Wenn Sie im Internet nach Informationen zu den Kosten für eine GmbH-Gründung suchen, werden Sie zahlreiche Angebote finden, bei denen Dienstleister mit Gründungskosten von zum Teil weniger als 100 Euro werben. Auf den zweiten Blick erkennt man aber schnell, dass es sich um reine Lockangebote handelt. Realistisch sollte man inkl. Notar mit mindestens 600 Euro (und mehr) rechnen.
Mit welchen Gründungskosten Sie kalkulieren können, wie sich diese zusammensetzen und wie lange die Gründung einer GmbH dauert, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt. Bei einer schnellen und kostengünstigen Gründung hilft das GmbH Gründungspaket.
Bei der Gründung einer GmbH ist ein Gesellschaftervertrag notwendig, der notariell beurkundet werden muss (der berühmte Notartermin). Anschließend muss das vereinbarte Stammkapital von den Gründungsgesellschaftern auf das GmbH Geschäftskonto eingezahlt und beim Notar nachgewiesen werden. Dieser beantragt dann die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister. Bis zur erfolgten Eintragung im Handelsregister besteht die sogenannte GmbH in Gründung (i.G.).
Sie möchten eine GmbH gründen? Dann können Sie das GmbH-Gründungspaket nutzen, das Sie bei einem reibungsloses Ablauf und einer schnellen Gründung unterstützt. Ein Rund-um-Service für zum günstigen Preis.
Die Einzahlung der Stammeinlagen für die GmbH-Gründung muss auf ein Geschäftskonto erfolgen. Ist dies erledigt, meldet der Notar Ihre GmbH beim Handelsregister an. Bei uns finden Sie das passende Konto.
Gewerbeamt, Finanzamt, IHK oder Genossenschaften - welche Ämter und Formalitäten bei der GmbH Gründung abgearbeitet werden müssen, zeigen wir Ihnen im Kapitel Unternehmen anmelden auf.
Die Kosten, die bei der Gründung einer GmbH anfallen, können in ihrer Höhe stark variieren. Denn neben den Posten, die kaum beeinflusst werden können wie die Notarkosten oder die Gebühren für den Handelsregistereintrag, gibt es auch Gründungskosten, die in der Praxis sehr unterschiedlich ausfallen und zum Beispiel von der Höhe des Stammkapitals, das die Gründer in die Gesellschaft einbringen, abhängen. Auch mögliche Beratungshonorare, die für die Gründung notwendig sind, beeinflussen die Gründungskosten. Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Kosten sind:
Wer eine GmbH gründet, der benötigt einen Gesellschaftsvertrag, auch als Satzung bezeichnet. Je nach Komplexität der Gesellschafterstruktur, der Anzahl der Gesellschafter und deren Verhältnis untereinander oder der Art der Einbringung des Gesellschafterkapitals entscheidet sich, welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag enthalten muss und wie umfangreich das Vertragswerk ist. Davon hängt schließlich auch ab, ob die GmbH mit einem Musterprotokoll oder einem individuellen Gesellschaftsvertrag gegründet wird.
Wer bei der GmbH-Gründung keinen individuell angefertigten Gesellschaftsvertrag benötigt, der kann auf eine Mustersatzung (das sogenannte Musterprotokoll) zurückgreifen. Das senkt den bürokratischen Aufwand und damit gleichzeitig auch die Gründungskosten und die Gründungsdauer. Im Musterprotokoll zur GmbH-Gründung sind Satzung, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung vollständig enthalten.
Sind allerdings externe Kapitalgeber an der Gesellschaft beteiligt, werden Sacheinlagen eingebracht oder die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern ist komplex, sollten sich Gründer anwaltlich beraten und einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen lassen. So können auch komplexe Vereinbarungen im Innenverhältnis geregelt werden.
Die Mindeststammeinlage bei der Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Die Gebührenrechnung des Notars bezieht sich auf die Höhe des Stammkapitals. Deshalb gilt: Je höher das Stammkapital bei der Gründung, desto höher wird auch die Gebührenrechnung des Notars ausfallen. Allerdings steigen die Kosten degressiv. Das heißt, je höher das Stammkapital, desto geringer fällt die Zunahme der Kosten aus.
Die nachfolgend genannten Notarkosten beziehen sich auf eine Gründung mit 25.000 Euro Stammkapital, das vollständig in bar, also ohne Sacheinlagen, eingebracht wird.
Um den Vermögensstatus, also die Vermögens- und Kapitalverhältnisse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung, zu erfassen, ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Kosten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz hängen von der Höhe des eingebrachten Stammkapitals ab. Beläuft sich das Stammkapital auf die Höhe der Mindesteinlage von 25.000 Euro, sind nach §35 Abs. 1 Nr. 4 der Steuerberatergebührenordnung für die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz 5/10 bis 12/10 zu berechnen, die Kosten können also zwischen 85 und 136 Euro netto liegen.
