Kleinunternehmerregelung aktuell: Wichtige Infos für Kleinunternehmer

Mit der Kleinunternehmerregelung (KUR) dürfen Unternehmer mit Umsätzen unter 25.000 € Rechnungen ohne Mehrwertsteuer schreiben. Wir erklären die Regelungen für die Kleinunternehmerregelung, insbesondere die Umsatzgrenzen.

Unser Kleinunternehmer-Check zeigt, ob die Kleinunternehmerregelung im Einzelfall die richtige Wahl ist.

Redaktion

Geschrieben von Experte Buchhaltung & Steuern

Andreas Wieland
Für-Gründer.de Redaktion

Andreas Wieland ist Senior-Content-Manager bei Für-Gründer.de und Experte für Buchhaltung und Steuern. Eine seiner Aufgaben ist es, Buchhaltungsprogramme zu testen. Seine Testergebnisse erscheinen in Anbieterporträts und auf den Vergleichsseiten von Für-Gründer.de. Zudem vermittelt Andreas sein Know-how in Textform sowie in Videos auf dem YouTube-Kanal.

Andreas ist seit 2017 im Team. Seine Texte und Videos sind erlebte Unternehmerpraxis. Denn er war als Berater selbstständig und führte 20 Jahre lang ein Juweliergeschäft in München. Er ist Diplom-Kaufmann und ausgebildeter Werbetexter.

 

Inhaltlich geprüft Chefredakteur

Für-Gründer.de Redaktion

Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

Er ist Interviewpartner in anderen Medien und verfasst Fachbeiträge zu Gründungsthemen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Bürokratische Entlastung: Kleinunternehmer müssen in der Regel keine Umsatzsteuer ans Finanzamt melden und zahlen.
  • Umsatzgrenzen: Umsatz Vorjahr < 25.000 € und Umsatz laufendes Jahr < 100.000 €; dann ist die KUR erlaubt.
  • Kleinunternehmer ≠ Kleingewerbe: Die KUR ist für alle Rechtsformen möglich, auch für Freiberufler oder GmbHs.
  • Vorteil der KUR: Nur im Geschäft mit Privatkunden sowie bei geringen laufenden Kosten und Investitionen. 
  • Einkäufe EU-Ausland: Dabei kann die Pflicht entstehen, Umsatzsteuer zu melden und zu bezahlen.

  | Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung bedeutet:

  • Kundenrechnungen: Sie werden ohne Umsatzsteuer gestellt.
  • Umsatzsteuervoranmeldung: In der Regel nicht erforderlich.
  • Umsatzsteuererklärung: Sie entfällt grundsätzlich.
  • Vorsteuerabzug: Ist nicht möglich.

Spezialfall EU-Einkäufe: Erhält ein Kleinunternehmer eine Reverse-Charge-Rechnung aus dem EU-Ausland, schuldet er Umsatzsteuer, muss eine Umsatzsteuervoranmeldung und eine Umsatzsteuererklärung erstellen, und muss Umsatzsteuer für seinen Lieferanten ans Finanzamt bezahlen.

Weitere typische Fälle sind:

  • Anzeigen von Meta bzw. Facebook/Instagram
  • Online-Werbung bei ausländischen Plattformen
  • Software- oder SaaS-Leistungen aus dem Ausland
  • Dienstleistungen ausländischer Freelancer oder Agenturen

In diesen Fällen hat die Kleinunternehmerregelung keinerlei Vorteile gegenüber einem Regelunternehmer. Zwar ist beim Regelunternehmer der administrative Aufwand genauso hoch. Aber der Regelunternehmer darf die bezahlte Umsatzsteuer aus Reverse-Charge-Rechnungen als Vorsteuer abziehen.

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Umsatzgrenzen Kleinunternehmerregelung 2026

Auch im Jahr 2026 gelten folgende Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung:

  • Umsatz Vorjahr < 25.000 €: Wer weniger als 25.000 € Umsatz im Vorjahr erzielt hat, darf im aktuellen Jahr Kleinunternehmer bleiben.
  • Umsatzgrenze 100.000 €: Wer im aktuellen Jahr die Umsatzgrenze von 100.000 € überschreitet, muss unverzüglich zur Regelbesteuerung wechseln, sprich, Rechnungen mit Umsatzsteuer stellen.

