- Bis zum 31.7.2025 muss die Anlage EÜR 2024 mit sämtlichen Steuererklärungen beim Finanzamt sein. Wer mit Steuerberater arbeitet, hat Zeit bis zum 30.4.2026.
- Die Anlage EÜR ist das offizielle Dokument für die Gewinnermittlung bei der einfachen Buchführung.
- Wer die Anlage EÜR ans Finanzamt übermittelt, muss das über ELSTER online machen.
- Sobald komplexere Sachverhalte bei der Anlage EÜR auftauchen, empfehlen wir einen Steuerberater. Das betrifft insbesondere Personengesellschaften.
| Aktuelle Fristen für die Anlage EÜR
Die Abgabefrist für die Anlage EÜR ist gewöhnlich der 31. Juli des Folgejahres. Selbstständige, die mit einem Steuerberater arbeiten, haben 9 Monate länger Zeit.
Frist* für die Abgabe der Anlage EÜR | ||
Geschäftsjahr | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater |
2023 | Frist abgelaufen | 28.6.2025 |
2024 | 31.7.2025 | 30.04.2026 |
(*) Fällt das Abgabedatum auf einen Feiertag oder auf ein Wochenende, verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Werktag. |
Nützlich: das offizielle PDF für die Anlage EÜR
Wir bieten Ihnen den offiziellen Vordruck für die Anlage EÜR 2024 in unserem Downloadbereich. Einfach anfordern. Dort bieten wir sogar die Vordrucke (PDFs) der Vorjahre (2020 bis 2023).
Wichtig zu wissen: Seit 2020 gilt die Pflicht, die Anlage EÜR per Datenfernübertragung ans Finanzamt zu senden. Die Abgabe in Papierform ist nicht mehr möglich. Dazu benötigen Sie ein Konto bei ELSTER. Die offiziellen PDFs für die Anlage EÜR sind lediglich eine Checkliste bzw. dienen der Orientierung. Es empfiehlt sich, ein ausgedrucktes Formular neben dem Desktop liegen zu haben.
Hilfreich ist auch unser Buchungs-Tool in Excel für die EÜR.
| Was ist die Anlage EÜR?
Die Anlage EÜR ist das offizielle Formular für die Gewinnermittlung mit der Einnahmenüberschussrechnung. (Urteil Bundesfinanzhof von 2011).
Der offizielle Vordruck „Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EstDV; Anlage EÜR 2024“ enthält folgende Anlagen:
- Anlage EÜR 2024
- Anlage AVEÜR
- Anlage SZ
- Weitere Anlagen für Personengesellschaften: Die Anlagen SE, AVSE und ER
- Die Anlage LuF für Weinbaubetriebe sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Für die meisten Unternehmer sind die Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ am wichtigsten.
Wer muss die Anlage EÜR ausfüllen?
Mit der Anlage EÜR ermitteln folgende Unternehmer ihren Gewinn: Freiberufler, Kleingewerbetreibende sowie Kaufleute e.K. (Umsatz < 800.000 €, Gewinn < 80.000 €).
Bilanzierungspflichtige Unternehmen füllen die Anlage EÜR nicht aus. Dazu zählen:
- GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt)
- Kaufmann/Kauffrau e.K. mit einem Umsatz > 800.000 €, bzw. einem Gewinn > 80.000 €
- Personengesellschaften wie die OHG oder die GmbH & Co.KG
Kurz: alle Vollkaufleute nach HGB füllen die Anlage EÜR nicht aus, sondern erstellen einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV.
Müssen Kleinunternehmer die Anlage EÜR ausfüllen?
Das ist von der Rechtsform abhängig. Pflicht ist die Anlage EÜR für Kleinunternehmer folgender Rechtsformen:
- Freiberufler
- Kleingewerbetreibende
- GbRs
- Kaufleute e.K.
Die Anlage EÜR ist nicht relevant für bilanzierungspflichtige Kleinunternehmer:
- GmbH, UG und sonstige Kapitalgesellschaften
- OHG, KG und sämtliche sonstigen handelsrechtlichen Personengesellschaften
Denn die Kleinunternehmerregelung steht Unternehmen aller Rechtsformen offen, weil sie nur die Umsatzsteuer betrifft. (Zugegeben: Die Mehrzahl der Kleinunternehmer sind Freiberufler oder Kleingewerbetreibende.)
| Was ändert sich bei der Anlage EÜR 2024?
Die wichtigsten Änderungen bei der Anlage EÜR 2024 sind:
- Bei den Angaben zum Betrieb (Zeile 5) ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer zu ergänzen.
