Die Gesellschafterversammlung rechtssicher durchführen: Fristen und Regelungen

Wir zeigen, wann und wie Sie eine ordentliche Gesellschafterversammlung abhalten, was es bei einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung und im Falle eines Konflikts unter den Gesellschaftern zu beachten gibt.

Außerdem bieten wir Ihnen Mustertexte und Checklisten für die Einladung, die Agenda und das Protokoll Ihrer Gesellschafterversammlung.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Gesellschafterversammlungen sind bei der GmbH, der UG und der AG gesetzlich vorgeschrieben.
  • Gesellschafterversammlungen findet in der Regel jährlich oder im Falle eines besonderen Ereignisses statt.
  • Durch einstimmigen schriftlichen Beschluss aller Gesellschafter kann auf eine Gesellschafterversammlung verzichtet werden.
  • Es gibt 10 Tipps, wie man Gesellschafterstreits vorbeugen oder bewältigen kann.

  | Was ist eine Gesellschafterversammlung?

Eine Gesellschafterversammlung ist die Zusammenkunft aller Gesellschafter eines Unternehmens mit dem Ziel, sich über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren und die Geschäftspolitik des Unternehmens zu bestimmen.

Regelungen für Rechtsformen

Eine Gesellschafterversammlung ist dann für Gesellschaftsformen relevant, wenn es gesetzliche Regelungen gibt und wenn in Mustersatzungen bzw. Muster-Gesellschaftsverträgen entsprechende Regelungen verankert sind. Bei welchen Rechtsformen ist dies der Fall?

Rechtsform Gesetzlich vorgeschrieben In Muster-Gesellschaftsverträgen vorgesehen
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) Nein Nur bei KG und GmbH & Co. KG
GmbH und UG (haftungsbeschränkt) Ja Ja
1-Personen-GmbH Nein, dafür Dokumentationspflicht des alleinigen Gesellschafters Nein, dafür werden die Dokumentationspflichten erläutert

Daraus folgt: Nur für GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) bzw. für die KG oder die GmbH & Co. KG sind Gesellschafterversammlungen in der Praxis tatsächlich relevant. Denn nur bei der GmbH sowie der UG (haftungsbeschränkt), gGmbH und gUG (haftungsbeschränkt) gibt es gesetzliche Regelungen und nur bei KG und GmbH & Co. KG finden sich in Mustersatzungen entsprechende Regelungen.

Zweck

Typische Aufgaben einer Gesellschafterversammlung sind:

  • Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung, Entlastung der Geschäftsführung
  • Abstimmung über Entscheidungen von großer Tragweite: z.B. Neuaufnahme von Geschäftsführern, Kapitalerhöhung, große Investitionen, Käufe von Grundstücken etc.
  • Kontrolle der Geschäftsführung, Weisungen an die Geschäftsführung

Um diese Aufgaben zu erfüllen, fassen die Gesellschafter Beschlüsse.

Zeitpunkte

Zu den typischen Zeitpunkten für die Durchführung der Gesellschafterversammlung gehören:

  • Gesellschafterversammlung vor der Gründung
  • Jährlich: ordentliche Gesellschafterversammlungen
  • Außerordentliche Gesellschafterversammlungen im Falle einer Krise oder eines besonderen Ereignisses.

  | Vor der Gründung

In der Gesellschafterversammlung vor der Gründung legen die Gesellschafter die Grundlagen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Sie ist für alle Rechtsformen gleichermaßen wichtig. Ziel dieser Versammlung ist es,

  • das Geschäftskonzept zu bestätigen,
  • Geschäftsführer zu bestimmen bzw. deren Aufgabengebiete zu definieren und deren Arbeitsverträge zu besprechen,
  • den Gesellschaftsvertrag aufzusetzen.

Der Aufgabenverteilung unter den Gesellschaftern und dem Gesellschaftsvertrag kommen dabei eine entscheidende Rolle zu. Denn eine kluge Aufgabenverteilung unter den Geschäftsführern ist ein Weg, um Streitigkeiten zu vermeiden. Ein schlau konzipierter Gesellschaftsvertrag sorgt für klare Regeln im Verhältnis der Gesellschafter untereinander.