Festgehalten ist die Regelung in § 19 Abs. 1 UStG.

Kleinunternehmerregelung: Antrag, Vorteile/Nachteile
Die Kleinunternehmerregelung hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Nicht geeignet ist die Kleinunternehmerregelung bei hohen Investitionen und im B2B-Geschäft.

Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung 

Die Kleinunternehmerregelung anwenden ist sinnvoll, wenn man: 

  • Privatkunden bedient (Geschäftskunden erhalten USt. ohnehin zurück) 
  • Geringen Wareneinsatz hat (da kein Vorsteuerabzug) 
  • Vorsichtig in die Selbstständigkeit starten möchte (evtl. im Nebenerwerb)
  • Kein geschäftliches Wachstum über die Umsatzgrenze von 25.000 € hinaus plant
  • Kein Preisvorteil im B2B-Geschäft
  • Kein Abzug der Vorsteuer möglich
  • Höhere Betriebskosten durch den fehlenden Vorsteuerabzug
  • Image als „kleiner Fisch“
  • Für wachsende Unternehmen nicht sinnvoll

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Prüfen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung zu Ihnen passt. Dabei stellen wir unter anderem Fragen zu:

  • Kunden: Privatkunden, Geschäftskunden oder beides
  • Ausgaben: Höhe der Investitionen und der laufenden Kosten
  • Umsätze: Vorjahresumsatz und geplantes Umsatzwachstum

Dieser Check hilft Ihnen, eine gute Entscheidung zu treffen.

  | Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?

Prinzipiell dürfen alle Selbstständigen, Unternehmer und Freiberufler die Kleinunternehmerreglung anwenden. Der Kleinunternehmer ist nicht an eine bestimmte Rechtsform gebunden.  

Die einzige Bedingung für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist der Gesamtumsatz pro Kalenderjahr. Dieser muss unter einer bestimmten Grenze liegen (Umsatzgrenze). 

Kleinunternehmerregelung - 2 Voraussetzungen
Entscheidend ist die Umsatzgrenze von 25.000 €. Wird sie überschritten, muss der Unternehmer im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln. Wer im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 100.000 € überschreitet, muss unverzüglich zur Regelbesteuerung wechseln.
Fall 1: Umsatz Vorjahr < 25.000 €

Solange die Umsatzgrenze von 25.000 € im Vorjahr nicht überschritten wurde, darf die Kleinunternehmerregelung im aktuellen Jahr genutzt werden. 

Fall 2: Umsatz aktuelles Jahr > 25.000 €

Stellt ein Unternehmer im Dezember des aktuellen Geschäftsjahrs fest, dass er bereits 30.000 € Umsatz erzielt hat, muss er zum 1. Januar des Folgejahres zur Regelbesteuerung wechseln.

Fall 3: Umsatz aktuelles Jahr > 100.000 €

Ein Kleinunternehmer erzielt im Laufe des aktuellen Geschäftsjahres, etwa am 30. September, einen Umsatz von 100.000 €. Er muss sofort zur Regelbesteuerung wechseln. Sprich: Jede darauffolgende Rechnung muss mit Umsatzsteuer gestellt werden.

# 1: Kleinunternehmerregelung bei Gründung 

Gründer haben im steuerlichen Erfassungsbogen die Option, die Kleinunternehmerregelung auszuwählen.  

Bei der Angabe der zu erwartenden Umsätze müssen dafür zwei Punkte zutreffen: 

  • Gesamtumsatz im Gründungsjahr nicht höher als 25.000 €  
  • Gesamtumsatz für das 2. Jahr nicht höher als 100.000 € 

Wenn Gründer glauben, dass sie diese Grenze(n) überschreiten werden, sollten sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.  

