- Freiberufler und Kleingewerbetreibende können ihr Einzelunternehmen günstig und binnen eines Tages gründen.
- 1-Personen-Kapitalgesellschafften sind bei der Gründung dagegen teurer und langwieriger.
- Die Gewinne eines Einzelunternehmens gehören ausschließlich dem Inhaber bzw. alleinigen Gesellschafter.
- Nicht verwechseln: Ein Einzelunternehmer ist kein Kleinunternehmer.
| Was ist ein Einzelunternehmen?
Einzelunternehmen sind alle Unternehmen, die von einer Einzelperson gegründet werden. Der Sologründer gründet das Unternehmen ohne ein Geschäftsführerteam. Dabei kann er durchaus Mitarbeiter beschäftigen. Dem Einzelunternehmer gehört sein Unternehmen zu 100% und er kann Entscheidungen treffen, ohne sich vorher mit einem Miteigentümer oder einem Mitgeschäftsführer abstimmen zu müssen.
Der Begriff Einzelunternehmen ist nicht im Gesetz definiert. Daher haben Sie in der Praxis die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen bzw. als Einzelunternehmer die Existenzgründung planen.
Was bewegt den Gründer eines Einzelunternehmens?
| Welche Rechtsformen sind möglich?
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist immer ein Risiko. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal beim Einzelunternehmen ist die Frage, ob der Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen haftet oder nicht. Dementsprechend lassen sich die Rechtsformen, mit denen Sie ein Einzelunternehmen gründen können, in zwei Kategorien einteilen.
Rechtsformen für das Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung
Zu den Einzelunternehmen, bei denen Sie als Gründer persönlich haften, zählen
- der Kleingewerbetreibende
- der Kaufmann (Kaufmann e.K.) als vollkaufmännisches Einzelunternehmen und
- der Freiberufler.
Kleingewerbetreibende und Kaufleute zählen zu den gewerblichen Einzelunternehmen. Ein Freiberufler betreibt dagegen ein nicht-gewerbliches Einzelunternehmen. Die Rechtsform Freiberufler können Sie nicht frei wählen. Sie ist an rechtliche Voraussetzungen gebunden und steht nur bestimmten Berufsgruppen offen. Dazu zählen bspw.:
- Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Heilpraktiker, Designer, Journalisten, Berater
Das Erklärvideo "Gründung eines Einzelunternehmens - einfach erklärt" unseres Partners Explainity stellt wichtige Entscheidungskriterien der drei Rechtsformen Kleingewerbetreibender, Kaufmann e.K. und Freiberufler vor. Im Anschluss zeigen wir Ihnen die Rechtformen auf, mit denen Sie die Haftung begrenzen können, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen.
Rechtsformen für Einzelunternehmen mit begrenzter Haftung
Um die Vollhaftung beim Einzelunternehmen zu vermeiden, stehen Ihnen Kapitalgesellschaften offen, die Sie als Einzelperson gründen dürfen. Dazu gehören
- die Unternehmergesellschaft (UG)
- die Ein Personen GmbH
- sowie die kleine AG
Die kleine AG ist jedoch in der Praxis für Sologründer nicht besonders relevant. Daher konzentrieren wir uns nachfolgend auf die UG sowie die GmbH, die Sie auch als Einzelgründer für die Selbstständigkeit nutzen können.
| Rechtsformen im Vergleich
In der Tabelle stellen wir Ihnen die wesentlichen Merkmale der Rechtsformen vor, die für die Gründung eines Einzelunternehmens möglich sind.
Freiberufler | Kleingewerbe | Kaufmann e.K. | UG | GmbH | |
Gewerbe- anmeldung | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja |
Handels- register | Nein | Nein | Ja | Ja | Ja |
Firmenname | Nein | Nein | Ja | Ja | Ja |
IHK/HWK | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja |
persönl. Haftung | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein |
gesetzl. Start-Kapital | Nein | Nein | Nein | 1 € | 25.000 €, davon 12.500 € zum Start |
Buchhaltung | EÜR | EÜR | EÜR / Bilanz, GuV | Bilanz, GuV | Bilanz, GuV |
Gewerbe- steuer | Nein | Ja, aber Freibetrag bis 24.500 € | Ja, aber Freibetrag bis 24.500 € | Ja | Ja |
| 10 Fragen zum Einzelunternehmen
Wie sieht es bei den einzelnen Punkten bei der Gründung eines Einzelunternehmens im Detail aus? Beispielsweise bei der Anmeldung, der Buchhaltung oder dem Firmennamen und worin bestehen die Unterschiede zwischen den genannten Rechtsformen. Hierzu beantworten wir Ihnen die 10 wichtigsten Fragen, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen.