Gesetzliche Regeln, wie diese Gründungsversammlung auszusehen hat und durchzuführen ist, gibt es nicht. Denn die gesetzlichen Regeln, die für die Gesellschafterversammlung einer GmbH gelten, treten erst dann in Kraft, wenn die GmbH als solche existiert. Natürlich sollten die Gesellschafter einer GmbH wichtige Regeln zur GmbH Gründung kennen, auch die haftungsrechtlich wichtigen Bestimmungen bei der GmbH in Gründung. Eine ordentliche Durchführung und Protokollierung dieser Gründungsversammlung ist in jedem Fall sinnvoll. 

Findet die Gesellschafterversammlung vor der Gründung beim Notar statt?

Das ist grundsätzlich möglich, weil ein Notar die Bestellung der Geschäftsführer und den Gesellschaftsvertrag bei der GmbH beglaubigt. Im Rahmen dieser Beglaubigung bieten Notare auch Rechtsberatung für den Gesellschaftsvertrag an. Alternativ stimmen sich die Gesellschafter vor dem Notarbesuch ab, besprechen die strategischen Fragen und treffen eine Entscheidung über Geschäftsführer. Den Gesellschaftsvertrag lassen sie durch einen Rechtsanwalt oder einem Steuerberater aufsetzen und gehen dann zum Notar.

Tipp

Nutzen Sie unser Gründungspaket für Ihre GmbH!

Zum GmbH Gründungspaket

  | Regeln im Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Wie solide dieses Fundament ist und ob der Gesellschaftsvertrag die Funktion eines lösungsorientierten Regelwerks im Falle einer zerstrittenen Gesellschafterversammlung übernehmen kann, hängt von den Regelungen ab. Wichtig ist also, noch vor der Gründung folgende Punkte im Gesellschaftsvertrag zu prüfen.

  • Wie oft soll die Gesellschafterversammlung stattfinden?
  • Was sind Gründe für die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung?
  • Wer darf die Gesellschafterversammlung einberufen? Darf das nur der Geschäftsführer oder sollten das auch die Gesellschafter dürfen?
  • Welche Formvorschriften gelten für die Einberufung? Schaffen Sie hier klare Regeln, damit eine spätere Beschlussfassung nicht an formalen Mängeln der Einberufung scheitert.
  • Wer darf daran teilnehmen? Darf der Gesellschafter Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Begleiter hinzuziehen oder sich durch von diesen vertreten lassen?
  • Wer soll die Gesellschafterversammlung leiten? Wer führt Protokoll?
  • Wer darf Tagesordnungspunkte benennen? Ab welchen Mehrheitsverhältnissen dürfen Gesellschafter Punkte auf die Tagesordnung bringen?
  • Ab welcher Stimmenzahl ist die Gesellschafterversammlung beschlussfähig? Oder gilt die Beschlussfähigkeit bereits bei ordentlicher Einberufung?
  • Was soll bei schuldhaftem Fernbleiben an der Gesellschafterversammlung geschehen, wenn dadurch die Beschlussfähigkeit torpediert wird?
  • Welche Mehrheiten gelten für welche Art von Beschluss: Wann genügt die einfache Mehrheit, wann ist eine 3/4-Mehrheit erforderlich?
  • Welche Regeln gibt es für die Abfindung ausscheidender Gesellschafter?

Es ist daher zu überlegen, bei der Gründung nicht immer nur auf Standard-Satzungen zu vertrauen, sondern in eine Beratung für eine individuelle Satzung zu investieren.

Hier bieten wir einen einfachen Ratgeber für die UG Satzung:

  • Inhalte des UG Vertrags einfach erklärt
  • Musterprotokoll oder individuelle Satzung?
  • Alle Schritte der Vertrags-Erstellung erläutert

Mehr zum UG Vertrag

  | Ordentliche Gesellschafterversammlung

Die Regelungen zur Gesellschafterversammlung der GmbH gelten auch für die UG (haftungsbeschränkt) sowie für die gemeinnützigen Varianten, als da sind gGmbH und die gUG (haftungsbeschränkt). Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im GmbH-Gesetz ab § 48. In der Regel findet die ordentliche Gesellschafterversammlung einmal im Jahr statt. Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ einer GmbH. Dort wird die Geschäftspolitik einer GmbH festgelegt.