Wichtig: Wenn zum Zeitpunkt der Gründung trotz niedriger Umsatzerwartung freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde, ist ein Wechsel erst nach fünf Jahren wieder möglich. 

# 2: Wechsel zur Kleinunternehmerregelung von Regelbesteuerung

Wer von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchte, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Umsätze im Vorjahr nicht höher als 25.000 €
  • Erwartete Umsätze für das aktuelle Jahr nicht höher als 100.000 €
  • Keine 5-Jahres-Sperre wegen Verzichts der Kleinunternehmerregelung

Achtung: Wer von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchte, muss bei den Vorjahresumsätzen die Bruttoumsätze (also inkl. USt.) heranziehen.

Tipp

Sie müssen zur Regelbesteuerung wechseln? Berechnen Sie mit unserem Umsatzsteuerrechner, was Sie bei der Umsatzsteuer erwartet.

Zum Umsatzsteuerrechner

# 3: Umsatzgrenze ist personengebunden 

Die Kleinunternehmerregelung ist an die Person des Unternehmers gebunden und nicht an seinen Betrieb. Wer als Kleinunternehmer beispielsweise 3 Einzelunternehmen besitzt, darf die Umsatzgrenze von 25.000 € insgesamt nicht überschreiten. Jedes Einzelunternehmen dürfte also bis zu 8.333 € umsetzen.

# 4: Umsatz vs. Gewinn: Wie viel darf ein Kleinunternehmer verdienen?

Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist der Umsatz entscheidend – dieser liegt bei 25.000 € Umsatz pro Jahr. Der Verdienst des Kleinunternehmers, also wie viel Geld am Ende des Monats in seiner Tasche verbleibt, ist dabei unwichtig.

Tipp

Kleinunternehmer sollten unbedingt eine Rechnungssoftware oder eine Buchhaltungssoftware nutzen. 

Damit sie täglich den laufenden Umsatz pro Jahr prüfen können. 

Beste Rechnungsprogramme

  | Kleinunternehmer werden: Der Antrag

Option 1: Direkt bei der Gründung 

Regelung im steuerlichen Erfassungsbogen auswählen 

Sobald Selbstständige ihre Arbeit angemeldet haben, müssen sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Erfüllt die Umsatzprognose die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung, wird auf Seite 17 bei Punkt 123 ein Kreuz gesetzt (siehe Grafik).  

Screenshot: Kleinunternehmerregelung im steuerlichen Erfassungsbogen via DATEV
Den geschätzten Umsatz eintragen und Haken setzen: Dann dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Mehr zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nutzen Sie unseren Ratgeber zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung inklusive Ausfüllhilfe sowie das Video dazu.

Finanzamt-Fragebogen

Für Gründer gibt es im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Möglichkeit, die KUR zu wählen. Wir erklären, wie der übrige Bogen ausgefüllt werden muss.

Zur Anleitung
Webinar Anmeldung Finanzamt
Webinar zum Fragebogen

Unser Webinar zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung behandelt auch Detailfragen aus der Praxis.

Zum Webinar

Option 2: Wenn man bereits unternehmerisch tätig ist

Bereits auf dem Markt tätige Unternehmer können die Kleinunternehmerregelung beantragen, müssen dafür aber einige Dinge beachten. 

1. Umsatzhöhen und -grenzen prüfen 

  • Wurde im vergangenen Kalenderjahr ein Umsatz von 25.000 € nicht überschritten? 
  • Werden im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich Umsätze unter 100.000 € erzielt? 

2. Formlosen Antrag stellen 

Der Unternehmer verschickt einen formlosen Antrag an das zuständige Finanzamt mit folgender Formulierung: 

„Hiermit möchte ich zum TT/MM/JJJJ die Kleinunternehmerregelung anwenden.“ 

Die Bestätigung des Finanzamtes erfolgt nach einer Überprüfung des Antrages dann schriftlich mit der Post 

Sonderfall: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung bei Gründung 

Wer zur Zeit der Gründung die Kleinunternehmerregelung (KUR) nicht in Anspruch genommen hat, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben waren, kann sie nach frühestens fünf Jahren anwenden. 

