Einzelunternehmen gründen: mögliche Rechtsformen für Sologründer

Die meisten Gründungen erfolgen als Einzelunternehmen. Sehr häufige Rechtsformen für Einzelunternehmen sind das Kleingewerbe oder der Freiberufler. Diese sind allerdings mit der persönlichen Haftung verbunden. Denken Sie daher daran größere Risiken abzusichern. 

Einzelunternehmer, die eine persönliche Haftung ausschließen wollen, können eine Kapitalgesellschaft gründen. Wir stellen die Unterschiede der Rechtsformen im Detail vor und zeigen Ihnen, worauf bei der Gründung eines Einzelunternehmens zu achten ist.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Freiberufler und Kleingewerbetreibende können ihr Einzelunternehmen günstig und binnen eines Tages gründen.
  • 1-Personen-Kapitalgesellschafften sind bei der Gründung dagegen teurer und langwieriger.
  • Die Gewinne eines Einzelunternehmens gehören ausschließlich dem Inhaber bzw. alleinigen Gesellschafter.
  • Nicht verwechseln: Ein Einzelunternehmer ist kein Kleinunternehmer.

  | Was ist ein Einzelunternehmen?

Einzelunternehmen sind alle Unternehmen, die von einer Einzelperson gegründet werden. Der Sologründer gründet das Unternehmen ohne ein Geschäftsführerteam. Dabei kann er durchaus Mitarbeiter beschäftigen. Dem Einzelunternehmer gehört sein Unternehmen zu 100% und er kann Entscheidungen treffen, ohne sich vorher mit einem Miteigentümer oder einem Mitgeschäftsführer abstimmen zu müssen. 

Der Begriff Einzelunternehmen ist nicht im Gesetz definiert. Daher haben Sie in der Praxis die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen bzw. als Einzelunternehmer die Existenzgründung planen.

Gründungsservice für Einzelunternehmen
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Was bewegt den Gründer eines Einzelunternehmens?

Kernfragen und Möglichkeiten beim Einzelunternehmen

  | Welche Rechtsformen sind möglich?

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist immer ein Risiko. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal beim Einzelunternehmen ist die Frage, ob der Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen haftet oder nicht. Dementsprechend lassen sich die Rechtsformen, mit denen Sie ein Einzelunternehmen gründen können, in zwei Kategorien einteilen.

Rechtsformen für das Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung

Zu den Einzelunternehmen, bei denen Sie als Gründer persönlich haften, zählen

Kleingewerbetreibende und Kaufleute zählen zu den gewerblichen Einzelunternehmen. Ein Freiberufler betreibt dagegen ein nicht-gewerbliches Einzelunternehmen. Die Rechtsform Freiberufler können Sie nicht frei wählen. Sie ist an rechtliche Voraussetzungen gebunden und steht nur bestimmten Berufsgruppen offen. Dazu zählen bspw.:

  • Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Heilpraktiker, Designer, Journalisten, Berater

Das Erklärvideo "Gründung eines Einzelunternehmens - einfach erklärt" unseres Partners Explainity stellt wichtige Entscheidungskriterien der drei Rechtsformen Kleingewerbetreibender, Kaufmann e.K. und Freiberufler vor. Im Anschluss zeigen wir Ihnen die Rechtformen auf, mit denen Sie die Haftung begrenzen können, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen.

Tipp

Nicht verwechseln: Ein Einzelunternehmer ist kein Kleinunternehmer.

Zum Leitfaden Kleinunternehmer

Rechtsformen für Einzelunternehmen mit begrenzter Haftung

Um die Vollhaftung beim Einzelunternehmen zu vermeiden, stehen Ihnen Kapitalgesellschaften offen, die Sie als Einzelperson gründen dürfen. Dazu gehören

Die kleine AG ist jedoch in der Praxis für Sologründer nicht besonders relevant. Daher konzentrieren wir uns nachfolgend auf die UG sowie die GmbH, die Sie auch als Einzelgründer für die Selbstständigkeit nutzen können.

Tipp

Welche Rechtsform für Solopreneuere passt zu Ihnen? Machen Sie unseren Rechtsformtest.

