Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie dies auch bei verschiedenen Behörden anmelden. Ob beim Gewerbeamt, Finanzamt, IHK oder HWK - wo Sie die Anmeldung für die Selbstständigkeit vornehmen müssen, ist abhängig von der Art der Tätigkeit sowie der gewählten Rechtsform Ihres Unternehmens.
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Bei der Gründung eines Unternehmens und zu Beginn der Selbstständigkeit müssen Sie bei einigen Ämtern, Behörden und Institutionen vorbeischauen. Wenn Sie das Unternehmen anmelden wollen, zählen das Gewerbeamt, das Finanzamt, die IHK, das Handelsregister oder die Berufsgenossenschaft zu den wichtigsten Stellen, die zur Anmeldung eines Gewerbes zu kontaktieren sind. Eine Übersicht erhalten Sie in unserem Behördenwegweiser.
Wenn es aber auch Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen gibt, steht auch die Bundesagentur für Arbeit auf dem Laufzettel bei der Anmeldung eines Gewerbes. Für Freiberufler ist hingegen nicht das Gewerbeamt, sondern das Finanzamt der erste Anlaufpunkt. Wo Sie das Unternehmen anmelden müssen, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit und der gewählten Rechtsform ab.
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Wo muss man das Unternehmen anmelden? Unser kurzes Video zeigt Schritt für Schritt, welchen Ämter und Behörden man einen Besuch abstatten muss.
Unsere Infografik zeigt Schritt für Schritt, in welcher Reihenfolge Sie die verschiedenen Behörden ansteuern müssen. Beachten Sie die jeweilige Rechtsform!
Als Freiberufler nehmen Sie nicht die klassische Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt vor sondern wenden sich direkt an das Finanzamt.
Sofern Sie als Einzelunternehmer oder eine GbR gründen, müssen Sie folgenden Weg gehen, wenn Sie Ihr Unternehmen anmelden. Diese Punkte betreffen vor allem diejenigen, die ein Kleinunternehmen anmelden.
Auf einen Blick haben wir die relevanten Behörden und Ämter insbesondere für Kleingewerbe und Gründungen im Nebenerwerb nochmals gesondert zusammengefasst.
Wenn Sie kein Kleinunternehmen anmelden, sondern als Kaufmann, OHG oder mit einer Kapitalgesellschaft starten wollen, kommen zusätzliche Schritte auf Sie zu, wenn Sie das Unternehmen anmelden.
Zum Gründungsprozess einer Kapitalgesellschaft gehört auch die Eröffnung eines Geschäftskontos. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Jetzt Geschäftskonten vergleichenWenn Sie als Handwerker gründen, sind zahlreiche Schritte identisch mit der Anmeldung eines Gewerbes. Wichtiger Unterschied ist der Kontakt zur Handwerkskammer (HWK) statt der IHK, wenn Sie Ihr Unternehmen anmelden.
Insbesondere steuerliche Themen und ggf. auch die Buchhaltung sollten Sie an einen erfahrenen Steuerberater abgeben, damit Sie sich auf den Unternehmensaufbau konzentrieren können. Gerne helfen wir Ihnen, einen passenden Steuerberater zu finden.
Jetzt passenden Steuerberater findenWir haben Ihnen einige Guides für die Gründung in bestimmten Branchen vorbereitet, in denen wir auch genauer auf die individuellen Formalitäten und Anmeldungen eingehen.
Wenn Sie ein Unternehmen anmelden, sollten Sie auch über Risiken nachdenken, die im betrieblichen Bereich lauern können. Je nach konkreter Situation lohnt es sich Risiken durch eine Versicherung abzusichern, damit im Schadensfall Ihre Existenz nicht auf dem Spiel steht. Zu den betrieblichen Versicherungen gehören bspw.: