Die Betriebsnummer beantragen: direkt beim Arbeitsamt

Die Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Als Selbstständiger müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen, sobald Sie den ersten Mitarbeiter beschäftigen wollen. Mit der Betriebsnummer nehmen Sie sowohl die Anmeldung zur Sozialversicherung als auch die Meldung Ihrer Mitarbeiter bei der Krankenkasse vor.

Erfahren Sie, wann Sie eine Betriebsnummer beantragen müssen, wie Sie den Antrag auf eine Betriebsnummer stellen und was weiterhin zu beachten ist.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Anlaufstelle Arbeitsagentur

Die Bundesagentur für Arbeit, also das Arbeitsamt, ist die zentrale Anlaufstelle für den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld zur Förderung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Für beide Zuschüße gibt es jeweils einige Punkte zu beachten, die Gründer vor dem Gespräch mit dem Betreuer bei dem Arbeitsamt kennen sollten.

Für bereits gegründete Unternehmen ist das Arbeitsamt insbesondere dann relevant, wenn zum ersten Mitarbeiter eingestellt werden sollen. Dann muss beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragt werden, mit der Sie dann die neuen Mitarbeiter anmelden können. 

Weiter unten haben wir Ihnen noch wichtige Adressen und Links zum Thema Arbeitsamt zusammengestellt.

  | Wann Betriebsnummer beantragen?

Als Gründer oder Selbstständiger besteht für Sie eine Meldepflicht zur Betriebsnummer, sobald Sie mindestens einen Mitarbeiter oder Angestellten haben. Der Antrag auf eine Betriebsnummer muss auch für Beschäftige in Mini-Jobs oder Auszubildende gestellt werden. Auch im Fall einer Betriebsübernahme müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen.

  | Wo beantragen?

Die Betriebsnummer wird seit 2008 vom BNS, dem Betriebsnummern-Service vergeben. Bei einer Bearbeitungszeit von ca. drei Werktagen ist es sinnvoll, den Antrag auf eine Betriebsnummer einzureichen, noch bevor Sie Mitarbeiter einstellen.

  • Den Antrag für die Betriebsnummer reichen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Zentral verantwortlich ist der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.
  • Ausnahmen für den Antrag der Betriebsnummer bestehen für knappschaftliche Betriebe sowie für Seefahrts- und Schiffereibetriebe. Für diese sind die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Ansprechpartner.
  • Stellen Sie den Antrag für die Betriebsnummer telefonisch,schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder online. 

Folgende Angaben sind im Antrag für die Betriebsnummer erforderlich:

  • allgemeine Angaben zum Betrieb wie Name, Adresse und Kontakt
  • der wirtschaftliche Schwerpunkt des Unternehmens
  • Ansprechpartner für die Bundesagentur im Unternehmen
  • welche Betriebsstätte an die Krankenkassen gemeldet ist
  • ob weitere Betriebsstätten zur Meldung bestehen

Den Antrag für die Betriebsnummer finden Sie z. B. in unserer kostenfreien Online-Lösung Unternehmerheld.

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  | Betriebsnummer und Krankenkasse

Die Betriebsnummer benötigen Sie auch zur An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei der jeweiligen Krankenkasse. Ohne die Betriebsnummer ist eine Anmeldung zur Sozialversicherung nicht möglich, denn mit der Betriebsnummer werden die Beträge den entsprechenden Konten zugeordnet.

Zudem dient die Betriebsnummer als Schlüssel für Beschäftigungsstatistiken, die für die Wirtschaftszweige und Regionen erstellt werden. Ein wichtiger Hinweis: Auch Arbeitgeber mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten brauchen eine Betriebsnummer.

  | Meldung von Veränderungen

An den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit müssen Sie auch eine Mitteilung machen, wenn sich Sachverhalte ändern. Dazu zählen:

  • Das Unternehmen wird geschlossen
  • Bei Adressänderungen des Unternehmens
  • Wechsel des Inhabers beim Unternehmen
  • Übernahme des Betriebs
  • Ein bereits stillgelegter Betrieb wird fortgeführt
  • Der wirtschaftliche Zweck des Unternehmens ändert sich oder ein Teil des Unternehmens verfolgt einen anderen wirtschaftlichen Zweck

  | Was ist noch zu beachten?