- Die Aufwendungen für betriebliche Grundstücksaufwendungen (Zeile 41), werden um enthaltene Erhaltungsaufwendungen ergänzt.
- Neu ist die Zeile 65: Aufwendungen häusliches Arbeitszimmer
- Neu ist die Zeile 66: Tagespauschale Tätigkeit in häuslicher Wohnung
Neu ist auch die Zeile 98, die allerdings nur für Personengesellschaften relevant ist und nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ausgefüllt werden sollte.
| Ausfüllhilfe Anlage EÜR 2024
Die folgende Ausfüllhilfe zeigt Schritt für Schritt, wie Sie das Formular für die Anlage EÜR ausfüllen. Das Formular umfasst 4 Abschnitte:
Abschnitt 1: Die „eigentliche“ Anlage EÜR:
Der erste Abschnitt ist am umfangreichsten und besteht aus 4 Teilen:
Abschnitt 2: Angaben zu Rücklagen und stillen Reserven
Abschnitt 3: Entnahmen und Einlagen für Einzelunternehmer
Abschnitt 4 mit weiteren Anlagen:
Ein wichtiger Bestandteil der Anlage EÜR ist die Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens).
Mit der Anlage AVEÜR werden die Abschreibungen für Vermögensgegenstände ermittelt. Die Anlage SZ ist wichtig, um steuerlich absetzbare Schuldzinsen korrekt zu berechnen.
#1 Angaben zum Betrieb
Geben Sie auf Seite 1 der Anlage EÜR das für Sie zuständige Finanzamt und Ihre Steuernummer an, damit Elster Ihre Einnahmenüberschussrechnung Ihnen und dem für Sie zuständigen Ansprechpartner zuordnen kann.
Bei der Steuernummer handelt es sich um diejenige Steuernummer, die Sie bei der Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zurückgemeldet bekommen haben. Bei Einzelunternehmen und Einzelgewerbetreibenden kann es sich dabei auch um Ihre persönliche Steuernummer handeln.
Sollten Sie durch einen Steuerberater vertreten sein, ergänzen Sie noch Ihre Mandantennummer.

Hier geben die Unternehmer Name und Vorname an.
Hier geben die Unternehmer die Steuernummer ihres Betriebs an.
Diese Zeile füllt der Unternehmer aus, wenn sein Geschäftsjahr nicht am 1. Januar eines Jahres beginnt. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr muss vorher dem Finanzamt angezeigt werden, beispielsweise über den steuerlichen Erfassungsbogen. Ansonsten gilt immer das Kalenderjahr als Geschäftsjahr, auch wenn das Unternehmen mitten im Jahr gegründet wurde.
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer ist neu in der Anlage EÜR 2024. Sie dient dazu, ein Unternehmen eindeutig zu identifizieren. Aktuell vergibt jedes Finanzamt Steuernummern. Diese Steuernummern sind nichts anderes als individuelle Aktenzeichen für das jeweilige Finanzamt. Das bedeutet, ein und derselbe Unternehmer hat verschiedene Steuernummern, wenn er von mehreren Finanzämtern betreut wird.
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll dieses Steuernummern-Chaos beseitigen.
Bei Art des Betriebs benennt der Unternehmer den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Beispiele: Architekturbüro, Arztpraxis, Nagelstudio oder Online-Shop.
Relevant sind hier die Bezeichnungen "Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r)" für gewerbliche Einzelunternehmer (Kleingewerbetreibende) oder „Angehörige(r) der freien Berufe" für Freiberufler. Wer im Team gründet, gibt die GbR an. Freiberuflern steht auch die Partnerschaftsgesellschaft zu Wahl. Auf unseren Ratgeberseiten stellen wir alle wichtigen Rechtsformen vor.
Gewerbetreibende wählen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Ziffer 2), Freiberufler Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Ziffer 3). Zudem gibt es noch die Alternative Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Ziffer 1).
In der Regel ist hier die Ziffer 1 für "Steuerpflichtige/r" einzutragen. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die beide selbstständig sind, haben jeweils eine eigene Anlage EÜR abzugeben. Sollten sie aber eine gemeinsame Steuernummer besitzen, sind in Zeile 8 die entsprechenden Ziffern einzutragen, damit das Finanzamt unterscheiden kann, um wen es sich handelt: 1 = Steuerpflichtige/r / Ehemann / Lebenspartner/in A; 2 = Ehefrau / Lebenspartner/in B, 3 = beide Ehegatten / Lebenspartner/innen. Ziffer 3 sollte man eintragen, wenn es sich z.B. um eine gemeinsame GbR handelt.
