| Gewerbesteuer: die wichtigsten Fakten
Die Gewerbesteuer ist die Einnahmequelle von Gemeinden und Kommunen. Sie ist geregelt im Gewerbesteuergesetz (GewStG) und basiert auf dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.
Fakten zur Gewerbesteuer | |
Wer ist gewerbesteuerpflichtig? | Alle gewerblichen Unternehmen sowie alle Kapitalgesellschaften bzw. deren Betriebe |
Wer zahlt keine Gewerbesteuer? | Freiberufler sowie Unternehmen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft |
Gesetzliche Grundlage | Gewerbesteuergesetz (GewStG) |
Standortabhängigkeit | Die Kommunen bestimmen über den sogenannten Hebesatz die Höhe der Gewerbesteuer. Das hat zur Folge, dass Unternehmen mit mehreren Standorten eine Gewerbesteuer pro Betrieb zahlen. |
Freibetrag | Natürliche Personen als Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 24.500 € |
Basis für die Berechnung | Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Er wird über die EÜR oder die GuV ermittelt und ist Grundlage für den Gewerbeertrag, aus dem die zu zahlende Gewerbesteuer berechnet wird. Dier Gewerbeertrag ist der gewerbliche Gewinn korrigiert durch Hinzurechnungen und Kürzungen. |
Steuerberater sinnvoll | Ja, weil die Sachverhalte, aus denen sich die Höhe der Gewerbesteuersumme errechnet, sehr komplex sind. |
Maßgeblich für die Höhe der Gewerbesteuer ist also nicht das gesamte Unternehmen, sondern die Betriebe, die zu einem Standort gehören. Hat ein Unternehmen Betriebe an mehreren Standorten, so wird die Gewerbesteuer pro Standort berechnet. Diese Berechnungen sind für Steuerlaien nicht ganz einfach.
Häufige Fragen
Die Formel für die Gewerbesteuer lautet:
Jahresgewinn+ Saldo Hinzurechnungen / Kürzungen - Gewerbeverlustvortrag = maßgeblicher Gewerbegewinn * 3,5% * Hebesatz der Gemeinde
Sobald ein Unternehmer einen gewerblichen Geschäftsbetrieb aufnimmt, ist er gewerbesteuerpflichtig. Entscheidend ist nicht das Datum der Gewerbeanmeldung. Dieser Punkt ist extrem wichtig. Er spielt insbesondere in dem Fall eine Rolle, wenn beispielsweise ein Freiberufler eine gewerbliche Tätigkeit in sein Leistungsspektrum mit aufnimmt.
Die Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Die Frage muss also lauten: Wieviel Prozent Gewerbesteuer zahlt man auf den Gewerbeertrag. Das hängt am Ende vom Hebesatz der Gemeinde ab. Die Spannweite beträgt 7% - 17% vom Gewerbeertrag und mehr. In Deutschland gibt es eine Gemeinde mit einem Hebesatz von 900%, dort beträgt der Satz 31,5%. Wichtig zu wissen: Gewerbeertrag ist nicht gleich Gewinn.
Der Unternehmensgewinn wird über die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) oder die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) ermittelt. Er ist Ausgangspunkt für den Gewerbeertrag. Die Formel rechnet sich so: Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen - Kürzungen. Der Gewerbertrag ist daher manchmal höher, manchmal niedriger als der Gewinn. Entsprechende Berechnungen sollten Unternehmer dem Steuerberater überlassen.
Gewerbesteuerpflichtig sind alle gewerblichen Unternehmen sowie alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA).
Grundsätzlich bezahlen Freiberufler und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft keine Gewerbesteuer. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Ein Freiberufler zahlt keine Mehrwertsteuer, weil eine freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe ist. Es gibt aber 3 Fälle, in denen ein Freiberufler gewerbesteuerpflichtig wird.
Fall 1: Der Freiberufler bietet neben seiner freiberuflichen Tätigkeit gewerbliche Leistungen an.
Beispiel: Verkauft ein Zahnarzt über einen Onlineshop Zahnbürsten oder spezielle Mittel zur Mund- und Rachenpflege, ist das eine gewerbliche Tätigkeit.
Fall 2: Der Freiberufler gründet eine Kapitalgesellschaft
Hin und wieder kommt es vor, dass sich Freiberufler zum Beispiel für die Rechtsform der GmbH entscheiden. Diese unterliegt der Gewerbesteuerpflicht.
Fall 3: Der Freiberufler organisiert sein Unternehmen wie einen Gewerbebetrieb
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Berater eine Niederlassung gründet und dafür einen Niederlassungsleiter einsetzt, der angestellt, also weisungsgebunden ist.
Schließen sich Freiberufler zu einer GbR oder einer Partnergesellschaft zusammen, besteht ein Gewerbesteuerrisiko dann, wenn die Gesellschaft neben den freiberuflichen Leistungen auch gewerbliche Leistungen anbietet. Beispiel: Zwei Zahnärzte gründen eine GbR und bieten neben zahnärzlichen Leistungen auch dem Verkauf von Zahnpflegeprodukten an. Dann wird der Gesamtgewinn der GbR gewerbesteuerpflichtig, auch wenn der Verkauf der Zahnpflegeprodukte nur zu einem Bruchteil zum Gewinn der GbR beiträgt. In solchen Fällen ist es sinnvoll, die gewerbliche Tätigkeit in eine eigene Gesellschaft auszulagern.
| Berechnung
Ausgangspunkt für die Ermittlung der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der steuerlich ermittelte Gewinn des Unternehmens. Von diesem werden einerseits verschiedene Komponenten abgezogen, andererseits werden verschiedene steuerlich abzugsfähige Ausgaben (bspw. Zinsen und Leasingraten) hinzugerechnet. Dann wird der Freibetrag abgezogen und der Wert mit der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Dies ergibt den Steuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Die folgende Tabelle zeigt zwei Beispiele zur Berechnung, abhängig von der Rechtsform.