Zusätzlich zur Beantragung einer Betriebsnummer muss in einigen Branchen der Beschäftigungsbeginn von Arbeitnehmern sofort - spätestens mit Arbeitsbeginn - an den Träger der Rentenversicherung gemeldet werden. Dies gilt für Unternehmen aus den Bereichen:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft.

Mehr Informationen zur Sofortmeldung erhalten Sie online auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

  | Betriebsnummer im Überblick

  • Ab dem ersten Mitarbeiter muss eine Betriebsnummer beantragt werden.
  • Die Betriebsnummer wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
  • Der Antrag für die Betriebsnummer kann schriftlich per Post, E-Mail, Fax, online oder telefonisch erfolgen.
  • Die Betriebsnummer benötigen Sie auch zur An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei der Krankenkasse.
  • Auch bei geringfügig Beschäftigten müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen.
  • Die Betriebsnummer dient Beschäftigungsstatistiken.
  • Die Betriebsnummer kann kostenfrei beantragt werden.
Tipp

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Alle Gründungsschritte auf einen Blick

  | Mehr zum Thema Mitarbeiter

Neben der Betriebsnummer haben wir Ihnen auf dem Portal weitere Informationen rund um das Thema Mitarbeiter zusammengestellt. Lesen Sie mehr zur Personalsuche sowie den rechtlichen Gegebenheiten im Kapitel "Existenzgründung mit Mitarbeitern".

  | Arbeitsamt: Adressen und Links

Bundesagentur für Arbeit Aachen

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Aachen
52028 Aachen

Besucheradresse:
Roermonder Str. 51
52072 Aachen

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Email: Aachen(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Bonn

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg
53104 Bonn

Besucheradresse:
Villemombler Straße 101
53104 Bonn

Tel: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Tel: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Email: Bonn(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Berlin

Berlin Mitte

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
10956 Berlin

Besucheradresse:
Charlottenstraße 87-90
10969 Berlin

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Telefax: 030.55 55 99 40 60
Email: Berlin-Mitte(at)arbeitsagentur.de

Berlin Nord

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Berlin Nord
14045 Berlin

Besucheradresse:
Königin-Elisabeth-Str. 49
14059 Berlin

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Telefax: 030.55 55 70 44 44
Email: Berlin-Nord(at)arbeitsagentur.de

Berlin Süd

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Berlin Süd
12039 Berlin

Besucheradresse:
Sonnenallee 282
12057 Berlin

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Telefax: 030.55 55 77 44 44
Email: Berlin-Sued(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Bremen

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Bremen
28363 Bremen

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)

Hauptgeschäftsstelle

Besucheradresse:
Doventorsteinweg 48-52
28363 Bremen

Telefax: 0421.17 82 45 0
Email: Bremen(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Bremen-Vegesack

Besucheradresse:
Lindenstr. 71
28755 Bremen

Telefax: 0421.66 88 50 0
Email: Bremen-Vegesack(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Bremen-Ost

Besucheradresse:
Osterholzer Heerstr. 69
28307 Bremen

Telefax: 0421.41 80 44 5
Email: Bremen-Ost(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Bremen-Süd

Besucheradresse:
Neuenlander Str. 10
28199 Bremen

Telefax: 0421.56 60 41 0
Email: Bremen-Sued(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Dortmund

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Dortmund
44116 Dortmund

Besucheradresse:
Steinstr. 39
44147 Dortmund

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Telefax: 0231.84 21 62 0
Email: Dortmund(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Dresden