In Zeile 9 gibt der Unternehmer an, ob er seinen Betrieb aufgegeben hat, in Zeile 10, ob er Grundstücke im Betriebsvermögen verkauft hat. Solche Ereignisse haben in der Regel weitreichende steuerliche Folgen.
#2 Erfassung der Betriebseinnahmen
Nun wird es ernst: Im ersten Schritt der Gewinnermittlung via Anlage EÜR 2024 gibt der Unternehmer die Betriebseinnahmen an.
Neben den Umsätzen gehören zu den Betriebseinnahmen:
- Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen,
- Erstattete Umsatzsteuer
- Sachentnahmen
- Nutzungs- und Leistungsentnahmen
- Die Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten.
Wichtig bei den Einnahmen: Entscheidend ist, ob eine Einnahme bezahlt und überwiesen wurde. Wichtig ist außerdem, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Davon hängt es ab, ob Sie die Umsatzsteuer gesondert ausweisen.

Wenn Sie den Status Kleinunternehmer gewählt haben, weil Ihre Umsätze eine gewisse Höhe nicht übersteigen, tragen Sie hier Ihren Gesamtumsatz aus, ohne dabei die Umsatzsteuer auszuweisen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Sollten Sie Umsätze generiert haben, die von der Umsatzsteuer befreit sind oder zu den „nicht steuerbaren Umsätzen" gehören, müssen Sie diese im entsprechenden Feld der Anlage EÜR angeben.
Hier geben Unternehmer Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt ein.
Wenn Sie trotz niedriger Umsätze auf die Kleinunternehmerregelung (KUR) verzichtet haben oder wenn Ihre Umsätze die Kleinunternehmerregelung nicht mehr erlauben, müssen Sie umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen mit Umsatzsteuer ausweisen. Addieren Sie hierzu die Netto-Beträge – also die Rechnungsbeträge ohne Umsatzsteuer – aller der von Ihnen in dem Wirtschaftsjahr erzielten Umsätze. Orientieren Sie sich dabei nicht an den ausgestellten Rechnungen, sondern am tatsächlichen Geldeingang auf Ihrem Bankkonto, da bei der Einnahmenüberschussrechnung mit der Anlage EÜR das sogenannte Zuflussprinzip gilt.
Die folgende Tabelle zeigt dies noch einmal beispielhaft:
KUR beim Finanzamt beantragt, weil Umsätze niedrig | KUR unabhängig von Höhe der Umsätze nicht beantragt | |
Rechnungen | Rechnungen weisen keine Mehrwertsteuer (=Umsatzsteuer) aus | Rechnungen weisen Mehrwertsteuer aus: Rechnungsbetrag = Nettobetrag + Mehrwertsteuer |
In Anlage EÜR | Eintrag der Einnahmen im Feld "Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" | Eintrag der Netto-Einnahmen im Feld "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" und Eintrag der Mehrwertsteuer im Feld "Umsatzsteuer" |
Umsatzsteuerfreie Einnahmen, wie Zinsen, oder nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen, zu denen etwa öffentliche Zuschüsse oder Entschädigungen zählen, sind in diesem Feld der Anlage EÜR zu hinterlegen. Hierzu zählen auch Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet. Diese Situation kann dann auftreten, wenn Sie einem Unternehmen, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige eine Leistung anbieten und dieses dann für Sie die Umsatzsteuer anmeldet. Sind Sie sich an dieser Stelle unsicher, empfiehlt sich der Kontakt zum Steuerberater.
Auch wenn die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten und eigentlich keine tatsächliche Einnahme für Sie ist: An dieser Stelle der Anlage EÜR müssen Sie nun die Summe der Umsatzsteuer aus Ihren Betriebseinnahmen angeben. Sollten Sie außerdem betriebliche Objekte oder Leistungen – wie beispielsweise das Geschäftsauto – privat genutzt haben, müssen Sie die auf die Leistung anfallende Umsatzsteuer ebenfalls hinzuaddieren. Achten Sie unbedingt darauf, dass die hier angegebene Zahl mit der in der Umsatzsteuererklärung angegebenen Summe übereinstimmt, da fehlerhafte Angaben durch das Finanzamt so schnell aufgedeckt werden.
Vergewissern Sie sich also, dass Sie die Umsatzsteuer bei jeder Rechnung richtig angegeben haben und dass Sie die Umsatzsteuersummen richtig berechnen.