Aufgaben

Die wesentlichen Aufgaben der jährlichen Gesellschafterversammlung sind:

  • Jahresabschluss feststellen
  • Über die Gewinnverwendung entscheiden: Gewinne ausbezahlen oder einbehalten
  • Den oder die Geschäftsführer entlasten

Darüber hinaus entscheidet die jährliche Gesellschafterversammlung über alle zum Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung anfallenden strategischen Entscheidungen. Beispielsweise: Wenn eine neue Niederlassung eröffnet werden soll oder wenn große Finanzierungen anstehen.

Beschlüsse und Beschlussfähigkeit

Die Gesellschafterversammlung erfüllt Ihre Aufgaben mittels Gesellschafterbeschluss. Damit ein Gesellschafterbeschluss wirksam ist, muss die Gesellschafterversammlung beschlussfähig sein. 

Beschlussfähigkeit bedeutet, dass die Gesellschafterversammlung wirksam Beschlüsse treffen kann, ohne dass diese Beschlüsse im Nachhinein angefochten werden können. Grundsätzlich ist eine Gesellschafterversammlung beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Oft wird in Gesellschaftsverträgen festgelegt, dass mindestens 50% der Stimmen anwesend sein müssen, damit die Gesellschafterversammlung beschlussfähig ist.

Beschluss und Stimmrecht

Das Stimmrecht bei Beschlüssen hängt ab von der Höhe des Geschäftsanteils. 1 Stimme entspricht in der Regel 1 Euro Geschäftsanteil.

  • Mehrheitsgesellschafter ist, wer über 50% der Stimmen besitzt.
  • Wer mehr über mehr 25% der Stimmen verfügt, besitzt eine Sperrminorität. Seine Stimmen entscheiden bei Beschlüssen, für die eine 3/4-Mehrheit erforderlich ist.
  • Wer mehr als 10% der Stimmen hat, kann beispielsweise Themen für die Gesellschafterversammlung einbringen.

Wann sind Gesellschafterbeschlüsse nichtig?

Bei der GmbH und ihren Varianten gibt es wichtige Formvorschriften.  Diese Formvorschriften betreffen insbesondere Einberufung und Ablauf. Verstöße gegen Formvorschriften führen dazu, dass Beschlüsse nichtig sind. Gegen einen nichtigen Beschluss kann ein Gesellschafter juristisch vorgehen.

Einberufung der Gesellschafterversammlung

Hier finden Sie die wichtigsten Vorschriften, wie eine Gesellschafterversammlung formgerecht und fristgerecht einzuberufen ist.

  • Grundsätzlich beruft der Geschäftsführer die Gesellschafterversammlung ein. Die Frist zur Einberufung durch den Gesellschafter kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.
  • Die Einladung erfolgt schriftlich, per eingeschriebenen Brief, mindestens 1 Woche vor dem geplanten Termin. 
  • Mindestens 3 Tage vor dem geplanten Termin erhalten sämtliche Gesellschafter die Tagesordnung.

Regeln zu den Tagesordnungspunkten

Die Tagesordnung umfasst alle Sachverhalte, über die per Gesellschafterbeschluss zu entscheiden ist. Die Tagesordnungspunkte werden im Vorfeld der Gesellschafterversammlung festgelegt. Das ist in der Regel die Aufgabe des Geschäftsführers.

  • Gesellschafter dürfen Tagesordnungspunkte einbringen, wenn Sie dafür die ausreichende Mehrheit von über 10% der Stimmen besitzen.
  • Gesellschafter sollen ausreichend Zeit haben, sich auf die Tagesordnungspunkte vorzubereiten. Daher die Regelung mit der Frist von 3 Tagen.
  • Am Tag der Versammlung werden neue Tagesordnungspunkte nur besprochen, wenn alle anwesenden Gesellschafter der Neuaufnahme eines Tagesordnungspunktes zustimmen.