Rechenschema | Einzelunternehmen (nat. Person) und Personen-gesellschaften | Kapitalgesellschaften | |
Unternehmensgewinn | 100.000,00 € | 100.000,00 € | |
(+) | Hinzurechnungen | 0,00 € | 0,00 € |
(-) | Kürzungen | 0,00 € | 0,00 € |
(=) | Gewerbeertrag | 100.000,00 € | 100.000,00 € |
(-) | Freibetrag | 24.500,00 € | 0,00 € |
(-) | Verlustvortrag Gewerbeertrag | 0,00 € | 0,00 € |
(=) | maßgeblicher Gewerbeertrag | 75.500 € | 100.000,00 € |
(x) | Gewerbesteuer-messzahl | 3,5% | 3,5% |
(=) | Steuermessbetrag | 2.642,50 € | 3.500,00 € |
(x) | Hebesatz der Gemeinde | 410% (Berlin) | 410% (Berlin) |
(=) | festzusetzende Gewerbesteuer | 10.834,25 € | 14.350,00 € |
Dieses Rechenbeispiel verdeutlicht den Gewerbesteuernachteil, den Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften wie der GbR und Einzelunternehmer haben. Hinzurechnungen und Kürzungen sind in diesem Beispiel vernachlässigt. Hinzurechnungen treten dann auf, wenn zum Beispiel Zinsen oder Mietzahlungen einen Freibetrag überschreiten. Dann wird ein Teil dieser Summe dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Berechnungen dieser Art sollten Unternehmer aber dem Steuerberater überlassen. Auch Gewerbesteuerverlustvorträge im Fall von Gewerbeverlusten haben wir im Beispiel nicht berücksichtigt.
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft haben einen weiteren Vorteil. Sie können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Es gilt eine pauschale Anrechnung des 3,8 fachen des Steuermessbetrags. Die Differenz ist dann die tatsächliche Belastung aus der Gewerbesteuer. Dieses Verfahren greift nur, wenn ein steuerlicher Gewinn ausgewiesen wurde. Bei unserem Rechenbeispiel gehen wir von einem Jahresgewinn von 121.000 € aus, der in der Einkommensteuer mit 42% versteuert wird.
Berechnung Gewerbesteuer | Beispielzahlen |
Jahresgewinn | 120.000,00 € |
+- Hinzurechnungen u. Kürzungen | 0,00 € |
= Gewerbeertrag | 120.000,00 € |
=> Steuermessbetrag | 3.342,50 € |
(Steuermessbetrag = Gewerbertrag x 3,5%) | |
Hebesatz | 450% |
=> Zu zahlende Gewerbesteuer | 15.041,25 |
Anrechnung auf Einkommensteuer | |
Einkommensteuer auf 120.000,00 € (Steuersatz 42%) | 50.400,00 € |
Anrechnung Gewerbesteuer | - 12.701,50 € |
(Steuermessbetrag x 3,8) | |
Festzusetzende Einkommensteuer | 37.698,50 € |
Nettoeffekt der Gewerbesteuer auf die Steuerlast | |
Festzusetzende Einkommensteuer + zu zahlende Gewerbesteuer | 52.739,75 € |
Ursprüngliche Einkommensteuer | 50.400,00 € |
Tatsächlicher Effekt der Gewerbesteuer | 2.339,75 € |
Wichtig: Die Gewerbesteuer kann der Selbstständige bzw. der Gesellschafter nur dann anrechnen, wenn der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ausreichend hoch ist. Eine Art Verlustvortrag gibt es hier nicht.
| Hebesätze deutscher Kommunen
Die Hebesätze, die für die Ermittlung der Gewerbesteuer maßgeblich sind, variieren deutlich von Gemeinde zu Gemeinde. Oftmals gibt es auch Unterschiede zwischen Großstädten und den angrenzenden Ortschaften. So beträgt der Hebesatz in Frankfurt bspw. 460 v.H. - im nahen Eschborn liegt er bei 280 v.H. Somit kann es manchmal ratsam sein, daran seine Standortentscheidung auszurichten. Allerdings sollten andere Faktoren als die Höhe der Gewerbesteuer die Standortwahl stärker beeinflussen. Schließlich zahlt man erst Steuern - und so auch die Gewerbesteuer - wenn man Gewinne macht.
| Gewerbesteuererklärung und -vorauszahlung
Die Gewerbesteuererklärung geben Sie beim Finanzamt ab, das dann den Gewerbesteuermessbetrag festsetzt. Das Finanzamt informiert die zuständige Gemeinde und Sie erhalten Ihren Bescheid zur Gewerbesteuer. Wird beim Jahresabschluss eine Gewerbesteuer durch das Finanzamt festgelegt, entsteht automatisch eine Pflicht zur Vorauszahlung der Gewerbesteuer für das folgende Wirtschaftsjahr. Dabei muss auch die Gewerbesteuer wie die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer quartalsweise im Voraus gezahlt werden. Die Daten hierfür sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November. Beachten Sie, dass Sie hierfür genügend Liquidität zum Zeitpunkt der Vorauszahlung für die Gewerbesteuer zur Verfügung haben.
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