Kernfragen Gründung eines Einzelunternehmens | Erläuterung |
1. Eigentümer | Wer ist Eigentümer der Einzelunternehmung oder anders formuliert: Wem gehört das Unternehmen? |
2. Geschäftsführung | Wer ist Geschäftsführer des Einzelunternehmens oder anders formuliert: Wer entscheidet und bestimmt? |
3. Gründungsprozess | Wie wird das Einzelunternehmen gegründet? Welche Schritte sind dafür notwendig? Bei welchen Institutionen (Finanzamt, Gewerbeamt, berufsständische Kammern) müssen Sie Ihr Einzelunternehmen anmelden? Wer braucht für die Gründung eines Einzelunternehmens einen Notar? |
4. Unternehmensname / Unternehmensbezeichnung | Welchen Namen darf das Einzelunternehmen haben? Ein wichtiger Gesichtspunkt auch für das Marketing. |
5. Finanzierung | Welche Regeln gibt es für das Startkapital der Einzelunternehmung? Welche Möglichkeiten der Finanzierung hat das Einzelunternehmen in der Gründungsphase und im Wachstumsprozess? |
6. Haftung | Wie haftet das Einzelunternehmen und wie können Sie die Haftung begrenzen und absichern? |
7. Gewinnverteilung | Wer hat Anspruch auf den Gewinn oder anders formuliert: Wer darf den Profit in seine Taschen stecken? |
8. Buchhaltungspflichten | Welches Einzelunternehmen muss die doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV anwenden? Bei welchen Einzelunternehmen genügt die einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung? |
9. Steuern | Wie werden die unterschiedlichen Rechtsformen beim Einzelunternehmen besteuert? |
10. Publizitätspflicht | Welche Einzelunternehmen müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen? |
#1 - Wer ist Eigentümer des Einzelunternehmens?
Die Antwort auf diese zentrale Frage bei der Gründung eines Einzelunternehmens lautet: Der Gründer und Unternehmer ist alleiniger Eigentümer des Einzelunternehmens. Bei Kleingewerbetreibenden, Kaufleuten und Freiberuflern ist der Unternehmer Inhaber des Unternehmens. Bei der 1-Personen-GmbH oder der 1-Personen-UG ist der Einzelunternehmer alleiniger Gesellschafter.
#2 - Wie ist die Geschäftsführung beim Einzelunternehmen geregelt?
Eine weitere Kernfrage bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist: Wer bestimmt und wer entscheidet? Auch hier gilt für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute als Einzelunternehmer: Sie sind die Chefs und können bestimmen und entscheiden, ohne sich abstimmen zu müssen. Wenn Sie in den Rechtsformen 1-Personen-GmbH und 1-Personen-UG ein Einzelunternehmen gründen, sind Sie in der Regel auch alleiniger Geschäftsführer. Sie können aber bei diesen beiden Rechtsformen einen zusätzlichen Geschäftsführer einstellen.
Der Vorteil der alleinigen Geschäftsführungsbefugnis ist, schnell entscheiden zu können, ohne dass zu viele Köche den Brei verderben. Gefährlich wird das, wenn Entscheidungen von großer Tragweite spontan und unüberlegt getroffen werden. Hier kann Sie ein guter Unternehmensberater unterstützen. Auch den Steuerberater sollten Sie als Gesprächspartner für wirtschaftliche Themen nutzen. Weitere Möglichkeiten, den eigenen Horizont für gute Entscheidungsfindung zu erweitern, sind Mitgliedschaften in Unternehmergruppen.