Auch hier kann der Gesellschaftsvertrag Sachverhalte gesondert regeln. Die Bestimmung zu den Tagesordnungspunkten ist eine wichtige Formvorschrift.

Durchführung der Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung und Protokoll

Die Gesellschafterversammlung durch einen Versammlungsleiter zu moderieren ist sinnvoll. Ähnlich ist es mit der Führung eines Protokolls. Es ist aus Beweisgründen dringend zu empfehlen. Der Versammlungsleiter wird von den Gesellschaften mit einfacher Mehrheit bestimmt.

Zu Beginn der Versammlung wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Anschließend führt der Versammlungsleiter die Gesellschafter durch die Gesellschafterversammlung und arbeitet jeden Tagesordnungspunkt ab. Am Ende jedes Tagesordnungspunktes wird ein Beschluss gefasst. Dieser Beschluss wird mitprotokolliert. Wie das Protokoll auszusehen hat, ist der Gesellschafterversammlung überlassen. In jedem Fall sollten pro Beschluss die Mehrheitsverhältnisse dokumentiert werden.

Unterschreiben die Gesellschafter am Ende der Versammlung den Beschluss, stimmen Sie dem Protokoll und der darin dokumentierten Beschlussfassung zu. Nachträgliche Einwände sind dann nicht mehr möglich. Unterschreiben die Gesellschafter das Protokoll nicht, haben die Gesellschafter einen Monat Zeit, Einwendungen geben das Protokoll zu erheben. Nach Ablauf der Monatsfrist gilt das Protokoll als bestätigt.

Teilnahme an der Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist grundsätzlich eine geschlossene Gesellschaft. Sollten Fremde, insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Begleiter daran teilnehmen, sollte das im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Gleiches gilt für Vertretungsregelungen, wenn ein Gesellschafter den Termin nicht wahrnehmen kann und seinen Rechtsanwalt schickt. 

Mehrheiten: Wann hat ein Beschluss Gültigkeit?

Grundsätzlich gilt bei Beschlüssen die einfache Mehrheit. Bei besonders gravierenden Beschlüssen sieht das Gesetz die 3/4-Mehrheit vor. Diese gravierenden Beschlüsse betreffen:

  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Kapitalerhöhungen
  • Umwandlungen der Gesellschaft in eine andere Rechtsform
  • Änderungen der Satzung

Auch hier sollten Unternehmer im Gesellschaftsvertrag entsprechende Regelungen treffen. Beispielsweise können die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass für Investitionen oder Finanzierungen ab einer bestimmten Größenordnung eine 3/4-Mehrheit nötig ist. 

Wann gilt ein Stimmrechtsverbot?

Ein Stimmrechtsverbot besagt, dass ein Gesellschafter zu einem Beschluss kein Stimmrecht ausüben darf. Das sind Beschlüsse, die gegen die Person des Gesellschafters selbst gerichtet sind. 

Beispiel: Ein Geschäftsführer, der abberufen werden soll, ist gleichzeitig Gesellschafter. Dann darf dieser Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mitstimmen.

Wie läuft die Gesellschafterversammlung bei der 1-Personen GmbH ab?

Bei der 1-Personen GmbH ist eine Gesellschafterversammlung nicht notwendig, weil nicht möglich. Das GmbH-Gesetz sieht aber vor, dass wichtige Beschlüsse schriftlich dokumentiert werden. Eine Gesellschafterversammlung kann dann stattfinden, wenn mehrere Geschäftsführer die 1-Personen GmbH leiten.

Muster eines Gesellschafterbeschlusses

Auch für Gesellschafterbeschlüsse gibt es Mustervorlagen. Eine solche Vorlage enthält folgende Punkte:

  • Überschrift: Gesellschafterbeschluss der XY GmbH
  • Ort, Datum:
  • Liste der Anwesenden Gesellschafter
  • Handelsregister, HRB-Nummer
  • Liste der Beschlüsse
  • Freies Feld für die Unterschriften der Gesellschafter

Musterbeschlüsse dienen als Formulierungshilfe für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer 1-Personen-GmbH oder als Vorlage für eine einstimmige Beschlussfassung aller Gesellschafter außerhalb von Gesellschafterversammlungen.

