| Steuer-Identifikationsnummer vs. Steuernummer
Aus dem privaten Bereich kennen Sie die Steuernummer bereits - oder wie sie mittlerweile heißt: Steuer-Identifikationsnummer. Diese erhalten Sie für Ihr ganzes Leben direkt nach der Geburt. Die Steuer-Identifikationsnummer taucht in Steuererklärungen auf und muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit sie in der Lohnbuchhaltung verwendet werden kann.
Die Steuernummer ist dagegen für Unternehmenssteuern vorgesehen. Allen Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmen vergibt das Finanzamt die Steuernummer, um Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer etc. zu ermitteln und abzurechnen. Sollten Sie den Sitz Ihres Unternehmens ändern und damit ein anderes Finanzamt für Sie zuständig sein, muss die Steuernummer entsprechend neu vergeben werden. Dies soll sich mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung in Zukunft ändern. Allerdings steht der Zeitpunkt der Einführung noch in den Sternen.
| Ist die Steuernummer so wichtig?
Die Frage kann ganz einfach mit "Ja" beantwortet werden. Schließlich müssen Sie die Steuernummer als Pflichtangabe auf Ihren Rechnungen angeben. Statt der Steuernummer kann auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Rechnungen angegeben werden. Wenn Sie diese erhalten haben, müssen Sie diese jedoch ins Impressum Ihrer Webseite aufnehmen - im Gegensatz zur Steuernummer. Aber auch hier gilt: diese muss zunächst beantragt werden.
| Der Weg zur Steuernummer führt über das Finanzamt
Wenn Sie Ihr Kleingewerbe, Ihr Unternehmen oder Ihre freiberufliche Tätigkeit starten, müssen Sie eine Reihe an Ämtern und Behörden durchlaufen.
- Alle Schritte zur Unternehmensanmeldung haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Oder Sie werfen einen Blick auf unsere Infografik zu dem Thema.
Dabei führt Ihr Weg auch zum Finanzamt. Schließlich warten ja auch eine ganze Reihe an Steuern auf Sie. Um dies zu organisieren, vergibt das Finanzamt die Steuernummer. Bevor Sie die Steuernummer erhalten, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Nach Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt erhalten Sie meist automatisch die Unterlagen vom Finanzamt. Eine Ausnahme bilden Freiberufler, die keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen. Als Freiberufler gehen Sie direkt auf das Finanzamt zu. Aber auch als Unternehmen empfiehlt es sich, direkt nach der Gewerbeanmeldung Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufzunehmen, da sonst einige Zeit vergehen kann.
- Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung enthält eine ganze Reihe an Angaben zur Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, inkl. einer Ertragsvorschau auf deren Basis Steuervorauszahlungen festgelegt werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Fragebogen Schritt für Schritt ausfüllen.
Wenn Sie den Fragebogen ausgefüllt und an das Finanzamt verschickt haben, erhalten Sie nach einigen Wochen Ihre zugeteilte Steuernummer.
| Steuernummer vs. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Neben der Steuernummer kann auch gleich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden. Hierzu kreuzen Sie das notwendige Feld direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Somit entsteht kein Zusatzaufwand für Sie. Notwendig ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Sie, wenn Sie als Unternehmer oder Freiberufler außerhalb von Deutschland, aber innerhalb der EU Geschäfte machen. Insofern bietet es sich an, stets direkt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Andernfalls müssen Sie diese später beantragen und erneut einige Wartezeit in kauf nehmen.
| Steuernummer als Pflichtangabe auf Rechnungen
Eine ordnungsgemäße Rechnung benötigt eine ganze Reihe an Pflichtangaben. Hierzu zählt auch die Steuernummer oder die UmsatzsteuerIidentifikationsnummer. Besonders wichtig ist die Angabe vor dem Hintergrund der beim Finanzamt vorzunehmenden Umsatzsteuervoranmeldung. Sie müssen aber ebenfalls darauf achten, dass nicht nur Ihre Rechnungen korrekt sind. Auch auf den Rechnungen, die Sie erhalten, müssen die Pflichtangaben stehen - insbesondere die Steuernummer des Rechnungsstellers darf nicht fehlen, damit Sie die darin ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer zum Abzug bringen können.
- Ausnahme für Kleinunternehmer: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, brauchen Sie auf Ihrer Rechnung die Steuernummer nicht auszuweisen.
- Ausnahme für Kleinbetragsrechnungen: Als Kleinbetragsrechnungen gelten Rechnungen bis 250 Euro. Auch diese müssen keine Steuernummer enthalten.
| Gehört die Steuernummer ins Impressum der Webseite?
Wenn das Impressum auf Ihrer Website fehlerhaft ist, besteht die Gefahr, dass Ihr Unternehmen eine Abmahnung erhält. Sorgen Sie daher dafür, ein korrektes Impressum zu erstellen, das sämtliche notwendigen Angaben enthält. Die Steuernummer zählt allerdings nicht zu den vielfältigen Pflichtangaben, die im Impressum anzuführen sind. Wenn allerdings eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt wurde, dann müssen Sie diese im Impressum angeben. Zukünftig gilt dies auch für die bereits zum Anfang erwähnte Wirtschafts-Identifikationsnummer, die perspektivisch die Steuernummer ersetzen wird.