Im Rahmen Ihrer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung erhalten Sie von Ihrem Finanzamt eine Steuerrückerstattung auf Ihr Geschäftskonto überwiesen oder es wird eine Verrechnung mit der abzuführenden Umsatzsteuer durchgeführt. Geben Sie in diesem Feld die Summe der auf Ihren Betriebseinnahmen basierenden abgeführten Umsatzsteuer an.
Sie haben Maschinen, Autos oder andere Vermögenswerte aus Ihrem Anlagevermögen verkauft oder in Ihr Privatvermögen überführt? Tragen Sie in diesem Feld den Netto-Umsatz der Veräußerung bzw. Entnahmen ein. Bei Entnahmen, also der Überführung ins Privatvermögen, berechnen Sie die Betriebseinnahme, indem Sie den Teilwert ansetzen. Der Teilwert ist die Höhe der Netto-Summe, die ein Außenstehender für dieses Wirtschaftsgut im Falle einer Betriebsveräußerung ansetzen würde.
Wenn Sie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug privat genutzt haben, müssen Sie in dieser Zeile den Netto-Wert der privaten Kfz-Nutzung angeben.
Haben Sie weitere Dinge aus Ihrem Betrieb privat genutzt oder sogar ins Privatvermögen übertragen, müssen Sie hier in der Anlage EÜR ebenfalls den entsprechenden Wert ohne Umsatzsteuer angeben. Beispiele für solche Privatentnahmen sind:
- Private Nutzung von Maschinen
- Warenentnahmen
- Private Nutzung von Dienstleistungen des eigenen Unternehmens
Privatentnahmen in Form von Barentnahmen oder Überweisungen auf das Privatkonto gehören an dieser Stelle der Anlage EÜR noch nicht dazu – diese folgen in Punkt 3 am Ende der Anlage EÜR.
Wird eine Rücklage aufgelöst, ist sie Bestandteil der Betriebseinnahmen. Gleiches gilt für Ausgleichsposten. Wir empfehlen für den Ansatz von Rücklagen oder Ausgleichsposten die Beratung durch einen Steuerberater.
Hier geben Sie die Gesamtsumme der Betriebseinnahmen ein. Dazu addieren Sie sämtliche Beträge aus Zeile 11 bis einschließlich 21.
#3 Betriebsausgaben
Nach den Betriebseinnahmen erfassen Sie als Nächstes sämtliche Betriebsausgaben. Betriebsausgaben schmälern den Gewinn in Ihrer Steuererklärung.
Wichtig: Kleinunternehmer erfassen die Betriebsausgaben als Bruttobeträge. Regelunternehmer dagegen erfassen sie als Nettobeträge und weisen die in den Betriebsausgaben enthaltene Umsatzsteuer gesondert aus.

Pauschalen, Wareneinkäufe, Personalkosten
Im ersten Abschnitt bei den Betriebsausgaben geht es um die Betriebsausgabenpauschalen. Das sind fixe Beträge, die steuermindernd geltend gemacht werden. Es gibt sie für bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten, Wissenschaftler oder Hebammen. Betriebsausgabenpauschalen benötigen keinen Nachweis über entstandene Ausgaben.
Ansonsten behandelt dieser erste Abschnitt Betriebsausgaben für Waren, Fremdleistungen und Personal. Die Zeilen 25 und 26 sind nur für landwirtschaftliche Betriebe relevant
Bei manchen Berufsgruppen, wie bei hauptberuflichen Schriftstellern und Journalisten, nebenberuflich tätigen Wissenschaftlern und Künstlern oder bei nebenamtlicher Lehrtätigkeit dürfen pauschale Betriebsausgaben angegeben und die tatsächlichen Betriebsausgaben vernachlässigt werden. Je nach Art der Tätigkeit bewegt sich die Betriebsausgabenpauschale bei rund 25 bis 30 % der Netto-Betriebseinnahmen. Was auf Sie zutrifft, steht in § 3 Nr. 26, 26a und 26b des EStG.
Zusätzlich gibt es hier Regeln für Selbstständige im Bereich der Kindertagespflege. Pro betreutem Kind sind pauschal 400 € pro Monat als Betriebsausgaben absetzbar. Freihalteplätze werden mit 50 € pro Monat angesetzt.
Hier werden Richtbeiträge für Weinbaubetriebe (Zeile 24) sowie Betriebskostenpauschalen für Land- und Forstwirte (Zeile 25) erfasst.
Sind Sie in Branchen wie der Industrie, der Gastronomie oder dem Handel selbstständig tätig, kaufen Sie regelmäßig verschiedene Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe ein. Geben Sie die Summe aller Kosten – ohne Umsatzsteuer – in diesem Feld der Anlage EÜR an. Hier gilt analog zum Zuflussprinzip das Abflussprinzip: Es zählt nicht das Datum der Rechnungsstellung, sondern das des Geldflusses.