Auch das Risiko der Arbeitsüberlastung sollten Sie sich bei der Gründung eines Einzelunternehmens vor Augen führen. Wenn Sie Mitarbeiter haben, sollten Sie sich mit dem Thema "Delegieren von Verantwortung" befassen. Empfehlenswert ist es, zeitraubende Prozesse an digitale Helfer zu delegieren, beispielsweise an gute Rechnungsprogramme oder Buchhaltungssoftware.
#3 - Wie ist der Gründungsprozess beim Einzelunternehmen?
Die Gründung eines Einzelunternehmens umfasst je nach Rechtsform bis zu 8 Schritte. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, wo Sie sich anmelden müssen, wenn Sie in Ihrer gewählten Rechtsform ein Einzelunternehmen gründen.
Schritt | Freiberufler | Kleingewerbe | Kaufmann e.K. | 1-Personen GmbH / UG |
Notar | Nein | Nein | Ja | Ja |
Handelsregister | Nein | Nein | Ja | Ja |
Gewerbeamt Gewerbeanmeldung | Nein | Ja | Ja | Ja |
Finanzamt | Ja | Ja | Ja | Ja |
Standeskammern für Freiberuflern | Ja, wenn zutreffend | Nein | Nein | Nein |
IHK / Handwerkskammer | Nein | Ja | Ja | Ja |
Arbeitsamt Betriebsnummer | Ja, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden | |||
Berufsgenossenschaft | Ja, für alle Rechtsformen Pflicht | |||
Dauer und Kosten | ||||
Dauer der Gründung | innerhalb eines Tages | bis zu 2 Wochen | bis zu 4 Wochen | |
Gründungskosten | 0 € | < 50 € | ca. 300 € | > 650 € |
Der Freiberufler gründet sein Einzelunternehmen also gebührenfrei und innerhalb eines Tages. Auch beim Kleingewerbetreibenden dauert die Gründung eines Einzelunternehmens einen Tag, aber es fällt eine geringe Gebühr bei der Gewerbeanmeldung an.
Während Freiberufler und Kleingewerbetreibende ihr Einzelunternehmen kostenlos gründen, bezahlt der eingetragene Kaufmann die Notargebühren und die Eintragungsgebühren im Handelsregister. Bei den 1-Personen-Kapitalgesellschaften ist es noch aufwändiger und daher teurer, weil zu den Notargebühren und den Eintragungsgebühren im Handelsregister die Gebühren für den Gesellschaftsvertrag hinzukommen.
Die Kosten der GmbH-Gründung bewegen sich deutlich im 3-stelligen Euro-Bereich. Zudem ist die Phase der GmbH vor Eintragung nicht ganz frei von Risiken. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zur GmbH in Gründung.
#4 - Wie ist die Unternehmensbezeichnung beim Einzelunternehmen geregelt?
Der Unternehmensname ist ein wichtiges Marketing-Instrument, das Sie bei der Gründung eines Einzelunternehmens gestalten können. Hier gibt es beim Einzelunternehmen Unterschiede zwischen den Rechtsformen.
Rechtsform Einzelunternehmen | Firmenname | Angaben auf dem Briefpapier |
Freiberufler | Der Nachname reicht aus. Die Firmenbezeichnung sollte auf den Status als Freiberufler schließen lassen. Beispiel: Klar Design | Vorname, Name, Anschrift, Telefon, Email, Website |
Kleingewerbetreibender | Einzelunternehmen können keinen Firmennamen verwenden, sondern lediglich eine Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung. Die Identität des Inhabers muss klar hervorgehen. Fantasienamen sind nicht möglich. Beispiel: Blumen Schmidt, Inh.: Eva Schmidt | Vorname, Name, Anschrift, Telefon, Email, Website |
Kaufmann e.K. | Ein Fantasiename mit dem Zusatz e.K. als Firmenname ist möglich. Beispiel: Blumengarten e.K. | Firmenname, Anschrift, Telefon, Mail, Website und zusätzlich die HR-Nummer und das Registergericht |
1-Personen GmbH | Fantasiename mit Zusatz GmbH als Firmenname möglich Beispiel: Blumengarten GmbH | wie Kaufmann e.K. |
1-Personen-UG | Fantasiename mit Zusatz UG (haftungsbeschränkt) als Firmenname möglich. Beispiel: Blumengarten UG (haftungsbeschränkt) | wie Kaufmann e.K. |
Falls Sie Ihr Briefpapier auch dazu benutzen, um Rechnungen zu erstellen, müssen Sie natürlich an die Pflichtbestandteile einer Rechnung denken.