Tipp

Hier finden Sie Muster für Tagesordnung, Protokoll und Gesellschafterbeschlüsse.

Musterbeschluss jetzt herunterladen

  | Außerordentliche Gesellschafterversammlung

Die außerordentliche Gesellschafterversammlung wird zu besonderen Anlässen einberufen. Diese Anlässe sind beispielsweise:

  • Verabschiedung der Jahresplanung
  • Verlust der Hälfte des Stammkapitals (§ 49 Abs. 3 GmbHG) 
  • Drohende Insolvenz und sonstige Unternehmenskrisen
  • Tod eines Gesellschafters
  • Änderungen des Geschäftszwecks
  • Kündigung eines Geschäftsführers

Die Gründe für eine außerordentliche Gesellschafterversammlung können Unternehmer im Gesellschaftsvertrag individuell festlegen. Grundsätzlich behandelt die außerordentliche Gesellschafterversammlung ungewöhnliche Sachverhalte, die ein gemeinsames Handeln bzw. Beschließen aller Gesellschafter erfordern.

Formvorschriften und Muster

Grundsätzlich gelten die gleichen Formvorschriften wie bei der ordentlichen jährlichen Gesellschafterversammlung. Die Fristen können per Gesellschaftsvertrag abgekürzt werden, wenn die Gesellschafter das wollen. Der Geschäftsführer beruft die außerordentliche Gesellschafterversammlung ein. Die wichtigsten Inhalte:

  • Grund der Einberufung benennen
  • Anlagen beifügen, die den Sachverhalt erläutern. Beispielsweise eine Liquiditätsplanung, die den Tatbestand einer drohenden Zahlungsunfähigkeit verdeutlicht.
  • Den Termin nennen und die Dringlichkeit verdeutlichen

Auch die Durchführung der außerordentlichen Gesellschafterversammlung ist identisch mit der Vorgehensweise bei der ordentlichen Gesellschafterversammlung. Laden Sie sich gerne das folgende Muster für die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung herunter.

Tipp

Muster für die Einladung zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung

Jetzt herunterladen

  | 10 Tipps bei Gesellschafter-Streit

Streitigkeiten innerhalb des Gesellschafterkreises sind bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften immer möglich. Wir geben Ihnen hier handfestes Praxiswissen an die Hand, wie Sie Gesellschafterkonflikten vorbeugen und Konflikte konstruktiv bewältigen.

  1. Schaffen Sie im Gesellschaftsvertrag klare Regeln: Der Gesellschaftsvertrag ist ein lösungsorientiertes Regelwerk, das bei gutem Setup einen Konflikt kanalisiert.
  2. Wählen Sie für Ihre GmbH einen Beirat als neutrales Kontrollorgan.
  3. Bringen Sie als Gesellschafter Ihre für Sie wichtigen Themen auf die Tagesordnung. Dazu brauchen Sie mindestens 10% der Anteile (§50.2 GmbHG). Am Tage der Versammlung Tagesordnungspunkte auf die Agenda zu setzen, wird im Falle einer zerstrittenen Gesellschaft mit großer Wahrscheinlichkeit scheitern.
  4. Machen Sie keine formalen Fehler bei der Einladung. Werden im Nachhinein Beschlüsse der Gesellschafterversammlung angefochten, heizt sich die Stimmung noch mehr auf.
  5. Führen Sie in jedem Fall aus Gründen der Beweissicherung Protokoll. Nutzen Sie hierbei das Ablaufprotokoll, das den vollständigen Ablauf einer Gesellschafterversammlung dokumentiert. Nutzen Sie dazu unsere Checkliste.
  6. Wählen Sie als Versammlungsleitung eine möglichst neutrale Person. Sie sollte gute Fähigkeiten als Moderator besitzen, die Mehrheitsverhältnisse exakt kennen und in der Lage sein, Szenarien auszuloten, wie sich ein Konflikt entwickeln kann.
  7. Der Versammlungsleiter sollte jeden gefassten Beschluss feststellen. Ist der Beschluss festgestellt, gilt er. Der unterlegene Gesellschafter muss dann den Beschluss anfechten.
  8. Bereiten Sie sich auf jeden Tagesordnungspunkt genauestens vor. 
  9. Kündigen Sie die Begleitung oder Vertretung durch Anwälte vorher an.
  10. Prüfen Sie etwaige Stimmrechtsverbote zu einzelnen Punkten der Tagesordnung.