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Dresden
01213 Dresden

Besucheradresse:
Budapester Str. 30
01069 Dresden

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)Telefax: 0351.47 51 40 4Email: Dresden@arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Frankfurt am Main

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Frankfurt Main
60259 Frankfurt am Main

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)

Hauptgeschäftsstelle

Besucheradresse:
Fischerfeldstr. 10-12
60311 Frankfurt am Main

Telefax: 069.21 71 24 30
Email: Frankfurt-Main(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Frankfurt-Höchst

Besucheradresse:
Kurmainzer Str. 4
65929 Frankfurt-Höchst

Telefax: 069.30 83 59 13 11 0
Email: Frankfurt-Hoechst(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Hamburg

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Hamburg
20070 Hamburg

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)

Hauptgeschäftsstelle

Besucheradresse:
Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Telefax: 040.24 85 25 03
Email: Hamburg(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Hamburg-Altona

Besucheradresse:
Kieler Str. 39
22769 Hamburg

Telefax: 040.38 01 44 61
Email: Hamburg-Altona(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Hamburg-Bergedorf

Besucheradresse:
Johann-Meyer-Str. 55
21031 Hamburg

Telefax: 040 / 72576 - 103
Email: Hamburg-Bergedorf(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Hamburg-Nord

Besucheradresse:
Langenhorner Chaussee 92-94
22415 Hamburg

Telefax: 040.53 20 74 44
Email: Hamburg-Nord(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Hamburg-Wandsbek

Besucheradresse:
Pappelallee 30
22089 Hamburg

Telefax: 040.20 20 24 80 44 61
Email: Hamburg-Wandsbek(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Hannover

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Hannover
30147 Hannover

Hauptgeschäftsstelle

Besucheradresse:
Brühlstr. 4
30169 Hannover

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Telefax: 0511.91 91 70 2
Email: hannover(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Langenhagen

Besucheradresse:
Straßburger Platz 25
30853 Langenhagen

Telefax: 0511.97 25 92 77
Email: Langenhagen(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Karlsruhe

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Karlsruhe
76089 Karlsruhe

Besucheradresse:
Brauerstraße 10
76135 Karlsruhe

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Telefax: 0721 823-2000
Email: Karlsruhe(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Köln

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Köln
50575 Köln

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)

Hauptgeschäftsstelle

Besucheradresse:
Luxemburger Str. 121
50939 Köln

Telefax: 0221.94 29 41 23
Email: Koeln(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Köln-Mülheim

Besucheradresse:
Genovevastraße 26-28
51065 Köln

Telefax: 0221.45 55 96 99
Email: Koeln-Muelheim(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Köln-Porz

Besucheradresse:
Theodor-Heuss-Str. 60-66
51149 Köln

Telefax: 02203.35 91 56 7
Email: Koeln-Porz(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Mannheim

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Mannheim
68156 Mannheim

Besucheradresse:
M 3A
68161 Mannheim

Telefon: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801 / 664466 (Arbeitgeber)
Telefax: 0621 165-530
Email: Mannheim(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit München

Postanschrift:
Agentur für Arbeit München
80304 München

Besucheradresse:
Kapuzinerstr. 26
80337 München

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Telefax: 089.51 54 66 69
Email: Muenchen(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Freising

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Freising
85322 Freising

Besucheradresse:
Parkstraße 11
85356 Freising

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Telefax: 08161.17 12 08
Email: Freising(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Erding

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Freising
85322 Freising

Besucheradresse:
Freisinger Str. 67
85435 Erding

Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
Telefax: 08122.97 02 55
Email: Erding(at)arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit – Zentrale

Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: 0911/179-0
Telefax: 0911/179-2123
E-Mail: Zentrale(at)arbeitsagentur.de  

Betriebsnummern-Service der Bundesagentur

Eschberger Weg 68
6121 Saarbrücken
Telefon: 0800/4 5555 20
Fax: 0681/988429-1300
E-Mail: betriebsnummernservice(at)arbeitsagentur.de

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.