#5 - Finanzierung beim Einzelunternehmen
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist eine Sache der Finanzierung. Hier unterscheiden wir die Gründungsfinanzierung und die Wachstumsfinanzierung. Bei der Gründungsfinanzierung stellt sich vor allem die Frage nach dem Mindeststartkapital, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen. Die Übersicht zeigt Ihnen die wesentlichen Regelungen.
Rechtsform Einzelunternehmen | Startkapital | Wachstum finanzieren | Geldgeber |
Kleingewerbetreibender, Kaufmann e.K., Freiberufler | kein Mindeststartkapital erforderlich | An die Person gebunden, Sicherheiten notwendig, abhängig von guter Geschäftsentwicklung, Anfangsverluste werden nicht nachfinanziert | Familie, Freunde, Hausbank |
GmbH | 25.000 € gesetzlich vorgeschrieben | Finanzierung von der Person unabhängig, Sicherheiten notwendig; positive Wachstumserwartung entscheidend; Anfangsverluste können nachfinanziert werden. | Familie, Freunde, Hausbank und Investor |
UG | 1 € Startkapital gesetzlich vorgeschrieben | Pflicht zur Gewinneinbehaltung bis Eigenkapital in Höhe von 25.000 € erreicht ist; sonst wie GmbH | Familie, Freunde, Hausbank und Investor |
Gründung eines Einzelunternehmens: Gründungsfinanzierung
Für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kaufleute (Kaufmann e.K.) ist es einfach, ein Einzelunternehmen zu gründen. Denn gesetzliche Regelungen zum Startkapital gibt es bei diesen drei Rechtsformen keine. Der Gründer benötigt hier ein ausreichendes Startkapital, um Investitionen und die laufenden Kosten der ersten Monate tragen zu können. Zur Ermittlung des Kapitalbedarfs hilft der Finanzplan. Einbringen kann der Gründer Teile seines Privatvermögens als Eigenkapital. Beispielsweise Erspartes, Ererbtes oder betrieblich nutzbare Vermögensgegenstände. Reicht das Eigenkapital für den Unternehmensstart nicht aus, benötigen Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kaufleute Fremdkapital, um ihr Einzelunternehmen zu gründen. Das ist in der Regel eine Finanzierung durch die Hausbank. Die Aufnahme von Krediten über die Hausbank hängt von den Sicherheiten ab, die der Einzelunternehmer der Bank stellt. Fördermittel sind ein guter Weg die Existenzgründung zu finanzieren.
Wer ein Einzelunternehmen als 1-Personen-GmbH gründen will, benötigt laut Gesetz ein Startkapital von 25.000 €, von denen zum Start mindestens 12.500 € eingezahlt werden müssen. Der Gründer einer 1-Personen-UG benötigt lediglich ein Startkapital von 1 €. Auch bei den 1-Personen-Kapitalgesellschaften gilt, dass gerade bei der Gründung für die Aufnahme von Fremdkapital Sicherheiten an die Hausbank gestellt werden müssen.
Gründung eines Einzelunternehmens: Erweiterungsfinanzierung
Erweiterungsfinanzierungen hängen von der positiven Geschäftsentwicklung ab. Einmal, weil über die positive Geschäftsentwicklung Eigenkapital gebildet werden kann. Zu anderen, weil Hausbanken die positive Geschäftsentwicklung positiv bewerten und dadurch bereitwilliger Erweiterungsfinanzierungen gewähren. Bei Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden und eingetragenen Kaufleuten ist die Unternehmensfinanzierung immer an die Person des Einzelunternehmers gebunden. Fällt der Unternehmer aus, bedeutet dies das Ende des Unternehmens, sofern kein Nachfolger gestellt werden kann.