Kann ein Gesellschafter durch bewusstes Fernbleiben an der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung behindern?

Das ist grundsätzlich denkbar, wenn es für die Beschlussfähigkeit auf die Stimmen des abwesenden Gesellschafters ankommt. Allerdings können die anderen Gesellschafter dagegen juristisch vorgehen, weil dies als treuwidrige Herbeiführung einer Beschlussunfähigkeit gewertet werden kann. Ansonsten kann der Gesellschaftsvertrag die gesetzliche Regelung vorsehen, nach der eine Gesellschafterversammlung bereits dann beschlussfähig ist, wenn Sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Kann ein querulierender Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden?

Auch das ist grundsätzlich denkbar. Wird der Gesellschaftsanteil eines Gesellschaftes eingezogen, entsteht ein Anspruch auf Abfindung. Höhe und Zahlung einer Abfindung können im Gesellschaftervertrag geregelt werden. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass eine Abfindung in Raten bezahlt wird, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen. Ohne anwaltliche Hilfe wird es bei einem Gesellschafterstreit, der zum Ausschluss eines Gesellschafters führt, nicht gehen. Häufig stehen dann dem Abfindungsanspruch Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber.

Tipp

Eine Checkliste für den Versammlungsleiter finden Sie in unserer Text-Sammlung zur Gesellschafterversammlung

Checkliste herunterladen

  | Offene Fragen

Kann auf eine Gesellschafterversammlung verzichtet werden?

Ja, durch einstimmigen schriftlichen Beschluss aller Gesellschafter. Dieser Beschluss sollte folgende Inhalte haben:

  • Name der Firma, Adresse Firmensitz, Nummer Handelsregister
  • Überschrift: Gesellschafterbeschluss
  • Text: 
    "Die Gesellschaft XY beschließt ohne Einhaltung von Formen und Fristen folgendes: 
  • Datum und Unterschriften aller Gesellschafter

Unsere Mustertexte zur Gesellschafterversammlung bieten ein Muster für einen einstimmigen Beschluss.

Können Beschlüsse auch per Email gefasst werden?

Das ist grundsätzlich möglich. Auch hier ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Emails werden reihum verschickt. Sinnvoll ist es, zu Dokumentationszwecken den fertigen Reihum Beschluss an alle Gesellschafter auszudrucken und per Einschreiben zu verschicken.

Wie oft darf eine Gesellschafterversammlung einberufen werden?

So oft es der Gesellschaftsvertrag vorsieht. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entscheidung über die Gewinnverwendung ist bei der GmbH gesetzlich vorgesehen.

Darf sich ein Gesellschafter begleiten lassen?

Es ist empfehlenswert, diesen Punkt im Gesellschaftsvertrag zu regeln. Auch wenn Rechtsexperten der Ansicht sind, dass Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kraft ihres Amtes grundsätzlich einen Gesellschafter bei einer Gesellschafterversammlung begleiten dürfen, kann es für Zwist sorgen, wenn ein Gesellschafter zur Versammlung mit seinem Anwalt erscheint.

Darf sich ein Gesellschafter vertreten lassen?

Auch das ist grundsätzlich möglich, sollte aber ebenfalls im Gesellschaftsvertrag geregelt sein.

Was ist bei einem Beschluss wichtig, der notariell zu beglaubigen ist?

Der Beschluss bedarf der Schriftform. Im Falle von Beschlüssen, die nicht einstimmig zustande gekommen sind, verlangen manche Notare auch das Sitzungsprotokoll.

Wie viele Stimmrechte hat ein Gesellschafter?

