Berufsgenossenschaft: Das Unternehmen anmelden + Zuständigkeiten-Liste

Berufsgenossenschaften sind maßgeblich für die gesundheitlichen Aspekte Ihres Unternehmens zuständig; sie sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Unternehmen nahezu aller Art müssen sich bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft anmelden – unmittelbar nach der Unternehmensgründung.

Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Berufsgenossenschaften, die Anmeldepflicht für Gründer und welche BG für Ihren Betrieb zuständig ist.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaften in Deutschland sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte. Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Außerdem unterstützt die Berufsgenossenschaft Unternehmen beim Arbeitsschutz und bietet Schulungen für die Versicherten an. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit betreut die Berufsgenossenschaft den Versicherten mit verschiedenen Maßnahmen.

Die Berufsgenossenschaften können nach Branchen sortiert werden. Weiter unten finden Sie eine Liste aller Berufsgenossenschaften, ihren Zuständigkeiten sowie den Kontaktmöglichkeiten.

  | Wer muss sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Jedes frisch gegründete Unternehmen muss sich binnen einer Woche nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt oder ob Mitarbeiter beschäftigt werden. Dies ist in § 192 SGB VII geregelt.

Unternehmer können zum persönlichen Versicherungsschutz eine freiwillige Anmeldung bei der zuständigen BG vornehmen, wenn sie sich unfallversichern möchten.

Bei welcher Berufsgenossenschaft muss ich mich anmelden?

Die Anmeldung hat bei der Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche zu erfolgen. Melden Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit entspricht.

Wichtig ist: Für Sie als Existenzgründer und für Ihr Unternehmen ist immer nur eine Berufsgenossenschaft zuständig, auch wenn Sie in verschiedenen Bereichen geschäftstätig sind. Ist Ihnen unklar, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, erkundigen Sie sich einfach direkt bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter 0800 6050404 – oder werfen Sie einen Blick in unsere Tabelle weiter unten.

Was passiert bei verspäteter Anmeldung?

Wer trotz gesetzlicher Vorschrift nach SGB sein Unternehmen nicht oder zu spät anmeldet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII. Meldeverstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

  | Wie hoch sind die Beiträge für die Berufsgenossenschaften?

Die Berufsgenossenschaften erheben alle Beiträge im Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung – das bedeutet, dass zum Jahresbeginn die im vorigen Jahr entstandenen Kosten fällig werden.

Die Höhe der Beiträge errechnet sich dabei aus zwei Aspekten:

  • Lohnsummen der Versicherten (Entgeltsumme): Auf das Jahr betrachtet, sodass Sie der BG nicht jede Entlassung und Neuanstellung melden müssen
  • Anzahl und Schwere der in der Branche vorkommenden Arbeitsunfälle: Durchschnittliche Unfallgefahr in Ihrem Branchen-Schwerpunkt, aus der sich die Gefahrenklasse ergibt. So ist das Risko eines Arbeitsunfalls für Handwerker bspw. höher als das von Büroangestellten.

Es ist zudem möglich, dass Berufsgenossenschaften je nach Schadensentwicklung Beitragsnachlässe- oder -aufschläge gewähren bzw. erheben. Dadurch sollen Unternehmen dazu bewegt werden, die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb langfristig zu verbessern.

Beiträge für freiwillige BG-Mitgliedschaften

Sind Sie nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet, aber haben sich freiwillig dafür entschieden? Dann berechnen sich die Beiträge nach einer Formel:

Versicherungssumme x Gefahrenklasse x Umlagefaktor 1.000

  | Leistungen der Berufsgenossenschaft

Die Leistungen der Berufsgenossenschaft liegen im Bereich der Prävention und  Unfallentschädigung bzw. im Versicherungsschutz. Die Berufsgenossenschaft unterstützt den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung, indem sie

  • Arbeitsmittel überprüft,
  • betriebliche Sicherheitsarbeit steuert,
  • Vorschriften sowie Grundsätze erlässt,
  • Mitarbeiter schult,
  • über betriebliche Sicherheit informiert,
  • Unfallursachen und technische Arbeitsmittel überprüft.

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sorgt die Berufsgenossenschaft für eine ganzheitliche Rehabilitation des Versicherten. Dabei umfassen die Leistungen der Berufsgenossenschaft medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen sowie die finanzielle Absicherung der Familie.

Zu den weiteren Leistungen der Berufsgenossenschaft gehört die Koordination der Heilbehandlungen unter anderem auch von Spezialmethoden. Außerdem unterstützt die Berufsgenossenschaft im Anschluss an die Heilung den Versicherten bei der Wiedereingliederung in den Beruf und in das soziale Umfeld. Diese Leistungen der Berufsgenossenschaft werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft genannt.