Das ist bei den 1-Personen-Kapitalgesellschaften anders, weil sich hier Dritte als Gesellschafter am Unternehmen beteiligen können und diese Gesellschafter einen Wechsel in der Geschäftsleitung vornehmen können. Sobald ein Investor in eine GmbH einsteigt, können auch Anfangsverluste kompensiert werden, sofern das Geschäftsmodell dem Investor eine Chance auf zukünftigen Erfolg verspricht. Ob es sich beim Einstieg eines Investors noch um ein Einzelunternehmen handelt, hängt von den Modalitäten der Beteiligung ab. Sobald der Investor Geschäftsführungskompetenz beansprucht, haben wir streng genommen kein Einzelunternehmen mehr.
#6 - Haftung beim Einzelunternehmen
Das Haftungsrisiko ist eine Kernfrage bei der Gründung eines Einzelunternehmens. Wenn Sie als Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder Kaufmann e.K. ein Einzelunternehmen gründen, haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Haftungsrisiken bei der Gründung eines Einzelunternehmens umfassen:
- Schadenersatzrisiko: Risiko, durch die unternehmerische Tätigkeit Schäden zu verursachen. Durch das Produkt oder die Dienstleistung selbst und bei der Herstellung von Produkt und Dienstleistung
- Insolvenzrisiko: Risiko, keine Rechnungen mehr bezahlen zu können und Insolvenz beantragen zu müssen.
Im schlimmsten Fall verlieren Sie als Inhaber eines Einzelunternehmens nicht nur die Gelder und Mittel, die Sie in Ihr Unternehmen gesteckt haben, sondern auch Ihr gesamtes privates Eigentum: Immobilien, Wertgegenstände, Ersparnisse. Damit verbunden sind häufig Verlust des Ansehens, familiäre Krisen und sozialer Abstieg.
Gründen Sie dagegen Ihr Einzelunternehmen als 1-Personen-Kapitalgesellschaft, haftet nur das Unternehmen, also die 1-Personen-GmbH oder die 1-Personen-UG als juristische Person. Als Einzelunternehmer und alleiniger Gesellschafter einer GmbH oder UG verlieren Sie im schlimmsten Falle die Mittel, die Sie in Ihr Unternehmen gesteckt haben. Sie sollten aber bedenken, dass bei einer Gründungsfinanzierung die Hausbank in jedem Falle Sicherheiten einfordert, beispielsweise Ihre private Immobilie. Insofern riskieren Sie als Einzelunternehmer einer 1-Personen-Kapitalgesellschaft neben dem Gesellschaftsvermögen auch Ihr privates Vermögen, das als Sicherheit für eine Finanzierung dient.
#7 - Gewinnverteilung
Ein entscheidender Vorteil bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist, dass die Gewinnverteilung einfach ist. Der Gewinn beim Einzelunternehmen gehört ausschließlich dem Inhaber bzw. dem alleinigen Gesellschafter. Ihm gehört die Einzelunternehmung, daher stehen ihm die Einnahmen zu. Auch in diesem Punkt gibt es keine Unterschiede beim Freiberufler, Kleingewerbetreibenden und eingetragenen Kaufmann.
Als alleiniger Gesellschafter einer GmbH stehen Ihnen selbstverständlich ebenfalls alle Gewinne aus der GmbH zu. Beim alleinigen Gesellschafter einer UG gibt es eine Besonderheit: die Gewinne der UG dürfen nicht ausgeschüttet werden, bis die 1-Personen-UG das Eigenkapital auf 25.000 € aufgefüllt hat. Dem alleinigen Gesellschafter einer UG gehören also die Gewinne der UG, er darf aber nicht frei über die Gewinne verfügen.