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  | Rechtsformen im Vergleich

In der Tabelle stellen wir Ihnen die wesentlichen Merkmale der Rechtsformen vor, die für die Gründung eines Einzelunternehmens möglich sind. 

  Freiberufler Kleingewerbe Kaufmann e.K. UG GmbH
Gewerbe-
anmeldung
Nein Ja Ja Ja Ja
Handels-
register
Nein Nein Ja Ja Ja
Firmenname Nein Nein Ja Ja Ja
IHK/HWK Nein Ja Ja Ja Ja
persönl.
Haftung
Ja Ja Ja Nein Nein
gesetzl.
Start-Kapital
Nein Nein Nein 1 € 25.000 €, davon 12.500 € zum Start
Buchhaltung EÜR EÜR EÜR / Bilanz, GuV Bilanz, GuV Bilanz, GuV
Gewerbe-
steuer
Nein Ja, aber Freibetrag bis 24.500 € Ja, aber Freibetrag bis 24.500 € Ja Ja

  | 10 Fragen zum Einzelunternehmen

Wie sieht es bei den einzelnen Punkten bei der Gründung eines Einzelunternehmens im Detail aus? Beispielsweise bei der Anmeldung, der Buchhaltung oder dem Firmennamen und worin bestehen die Unterschiede zwischen den genannten Rechtsformen. Hierzu beantworten wir Ihnen die 10 wichtigsten Fragen, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen.

Kernfragen Gründung eines Einzelunternehmens Erläuterung
1. Eigentümer Wer ist Eigentümer der Einzelunternehmung oder anders formuliert: Wem gehört das Unternehmen?
2. Geschäftsführung Wer ist Geschäftsführer des Einzelunternehmens oder anders formuliert: Wer entscheidet und bestimmt?
3. Gründungsprozess Wie wird das Einzelunternehmen gegründet? Welche Schritte sind dafür notwendig? Bei welchen Institutionen (Finanzamt, Gewerbeamt, berufsständische Kammern) müssen Sie Ihr Einzelunternehmen anmelden? Wer braucht für die Gründung eines Einzelunternehmens einen Notar?
4. Unternehmensname / Unternehmensbezeichnung Welchen Namen darf das Einzelunternehmen haben? Ein wichtiger Gesichtspunkt auch für das Marketing.
5. Finanzierung Welche Regeln gibt es für das Startkapital der Einzelunternehmung? Welche Möglichkeiten der Finanzierung hat das Einzelunternehmen in der Gründungsphase und im Wachstumsprozess?
6. Haftung Wie haftet das Einzelunternehmen und wie können Sie die Haftung begrenzen und absichern?
7. Gewinnverteilung Wer hat Anspruch auf den Gewinn oder anders formuliert: Wer darf den Profit in seine Taschen stecken?
8. Buchhaltungspflichten Welches Einzelunternehmen muss die doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV anwenden? Bei welchen Einzelunternehmen genügt die einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
9. Steuern Wie werden die unterschiedlichen Rechtsformen beim Einzelunternehmen besteuert?
10. Publizitätspflicht Welche Einzelunternehmen müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen?

#1 - Wer ist Eigentümer des Einzelunternehmens?

Die Antwort auf diese zentrale Frage bei der Gründung eines Einzelunternehmens lautet: Der Gründer und Unternehmer ist alleiniger Eigentümer des Einzelunternehmens. Bei Kleingewerbetreibenden, Kaufleuten und Freiberuflern ist der Unternehmer Inhaber des Unternehmens. Bei der 1-Personen-GmbH oder der 1-Personen-UG ist der Einzelunternehmer alleiniger Gesellschafter.  

#2 - Wie ist die Geschäftsführung beim Einzelunternehmen geregelt?

Eine weitere Kernfrage bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist: Wer bestimmt und wer entscheidet? Auch hier gilt für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute als Einzelunternehmer: Sie sind die Chefs und können bestimmen und entscheiden, ohne sich abstimmen zu müssen. Wenn Sie in den Rechtsformen 1-Personen-GmbH und 1-Personen-UG ein Einzelunternehmen gründen, sind Sie in der Regel auch alleiniger Geschäftsführer. Sie können aber bei diesen beiden Rechtsformen einen zusätzlichen Geschäftsführer einstellen.

