| Die Gewerbeaufsicht im Überblick
- Die Gewerbeaufsicht überprüft unternehmerische Pflichten zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes.
- Die Gewerbeaufsicht ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerbeamt.
- Das Gewerbeamt informiert die Gewerbeaufsicht über neue Betriebe.
- Zu den Aufgaben der Gewerbeaufsicht gehören die Beratung, Prüfung, der Schutz von Mitarbeitern und Bearbeitung von Anträgen.
- Die Gewerbeaufsicht ist befugt, Betriebe zu jeder Zeit zu betreten und zu besichtigen.
- Das Gewerbeaufsichtsamt ist befugt, Maßnahmen zu ergreifen.
- Eine Gewerbeaufsicht gibt es auch in Ihrer Nähe.
| Die Gewerbeaufsicht überprüft unternehmerische Pflichten
Die Gewerbeaufsicht bzw. das Gewerbeaufsichtsamt ist eine Behörde und für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes zuständig. Jedes Bundesland ist laut Gewerbeordnung dazu verpflichtet, eine staatliche Gewerbeaufsicht einzurichten. Die Bezeichnung für die Gewerbeaufsicht kann von Bundesland zu Bundesland variieren. In ganz Deutschland gibt es rund 100 staatliche Gewerbeaufsichtsämter. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht und erteilt Genehmigungen der ihr zugewiesenen Vorschriften.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerbeamt. Jedoch wird mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt die Gewerbeaufsicht über den neuen Betrieb informiert. Somit werden insbesondere die erlaubnis- und genehmigungspflichtigen Gewerbe regelmäßig von der Gewerbeaufsicht auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Pflichten überprüft. Die Gewerbeaufsicht erfüllt damit die Fürsorgepflicht des Staates.
| Aufgaben der Gewerbeaufsicht
Folgende Aufgaben fallen in den Aufgabenbereich der Gewerbeaufsicht, die von verschiedenen Behörden wahrgenommen werden kann:
- Das Gewerbeaufsichtsamt berät und überwacht Betriebe in Bezug auf Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes.
- Die Gewerbeaufsicht sorgt für den Schutz und die Aufklärung von Mitarbeitern eines Unternehmens in Fragen von Gesundheitsgefahren. Dazu zählt neben dem technischen Arbeitsschutz wie Unfälle auch der soziale Arbeitsschutz, bei dem sich die Gewerbeaufsicht um die Einhaltung von Bestimmungen beispielsweise des Mutter- oder Jugendarbeitsschutzes kümmert.
- Außerdem sorgt die Gewerbeaufsicht für den Schutz des betrieblichen Umfelds vor schädlichen Umwelteinflüssen.
- Zu den Aufgaben vom Gewerbeaufsichtsamt gehören ebenso die Überwachung der Produktsicherheit. Zudem berät die Gewerbeaufsicht bei gewerblichen Bauvorhaben.
- Letztlich bearbeitet die Gewerbeaufsicht spezifische Anträge auf Genehmigungen, Anzeigen, Anfragen oder auch Beschwerden
Weitere Funktionen der Gewerbeaufsicht
Neben der Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen fungiert die Gewerbeaufsicht vor allem auch als Beratungsinstanz. Zudem kümmert sich die Gewerbeaufsicht auch häufig um die Aus- und Weiterbildung von Betriebsräten und Sicherheitsfachkräften. Das Gewerbeaufsichtsamt erstellt auch Stellungnahmen oder Gutachten für andere Behörden. In diesem Zusammenhang untersucht die Gewerbeaufsicht Vorfälle von Unfällen oder Berufskrankheiten.
| Befugnisse, Rechte und Pflichten der Gewerbeaufsicht
Die Gewerbeaufsicht ist befugt Arbeitsstätten und Anlagen von Betrieben jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Dabei ist die Gewerbeaufsicht verpflichtet, betriebsinterne Angelegenheiten geheim zu halten. Zudem obliegt es der Gewerbeaufsicht Anordnungen zu erlassen, Betriebe oder Betriebsteile stillzulegen. Auch Bußgelder kann die Gewerbeaufsicht verhängen.
Informieren Sie sich als Existenzgründer schon vor der Existenzgründung bei der Gewerbeaufsicht über die von Ihnen zu erfüllenden Vorschriften und erforderlichen Genehmigungen bezüglich des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes. Das Gewerbeaufsichtsamt kann Sie somit bei einer reibungslosen Existenzgründung unterstützen.
