Für Mitarbeiter müssen Unternehmen Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen. Wir zeigen, wie eine korrekte Lohnabrechnung aussieht und beantworten Fragen wie: Welche Abzüge gibt es vom Gehalt? Wohin gehen die Abzüge? Was sind Mindestangaben? Aus der Praxis stellen wir ein Beispiel für die Lohnabrechnung vor.
Vor allem Gründer und kleinere Unternehmen sparen Zeit und Geld, wenn sie die Lohnbuchhaltung an einen Profi auslagern: lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.
Als Arbeitgeber sind Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber verpflichtet, monatlich eine Lohn- und Gehaltsabrechnung auszustellen. Diese zeigt auf, wie aus dem Brutto- der Nettolohn wird, und ist Grundlage für die monatlichen Lohn- und Gehaltszahlungen. Sprich: Alle Komponenten, die direkt vom Lohn abgezogen werden, werden aufgeschlüsselt. Gleichzeitig ergibt sich durch die Entgeltabrechnung welche Summen an welche Institution (bspw. Finanzamt) zu überweisen sind.
Lohn und Gehalt sind nicht dasselbe. Das Gehalt ist eine fest vereinbarte Summe, die pro Monat gleich ist – unabhängig von den geleisteten Stunden. Der Lohn kann variieren und wird nach tatsächlich geleisteten Stunden ausbezahlt. Deshalb spricht man von einer Lohnabrechnung oder einer Gehaltsabrechnung. Eine alternative Bezeichnung wäre noch die Entgeltabrechnung, die beide Begriffe eint.
Auf einer Entgeltabrechnung dürfen folgende Daten nicht fehlen:
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, jedem Ihrer Mitarbeiter eine Lohnabrechnung in Textform zu erstellen. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 108 GewO.
Für Minijobs gelten Pauschalabgaben von 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% Pauschalsteuer, die an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeführt wird.
Im Arbeitsvertrag ist meist individuell geregelt, an welchen Tagen das Entgelt ausgezahlt wird. Zeitgleich sollten Arbeitnehmer auch Ihre Entgeltabrechnung erhalten.
Die Lohnsteuerbescheinigung, gelegentlich auch als Jahreslohnabrechnung bezeichnet, zeigt dem Arbeitnehmer im Detail, wie viel wofür von seinem Bruttolohn abgezogen wurde. Minijobber erhalten in den meisten Fällen keine Lohnsteuerbescheinigung.
Gründer, die gerade erst mit ihrem Business starten, können Lohnabrechnungen mithilfe spezieller Programme selbst erstellen. Ab einem gewissen Mitarbeiteraufkommen empfehlen wir jedoch, die Erstellung der Lohnabrechnung an einen Steuerberater auszulagern.
Auch, wenn Sie sich von einem Mitarbeiter trennen, müssen Sie dessen Unterlagen aufbewahren.
Das kommt ganz darauf an, welcher Funktionsumfang benötigt wird. Wir haben acht führende Anbieter von Lohnsoftware für kleine Unternehmen miteinander verglichen.
Warum sollten Gründer den Aufwand betreiben und die Lohnabrechnungen selbst erstellen? Wir betrachten Vor- und Nachteile der eigenhändigen Erstellung mithilfe einer Lohnsoftware.
Diese Fehler treten meistens dann auf, wenn Gründer versuchen, die Lohnbuchhaltung neben dem Kerngeschäft selbst zu erledigen:
Unterlaufen Ihnen Berechnungsfehler – bspw. zu hoch oder zu niedrig berechnete Steuern oder eine falsche Auszahlung an den Mitarbeiter – haben Sie drei Monate Zeit, diesen Fehler rückwirkend zu korrigieren. Dies ist jedoch mit einigem Aufwand und Papierkram verbunden. Vergessen Sie die fristgerechte Überweisung der Beiträge ans Finanzamt, sieht es allerdings anders aus. Versäumen Sie die rechtzeitige Zahlung dreimal in Folge, machen Sie sich strafbar und es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Die Lohnabrechnung sollte man deshalb ausschließlich erfahrenen Fachleuten überlassen, da es zahlreiche Fehlerquellen geben kann, wenn man sich nicht täglich mit dem Thema beschäftigt.
