Mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags mit Ihren Mitarbeitern kommt die Verpflichtung auf Sie zu, diese ordnungsgemäß anzumelden, sonst drohen Bußgelder und Strafen.
Dabei handelt es sich um Anmeldungen zur Sozialversicherung, zur Unfallversicherung, bei der Krankenkasse oder ggf. beim Gesundheitsamt. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihre Mitarbeiter anmelden, erfahren Sie an dieser Stelle.
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, unterliegen Sie einer Reihe formaler Anforderungen. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass Sie ordentlich, zuverlässig und vollständig Ihre Mitarbeiter anmelden sollten.
Dabei sind insbesondere die nachfolgenden 6 Schritte relevant, die Sie jeweils einzeln prüfen sollten. In der Regel übernimmt jedoch Ihr Steuerberater im Rahmen der Lohnbuchhaltung die fachgerechte Anmeldung von neuer Mitarbeiter.
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen möchten, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, um dann im nächsten Schritt Ihre Mitarbeiter anzumelden.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt in Deutschland fortlaufende achtziffrige Betriebsnummern, damit Unternehmen Mitarbeiter anmelden können. Sie ist dazu da, die Arbeitgeber bei der Sozialversicherung zu identifizieren.
Beantragt wird die Betriebsnummer vom Arbeitgeber oder von einer vertretungsberechtigten Person wie z.B. dem Steuerberater, der in der Regel die An- und Abmeldung von Mitarbeitern und die Lohnbuchhaltung übernimmt. Die Betriebsnummer kann per Telefon, Post oder online beantragt werden, damit Sie Ihre Mitarbeiter anmelden können.
Wenn Sie Mitarbeiter anmelden, müssen Sie auch eine Meldung an die Berufsgenossenschaft senden, um eine Mitgliedschaft für die gesetzliche Unfallversicherung zu erlangen.
Als Teil der Sozialversicherung versichert sie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsverfahren. Also denken Sie auch an die Berufsgenossenschaft, wenn Sie Mitarbeiter anmelden.
Wenn Sie Mitarbeiter anmelden, sind Sie verpflichtet, auch für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben.
Auch bei der Sozialversicherung müssen Sie als Arbeitgeber sich melden, wenn Sie Mitarbeiter anmelden. Seit dem 1. Januar 2009 sind Unternehmer verpflichtet, spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung in die Betriebsprüfungsdatei der Deutschen Rentenversicherung elektronisch eine Sofortmeldung abzugeben.
Beim Gesundheitsamt werden unter anderem amtsärztliche Untersuchung und Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durchgeführt. Das vom Gesundheitsamt ausgestellte Nachweisheft für Beschäftigte um Umgang mit Lebensmitteln bescheinigt die Prüfung der Mitarbeiter durch das Gesundheitsamt.
Wenn Sie Mitarbeiter anmelden, ist ein Blick auf die Abgaben für die Sozialversicherung notwendig. Wie hoch die einzelnen Abgaben sind, die Sie als Arbeitgeber zu leisten haben, erfahren Sie im Kapitel Sozialversicherungen.
Meldungen bei der Krankenkasse werden nicht nur beim Eintritt eines neuen Mitarbeiters fällig - sonder auch zu anderen Zeitpunkten. Informieren Sie sich hierzu am besten bei der jeweiligen Krankenkasse. Für die Überweisung der Beiträge und die weiteren Meldefristen kann Ihnen stets die Krankenkasse aktuelle Merkblätter zur Verfügung stellen.