Ist diese Sperrfrist verstrichen, reicht dieser Satz ans zuständige Finanzamt: 

„Ich möchte meinen Verzicht der Kleinunternehmerregelung zum TT/MM/JJJJ widerrufen.“ 

Wer eine ausführlichere Formulierung benötigt, sollte sich unser kostenfreies Muster zur Wahl und zum Widerruf der Kleinunternehmerregelung anschauen.

Screenshot Musterschreiben Rücktritt vom Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Formulierungsvorschlag für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Wichtig ist es, die Steuernummern anzugeben und die Wahl der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG korrekt zu begründen.

  | Kleinunternehmer-Rechnung: Der wichtige Satz 

Nach Beantragung bzw. Bewilligung muss die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung auf sämtlichen zu stellenden Rechnungen angegeben werden. Dabei muss der Kleinunternehmer sich auf das entsprechende Gesetz beziehen.  

Ein beispielhafter Satz für die Rechnung mit Kleinunternehmerregelung: 

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG enthält diese Rechnung keine Umsatzsteuer. 

Gemäß der Kleinunternehmerregelung aus § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. 

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut gibt es nicht. Wichtig ist, dass auf jeder Rechnung erkennbar auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer sowie auf die Nutzung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hingewiesen wird. 

Tipp

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Video: Kleinunternehmer-Rechnung

In unserem Video zur Kleinunternehmerregelung erläutern wir Schritt für Schritt die aktuell geltenden Regelungen.

  | Steuern und Steuerpflichten

Anwender der Kleinunternehmerregelung sindabgesehen von der Umsatzsteuer – steuerpflichtig wie jeder andere Unternehmer auch. Grundsätzlich muss ein Kleinunternehmer also bis auf die Umsatzsteuer alle Steuern zahlen, die ein Regelunternehmer auch zahlt.  

  • Einkommensteuer für Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit Kleinunternehmerstatus 
  • Gewerbesteuer, wenn der Kleinunternehmer Gewerbetreibender ist. Ein freiberuflicher Kleinunternehmer bezahlt keine Gewerbesteuer. Kleingewerbetreibende und GbRs als Kleinunternehmer zahlen aufgrund der Freibeträge von 24.500 € keine Gewerbesteuer.  
  • Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaft mit Kleinunternehmerstatus wie mbH oder UG (haftungsbeschränkt)  
Kleinunternehmerregelung - Regeln für Buchhaltung und Steuern
Rechnungen beinhalten keine Mehrwertsteuer. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, Vorsteuer muss also bezahlt werden. Die Kleinunternehmerregelung ist möglich für alle Buchhaltungsarten und Rechtsformen. Alle anderen Unternehmenssteuern sind von der Kleinunternehmerregelung unabhängig.

Kleinunternehmerregelung und USt.IdNr. - Verliere ich meinen Status?

Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen - aber er kann. Die Kleinunternehmerregelung bleibt davon unberührt. Auch mit einer USt.IdNr. muss der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen. 

Weitere Details zu dem Thema findet ihr auf unserer Seite für Umsatzsteuer-ID.

Buchhaltungspflichten für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung ändert nichts an der jeweils geltenden Buchführungspflicht. Folgende Dinge sind zu beachten:

Bei der Buchhaltung helfen digitale Buchhaltungsprogramme. Dafür bieten wir einen Vergleich führender Buchhaltungsprogramme. Je nach Aufwand genügt auch ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer.