Ausnahme: Anteile an Kapitalgesellschaften, an Grund und Boden oder an Gebäuden werden erst bei Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgabe erfasst. Gleiches gilt für Wertpapiere. Unser Tipp: In solchen Fällen den Steuerberater fragen.
Als Selbstständiger nehmen Sie nicht selten Dienstleistungen anderer Unternehmen in Anspruch, um Kundenleistungen zu erbringen. Ein Webdesigner engagiert etwa einen Texter für die Ausgestaltung einer Homepage. In der Anlage EÜR müssen Sie die Summe aller Betriebsausgaben durch solche Dienstleistungen im Feld „Bezogene Fremdleistungen“ angeben – auch hier natürlich wieder ohne Einberechnung der Umsatzsteuer.
Sie haben angestellte Mitarbeiter, die ein regelmäßiges Gehalt von Ihnen bekommen? Dann tragen Sie die Ausgaben für eigenes Personal hier in der Anlage EÜR ein. Addieren Sie hierzu sämtliche Bruttolöhne, einschließlich gezahlter Lohnsteuer, Versicherungsbeiträge und anderer Nebenkosten.

Abschreibungen, Raumkosten, Grundstücksaufwendungen
Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen, wie Maschinen oder Autos, werden sowohl bei bilanzierenden Unternehmen, als auch bei der Anlage EÜR nicht direkt als Betriebsausgabe gebucht, welche den Unternehmensgewinn mindert. Stattdessen werden solche abnutzbaren Wirtschaftsgüter abgeschrieben, was bedeutet, dass die Anschaffungskosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer hinweg verteilt jährlich abgesetzt werden. Daneben gibt es auch die AfA für das Umlaufvermögen, die in bestimmten Fällen möglich ist.
Die Vorgehensweise bei der Abschreibung ist recht komplex und wird daher im Folgenden nicht behandelt – hier empfiehlt sich tatsächlich die Rücksprache mit einem Steuerberater. Den Nachweis für die Höhe der Abschreibungen erbringen Sie über die Anlage AVEÜR, der der Anlage EÜR beizufügen ist. Für viele Gründer ist die Abschreibung per AfA allerdings gar nicht notwendig, da sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Kaufpreis von unter 800 € auch direkt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Diese benennen Sie unter dem Punkt „Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter“ in der Anlage EÜR.
Sie haben ein Büro oder eine Lagerhalle gemietet? Die Netto-Kosten hierfür können Sie selbstverständlich als Betriebsausgaben geltend machen. Die Mietkosten für das Büro in den eigenen vier Wänden dürfen Sie hier allerdings noch nicht eintragen – dieser Punkt folgt später in der Anlage EÜR.
Als Unternehmer mit Familie kann es gut möglich sein, dass das gemietete Büro oder die Produktionsstätte vom eigentlichen Hauptwohnsitz so weit entfernt ist, dass eine Zweitwohnung nahe des Ortes der Geschäftstätigkeit notwendig ist. In diesem Fall können die Kosten für die Zweitwohnung, insbesondere die Miete und unter Umständen auch Einrichtungsgegenstände oder Renovierungskosten, abgesetzt werden. Alle diese Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung tragen Sie an dieser Stelle der Anlage EÜR ein. Mehraufwendungen für Verpflegung und Kosten für Familienheimfahrten dürfen hier allerdings noch nicht eingetragen werden.
Ergänzen Sie in dieser Zeile der Anlage EÜR die sonstigen Kosten, die für betrieblich genutzte Grundstücke entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Grundsteuer oder Instandhaltungsaufwendungen.
Die in Zeile 41 steckenden Erhaltungsaufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke werden in Zeile 42 gesondert ausgewiesen.
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Nun füllen Sie die sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben aus. Es sind die typischen Kostenpositionen, die für den Betrieb eines Unternehmens notwendig sind.
Auch hier gilt:
- Regelunternehmer erfassen den Nettobetrag.
- Kleinunternehmer hingegen den Bruttobetrag.

Tragen Sie hier die Kosten für Ihre Handyrechnung, das Internet sowie für das Festnetztelefon ein. Sollten Sie vom Home-Office aus arbeiten und das Internet beispielsweise auch privat nutzen, dürfen Sie nur den betrieblich veranlassten Anteil als Kosten ansetzen.