Der Vorteil der alleinigen Geschäftsführungsbefugnis ist, schnell entscheiden zu können, ohne dass zu viele Köche den Brei verderben. Gefährlich wird das, wenn Entscheidungen von großer Tragweite spontan und unüberlegt getroffen werden. Hier kann Sie ein guter Unternehmensberater unterstützen. Auch den Steuerberater sollten Sie als Gesprächspartner für wirtschaftliche Themen nutzen. Weitere Möglichkeiten, den eigenen Horizont für gute Entscheidungsfindung zu erweitern, sind Mitgliedschaften in Unternehmergruppen.

Auch das Risiko der Arbeitsüberlastung sollten Sie sich bei der Gründung eines Einzelunternehmens vor Augen führen. Wenn Sie Mitarbeiter haben, sollten Sie sich mit dem Thema "Delegieren von Verantwortung" befassen. Empfehlenswert ist es, zeitraubende Prozesse an digitale Helfer zu delegieren, beispielsweise an gute Rechnungsprogramme oder Buchhaltungssoftware.

#3 - Wie ist der Gründungsprozess beim Einzelunternehmen?

Die Gründung eines Einzelunternehmens umfasst je nach Rechtsform bis zu 8 Schritte. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, wo Sie sich anmelden müssen, wenn Sie in Ihrer gewählten Rechtsform ein Einzelunternehmen gründen.

Schritt Freiberufler Kleingewerbe Kaufmann e.K. 1-Personen GmbH / UG
Notar Nein Nein Ja Ja
Handelsregister Nein Nein Ja Ja
Gewerbeamt
Gewerbeanmeldung
Nein Ja Ja Ja

Finanzamt
Fragebog. steuerl. Erfassung

Ja Ja Ja Ja
Standeskammern für
Freiberuflern
Ja, wenn
zutreffend
Nein Nein Nein
IHK / Handwerkskammer Nein Ja Ja Ja
Arbeitsamt
Betriebsnummer
Ja, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden
Berufsgenossenschaft Ja, für alle Rechtsformen Pflicht
Dauer und Kosten      
Dauer der Gründung innerhalb eines Tages bis zu 2 Wochen bis zu 4 Wochen
Gründungskosten 0 € < 50 € ca. 300 € > 650 € 

Der Freiberufler gründet sein Einzelunternehmen also gebührenfrei und innerhalb eines Tages. Auch beim Kleingewerbetreibenden dauert die Gründung eines Einzelunternehmens einen Tag, aber es fällt eine geringe Gebühr bei der Gewerbeanmeldung an. 

Während Freiberufler und Kleingewerbetreibende ihr Einzelunternehmen kostenlos gründen, bezahlt der eingetragene Kaufmann die Notargebühren und die Eintragungsgebühren im Handelsregister. Bei den 1-Personen-Kapitalgesellschaften ist es noch aufwändiger und daher teurer, weil zu den Notargebühren und den Eintragungsgebühren im Handelsregister die Gebühren für den Gesellschaftsvertrag hinzukommen.

Die Kosten der GmbH-Gründung bewegen sich deutlich im 3-stelligen Euro-Bereich. Zudem ist die Phase der GmbH vor Eintragung nicht ganz frei von Risiken. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zur GmbH in Gründung.

Tipp

Alle Schritte, die Sie bei der Gründung eines Einzelunternehmens durchlaufen müssen, haben wir Ihnen im Kapitel „Unternehmen anmelden" im Detail zusammengestellt.

Zum Leitfaden "Unternehmen anmelden"

#4 - Wie ist die Unternehmensbezeichnung beim Einzelunternehmen geregelt?

Der Unternehmensname ist ein wichtiges Marketing-Instrument, das Sie bei der Gründung eines Einzelunternehmens gestalten können. Hier gibt es beim Einzelunternehmen Unterschiede zwischen den Rechtsformen.