Die Leistungen der Berufsgenossenschaft genießt der Versicherte, solange er die versicherte Tätigkeit ausübt. Dazu gehört auch der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle. Neben Sachleistungen hat der Versicherte u. a. Anspruch auf folgende Geldleistungen der Berufsgenossenschaft:

  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Pflegegeld
  • Sterbegeld
  • Rente (Hinterbliebenen- und Waisenrente)

Die Leistungen der BG sind selbst dann gewährleistet, wenn der Unternehmer seinen Betrieb noch nicht bei derselbigen angemeldet oder keine Beiträge für seine Mitarbeiter entrichtet hat. 

  | Berufsgenossenschaften-Übersicht mit Zuständigkeiten

Um Ihnen die Suche nach der spezifischen Berufsgenossenschaft zu vereinfachen, haben wir eine Übersicht erstellt. In dieser finden Sie die Adressen und Zuständigkeiten aller Berufsgenossenschaften in Deutschland.

Berufsgenossenschaft Zuständigkeiten (nicht abschließend) Adresse und Web
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Die DGUV bietet als Spitzenverband aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen alle Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung. Die DGUV ist der erste Ansprechpartner für Fragen rund um die Themen Pflichtversicherung und Zugehörigkeit.

Website der DGUV: www.dguv.de

Berlin Mittelstraße 51
10117 Berlin-Mitte
Tel.: 030 288763800

Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-01

Fockensteinstraße 1
81539 München
Tel.: 089 62272-0

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Chemische Industrie, Papierherstellung, Lederwarenhersteller, Baustoffe, Betonwaren, Kies und Mörtel, Fertigteilindustrie, Herstellung von Kalk, Pharma-Industrie, Fahrzeugausstatter, Kosmetikindustrie

Website der BG RCI: www.bgrci.de

Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 523-0
Mail: info@bgrci.de

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM) Kfz-Werkstätten und -Hersteller, Holzgewinnung, Holzbe- und -verarbeitung, Be- und Verarbeitung von Kunst- und Schnitzstoffen

Website der BG HM: www.bghm.de

Kreuzstraße 45
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 8224-0
Mail: info@mmbg.de

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Energie, Gas-, Fernwärme und Wasserversorgung, Herstellung von Bekleidung und Schuhen, elektronische Erzeugnisse, ärztliche Instrumente und Geräte, Nadeln und Kleinmusikinstrumente, Uhrmacher, Goldschmieden, Schusswaffen, Fotografen, IT-Experten, Grafikdesigner

Website der BG ETEM: www.bgetem.de

Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: 0221 3778-0
Mail: info@bgetem.de

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) Hotel- und Gaststättengewerbe, Nahrungsmittel, Bäcker, Fleischer, Getränkeindustrie, Zirkus und Jahrmarkt

Website der BGN: www.bgn.de

Dynamostraße 7-11
68165 Mannheim
Telefon: 0621 4456-0
Mail: info@bgn.de

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

Beschäftigte und Auszubildende von DB AG, Bundesverwaltung, Bundesagentur für Arbeit, Bundeseisenbahmvermögen, der ausländischen Streitkräfte in Deutschland, Ehren- und Hauptamtliche der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie in bestimmten Bereichen des DRK

Website der UVB: www.uv-bund-bahn.de

Salvador-Allende-Straße 9
60487 Frankfurt am Main
Tel.: 069-47863-0
Mail: info@uv-bund-bahn.de

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Dacharbeiten, Erdbau. Dekorationsarbeiten, Altlastsanierung, Gerüstbei, Glaserarbeiten, Installation, Pflasterarbeiten, Schornsteinreinigung, Straßenbau, Zimmererarbeiten

Website der BG BAU: www.bgbau.de

Hildegardstraße 28-30
10715 Berlin
Tel.: 030 85781-0
Mail: info@bgbau.de

Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BG HW) Groß- und Einzelhandel, Handelsvertreter, Automatenaufstellungen, Verleih, Verlage, Vertrieb, Speditionsunternehmen, Lager, Verteilung von Presseerzeugnissen

Website der BG HW: www.bghw.de

68161 Mannheim
Tel.: 0621 183-0
Mail: direktion-mannheim@bghw.de

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Versicherungen, Banken, Rechtsanwälter, Steuerberater, Zeitarbeit, Tourismus, Werbeagenturen, IT-Branche

Website der VBG: www.vbg.de

Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Telefon: 040 5146-0
Mail: HV.Hamburg@vbg.de

Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) Personenbeförderung, Gütertransport, Logistik, Fischerei, Schifffahrt, Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen

Website der BG Verkehr: www.bg-verkehr.de

Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Telefon: 040 3980-0
Mail: info@bg-verkehr.de

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hebammen, Krankenpfleger, Logopäden, Tierärzte, Physiotherapeuten, Bademeister, Friseur, Kosmetiker

Website der BGW: www.bgw-online.de

Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Tel.: 040 20207-0
Mail: info@bgw-online.de

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Fischzucht, Imkerei, Friedhöfe, Baumschulen

Website der SVLFG: www.svlfg.de

Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
Tel.: 0561 7850
Mail: poststelle@svlfg.de

Unfallkassen

Über die Berufsgenossenschaften hinaus sind die regionalen Unfallkassen für alle Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie deren Tochterunternehmen zuständig, beispielsweise:

  • Beamte
  • Soldaten
  • Angestellte von Bund und Bahn
  • Schüler, Studierende

Die Unfallkassen sind regional gegliedert; eine Übersicht der Unfallkassen nach Bundesland finden Sie hier.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.