#8 - Buchhaltungspflichten beim Einzelunternehmen
Die Gründung eines Einzelunternehmens wirft auch Fragen zur Buchhaltung auf. Muss ein Einzelunternehmen die doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV machen oder genügt die einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)? Hier unterscheiden sich Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute (Kaufmann / Kauffrau e.K.) sowie die 1-Mann-Kapitalgesellschaften voneinander. Die folgende Tabelle erläutert dies:
Rechtsform des Einzelunternehmens | Einfache Buchführung mit EÜR | Doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV |
Freiberufler | nur EÜR | Nein |
Kleingewerbetreibender | Ja, wenn Umsatz < T€ 600 und Gewinn < T€ 60 | Ja, wenn Umsatz > T€ 600 und Gewinn > T€ 60 |
Kaufmann e.K. | Ja, wenn Umsatz < T€ 600 und Gewinn < T€ 60 | Ja, wenn Umsatz > T€ 600 und Gewinn > T€ 60 |
1-Personen-Kapitalgesellschaft (UG und GmbH) | Nein | Ja, immer |
Die Kosten für die Buchführung unterscheiden sich natürlich. Die einfache Buchführung mit EÜR ist generell günstiger als die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss (Bilanz / GuV). Egal, wie Sie später die Buchführung erledigen müssen: wir haben Ihnen diese und viele weitere Themen rund um die Buchhaltung zusammengestellt.
#9 - Wesentliche steuerliche Unterschiede bei der Gründung eines Einzelunternehmens
Auch steuerlich unterscheiden sich die Formen des Einzelunternehmens. Hier die wesentlichen Sachverhalte:
Art der Steuer | Freiberufler | Kleingewerbe Kaufmann e.K. | 1-Personen-GmbH 1-Personen-UG |
Einkommensteuer | Ja | Ja | Ja, als Gesellschafter |
Gewerbesteuer | Nein | Ja, aber Freibetrag bis 24.500 € | Ja |
Umsatzsteuer | Ja | Ja | Ja |
Körperschaftsteuer | Nein | Nein | Ja |
Alle Inhaber eines Einzelunternehmens sind als Personen einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne des Einzelunternehmens werden beim Freiberufler im Rahmen der Einkünfte auf freiberuflicher Tätigkeit, bei den gewerblichen Einzelunternehmen als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit im Rahmen der privaten Steuererklärung versteuert.
Der Gesellschafter einer 1-Personen-Kapitalgesellschaft versteuert die Gewinne der GmbH im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuer. Die Kapitalgesellschaft selbst unterliegt der Körperschaftsteuer.
Gewerbliche Einzelunternehmen unterliegen der Gewerbesteuer. Freiberufliche Einzelunternehmer zahlen keine Gewerbesteuer. Ein Gewerbesteuerrisiko besteht für jenen Freiberufler, der im Rahmen seines Geschäftsmodells Tätigkeiten gewerblicher Art aufnimmt. Beispiel: Ein Zahnarzt verkauft in seiner Praxis seine eigens konzipierten Bio-Zahnbürsten. Hier sollten Sie äußerst vorsichtig sein und Planungen dieser Art immer mit dem Steuerberater abstimmen.
Haben Einzelunternehmer Mitarbeiter, so bezahlen sie natürlich Lohnsteuer im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.
#10 - Hat das Einzelunternehmen eine Publizitätspflicht?
Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute müssen ihren Jahresabschluss nicht veröffentlichen. Das ist ein Vorteil, denn somit kann dem Einzelunternehmer niemand in die Karten schauen.
Als alleiniger Gesellschafter einer 1-Personen-Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) müssen Sie Ihren Jahresabschluss veröffentlichen. Es gibt für kleine Kapitalgesellschaften vereinfachte Regelungen: So müssen kleine Kapitalgesellschaften ihre Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nicht veröffentlichen, trotzdem kann sich jedermann ein Bild über die Vermögenssituation Ihres Unternehmens machen. Lesen Sie mehr über die Publizitätspflichten in unserem Kapitel zum Jahresabschluss.
| Gründen und Haftung begrenzen
Unsere 10 Kriterien zum Einzelunternehmen haben gezeigt, dass das Haftungsrisiko das größte Risiko beim Einzelunternehmen ist. Wer sich beim Businessplan verschätzt oder mit seiner Unternehmertätigkeit einen Schaden verursacht, riskiert sein gesamtes Vermögen. 1-Personen-Kapitalgesellschaften sind eine Möglichkeit, das unternehmerische Risiko auf das Firmenvermögen zu beschränken, wenn Sie Ihr Einzelunternehmen gründen. Neben der 1-Personen-GmbH oder der 1-Personen-Unternehmergesellschaft (UG) stehen Ihnen außerdem die 1-Personen-AG und die Limited als Rechtsformalternative offen. Diese beiden Rechtsformen werden aber sehr selten für die Gründung eines Einzelunternehmens gewählt.