Neben den Vorschriften der Gewerbeaufsicht sind für eine Existenzgründung zudem in vielen Fällen weitere Einzelanforderungen zu erfüllen, die zum Beispiel in den Aufgabenbereich des Bauamts oder des Gesundheitsamts fallen. Ein Überblick zu den erforderlichen Genehmigungen und zu erfüllenden Auflagen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie hier. Dort finden Sie auch Kontaktdaten zu dem einheitlichen Ansprechpartner - die zentrale Leitstelle in Ihrem Bundesland.
| Maßnahmen der Gewerbeaufsicht
Revisionsschreiben vom Gewerbeaufsichtsamt: Im glücklichsten Fall erhält der Unternehmer nach dem Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt ein Revisionsschreiben, in dem aufgeführt wird, was seitens des Gewerbeaufsichtsamts befunden wurde.
Zu diesem Schreiben kommt es nur, wenn keine Gefahr für Leib und Leben der Arbeitnehmer besteht. Dem Unternehmer wird eine Frist für die Umsetzung der aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen gesetzt. Allerdings ist die Frist eher symbolisch zu verstehen, da erwartet werden darf, dass der Unternehmer verständig ist und die Maßnahmen der Gewerbeaufsicht zügig umsetzt.
Anordnungen der Gewerbeaufsicht: Im Gegensatz zum Revisionsschreiben ist die Anordnung der Gewerbeaufsicht ein Verwaltungsakt. Zu einem Anordnungsverfahren gehören die Anhörung des Betroffenen und die Rechtsmittelbelehrung am Ende der getroffenen Anordnung seitens der Gewerbeaufsicht.
Das Gewerbeaufsichtsamt kann anordnen, welche Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten zu treffen sind und welche Maßnahmen zur Abwendung einer Gefahr für Leben und Gesundheit zu treffen sind.
Zwangsmaßnahmen der Gewerbeaufsicht: Falls ein Unternehmer eine Anordnung seitens der Gewerbeaufsicht nicht befolgt, ist das Gewerbeaufsichtsamt zu Zwangsmaßnahmen befugt. Je nach Bundesland kommen ein Zwangsgeld, kostenpflichtige Ersatzvornahme und eine Anwendung unmittelbaren Zwangs in Betracht.
Zudem zählen das Bußgeldverfahren und die Strafanzeige zu den möglichen Maßnahmen, die das Gewerbeaufsichtsamt durchführen kann.
In den Bundesländern werden Aufgaben der Gewerbeaufsicht unterschiedlich geregelt. Bei Fragen zum Thema Genehmigungen durch das Gewerbeaufsichtsamt kontaktieren Sie die für Sie zuständige Behörde. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten zur Gewerbeaufsicht in den fünf größten deutschen Städten:
- Gewerbeaufsicht Berlin
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin
Turmstraße 21, D-10559 Berlin
Telefon: 030.90 25 45 00 0
Email: post @lagetsi.berlin.de
zur Website der Gewerbeaufsicht - Gewerbeaufsicht Hamburg
Amt für Arbeitsschutz
Billstraße 80, 20539 Hamburg
Telefon: 040.42 83 72 11 2
zur Website der Gewerbeaufsicht - Gewerbeaufsicht München
Gewerbeaufsichtsamt
Regierung von Oberbayern
Heßstraße 130, 80797 München
Telefon:089.21 76 1
E-Mail: leitergaa @reg-ob.bayern.de
zur Website der Gewerbeaufsicht - Gewerbeaufsicht Köln
Bezirksregierung Köln
Abt. 5 Umwelt und Arbeitsschutz
Dez. 55 Technischer Arbeitsschutz / Dez. 56 Betrieblicher Arbeitsschutz Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: 0221.14 74 74 9 (Dez 55) -2056 (Dez 56)
E-Mail: poststelle @bezreg-koeln.nrw.de
zur Website der Gewerbeaufsicht - Gewerbeaufsicht Frankfurt am Main
Regierungspräsidium Darmstadt
Abt. Arbeitsschutz und Umwelt
- Aufsichtsbezirke: Frankfurt am Main, Stadt Offenbach am Main, Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis, Frankfurt Flughafen -
Gutleutstr. 138, 60327 Frankfurt
Tel.: 069.27 14 0
E-Mail: arbeitsschutz-frankfurt @rpda.hessen.de
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