Sie gründen ein Kleingewerbe als Einzelperson oder im Team? In diesem Beitrag bieten wir eine Ausfüllhilfe für das Formular zur Gewerbeanmeldung, geben einen Überblick über die Anmeldegebühren und zeigen, wo eine Online-Anmeldung möglich ist.
Alle Schritte der Gründung zu einem festen Pauschalpreis
GbR-Vertrag und Formalitäten zum Festpreis
Beratung durch Steuerberater zum Pauschalpreis
Einzelpersonen und Gründerteams, die ein gewerbliches Unternehmen gründen, melden ein Kleingewerbe an, wenn sie keine Rechtsform wählen, die einen Eintrag im Handelsregister erfordert (wie z.B. GmbH oder UG). Wenn Sie als Einzelperson ein Gewerbe anmelden, müssen Sie selbst zum Gewerbeamt gehen und den Gewerbeschein beantragen. Wenn Sie als Team gründen, melden Sie Ihr Gewerbe als GbR an. In diesem Fall muss jeder GbR-Gesellschafter persönlich zum Gewerbeamt gehen oder muss sich durch Vollmacht vertreten lassen.
Das Kleingewerbe muss grundsätzlich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit angemeldet werden. Es dürfen also keine Umsätze getätigt worden sein. Die Umsatzschwelle liegt sozusagen bei 0 €.
Nein, das ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass ein Gewerbe vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit angemeldet werden muss. In der Praxis kommen allerdings Fälle vor, in denen eine Gewerbeanmeldung nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgt. Das ist zum Beispiel bei eBay-Verkäufern der Fall. Verkauft ein Ebay-Verkäufer privat, braucht er keine Gewerbeanmeldung. Ab 40 Verkäufen pro Monat geht das Finanzamt allerdings von gewerblicher Tätigkeit aus. Dann sollte der Ebay-Verkäufer ein Gewerbe anmelden.
Die einzigen zwingenden Gründungskosten beim Kleingewerbe bestehen in der Anmeldegebühr im Gewerbeamt, wenn Sie den Gewerbeschein beantragen. Notarkosten oder Kosten der Eintragung ins Handelsregister entfallen. Für die Gründung eine GbR gibt es Musterverträge.
Der Kleingewerbeschein ist der Gewerbeschein für ein Kleingewerbe. Er wird nach erfolgter Anmeldung und positiver Prüfung erteilt und auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Aus der Firmierung geht hervor, dass es sich dabei um ein Kleingewerbe handelt. Rein formal unterscheidet sich der Kleingewerbeschein nicht vom Gewerbeschein eines Vollkaufmanns.
Freiberufler betreiben kein Gewerbe. Daher sind die Gründungsschritte bei Freiberuflern einfacher. Rechtsformen, die ein Vollgewerbe nach HGB vorausetzen, können ebenfalls kein Kleingewerbe anmelden:
Vollkaufleute benötigen zwingend eine Eintragung ins Handelsregister vor der Gewerbeanmeldung.
Das brauchen Sie grundsätzlich nicht. Die Gewerbeanmeldung können Sie allein machen. Der Steuerberater kann Ihnen aber beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogen behilflich sein, den Sie nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt erhalten.
Auch für die Ummeldung eines Kleingewerbes ist das Gewerbeamt zuständig. Erforderlich dazu ist das Formular für die Gewerbe-Ummeldung GewA 2. Eine Kleingewerbe-Ummeldung ist bei einem Standortwechsel erforderlich.
Ein Kleingewerbe auf den Ehepartner anzumelden ist eine steuerliche Taktik. Zu bedenken ist dabei, dass der Ehepartner dann auch Inhaber des Geschäfts wird. Ob dies sinnvoll ist, muss im Einzelfall geklärt werden. In der Praxis ist dies manchmal eine Empfehlung von Steuerberatern für Freiberufler, die in ein gewerbliches Geschäftsfeld diversifizieren. Mit der Anmeldung des Gewerbes auf den Ehepartner will der Freiberufler das Gewerbesteuerrisiko umschiffen.