Wenn Sie die Entgeltabrechnungen für Ihr Unternehmen selbst erstellen wollen, sollten Sie dazu eine fundierte Ausbildung und jahrelange Routine in der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen haben. In der Regel fehlt den meisten Gründern jedoch das Detailwissen und die Erfahrung in diesem Bereich. Zahlreiche Lohnbuchhaltungsprogramme versprechen ein schnelles Handling der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, doch auch hier benötigen Sie einiges an Vorwissen, um korrekte Abrechnungen zu erstellen. Die Lohnbuchhaltung selbst zu erstellen, lohnt sich deshalb für die meisten Gründer nicht. Wir empfehlen daher das Auslagern dieser.
Im Folgenden beleuchten wir die Elemente einer Entgeltabrechnung im Detail: von Beiträgen und Steuern über Bezügen bis hin zu Freibeträgen.
In jeder Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es Komponenten, die übergreifend für alle Mitarbeiter gelten. Das sind Steuer- und Beitragssätze. Diese Sätze sind verschieden hoch:
Abgabestelle | Abgabe |
Finanzamt |
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Krankenkasse |
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Berufsgenossenschaft | Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung |
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | 450-Euro-Jobs: Pauschalabgaben von
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In der Regel gibt es feste Termine, zu denen das Finanzamt (häufig zum 10. des Folgemonats) sowie die Krankenkasse (zum Monatsende) die Gelder einfordern. Es lohnt sich, dies unkompliziert per Bankeinzug zu regeln.
In der Entgeltabrechnung gibt es nicht nur Abzüge und Beiträge, sondern auch Bezüge, die dort mit dem Bruttoentgelt verrechnet werden.
Bezugsart | Beschreibung | Beispiele |
Geldwerter Vorteil | Ein geldwerter Vorteil ist eine Sonderleistung des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter, der nicht ausgezahlt wird. Mit einem solchen geldwerten Vorteil haben Arbeitnehmer im Endeffekt mehr Netto vom Brutto, da sie diese Dinge nicht selbst finanzieren müssen. Einige geldwerte Vorteile sind als Sachbezüge steuerfrei bzw. es gilt eine Freigrenze (44 Euro/Monat). |
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Aufwandsentschädigungen | Fallen bei Dienstreisen Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder Reisenebenkosten an, können diese vom Mitarbeiter eingereicht und dann vom Arbeitnehmer mit in die Entgeltabrechnung aufgenommen werden. |
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Sonstige Bezüge | Bezüge, die nicht regelmäßig ausgezahlt werden, fallen unter "sonstige Bezüge", müssen aber ebenso in der Entgeltabrechnung erwähnt und versteuert werden. |
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Einige Freibeträge sind zur Berechnung der Lohnsteuer relevant:
Freibetrag | Beschreibung | Höhe (2020) |
Grundfreibetrag | Erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen fällt Lohnsteuer an. Dieser Freibetrag steigt jedes Jahr ein wenig. Mit dem Grundfreibetrag soll das Existenzminimum von Geringverdienern gesichert werden. | 9.408 Euro |
Kinderfreibetrag | Zur Sicherung des Existenzminimums für Kinder unter 18 Jahren wird allen Eltern der Kinderfreibetrag gewährt. Dieser besteht zum Teil aus dem BEA-Freibetrag (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf). | 7.812 Euro |
Rabattfreibetrag | Der Rabattfreibetrag betrifft alle Rabatte, die ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses erhält. Bis zu einem bestimmten Wert sind diese Bezüge steuerfrei. | 1.080 Euro |
Besonders Gründer sollten sich nicht mit Dingen wie der Lohnbuchhaltung aufhalten und sich besser auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Vergleichen Sie deshalb jetzt Angebote zur Lohnbuchhaltung vom Profi!