Zu den Reisekosten (Zeile 50) zählen Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten wie Parkgebühren oder die Ausgaben für die Aufbewahrung von Gepäck. Fahrtkosten für das Auto oder öffentliche Verkehrsmittel sind erst in den Zeilen 81 bis 6 in der Anlage EÜR zu ergänzen. Von den Reisekosten getrennt weist der Unternehmer die Fortbildungskosten (Zeile 52) aus, die im Geschäftsjahr angefallen sind.
Hierunter fallen alle betrieblichen Aufwendungen, die ein Unternehmer benötigt, um sein Geschäft zu betreiben. Dazu zählen:
- Kosten für Rechts- und Steuerberatung sowie für die Buchführung
- Leasing für Geräte (z. B. Laptops oder Maschinen)
- Erhaltungsaufwendungen für Instandhaltung, Wartung und Reparatur für alle Gegenstände außer Gebäude und Kraftfahrzeuge
- Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz)
- Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung
- Kostenart Arbeitsmittel: Bürobedarf, Porto und Fachliteratur
- Ausgaben für Marketing und Werbung
Kosten, für ein häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für das Home-Office sind für Selbstständige in der Anlage EÜR vollständig abzuziehen, wenn Sie ausschließlich dort arbeiten, das Arbeitszimmer also der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist. Zur Berechnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen Sie die Miete und Nebenkosten für Ihre private Wohnung entsprechend der Fläche Ihres Arbeitszimmers zur Gesamtfläche ins Verhältnis setzen und können so die abziehbaren Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer kalkulieren.
Haben Sie einen Kredit für Maschinen oder weitere Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen aufgenommen, zahlen Sie in der Regel Zinsen dafür. Diese werden bei der Anlage EÜR als Betriebsausgabe betrachtet und dürfen hier eingetragen werden. Zinszahlungen für anderweitige Kredite können Sie unter „Übrige Schuldzinsen" angeben.
An dieser Stelle der Einnahmenüberschussrechnung ergänzen Sie bitte die Summe der Vorsteuer aller Eingangsrechnungen, die Sie erhalten haben. Bedenken Sie auch hier, dass diese Zahl mit der Summe aus der Umsatzsteuererklärung übereinstimmen sollte.
Tragen Sie hier die gesamte Umsatzsteuer aus dem Wirtschaftsjahr ein, die Sie an das Finanzamt basierend auf der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuerjahreserklärung gezahlt haben bzw. die eventuell auch mit der Vorsteuer verrechnet wurde.
Beachten Sie dabei die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG. Das betrifft typische wiederkehrende Zahlungen, die zwischen dem 21.12. eines Jahres und dem 10.1. des darauffolgenden Jahres auftreten. Das ist typischerweise bei den Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Fall. Eine am 10.1. bezahlte Umsatzsteuervorauszahlung gehört dann nicht in das Jahr der Zahlung, sondern in das Vorjahr.
Diese Posten sollten Unternehmer mit ihrem Steuerberater ausfüllen. Sie beziehen sich auf steuerlich komplexere Regelungen zu Rücklagen und stille Reserven aus den Ergänzenden Angaben.
In dieser Zeile ist Platz für weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben, die zu keiner Zeile der Anlage EÜR passt. Dazu zählen außerdem zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie.
Beschränkt abziehbare Betriebskosten + Fahrtkosten
Beschränkt abziehbare Betriebskosten sind Ausgaben, die nicht zu 100 % steuermindernd geltend gemacht werden dürfen. Grund: Ausgaben dieser Art spielen auch in den Privatbereich hinein.
Zu den typischen Fällen zählen folgende Kosten:
- Geschenke für Mitarbeiter und Kunden
- Kosten für das häusliche Arbeitszimmer
- Kraftfahrzeugkosten
Ausgaben dieser Art führen häufig zu Diskussionen bei einer Betriebsprüfung.

Nicht jede Betriebsausgabe eines Unternehmens darf vollständig gewinnmindernd abgesetzt werden. Der Unternehmer muss hier die Ausgaben teilen, was abziehbar und nicht abziehbar ist. So gibt es bei folgenden Betriebsausgaben in der Anlage EÜR Einschränkungen:
- Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter dürfen den Betrag von 50 € nicht überschreiten.
- Bewirtungsaufwendungen, die durch die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass entstehen, sind nur zu 70 % abziehbar.
- Verpflegungsmehraufwendungen können bei einer Geschäftsreise oder einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen (32 € / 24 Stunden Abwesenheit oder 16 € / mehr als 8 Stunden Abwesenheit).