In der Regel hat ein Gesellschafter Stimmrechte in Höhe seines Geschäftsanteils. Auch das kann ein Gesellschaftsvertrag grundsätzlich ändern, man spricht dann von asymmetrischer Stimmrechtsverteilung. Eine solche Regelung kann aber in juristisch schwieriges Fahrwasser führen und sollte daher mit einer guten Rechtsberatung geklärt werden.

Wann verliert ein Gesellschafter sein Stimmrecht?

Wenn ein Tagesordnungspunkt gegen ihn gerichtet ist. Das ist dann der Fall, wenn Geschäftsanteile eines Gesellschafters eingezogen werden sollen. Ein weiteres typisches Beispiel ist die Abberufung eines Geschäftsführers, der gleichzeitig Gesellschafter ist.

Was ist die Sperrminorität?

Die Sperrminorität bezeichnet die Anzahl der Stimmen, ab der gravierende Entscheidungen von einem Minderheitengesellschafter verhindert werden können. Sieht der Gesellschaftsvertrag bei Beschlüssen wie einer Kapitalerhöhung eine 3/4-Mehrheit vor, dann besitzt der Gesellschafter eine Sperrminorität, der mehr als 25% der Stimmen hält.

Gelten die Regeln zu Gesellschaftersammlung bei der GmbH auch für Personengesellschaften.

Die gesetzlichen Regeln aus dem GmbHG gelten natürlich nicht. Wohl aber Regeln, die im Gesellschaftsvertrag stehen. Für die ordnungsgemäße Durchführung können sich Personengesellschaften also am Vorbild der GmbH orientieren.

Was ist bei der Gesellschafterversammlung der GbR bzw. der OHG wichtig? 

Bei der GbR bzw. der OHG ist eine Gesellschafterversammlung per Gesetz nicht vorgesehen. Dann alle Gesellschafter sind geschäftsführend tätig und stimmen sich im operativen Geschäft ab. Gesellschafterversammlungen sind aber bei GbR und OHG gleichwohl sinnvoll und werden auch regelmäßig durchgeführt. Auch hier ist eine gute Regelung im Gesellschaftervertrag sinnvoll, insbesondere zum Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte.

Was ist bei der Gesellschafterversammlung der KG sowie GmbH & Co. KG wichtig?

Auch bei der KG ist eine Gesellschafterversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Es gibt sie trotzdem, weil diese Versammlungen auch das Forum für die Kommanditisten sind, die ja keine Geschäftsführungsbefugnis haben. Dort entscheiden Kommanditisten über strategische Fragen und werden zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft informiert. Auch hier ist der Gesellschaftsvertrag wichtig, weil er die Rechte der Kommanditisten definiert. Ohne entsprechende Regelungen zu den Rechten der Kommanditisten und ihre Rechte in der Gesellschafterversammlung würde vermutlich niemand als Kommanditist in eine KG investieren.

  | Unser Fazit

  • Eine Gesellschafterversammlung bestimmt die Unternehmenspolitik eines Unternehmens.
  • Nur bei der GmbH bzw. bei der UG (haftungsbeschränkt) gibt es gesetzliche Regelungen dazu.
  • Neben gesetzlichen Regeln spielt der Gesellschaftsvertrag die entscheidende Rolle. Ein klug konzipierter Gesellschaftsvertrag hilft dabei, Streit zu vermeiden.
  • Gesetz und Gesellschaftsvertrag regeln das Verfahren einer Gesellschafterversammlung: Einberufung, Stimmrechte, Beschlussfähigkeit, Ablauf und Protokoll. Nutzen Sie dafür unsere Vorlagen und Mustertexte zur Gesellschafterversammlung.
  • Personengesellschaften brauchen per Gesetz keine Gesellschafterversammlung. Sie ist aber gleichwohl sinnvoll und auch hier sollte der Gesellschaftsvertrag Willensbildung und Beschlussfassung grundsätzlich regeln.
  • Informieren Sie sich auch über unsere Gründungspakete für GbR, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) sowie GmbH & Co. KG, die jeweils auch Mustersatzungen enthalten.
Zum GmbH Gründungspaket
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.