Ja, das geht. Die Frage, ob das Kleingewerbe nebenberuflich gestartet werden soll, ist Bestandteil des Anmeldeverfahrens und ist im Anmeldeformular auszufüllen. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für die nebenberufliche Gründung muss er auch seinen Arbeitgeber darüber informieren.
Sowohl in der Privatinsolvenz als auch in der Regelinsolvenz kann man grundsätzlich ein Kleingewerbe anmelden.
Unsere Infografik zeigt Schritt für Schritt, in welcher Reihenfolge Sie die verschiedenen Behörden ansteuern müssen.
Üblicherweise erfolgt die Kleingewerbe-Anmeldung vor Ort beim Gewerbeamt einer Gemeinde. In der Regel kann der Gründer das Anmeldeformular auf der jeweiligen Webseite des Gewerbeamtes herunterladen und vorher schon ausfüllen. Sinnvoll ist auch eine Terminvereinbarung. Hier bietet die Stadt Leipzig beispielsweise eine Online-Terminvereinbarung an.
Die Digitalisierung ist in manchen Städten und Bundesländern schon weit fortgeschritten. In NRW kann die komplette Kleingewerbeanmeldung über ein zentrales Register unabhängig von lokalen Gewerbeämtern durchgeführt werden. Aktuelle Ausnahme ist noch die Stadt Köln, wo der Kleingewerbetreibende sich aber trotzdem online anmelden kann. Vielfach funktioniert die Online-Gewerbeanmeldung wie folgt:
Eine elektronische Gewerbeanmeldung dauert ca. 10 - 15 Minuten.
Die folgende Tabelle zeigt die Gewerbeämter der 10 größten deutschen Städte, ob eine Online-Anmeldung möglich ist und welche Anmeldegebühren für das Kleingewerbe zu bezahlen sind.
Stadt | Gewerbeamt | Kleingewerbe online anmelden | Kosten / Gebühren Kleingewerbe |
Berlin | Berlin Hauptstadtportal | Ja | 15,00 € |
Dortmund | Wirtschafts-Service-Portal.NRW | Ja | 26,00 € |
Düsseldorf | Wirtschafts-Service-Portal.NRW | Ja | 26,00 € |
Essen | Wirtschafts-Service-Portal.NRW | Ja | 26,00 € |
Frankfurt a. M. | Gewerberegister | Nein | 28,00 € |
Hamburg | über Hamburg-Service | Ja | 20,00 € |
Köln | eMeldung Stadt Köln | Ja | 26,00 € |
Leipzig | Gewerbebehörde Leipzig | Nein | 10,00 € |
München | Kreisverwaltungsreferat München | Nein | 47,00 € |
Stuttgart | Amt für öffentliche Ordnung | Ja | 57,50 € |
Relevant für die Kleingewerbeanmeldung ist das Formular GewA 1. Es liegt in den Gewerbeämtern aus, kann aber in den meisten Fällen online heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Vor der Kleingewerbeanmeldung sollte der Gründer prüfen, welche Erlaubnisse und Genehmigungen für sein Gewerbe erforderlich sind.
Wir zeigen Zeile für Zeile, wie Sie das Anmeldeformular für das Kleingewerbe ausfüllen. Sie erfahren, welche Punkte für das Kleingewerbe relevant sind und welche nicht. Das Formular GewA 1 verwenden Gründer für jede Gewerbeanmeldung, also auch für die Gründung einer GmbH beispielsweise.
Das Formular GewA 1 basiert auf den Vorschriften der §§14 bzw. 55 der Gewerbeordnung (GewO). Je nach Gemeinde sieht dieses Formular unterschiedlich aus, der Aufbau ist aber bis auf Details nahezu identisch. Der Gründer macht in diesem Formular Angaben zu seiner Person, zum Betrieb und zu eventuellen Erlaubnissen. In unserer Ausfüllhilfe verwenden wir das Formular des Gewerbeamtes in Frankfurt am Main.
Kleingewerbliche GbRs geben in Feld 1 die Namen der Mitgesellschafter an. Gesetzliche Vertreter, wie Geschäftsführer einer GmbH gibt es beim Kleingewerbe nicht. Feld 2, der Registereintrag, ist für das Kleingewerbe ebenfalls nicht relevant.
