Bei der UG-Gründung fallen zusätzlich zu den Service-Kosten für das Gründungspaket Notargebühren an.
Diese hängen von der Höhe des Stammkapitals sowie der verwendeten Gründungsunterlagen (Musterprotokoll oder individuelle Satzung) ab. Die Notargebühren belaufen sich in der Regel auf 300 bis 800 €.
Weitere Kosten können entstehen, wenn ein sehr individueller Gesellschaftsvertrag von einem Anwalt ausgearbeitet werden soll. Die wichtigsten Regelungen sind jedoch bereits in der Mustersatzung abgedeckt, die im UG Paket enthalten ist.
Zusätzlich werden bei der UG Gründung Kosten für die Gewerbeanmeldung fällig. Diese sind von Gewerbeamt zu Gewerbeamt unterschiedlich und bewegen sich meist zwischen 30 und 60 €.