Die Notarkosten unterliegen der Umsatzsteuer. Wenn bereits im Gesellschaftervertrag vereinbart wird, dass nicht die Gesellschafter, sondern die GmbH die Notariatskosten trägt, können die Gründungskosten steuerlich geltend gemacht und die Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs zurückgeholt werden.
In der folgenden Tabelle haben wir exemplarisch die Gründungskosten für eine GmbH-Gründung mit Musterprotokoll zusammengestellt. Im Beispiel wird neben der Verwendung des Musterprotokolls im Rahmen des vereinfachten Gründungsverfahrens von einem Stammkapital von 25.000 Euro (Bareinzahlung) und mindestens 2 Gesellschaftern ausgegangen.
Beispiel Gründungskosten einer GmbH mit Musterprotokoll | |
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Anwaltskosten Gesellschaftsvertrag | keine |
Notariatskosten - Beglaubigung Gesellschaftsvertrag - Handelsregisteranmeldung - Erstellung + Versand XML-Datei - Pauschale Gebühren |
230,00 Euro 57,50 Euro 34,50 Euro 50,00 Euro |
Gebühren für Anmeldungen - Handelsregistereintragung - Gewerbeanmeldung |
150,00 Euro 30,00 Euro |
Steuerberatungskosten - Erstellung der Eröffnungsbilanz |
85,00 bis 136,00 Euro |
Gesamtkosten der GmbH-Gründung | mind. 637 Euro |
Wird ohne die Verwendung des Musterprotokolls gegründet, zum Beispiel weil von Anfang an Investoren einsteigen, zahlreiche Sacheinlagen eingebracht werden oder das Innenverhältnis der Gesellschafter sehr komplex ist und deshalb individuell im Gesellschaftsvertrag geregelt werden muss, fallen deutlich höhere Kosten für die GmbH-Gründung an.
Im folgenden Beispiel haben wir einen Fall aus der Praxis dargestellt. Hier lagen der GmbH-Gründung zugleich die Umwandlung einer GbR sowie der Einstieg eines Investors zugrunde. Dies hatte umfangreichere Kosten für Anwälte und steuerliche Beratung zur Folge.
Beispiel Gründungskosten einer GmbH ohne Musterprotokoll | |
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Anwaltskosten Gesellschaftsvertrag | 6.000 Euro |
Notariatskosten | 700,00 Euro |
Gebühren für Anmeldungen - Handelsregistereintragung - Gewerbeanmeldung |
240,00 Euro 30,00 Euro |
Steuerberatungskosten - Beratung - Erstellung der Eröffnungsbilanz |
2.500 Euro 150 Euro |
Gesamtkosten der GmbH-Gründung | 9.620 Euro |
Wie lange die Gründung einer GmbH, von der Absichtserklärung der Gesellschafter bis zur Bestätigung der Eintragung ins Handelsregister, dauert, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Einige davon, wie z.B. die zügige Einzahlung der Stammeinlage, sind direkt von den Gesellschaftern beeinflussbar. Andere dagegen, wie die Übermittlung der Unterlagen durch den Notar an das Handelsregister, nur indirekt.
Läuft alles reibungslos ab, d.h.:
dann dauert der Gründungsprozess vom Notartermin bis zur Eintragung der GmbH im Handelsregister in der Regel etwa drei bis vier Wochen.
Generell bleibt außerdem festzuhalten, dass eine Bargründung schneller erfolgt als eine Gründung, bei der die Einlage des Stammkapitals über Sacheinlagen erfolgt, da das Registergericht diese Sacheinlagen bewerten muss und auch der Steuerberater im Vorfeld noch Vorarbeiten leisten muss.
Gründungsdauer bei der GmbH | |
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Vorgründungsphase: vertragliche Gestaltung - Anwendung des Musterprotokolls: - bei individuellen Verträgen: |
ca. 1 Tag mehrere Wochen möglich |
Notar - Terminfindung beim Notar - Beglaubigungstermin - Eintragungsphase Handelsregister |
1 Tage |
Geschäftskonto - Eröffnung Geschäftskonto - Einzahlung Stammkapital |
1 Woche 1 bis 2 Tage |
Gesamtdauer | 3 bis 4 Wochen aufwärts |
Wird die Gründung einer GmbH ordnungsgemäß vorbereitet und erfolgt mit dem Musterprotokoll sowie der Mindesteinlage von 25.000 Euro, muss mit Gründungskosten von mindestens 600 Euro und einer Gründungsdauer von ca. drei bis vier Wochen gerechnet werden.
Erfolgt die Gründung aber mit einer deutlich höheren Stammeinlage, der Einbringung von Sacheinlagen oder einer individuellen (vom Musterprotokoll abweichenden) Satzung, fallen die Gründungskosten deutlich höher aus.