  | Unser Fazit

Ohne Steuernummer geht es nicht. Egal ob als Gewerbetreibender oder Freiberufler, die Steuernummer muss beim Finanzamt zum Start der unternehmerischen Tätigkeit beantragt werden. Hierzu ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. In dem Zusammenhang bietet es sich an, auch direkt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen.

Die Steuernummer gehört - bis auf wenige Ausnahmen - auf die Rechnung, die Sie schreiben. Prüfen Sie aber auch Eingangsrechnungen darauf, ob die Steuernummer enthalten ist.

Abgelöst wird die Steuernummer in Zukunft durch die Wirtschafts-Identifikationsnummer, die auch zwingend im Impressum auf der Website anzugeben ist. Der Zeitpunkt der Umstellung steht jedoch noch nicht fest.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.