Jetzt Angebote vergleichenDie Entgeltabrechnungen verschiedener Anbieter unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Gestaltung und die Anordnung der Daten. In den zentralen Angaben stimmen sie natürlich überein. Wir stellen Ihnen nachfolgend ein Muster für die Lohn- und Gehaltsabrechnung des Anbieters Sage vor.
Im oberen Drittel der Lohn- und Gehaltsabrechnung befinden sich folgende Angaben:
Im Anschluss folgen die Daten zum Gehalt sowie Abzügen:
Weitere Aspekte sind:
Nicht alle der abgebildeten Angaben sind auch verpflichtend. Die Mindestangaben, die Sie nach § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung an Ihren Arbeitnehmer übermitteln müssen, sind folgende:
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Lohnbuchhaltung einfach auslagernUm einen ersten Überblick über die Berechnung des schlussendlichen Auszahlungsbetrags zu gewinnen, finden Sie nachfolgend ein Schema zur Berechnung des Nettoentgelts. Zusätzlich haben wir eine Beispielrechnung vorbereitet.
Das nachfolgende Beispiel gilt für eine
Lohnabrechnung | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
Bruttoverdienst | 2.000 € | 2.000 € |
+ pauschal versteuerte Lohnbestandteile | 0 € | 0 € |
+ geldwerte Vorteile | 0 € | 0 € |
+ Sachbezüge | 0 € | 0 € |
+ Zuschläge und Zulagen | 0 € | 0 € |
+ betriebliche Altersvorsorge | 0 € | 0 € |
= Gesamtbrutto | 2.000 € | 2.000 € |
- Krankenversichherung (14,6 %) | 157 € | 157 € |
- Rentenversicherung (18,6%) | 186 € | 186 € |
- Arbeitslosenversicherung (2,5%) | 24 € | 24 € |
- Pflegeversicherung (2,55%) | 35,50 € | 24 € |
- Solidaritätszuschlag | 0 € | |
- Lohnsteuer | 172,50 € | |
- ggf. Kirchensteuer | ||
Gesamt | - 575 € | + 391 € |
= Netto | 1.425 € | 2.391 € |
- Sachbezüge | ||
- Vorschüsse | ||
- vermögenswirksame Leistungen | ||
+ Zuschüsse | ||
+ Aufwandsentschädigungen | ||
= Auszahlungsbetrag / Arbeitgeberbrutto | 1.415,51 € | 2.391 € |
Es wird ersichtlich, dass der Arbeitgeber bei einem Gehalt von 2.000 Euro brutto letztendlich Kosten von knapp 2.400 Euro hat.
Haben Sie für Ihre Arbeitnehmer einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt und dieser wurde bewilligt, müssen Sie nun diverse Änderungen bei Erstellung der entsprechenden Kug-Lohnabrechnung beachten.
Arbeitnehmer, die die Lohnabrechnungen mit einer Software erstellen – wovon wir in diesem Fall grundsätzlich abraten – können bei dem Arbeitsamt online eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes einsehen. Gute Lohnprogramme wie bspw. Lexware unterstützen Sie jedoch auch bei der Erstellung der Abrechnungen unter Kurzarbeit und nehmen Ihnen einige Berechnungen bereits ab. Da die Berechnungen jedoch durchaus komplex werden können, empfehlen wir den Gang zum Steuerberater.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist für Gründer - wie die meisten Themen rund um die Buchhaltung - ein eher lästiges Thema. Auch ein Buchhaltungsprogramm hilft in der Regel hier nicht weiter. Über kurz oder lang übernimmt daher meist ein Steuerberater die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für Sie.
Wenn Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung zum ersten Mal und eigenständig machen, sollten Sie insbesondere auf die rechtzeitige Erstellung sowie die Mindestangaben achten. Einmal erstellt können Sie die Vorlage monatlich aufs Neue nutzen.