- Eine GbR muss aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen.
- Bei einer GbR haften die Gesellschafter für Verbindlichkeiten mit ihrem Privatvermögen.
- Eine GbR kann formlos per mündlichem Vertrag gegründet werden – ein schriftlicher Vertrag ist allerdings zu empfehlen.
- Bei der Gründung der GbR gibt es 9 Schritte zu berücksichtigen – u.a. die Anmeldung beim Gewerbeamt.
| Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
Wenn Sie als Gründer nicht allein als Einzelunternehmer in die Selbstständigkeit starten, sondern sich mit einem weiteren Gründungspartner zu einem gemeinsamen wirtschaftlichen Vorhaben zusammenschließen, entsteht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Häufig wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch als BGB Gesellschaft bezeichnet, da die gesetzlichen Regelungen rund um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 705 - 740) zu finden sind. Auch Freiberufler können eine GbR gründen.
Die Gründung einer GbR ist sehr unkompliziert, kostengünstig und schnell. Allerdings gibt es dennoch einige Punkte zu beachten und abzuwägen bei der Entscheidung, welche Rechtsform es für Ihre Existenzgründung sein soll. Wir haben Ihnen nachfolgend alle wichtigen Themen rund um die Gründung der GbR zusammengestellt.
| Vor- und Nachteile der GbR
Im Bereich der Personengesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eng mit der offenen Handelsgesellschaft (OHG) verwandt, obgleich für die OHG teilweise deutlich andere Regelungen gelten. Wir zeigen die Vor- und Nachteile der GbR im Detail auf.
| Unterschiede zu OHG, UG und GmbH
Je nachdem, was für Sie wichtig ist, können als Alternative zur GbR auch die OHG, die GmbH und die UG infrage kommen. Daher zeigen wir in der folgenden Tabelle die grundlegenden Unterschiede dieser Rechtsformen auf.
| Merkmal | GbR | OHG | UG | GmbH |
| Zahl der Gründer | Mind. 2 | Mind. 2 | Auch alleine möglich | Auch allein möglich |
| Gründungsformalitäten | Gering | hoch (Notar, Handelsregister) | ||
| Gründungskosten | Gering | Hoch (bis 500 €) | Hoch (bis 500 €) | Hoch (bis 1.000 €) |
| Gründungsdauer (inkl. Konto) | 1 Woche | 2 bis 4 Wochen | ||
| Mindeststartkapital | Nein | Nein | 1 € (in der Praxis aber mind. 1.000 €) | 25.000 € (mind. 12.5000 € zum Start eingezahlt) |
| Haftung | Persönlich | Firmenvermögen | ||
| Buchhaltung | Einfach per EÜR | Komplex, doppelte Buchführung | ||
Diese Übersicht gibt eine grobe Orientierung. Ein umfangreiche Übersicht zu den unterschiedlichen Rechtsformen finden Sie auf der Einführungsseite Rechtsformen.
| Für wen ist die GbR geeignet?
Eine GbR können Existenzgründer wählen, wenn sie mindestens zu zweit gründen wollen.
Für diejenigen, bei denen geringe Gründungskosten und eine schnelle und einfache Gründung im Fokus stehen, ist eine GbR Gründung gut geeignet. Wer jedoch plant, mit seinem Unternehmen schnell größer zu werden und die Haftung unbedingt auf das Firmenvermögen begrenzen möchte, sollte keine GbR gründen. Hier eignen sich eher Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die Unternehmergesellschaft.
GbR für Startup?
Zunächst sprechen aus Sicht von Start-up-Gründern natürlich die sehr geringen Gründungsformalitäten, die schnelle Gründung und die niedrigen Gründungskosten für eine GbR Gründung. Doch diese Vorteile können sich schnell in Nachteile wandeln.
Ist etwa geplant, Investoren an Bord zu holen, werden diese nicht in die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts investieren. Stattdessen muss dann die Gesellschaft bspw. in eine GmbH umgewandelt werden. Diese Rechtsformumwandlung ist dann zeitaufwendig und komplex, vor allem, wenn bereits umfangreichere Geschäftstätigkeiten bestehen.
GbR für Freiberufler?
Wenn sich mindestens zwei Freiberufler zusammenschließen wollen, können sie dies auch in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts tun. Eine Alternative ist aber insbesondere für Freiberufler die Partnergesellschaft (kurz PartG). Diese Gesellschaft steht ausschließlich Freiberuflern zur Verfügung.
| GbR-Vertrag: Was ist zu beachten?
Die Gründer schließen einen grundsätzlich formfreien Gesellschaftsvertrag ab, wenn sie eine GbR gründen wollen. Dieser ist zwar auch mündlich wirksam, jedoch sollte aufgrund rechtlicher Aspekte die schriftliche Form für eine GbR Gründung gewählt werden.
Wichtige Elemente eines GbR-Gesellschaftsvertrags sind:
- Gesellschaftszweck
- Einbringung von Kapital
- Geschäftsführung und Vertretung
- Interne Haftungsverteilung
- Tätigkeitsvergütung und Entnahmerecht sowie Gewinn- und Verlustverteilung
- Informations- und Kontrollrecht
- Wettbewerbsverbot
- Abtretung von Geschäftsanteilen
- Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters und Tod eines Gesellschafters sowie Abfindung
GbR-Vertrag: Muster
Wie bieten Ihnen einen Mustervertrag für die GbR Gründung. Den Vertrag können Sie kostenfrei herunterladen und bearbeiten.
| Wie gründe ich eine GbR?
Die GbR Gründung läuft relativ schnell und mit vergleichsweise geringen Formalitäten ab. Dennoch sind einige Schritte zwingend zu beachten.