Hier gibt der Gründer den Namen seines Unternehmens an. Dabei kann er einen Fantasienamen wählen. Für den späteren Geschäftsverkehr muss er den gewählten Namen für sein Kleingewerbe immer zusammen mit seinem Familiennamen nennen. Ein Beispiel: Corinna May gründet das Nagelstudio ManiCora.
Hier gibt der Gründer seine persönlichen Daten an.
Gesellschafter einer GbR müssen jeder für sich eine Gewerbeanmeldung machen. Sie können aber die Gewerbeanmeldung an einen Gesellschafter delegieren und ihm für die Kleingewerbeanmeldung eine Vollmacht erteilen.
Nicht angeben muss der kleingewerbliche Gründer jene Daten, die nur bei einer vollgewerblichen Gründung relevant sind, beispielweise die Anzahl der gesetzlichen Vertreter.
Der kleingewerbliche Gründer in diesen Abschnitten folgende Daten ein:
Hier beschreibt der Unternehmer sein Geschäftsmodell:
Der Unternehmer sollte dies möglichst vollständig ausfüllen. Insbesondere, wenn er beispielsweise Waren verschiedener Branchen verkauft.
Hier gibt der Gründer an, ob er im Nebengewerbe gründet (Zeile 19), wann er sein Geschäft eröffnet (Zeile 20) und zu welcher Branche sein Gewerbe zählt (Zeile 21).
In Zeile 22 gibt der Unternehmer an, ob und wie viele Mitarbeiter (Vollzeit und Teilzeit) er einstellt. Eingeschlossen sind hier auch Minijobber und Auszubildende.
Jetzt beschreibt der Gründer den Betrieb als Hauptniederlassung oder Filiale (Zeile 23) oder ob es sich bei seinem Gewerbe um ein Reisegewerbe handelt (Zeile 24). Außerdem erklärt der Gründer in Zeile 24, ob es sich dabei um eine Neugründung handelt. Handelt es sich um eine Übernahme oder Kauf, benennt der Gründer den Namen des Vorbesitzers und der bisher bestehenden Unfallversicherung (Zeilen 26 und 27).
Hier fragt das Formular Betriebserlaubnisse ab. Der Gründer muss angeben, ob das Gewerbe erlaubnispflichtig ist. Ist dies der Fall muss der Gründer die jeweilige Erlaubnis und die zuständige Behörde benennen.
Diese Zeile ist für Handwerksbetriebe wichtig: Die Gründung eines Handwerksbetriebs erfordert in den meisten Fällen den Meisterbrief verbunden mit dem Eintrag in der Meisterrolle. Hier liefert der handwerkliche Gründer den Nachweis. Die Kopie des Meisterbriefs muss, wenn zutreffend, beigefügt werden.
Diese beiden Zeilen des Formulars zur Gewerbeanmeldung ist für ausländische Gründer wichtig. Gründer mit Migrationshintergrund geben hier die Aufenthaltserlaubnis an.
Ist für eine Gründung der Meisterbrief, eine Gewerbeerlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis wichtig, darf der Gewerbebetrieb nicht eröffnet werden. Ansonsten drohen Geldbußen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Hier können Sie ein Beispiel für ein Formular zur Kleingewerbe Anmeldung herunterladen.
Jetzt herunterladenViele Ämter werden vom Gewerbeamt automatisch über die Kleingewerbe Anmeldung informiert. Daher erhält der Gründer nach erfolgter Gewerbeanmeldung nach ein paar Wochen automatisch Post vom Finanzamt. Wem diese zu lange dauert, der sollte den steuerlichen Erfassungsbogen proaktiv anfordern, um schnell eine Steuernummer zu erhalten.
In der Regel schickt das Finanzamt Kleingewerbetreibenden nach der Gewerbeanmeldung automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Außerdem erteilt das Finanzamt eine Steuernummer. Wer Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben will, muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese wird durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Wir haben die Kontaktdaten zu einem Finanzamt in Ihrer Nähe aufgelistet. Im steuerlichen Erfassungsbogen gibt der kleingewerbliche Gründer außerdem an, ob er für die Kleinunternehmerregelung votiert.