Rechtsform Einzelunternehmen Firmenname Angaben auf dem Briefpapier 
Freiberufler Der Nachname reicht aus. Die Firmenbezeichnung sollte auf den Status als Freiberufler schließen lassen.
Beispiel: Klar Design
Vorname, Name, Anschrift, Telefon, Email, Website
Kleingewerbetreibender Einzelunternehmen können keinen Firmennamen verwenden, sondern lediglich eine Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung. Die Identität des Inhabers muss klar hervorgehen. Fantasienamen sind nicht möglich.
Beispiel: Blumen Schmidt, Inh.: Eva Schmidt

Vorname, Name, Anschrift, Telefon, Email, Website

Kaufmann e.K. Ein Fantasiename mit dem Zusatz e.K. als Firmenname ist möglich.
Beispiel: Blumengarten e.K.
Firmenname, Anschrift, Telefon, Mail, Website und zusätzlich die HR-Nummer und das Registergericht 
1-Personen GmbH Fantasiename mit Zusatz GmbH als Firmenname möglich
Beispiel: Blumengarten GmbH
wie Kaufmann e.K.
1-Personen-UG Fantasiename mit Zusatz UG (haftungsbeschränkt) als Firmenname möglich.
Beispiel: Blumengarten UG (haftungsbeschränkt)
wie Kaufmann e.K.

Falls Sie Ihr Briefpapier auch dazu benutzen, um Rechnungen zu erstellen, müssen Sie natürlich an die Pflichtbestandteile einer Rechnung denken.

#5 - Finanzierung beim Einzelunternehmen

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist eine Sache der Finanzierung. Hier unterscheiden wir die Gründungsfinanzierung und die Wachstumsfinanzierung. Bei der Gründungsfinanzierung stellt sich vor allem die Frage nach dem Mindeststartkapital, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen. Die Übersicht zeigt Ihnen die wesentlichen Regelungen.

Rechtsform Einzelunternehmen Startkapital Wachstum finanzieren Geldgeber
Kleingewerbetreibender,
Kaufmann e.K.,
Freiberufler
kein Mindeststartkapital erforderlich An die Person gebunden, Sicherheiten notwendig, abhängig von guter Geschäftsentwicklung, Anfangsverluste werden nicht nachfinanziert Familie, Freunde, Hausbank
GmbH 25.000 € gesetzlich vorgeschrieben Finanzierung von der Person unabhängig, Sicherheiten notwendig; positive Wachstumserwartung entscheidend; Anfangsverluste können nachfinanziert werden. Familie, Freunde, Hausbank und Investor
UG 1 € Startkapital gesetzlich vorgeschrieben Pflicht zur Gewinneinbehaltung bis Eigenkapital in Höhe von 25.000 € erreicht ist; sonst wie GmbH Familie, Freunde, Hausbank und Investor

Gründung eines Einzelunternehmens: Gründungsfinanzierung

Für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kaufleute (Kaufmann e.K.) ist es einfach, ein Einzelunternehmen zu gründen. Denn gesetzliche Regelungen zum Startkapital gibt es bei diesen drei Rechtsformen keine. Der Gründer benötigt hier ein ausreichendes Startkapital, um Investitionen und die laufenden Kosten der ersten Monate tragen zu können. Zur Ermittlung des Kapitalbedarfs hilft der Finanzplan. Einbringen kann der Gründer Teile seines Privatvermögens als Eigenkapital. Beispielsweise Erspartes, Ererbtes oder betrieblich nutzbare Vermögensgegenstände. Reicht das Eigenkapital für den Unternehmensstart nicht aus, benötigen Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kaufleute Fremdkapital, um ihr Einzelunternehmen zu gründen. Das ist in der Regel eine Finanzierung durch die Hausbank. Die Aufnahme von Krediten über die Hausbank hängt von den Sicherheiten ab, die der Einzelunternehmer der Bank stellt. Fördermittel sind ein guter Weg die Existenzgründung zu finanzieren.