Zu den Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer zählen etwa:
- anteilige Miete und sonstige anteilige Raumkosten (Wasser, Strom, Heizung)
- Kosten für die Reinigung
- Versicherungen
- Ausgaben für Instandhaltung, Renovierung und Reparaturen
Wichtig: Es gelten strenge Vorschriften, die ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen muss. So darf das häusliche Arbeitszimmer ausschließlich zu betrieblichen Zwecken benutzt werden
Dabei handelt es sich um einen Betrag von aktuell 1.260 € auf der Basis von 210 Arbeitstagen. Pro Kalendertag sind es also 6 €. Die Tagespauschale darf angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt sind.
Das können Gegenstände sein, die auch privat genutzt werden. Zu denken ist an Software, bei denen eine private Nutzung denkbar ist, oder Abos für Designprogramme.
Hier setzen Unternehmer die für ein betriebliches Firmenfahrzeug entstandenen Kraftfahrzeugkosten in der Anlage EÜR ab:
- Leasingkosten
- Steuern, Versicherung und Maut
- Sonstige tatsächliche Fahrtkosten (wie durch Reparaturen, Treibstoff, aber auch die Kosten für Flugstrecken und öffentliche Verkehrsmittel)
Wer ein privates Auto für betriebliche Fahrten nutzt, gibt die entstandenen Ausgaben unter „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ an. Das geht am einfachsten, wenn Unternehmer jeden gefahrenen Kilometer pauschal mit 0,30 € berechnen. Alternativ setzen sie die tatsächlich entstandenen Aufwendungen an.
Die Fahrtkosten für Wege zwischen der Wohnung und der ersten Betriebsstätte, also beispielsweise bei Familienheimfahrten, dürfen ebenfalls 0,30 € je Kilometer abgesetzt werden – allerdings nur für die einfache Strecke. Außerdem müssen die tatsächlichen Aufwendungen hiervon wieder abgezogen werden, da grundsätzlich nur die Entfernungspauschale als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann. Sprechen Sie hier im Zweifel lieber mit einem Steuerberater, bevor Sie fehlerhafte Angaben in der Anlage EÜR machen.
Dazu zählen etwa Ausgaben für Strafzettel oder Zinsen für Säumniszuschläge. Dies sind nur 2 Beispiele von umfangreichen Regeln, die der § 4, Absatz 5 regelt.
Hier addieren Sie sämtliche Beträge der Zeilen 23 bis einschließlich 71.
#4 Gewinnermittlung, ergänzende und zusätzliche Angaben
Sind Einnahmen und Ausgaben erfasst, erfolgt die Gewinnermittlung. Typischerweise ist der Gewinn bei der Anlage EÜR der Überschuss, der sich aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben ergibt. Es folgen weitere ergänzende Angaben zu Rücklagen und stillen Reserven sowie zusätzliche Angaben zu Einlagen und Entnahmen, die für Einzelunternehmer relevant sind.

Zum einen werden hier Einnahmen und Ausgaben voneinander abgezogen, um den Überschuss zu berechnen. Zum anderen gibt es hier eine Fülle von Abzügen wie steuerfreie Einnahmen sowie nicht abziehbare Betriebsausgaben und weitere steuerlich knifflige Fälle. Diese Sachverhalte gehen tief in die Regelungen zur Einkommensteuer (Einkommensteuergesetzes (EStG)) und sollten mit einem Steuerberater besprochen werden.
Diese Zeile ist die Wichtigste: Der steuerpflichtige Gewinn (bzw. Verlust) fließt ein in die Steuererklärungen des Unternehmers.
Dabei handelt es sich um Gewinnkorrekturen Personengesellschaften. Es ist dringend zu empfehlen, dies nur von einem Steuerberater machen zu lassen.
Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns (Zeile 97) ist das Ziel Berechnungen in der Anlage EÜR. Er wird benötigt für die persönlichen Steuererklärungen des Unternehmers.

Diese Punkte betreffen Regelungen des Einkommensteuergesetzes ui Rücklagen und stillen Reserven. Diese Zeilen sollte, wenn relevant, der Steuerberater ausfüllen.
In diesen beiden Zeilen dokumentiert der Unternehmer seine getätigten Einlagen und Entnahmen. Das betrifft:
- Einlagen und Entnahmen in Bar
- Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen sowie -einlagen.