Der Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ist etwas umfangreicher. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie diesen für Ihr Kleingewerbe ausfüllen.
Zur AusfüllhilfeBeschäftigen Gründer Angestellte, müssen sie beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen. Die Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und muss beantragt werden, sobald der erste Mitarbeiter eingestellt wird. Die Nummer ist sowohl für die Anmeldung zur Sozialversicherung als auch bei der Krankenkasse relevant. Der Antrag auf eine Betriebsnummer muss auch für Mini-Jobber und Auszubildende gestellt werden. Im Fall einer Betriebsübernahme müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen. Die Anmeldung erfolgt online.
Nach der Gewerbeanmeldung ist die Pflichtmitgliedschaft in einer der 80 Industrie- und Handelskammer (IHK) nötig. Sie ist Pflicht für alle gewerblichen Unternehmen. Das Gewerbeamt übermittelt die Daten der Kleingewerbeanmeldung an die zuständige IHK, die dann die weiteren Schritte unternimmt. Die Handwerkskammer (HWK) wird ebenfalls über die Gründung informiert. Nach der Gewerbeanmeldung erhält der handwerkliche Gründer ein Schreiben der zuständigen HWK, mit dem die Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer beginnt.
Binnen einer Woche nach der Gewerbeanmeldung muss sich der Gründer bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft anmelden. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften für Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten zuständig.
Angestellte sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu melden. Meldungen bei der Krankenkasse werden nicht nur beim Eintritt eines neuen Mitarbeiters fällig, sondern auch zu anderen Zeitpunkten. Informieren Sie sich hierzu am besten bei der jeweiligen Krankenkasse. Für die Überweisung der Beiträge und die weiteren Meldefristen stellt die Krankenkasse Merkblätter zur Verfügung.
Sie haben Ihr Kleingewerbe angemeldet, herzlichen Glückwunsch. Jetzt sollten Sie an folgende Dinge denken:
Zu prüfen | Wichtige Fragen und Tipps | Das bieten wir |
Geschäftskonto | Moderne Geschäftskonten unterstützen die Abläufe im Büro. | Geschäftskontenvergleich |
Versicherungen | Sind Sie beruflich und privat gut versichert? | Ratgeber Versicherungen |
AGBs | Sind Ihre AGBs rechtssicher? | Angebot Rechtsanwalt |
Steuerberater | Delegieren Sie Buchführung und Lohnbuchhaltung | Angebot Steuerberatung |
Büro | Arbeiten Sie vom Homeoffice aus oder mieten Sie ein Büro an? | Ratgeber Büro |
Vorlagen Büro | Wertvolle Vorlagen für den Büroalltag | Formulare und Vorlagen |
Angebote und Rechnung erstellen | Dabei hilft eine gute Rechnungssoftware. | Vergleich Rechnungssoftware |
Alle wichtigen Schritte vom Geschäftskonzept bis zur Eröffnung - inkl. besonderer Vorschriften und den formalen Gründungsschritten.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbetreibender? Unsere Checkliste gibt Ihnen Auskunft, mit welchen Steuerarten Sie rechnen müssen.
Wenn man ein Kleingewerbe anmeldet, wird man auch gefragt, ob die eigenen Daten zu Werbe- oder Informationszwecken weiter gegeben werden dürfen. Dies sollte man verneinen, da man sonst Wochen damit verbringt, (Werbe-)Angebote abzuwehren.
Ein Kleingewerbe betreibt derjenige, der als Unternehmer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung ins Handelsregister zu erfüllen. Die Gründung ist daher einfacher. Der wichtigste Schritt dabei ist die Anmeldung im Gewerbeamt mit dem Formular GewA 1:
Die Anmeldung dauert 1 Tag, in vielen Gemeinden ist mittlerweile eine Online Anmeldung möglich. Anschließend folgt die weitere Gründungsvorbereitung: Dazu zählen zum Beispiel die Eröffnung eines Geschäftskontos, das Beziehen und Ausstatten der Geschäftsräume und die Organisation von Büro und Buchhaltung. Dafür bieten wir ein günstiges, aber leistungsstarkes Buchhaltungsprogramm.