Wer ein Einzelunternehmen als 1-Personen-GmbH gründen will, benötigt laut Gesetz ein Startkapital von 25.000 €, von denen zum Start mindestens 12.500 € eingezahlt werden müssen. Der Gründer einer 1-Personen-UG benötigt lediglich ein Startkapital von 1 €. Auch bei den 1-Personen-Kapitalgesellschaften gilt, dass gerade bei der Gründung für die Aufnahme von Fremdkapital Sicherheiten an die Hausbank gestellt werden müssen. 

Gründung eines Einzelunternehmens: Erweiterungsfinanzierung

Erweiterungsfinanzierungen hängen von der positiven Geschäftsentwicklung ab. Einmal, weil über die positive Geschäftsentwicklung Eigenkapital gebildet werden kann. Zu anderen, weil Hausbanken die positive Geschäftsentwicklung positiv bewerten und dadurch bereitwilliger Erweiterungsfinanzierungen gewähren. Bei Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden und eingetragenen Kaufleuten ist die Unternehmensfinanzierung immer an die Person des Einzelunternehmers gebunden. Fällt der Unternehmer aus, bedeutet dies das Ende des Unternehmens, sofern kein Nachfolger gestellt werden kann.

Das ist bei den 1-Personen-Kapitalgesellschaften anders, weil sich hier Dritte als Gesellschafter am Unternehmen beteiligen können und diese Gesellschafter einen Wechsel in der Geschäftsleitung vornehmen können. Sobald ein Investor in eine GmbH einsteigt, können auch Anfangsverluste kompensiert werden, sofern das Geschäftsmodell dem Investor eine Chance auf zukünftigen Erfolg verspricht. Ob es sich beim Einstieg eines Investors noch um ein Einzelunternehmen handelt, hängt von den Modalitäten der Beteiligung ab. Sobald der Investor Geschäftsführungskompetenz beansprucht, haben wir streng genommen kein Einzelunternehmen mehr.

#6 - Haftung beim Einzelunternehmen

Das Haftungsrisiko ist eine Kernfrage bei der Gründung eines Einzelunternehmens. Wenn Sie als Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder Kaufmann e.K. ein Einzelunternehmen gründen, haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Haftungsrisiken bei der Gründung eines Einzelunternehmens umfassen:

  • Schadenersatzrisiko: Risiko, durch die unternehmerische Tätigkeit Schäden zu verursachen. Durch das Produkt oder die Dienstleistung selbst und bei der Herstellung von Produkt und Dienstleistung
  • Insolvenzrisiko: Risiko, keine Rechnungen mehr bezahlen zu können und Insolvenz beantragen zu müssen.

Im schlimmsten Fall verlieren Sie als Inhaber eines Einzelunternehmens nicht nur die Gelder und Mittel, die Sie in Ihr Unternehmen gesteckt haben, sondern auch Ihr gesamtes privates Eigentum: Immobilien, Wertgegenstände, Ersparnisse. Damit verbunden sind häufig Verlust des Ansehens, familiäre Krisen und sozialer Abstieg.

Gründen Sie dagegen Ihr Einzelunternehmen als 1-Personen-Kapitalgesellschaft, haftet nur das Unternehmen, also die 1-Personen-GmbH oder die 1-Personen-UG als juristische Person. Als Einzelunternehmer und alleiniger Gesellschafter einer GmbH oder UG verlieren Sie im schlimmsten Falle die Mittel, die Sie in Ihr Unternehmen gesteckt haben. Sie sollten aber bedenken, dass bei einer Gründungsfinanzierung die Hausbank in jedem Falle Sicherheiten einfordert, beispielsweise Ihre private Immobilie. Insofern riskieren Sie als Einzelunternehmer einer 1-Personen-Kapitalgesellschaft neben dem Gesellschaftsvermögen auch Ihr privates Vermögen, das als Sicherheit für eine Finanzierung dient.

Tipp

Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen möchten, sollten Sie sich frühzeitig über gesetzlich vorgeschriebene und betrieblich notwendige Versicherungen informieren.