Weitere Anlagen
Die Anlage AVEÜR ist das Anlageverzeichnis und der Ausweis für das Anlage- und Umlaufvermögens eines Unternehmens, das mit der EÜR als Methode der Gewinnermittlung arbeitet. Mit der Anlage EÜR werden zwei Dinge ermittelt:
- Die Höhe des Betriebsvermögens
- Die Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung bzw. AfA) auf Anlage und Umlaufvermögen
Die Abschreibungen aus der Anlage AVEÜR werden in die entsprechenden Zeilen des Ausgaben-Abschnitts der EÜR übertragen. Es sind dies die Zeilen 29 bis 45 der Anlage EÜR.
Fragen zur Höhe der Abschreibung kann ein Unternehmer grundsätzlich den Abschreibungstabellen entnehmen. In kniffligen Fällen empfiehlt es sich, bei einem Steuerberater Rat zu holen. Das gilt insbesondere für Fragen der Bewertung des Umlaufvermögens.
Hat ein Unternehmer mehr Barentnahmen als er Gewinn hat und verursachen diese Entnahmen Zinszahlungen durch Überziehung des Bankkontos, dann müssen die durch Überentnahmen entstandenen Zinsen aus den Ausgaben herausgerechnet werden. Das Finanzamt möchte sozusagen vermeiden, dass es ein Leben über die eigenen Verhältnisse hinaus steuerlich unterstützt. Auch für diese Anlage empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.
Die Anlagen SE, AVSE sowie ER sind für Personengesellschaften relevant, die über die EÜR den Gewinn deklarieren. Es handelt sich dabei entweder um größere freiberufliche GbRs oder Partnergesellschaften.
- Anlage SE ist die Sondergewinnermittlung über Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben eines Gesellschafters
- Anlage AVSE ist die Aufstellung des Anlagevermögens eines Gesellschafters und Grundlage für seine Anlage SE, weil auch in der AVSE Abschreibungen ermittelt werden.
- Anlage ER ist eine Ergänzungsrechnung zu den Wertansätzen des Gesamthandsvermögens, wenn hier für einzelne Gesellschafter Korrekturen angebracht werden müssen.
Dies 3 Anlagen betreffen also den einzelnen Gesellschafter und sind für dessen persönliche Gewinnermittlung relevant.
Diese Anlage ist nur für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie für Weinbaubetriebe wichtig. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen mit der EÜR den Gewinn ermitteln. Die Anlage LuF ist also eine Ergänzung, die landwirtschaftliche Spezialfragen zu Kosten der Traubenerzeugung, der Weinerzeugung sowie der Verwertung von Holz behandelt.
| Anlage EÜR an ELSTER senden
Seit dem Geschäftsjahr 2020 übermitteln Unternehmer die Anlage EÜR sowie alle weiteren Steuererklärungen ausschließlich über das ELSTER-Portal.

Ist die Anlage EÜR 2024 vollständig ausgefüllt, übermittelt sie der Unternehmer per Elster an das zuständige Finanzamt.
Es empfiehlt sich, vorher noch die voll automatisierte Plausibilitätsprüfung und Fehlerkontrolle durchzuführen.
Wichtig ist eine authentifizierte Übertragung der Daten ans Finanzamt. Dazu beantragt der Unternehmer in Zertifikat auf der Webseite von Elster. Es dient als Beweis dafür, dass nur der Unternehmer und niemand sonst die Anlage EÜR übermittelt hat.
Neben der Anlage EÜR übersenden Unternehmer folgende Unterlagen:
- Sämtliche Steuererklärungen: unter anderem die private Einkommensteuererklärung sowie die Umsatzsteuererklärung
- Anlage G: nur für Gewerbetreibende relevant
- Anlage S: nur für Freiberufler relevant
Die Anlagen G und S sind zusätzliche Anlagen für die Gewinnermittlung. Sie enthalten die in der Anlage EÜR festgestellten Gewinne.
| Tools für die Anlage EÜR
Für die Anlage EÜR empfehlen wir digitale Buchhaltungsprogramme. Denn Sie ordnen die gebuchten und bezahlten Kundenrechnungen und Betriebsausgaben den entsprechenden Zeilen der Anlage EÜR zu. Das lohnt sich für Unternehmer mit hohem Belegvolumen.
Alternativ bieten wir ein kostenfreies Excel-Tool, mit dem Sie Einnahmen und Betriebsausgaben erfassen. Für Unternehmer mit geringem Belegvolumen ist dieses Excel-Tool eine günstige Lösung.

Nutzen Sie eine Buchhaltungssoftware, damit sich Ihre EÜR automatisiert erstellt und an das Finanzamt verschickt wird.

Hier gibt es die EÜR Vorlage als Buchungstool zum Download. Damit erfassen Unternehmer alle Belege für die Anlage EÜR.