Ein wichtiger Hinweis vorab: Die GbR darf keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches führen, ist also kein Kaufmann. Folglich ist keine Eintragung in das Handelsregister vorzunehmen, wenn Sie eine GbR gründen.
Wir stellen alle Schritte zur Gründung einer GbR vor:
- Vertrag: Auch wenn der Gesellschaftsvertrag bereits mündlich zustande kommt, ist ein schriftlicher GbR Vertrag zu empfehlen.
- Gewerbeamt: Bei der Anmeldung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen.
- Geschäftskonto: Ein Geschäftskonto ist für die GbR nicht zwingend erforderlich, aber auf jeden Fall zu empfehlen.
- Finanzamt: Beim Finanzamt müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Sie erhalten dann u.a. ihre Steuernummer.
- Buchhaltung & Steuern: Erste Angebote und Rechnungen schreiben Sie ordnungsgemäß mit einer Buchhaltungssoftware. Die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ist für den Jahresabschluss empfehlenswert.
- IHK oder HWK: Für alle Gewerbetreibenden ist die Anmeldung bei IHK oder HWK (Handwerker) Pflicht.
- Agentur für Arbeit: Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, benötigen Sie eine Betriebsnummer, die Sie bei der Agentur für Arbeit erhalten.
- Berufsgenossenschaft: Oft wird die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vergessen. Dies muss innerhalb einer Woche nach Gründung erfolgen.
- Weitere Ämter: Abhängig von Ihrer geplanten Tätigkeit müssen Sie auch zum Bauamt oder Ordnungsamt.
| Rechnung schreiben und Steuererklärung bei der GbR
Die Regeln zur Rechnungslegung und Buchführung sind für eine Gesellschaft öffentlichen Rechts relativ simpel. Die Dokumentation der Geschäftstätigkeit muss es ermöglichen, dass sich die Umsätze sowie die erzielten Gewinne eindeutig nachvollziehen lassen. Es wird eine reine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchgeführt.
Eine Bilanzierungspflicht entsteht für eine GbR erst, wenn ein Umsatz von mehr als 600.000 € oder ein Gewinn von über 60.000 € erzielt werden (§ 141 AO). Wir haben Ihnen ein umfangreiches Kapitel zum Thema Buchhaltung erstellt.
Unmittelbar nach dem Start Ihrer Existenzgründung wird die Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung relevant. Diese muss verschiedene Pflichtangaben enthalten. Eine gute Buchhaltungssoftware nimmt bei der Rechnungsstellung viel Arbeit ab. Damit Sie schnell die passende Software finden, haben wir einen umfangreichen Buchhaltungssoftware-Vergleich erstellt.
Einkommensteuer
Die Besteuerung des Gewinns fällt auf Basis der Gewinnzuteilung auf die Gesellschafter an. Bei natürlichen Personen handelt es sich dabei um die Einkommensteuer.
Umsatzsteuer
An das Finanzamt muss die Umsatzsteuer auf die erbrachten Lieferungen und Leistungen abführen. Liegen die Umsätze unter 25.000 € kann eine GbR den Status Kleinunternehmer beanspruchen. Dann bezahlt die GbR keine Umsatzsteuer, darf aber auch keine Vorsteuer steuerlich geltend machen. Auf Für-Gründer.de finden Sie auch weitere Details zum Thema Steuern.
Gewerbesteuer
Ist die GbR gewerblich, muss sie Gewerbesteuer zahlen. Für die Ermittlung der Gewerbesteuer werden der Gewinn der GbR und der entsprechende Hebesatz der Gemeinde, in der die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ihren Sitz hat, herangezogen. In der Gewerbesteuererklärung darf aber ein Freibetrag von 24.500 € angesetzt werden.
| Häufige Fragen
Ja, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zählt zu den Rechtsformen der Personengesellschaften. Diese grenzen sich gegenüber den Kapitalgesellschaften insbesondere im Hinblick auf das notwendige Startkapital, die persönliche Haftung und die Regelungen zur Buchhaltung ab.
Mindestens zwei Gründer und damit Gesellschafter müssen die GbR gründen. Der Vertrag für die GbR Gründung kommt dabei bereits mündlich zustande - allerdings ist ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. Soll später ein neuer Gesellschafter nach der GbR Gründung aufgenommen werden, erfordert dies einen Vertrag mit den bisherigen Gesellschaftern und dem neuen Gesellschafter. Außerdem ist die Zustimmung aller Gesellschafter der GbR nötig.
Zur Geschäftsführung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind alle Gesellschafter gemeinsam berechtigt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die zur Verfolgung des Geschäftszwecks dienen. Der GbR Vertrag kann hier jedoch individuelle Regelungen vorsehen. So können Sie hier bspw. besondere Regelungen in Bezug auf Mehrheitsverhältnisse bei Beschlussfassungen, die Übertragung der Geschäftsführung auf einzelne Gesellschafter oder Regelungen zu Entscheidungsbefugnissen treffen, wenn Sie eine GbR gründen.
Für eine GbR ist kein Mindestkapital erforderlich. Allerdings können operative Tätigkeiten auch nicht ohne eine gewisse Kapitalausstattung aufgenommen werden. Deshalb regelt der GbR Vertrag in der Praxis, wie viel Kapital die einzelnen Gesellschafter in die Gesellschaft einbringen.
Nein. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss grundsätzlich nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Sie ist keine Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). Eine Eintragungspflicht entsteht erst dann, wenn die GbR ein Handelsgewerbe betreibt und dadurch zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) wird (§ 105 HGB). In diesem Fall ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Seit dem 1. Januar 2024 besteht jedoch die Möglichkeit, eine GbR freiwillig in das Gesellschaftsregister eintragen zu lassen (eGbR).
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