Versicherungen für Einzelunternehmer

#7 - Gewinnverteilung

Ein entscheidender Vorteil bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist, dass die Gewinnverteilung einfach ist. Der Gewinn beim Einzelunternehmen gehört ausschließlich dem Inhaber bzw. dem alleinigen Gesellschafter. Ihm gehört die Einzelunternehmung, daher stehen ihm die Einnahmen zu. Auch in diesem Punkt gibt es keine Unterschiede beim Freiberufler, Kleingewerbetreibenden und eingetragenen Kaufmann.

Als alleiniger Gesellschafter einer GmbH stehen Ihnen selbstverständlich ebenfalls alle Gewinne aus der GmbH zu. Beim alleinigen Gesellschafter einer UG gibt es eine Besonderheit: die Gewinne der UG dürfen nicht ausgeschüttet werden, bis die 1-Personen-UG das Eigenkapital auf 25.000 € aufgefüllt hat. Dem alleinigen Gesellschafter einer UG gehören also die Gewinne der UG, er darf aber nicht frei über die Gewinne verfügen.

#8 - Buchhaltungspflichten beim Einzelunternehmen

Die Gründung eines Einzelunternehmens wirft auch Fragen zur Buchhaltung auf. Muss ein Einzelunternehmen die doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV machen oder genügt die einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)? Hier unterscheiden sich Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute (Kaufmann / Kauffrau e.K.) sowie die 1-Mann-Kapitalgesellschaften voneinander. Die folgende Tabelle erläutert dies:

Rechtsform des Einzelunternehmens Einfache Buchführung mit EÜR Doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV
Freiberufler nur EÜR Nein
Kleingewerbetreibender Ja, wenn Umsatz < T€ 600 und Gewinn < T€ 60 Ja, wenn Umsatz > T€ 600 und Gewinn > T€ 60
Kaufmann e.K. Ja, wenn Umsatz < T€ 600 und Gewinn < T€ 60 Ja, wenn Umsatz > T€ 600 und Gewinn > T€ 60
1-Personen-Kapitalgesellschaft
(UG und GmbH)
Nein Ja, immer

Die Kosten für die Buchführung unterscheiden sich natürlich. Die einfache Buchführung mit EÜR ist generell günstiger als die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss (Bilanz / GuV). Egal, wie Sie später die Buchführung erledigen müssen: wir haben Ihnen diese und viele weitere Themen rund um die Buchhaltung zusammengestellt.

#9 - Wesentliche steuerliche Unterschiede bei der Gründung eines Einzelunternehmens

Auch steuerlich unterscheiden sich die Formen des Einzelunternehmens. Hier die wesentlichen Sachverhalte:

Art der Steuer Freiberufler Kleingewerbe
Kaufmann e.K.
1-Personen-GmbH
1-Personen-UG
Einkommensteuer Ja Ja Ja, als Gesellschafter
Gewerbesteuer Nein Ja, aber Freibetrag bis 24.500 € Ja
Umsatzsteuer Ja Ja Ja
Körperschaftsteuer Nein Nein Ja

Alle Inhaber eines Einzelunternehmens sind als Personen einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne des Einzelunternehmens werden beim Freiberufler im Rahmen der Einkünfte auf freiberuflicher Tätigkeit, bei den gewerblichen Einzelunternehmen als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit im Rahmen der privaten Steuererklärung versteuert.

Der Gesellschafter einer 1-Personen-Kapitalgesellschaft versteuert die Gewinne der GmbH im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuer. Die Kapitalgesellschaft selbst unterliegt der Körperschaftsteuer.

Gewerbliche Einzelunternehmen unterliegen der Gewerbesteuer. Freiberufliche Einzelunternehmer zahlen keine Gewerbesteuer. Ein Gewerbesteuerrisiko besteht für jenen Freiberufler, der im Rahmen seines Geschäftsmodells Tätigkeiten gewerblicher Art aufnimmt. Beispiel: Ein Zahnarzt verkauft in seiner Praxis seine eigens konzipierten Bio-Zahnbürsten. Hier sollten Sie äußerst vorsichtig sein und Planungen dieser Art immer mit dem Steuerberater abstimmen.