In jedem Fall sollten Sie geeignete Versicherungen abschließen, um Risiken bei der Gründung eines Einzelunternehmens zu reduzieren. Wenn Sie zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, sind Sie für den Fall abgesichert, dass Sie aufgrund von Schäden oder Katastrophen Ihre Geschäftstätigkeit unterbrechen müssen.
Grundsätzlich können Sie Risiken auch dadurch aufteilen, dass Sie im Team mit mehreren Personen gründen. Für Ihre Existenzgründung kommt dann eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft in Frage. Dann sind Sie aber kein Einzelunternehmen mehr.
| Bankkonto für Einzelunternehmen
Wenn Sie Ihr Einzelunternehmen gründen, brauchen Sie ein Geschäftskonto. Bevor Sie ein Geschäftskonto eröffnen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Brauchen Sie ein Bankkonto, das Einzahlungen und Auszahlungen von Bargeld problemlos und möglichst kostenlos zulässt?
- Bietet die Bank für die Rechtsform, in der Sie Ihr Einzelunternehmen gründen, überhaupt Geschäftskonten an?
- Benötigen Sie Finanzierungsberatung von der Bank, bei der Sie Ihr Geschäftskonto führen?
- Bietet Ihr Geschäftskonto Kreditkarten und EC-Karten für allfällige Einkäufe für Ihr Einzelunternehmen an?
Gerade in Branchen wie der Gastronomie ist der Bargeldanteil an den geschäftlichen Umsätzen immer noch sehr hoch. Aber nicht jedes Bankkonto lässt Bargeldtransaktionen zu. Nicht jede Bank bietet jeder Rechtsform ein Geschäftskonto an. Reine Onlinebanken bieten in der Regel auch keine Finanzierungsberatung und persönliche Betreuung. Auch die EC-Karte für das Geschäftskonto bekommen Sie nicht bei jeder Bank.
Sie finden bei uns daher umfangreiche Ratgeberseiten zum Geschäftskonto für Einzelunternehmer. Außerdem steht Ihnen ein Vergleich verschiedener Bankkonten zum Download für die Gründung eines Einzelunternehmens zur Verfügung.
| Statistik: Einzelunternehmen in Deutschland
Bezogen auf die Gesamtzahl der Neugründungen laut Gewerbeanmeldung, lag die Gründung eines Einzelunternehmens mit 79% deutlich vor anderen Rechtsformen. Dies geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2017 hervor. Nicht berücksichtigt sind Freiberufler, die ein Einzelunternehmen gründen und dabei keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen. Weitere Zahlen zu den Neugründungen bei Einzelunternehmen waren:
- 35% sind Frauen, die ein Einzelunternehmen gründen - 65% hingegen sind männliche Gründer, die ein Einzelunternehmen gründen
- 73% der Einzelunternehmen werden von deutschen Staatsbürgern gegründet, mit 6 % liegen polnische Staatsbürger auf dem 2. Platz bei der Gründung eines Einzelunternehmens. Auf Platz drei folgen rumänische Existenzgründer, die 4% der Einzelunternehmen gründen. Den 4. Platz nehmen die türkischen Existenzgründer mit 3% ein.
- Die meisten Einzelunternehmen - nämlich 22 % - wurden 2017 in NRW gegründet, mit 16% bzw. 12 % der Gründungen folgten Bayern und Baden-Württemberg.
Übrigens: neben der Gründung eines Einzelunternehmens lagen die Gründung einer GmbH mit 10% und die Gründung einer GbR mit 5 % auf Platz 2 und 3. Die Rechtsform der UG haben rund 2 % der Neugründungen gewählt. Damit wird jedoch deutlich, dass das Gründungsgeschehen in Deutschland von Einzelunternehmen bestimmt wird.