Kleinunternehmer Tools im Detail

  | Sonderfall EU-Einkäufe

Bekommt ein Kleinunternehmer eine Reverse-Charge-Rechnung aus dem EU-Ausland, schuldet er dem Finanzamt Umsatzsteuer aus der Rechnung. Ein typisches Beispiel:

  • Google-Werbung eines Kleinunternehmers: Er bekommt im Januar eine Rechnung von Google aus Irland über 1.000 €.
  • Reverse-Charge: Laut Rechnungstext schuldet der Kleinunternehmer als Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer.
  • Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) notwendig: Der Kleinunternehmer muss zwingend für das 1. Quartal (Januar - März) eine UStVA abgeben.
  • Umsatzsteuervorauszahlung notwendig: Zeitgleich mit der UStVA muss er Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen.
  • Umsatzsteuererklärung notwendig: Am Jahresende muss dann auch eine Umsatzsteuererklärung erstellt werden.

Im Falle der Google-Werbung beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %. Denn säße Google in Deutschland, hätte er eine Rechnung über die 1.000 € mit 19 % Umsatzsteuer erhalten.

Weitere typische Fälle sind:

  • Ads bei Meta oder YouTube
  • Sonstige Online-Werbung auf ausländischen Plattformen
  • Software-Abos aus dem Ausland
  • Dienstleistungen ausländischer Freelancer oder Agenturen.

  | Europäische Kleinunternehmerregelung

Mittlerweile gibt es die Kleinunternehmerregelung in anderen EU‑Staaten. Das ist interessant für Kleinunternehmer mit Kunden im EU-Ausland.

Wichtig dabei sind zwei Umsatzgrenzen:

  1. 100.000 € Umsatz Gesamt-EU: Sie gilt für sämtliche Umsätze in allen EU‑Staaten. Der deutsche Umsatz zählt mit.
  2. 25.000‑€‑Schwelle in Deutschland: Die Kleinunternehmergrenzen in Deutschland müssen eingehalten werden.

Wer die europäische Kleinunternehmerregelung nutzen will, muss 3 Voraussetzungen und Schritte beachten:

  • Antrag und Registrierung erforderlich: Die Teilnahme muss beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt werden.
  • Kleinunternehmer-Identifikationsnummer für das EU-Verfahren: Diese Nummer ist notwendig, um an dem Verfahren teilzunehmen.
  • Quartalsweise Umsatzmeldungen an das BZSt: Wird die EU-weite Umsatzgrenze von 100.000 € überschritten, endet die Teilnahme am Verfahren.

Um die regelmäßigen Meldungen abzugeben, hilft eine gute Buchhaltungssoftware. Ein Steuerberater mit Expertise im EU-Steuerrecht ist hilfreich.

 

 

  | Unser Fazit

Die Kleinunternehmerregelung (KUR) erlaubt es, Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu stellen. Dabei geht der Vorsteuerabzug verloren.

Wer die KUR nutzen will, darf die Umsatzgrenze von 25.000 € pro Jahr nicht überschreiten. Das hat 2 Konsequenzen:

  1. Umsatz > 25.000 €: Wechsel zur Regelbesteuerung im Folgejahr
  2. Umsatz > 100.00 €: Sofortiger Wechsel zur Regelbesteuerung notwendig

Lohnenswert ist die KUR nur im Geschäft mit Privatkunden, bei geringen Investitionen und niedrigen laufenden Kosten.

Auch Kleinunternehmer profitieren von einer professionellen Rechnungssoftware.

Rechnungsprogramme für Kleinunternehmer
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Autor: Andreas Wieland
Experte Buchhaltung & Steuern
Andreas Wieland Senior Content Manager und Fachredakteur für Buchhaltung und Steuern

Andreas Wieland ist Senior-Content-Manager bei Für-Gründer.de und Experte für Buchhaltung und Steuern. Eine seiner Aufgaben ist es, Buchhaltungsprogramme zu testen. Seine Testergebnisse erscheinen in Anbieterporträts und auf den Vergleichsseiten von Für-Gründer.de. Zudem vermittelt Andreas sein Know-how in Textform sowie in Videos auf dem YouTube-Kanal.

Andreas ist seit 2017 im Team. Seine Texte und Videos sind erlebte Unternehmerpraxis. Denn er war als Berater selbstständig und führte 20 Jahre lang ein Juweliergeschäft in München. Er ist Diplom-Kaufmann und ausgebildeter Werbetexter.