Haben Einzelunternehmer Mitarbeiter, so bezahlen sie natürlich Lohnsteuer im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.

#10 - Hat das Einzelunternehmen eine Publizitätspflicht?

Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute müssen ihren Jahresabschluss nicht veröffentlichen. Das ist ein Vorteil, denn somit kann dem Einzelunternehmer niemand in die Karten schauen.

Als alleiniger Gesellschafter einer 1-Personen-Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) müssen Sie Ihren Jahresabschluss veröffentlichen. Es gibt für kleine Kapitalgesellschaften vereinfachte Regelungen: So müssen kleine Kapitalgesellschaften ihre Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nicht veröffentlichen, trotzdem kann sich jedermann ein Bild über die Vermögenssituation Ihres Unternehmens machen. Lesen Sie mehr über die Publizitätspflichten in unserem Kapitel zum Jahresabschluss.

  | Gründen und Haftung begrenzen

Unsere 10 Kriterien zum Einzelunternehmen haben gezeigt, dass das Haftungsrisiko das größte Risiko beim Einzelunternehmen ist. Wer sich beim Businessplan verschätzt oder mit seiner Unternehmertätigkeit einen Schaden verursacht, riskiert sein gesamtes Vermögen. 1-Personen-Kapitalgesellschaften sind eine Möglichkeit, das unternehmerische Risiko auf das Firmenvermögen zu beschränken, wenn Sie Ihr Einzelunternehmen gründen. Neben der 1-Personen-GmbH oder der 1-Personen-Unternehmergesellschaft (UG) stehen Ihnen außerdem die 1-Personen-AG und die Limited als Rechtsformalternative offen. Diese beiden Rechtsformen werden aber sehr selten für die Gründung eines Einzelunternehmens gewählt. 

In jedem Fall sollten Sie geeignete Versicherungen abschließen, um Risiken bei der Gründung eines Einzelunternehmens zu reduzieren. Wenn Sie zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, sind Sie für den Fall abgesichert, dass Sie aufgrund von Schäden oder Katastrophen Ihre Geschäftstätigkeit unterbrechen müssen.

Grundsätzlich können Sie Risiken auch dadurch aufteilen, dass Sie im Team mit mehreren Personen gründen. Für Ihre Existenzgründung kommt dann eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft in Frage. Dann sind Sie aber kein Einzelunternehmen mehr.

Gründungsservice für Einzelunternehmen
Gründungspakete für Einzelunternehmer
Kleingewerbe alleine gründen
  • Rund-um-Sorglos-Paket
  • Gewerbeanmeldung
  • Finanzamt
Zum Paket
Icon UG-Paket
UG als 1 Person gründen
  • Notar
  • Handelsregister
  • Finanzamt
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Icon: GmbH Gründungspaket
GmbH alleine gründen
  • Notar
  • Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung
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  | Bankkonto für Einzelunternehmen

Wenn Sie Ihr Einzelunternehmen gründen, brauchen Sie ein Geschäftskonto. Bevor Sie ein Geschäftskonto eröffnen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Brauchen Sie ein Bankkonto, das Einzahlungen und Auszahlungen von Bargeld problemlos und möglichst kostenlos zulässt?
  • Bietet die Bank für die Rechtsform, in der Sie Ihr Einzelunternehmen gründen, überhaupt Geschäftskonten an?
  • Benötigen Sie Finanzierungsberatung von der Bank, bei der Sie Ihr Geschäftskonto führen?
  • Bietet Ihr Geschäftskonto Kreditkarten und EC-Karten für allfällige Einkäufe für Ihr Einzelunternehmen an?

Gerade in Branchen wie der Gastronomie ist der Bargeldanteil an den geschäftlichen Umsätzen immer noch sehr hoch. Aber nicht jedes Bankkonto lässt Bargeldtransaktionen zu. Nicht jede Bank bietet jeder Rechtsform ein Geschäftskonto an. Reine Onlinebanken bieten in der Regel auch keine Finanzierungsberatung und persönliche Betreuung. Auch die EC-Karte für das Geschäftskonto bekommen Sie nicht bei jeder Bank.

Sie finden bei uns daher umfangreiche Ratgeberseiten zum Geschäftskonto für Einzelunternehmer. Außerdem steht Ihnen ein Vergleich verschiedener Bankkonten zum Download für die Gründung eines Einzelunternehmens zur Verfügung.

Tipp

Ausgewählte Geschäftskonten, die Sie schnell und kostengünstig eröffnen können, stellen wir Ihnen hier vor.

Geschäftskonto-Angebote

  | Statistik: Einzelunternehmen in Deutschland

Bezogen auf die Gesamtzahl der Neugründungen laut Gewerbeanmeldung, lag die Gründung eines Einzelunternehmens mit 79% deutlich vor anderen Rechtsformen. Dies geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2017 hervor. Nicht berücksichtigt sind Freiberufler, die ein Einzelunternehmen gründen und dabei keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen. Weitere Zahlen zu den Neugründungen bei Einzelunternehmen waren:

  • 35% sind Frauen, die ein Einzelunternehmen gründen - 65% hingegen sind männliche Gründer, die ein Einzelunternehmen gründen
  • 73% der Einzelunternehmen werden von deutschen Staatsbürgern gegründet, mit 6 % liegen polnische Staatsbürger auf dem 2. Platz bei der Gründung eines Einzelunternehmens. Auf Platz drei folgen rumänische Existenzgründer, die 4% der Einzelunternehmen gründen. Den 4. Platz nehmen die türkischen Existenzgründer mit 3% ein.
  • Die meisten Einzelunternehmen - nämlich 22 % - wurden 2017 in NRW gegründet, mit 16% bzw. 12 % der Gründungen folgten Bayern und Baden-Württemberg.

Übrigens: neben der Gründung eines Einzelunternehmens lagen die Gründung einer GmbH mit 10% und die Gründung einer GbR mit 5 % auf Platz 2 und 3. Die Rechtsform der UG haben rund 2 % der Neugründungen gewählt. Damit wird jedoch deutlich, dass das Gründungsgeschehen in Deutschland von Einzelunternehmen bestimmt wird.

  | Unser Fazit

Wenn Sie Ihr Einzelunternehmen gründen, stehen Ihnen mehrere Rechtsformen zur Auswahl. Diese Rechtsformen - der Freiberufler, der Kleingewerbetreibende der eingetragene Kaufmann und die 1-Personen-Kapitalgesellschaften - unterscheiden sich im Gründungsprozess, bei den Buchhaltungspflichten und bei den Steuern. Auch die Frage der Namensgebung ist ein wichtiges Entscheidungskriterium, wenn Sie Ihr Einzelunternehmen gründen. Nur eingetragene Kaufleute und 1-Personen-Kapitalgesellschaften können Ihrem Unternehmen einen Fantasienahmen geben.

Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute sind Rechtsformen mit unbegrenzter Haftung. Die Inhaber dieser Einzelunternehmen haften also auch mit dem Privatvermögen für sämtliche Schulden des Unternehmens mit dem eigenen Vermögen. Andererseits ist bei diesen drei Rechtsformen der Gründungsprozess sehr einfach. Die 1-Personen-Kapitalgesellschaften bieten die Möglichkeit, das Haftungsrisiko auf das Vermögen des Unternehmens zu reduzieren. Allerdings ist der Gründungsprozess bei diesen 1-Personen-GmbHs oder 1-Personen-UGs komplizierter, langwieriger und kostspieliger.

Die Vorteile der unkomplizierten Gründung und die Chance, sein eigener Herr zu sein, machen das Einzelunternehmen zu einer beliebten Rechtsform. Das Haftungsrisiko schwebt aber wie ein Damoklesschwert über dem Gründer. In jedem Fall sollte sich der Gründer einer Einzelunternehmung um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.  Wer bei der Gründung eines Einzelunternehmens die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wählt, sollte aber wissen, dass die Veröffentlichungspflicht für den Jahresabschluss der Preis für die reduzierte Haftung ist.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.