Kleinunternehmerregelung 2025: Wichtige Infos für Kleinunternehmer

Mit der Kleinunternehmerregelung (KUR) dürfen Unternehmer mit Umsätzen unter 25.000 € Rechnungen ohne Mehrwertsteuer schreiben. Wir erklären die Regelungen für die Kleinunternehmerregelung seit 2025, insbesondere die neuen Umsatzgrenzen.

Nutzen Sie außerdem unseren Kleinunternehmer-Check, ob die Kleinunternehmerregelung zu Ihnen passt.

Redaktion

Geschrieben von Chefredakteur

Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Bürokratische Entlastung: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt melden und zahlen. 
  • Umsatzgrenzen seit 2025: Umsatz Vorjahr < 25.000 € und Umsatz laufendes Jahr < 100.000 €; dann ist die KUR erlaubt.
  • Kleinunternehmer ≠ Kleingewerbe: Die KUR ist für alle Rechtsformen möglich, auch für Freiberufler oder GmbHs.
  • Vorteil der KUR: Nur im Geschäft mit Privatkunden sowie bei geringen laufenden Kosten und Investitionen. 

  | Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung befreit den Unternehmer davon, Umsatzsteuer zu erheben und an das Finanzamt zu bezahlen. Das bedeutet: Keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Sie stellt damit eine steuerliche und bürokratische Entlastung dar.  Gleichwohl müssen Kleinunternehmer die Vorsteuer in den Rechnungen ihrer Lieferanten bezahlen, ein Vorsteuerabzug ist also nicht möglich.

Video - Kleinunternehmerregelung 2025

Unser Video fasst die Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung kompakt zusammen.

Podcast: Kleinunternehmerregelung 2025

In unserer Podcastfolge erläutern wir einfach und verständlich die Regeln zur Kleinunternehmerregelung sowie alle Vorteile und Nachteile.

Neue Umsatzgrenzen seit 1.1.2025

Seit Jahresbeginn 2025 gelten für die Kleinunternehmer-Regelung folgende Grenzen:

  • Umsatz Vorjahr < 25.000 €: Wer weniger als 25.000 € Umsatz im Vorjahr erzielt hat, darf im aktuellen Jahr Kleinunternehmer bleiben.
  • Umsatzgrenze 100.000 €: Kleinunternehmer, die im aktuellen Jahr diese Grenze überschreiten, müssen unverzüglich zur Regelbesteuerung wechseln, sprich, Rechnungen mit Umsatzsteuer stellen.

Festgehalten ist die Regelung in § 19 Abs. 1 UStG.

Kleinunternehmerregelung: Antrag, Vorteile/Nachteile
Die Kleinunternehmerregelung hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Nicht geeignet ist die Kleinunternehmerregelung bei hohen Investitionen und im B2B-Geschäft.

Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung 

Die Kleinunternehmerregelung anwenden ist sinnvoll, wenn man: 

  • Privatkunden bedient (Geschäftskunden erhalten USt. ohnehin zurück) 
  • Geringen Wareneinsatz hat (da kein Vorsteuerabzug) 
  • Vorsichtig in die Selbstständigkeit starten möchte (evtl. im Nebenerwerb)
  • Kein geschäftliches Wachstum über die Umsatzgrenze von 25.000 € hinaus plant
  • Kein Preisvorteil im B2B-Geschäft
  • Kein Abzug der Vorsteuer möglich
  • Höhere Betriebskosten durch den fehlenden Vorsteuerabzug
  • Image als „kleiner Fisch“
  • Für wachsende Unternehmen nicht sinnvoll

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für Sie?

Prüfen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung zu Ihnen passt. Dabei stellen wir unter anderem Fragen zu:

  • Kunden: Privatkunden, Geschäftskunden oder beides
  • Ausgaben: Höhe der Investitionen und der laufenden Kosten
  • Umsätze: Vorjahresumsatz und geplantes Umsatzwachstum

Dieser Check hilft Ihnen, eine gute Entscheidung zu treffen.

  | Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?

Prinzipiell dürfen alle Selbstständigen, Unternehmer und Freiberufler die Kleinunternehmerreglung anwenden. Der Kleinunternehmer ist nicht an eine bestimmte Rechtsform gebunden.  

Die einzige Bedingung für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist der Gesamtumsatz pro Kalenderjahr. Dieser muss unter einer bestimmten Grenze liegen (Umsatzgrenze). 

Kleinunternehmerregelung - 2 Voraussetzungen
Entscheidend ist die Umsatzgrenze von 25.000 € Umsatz. Wird die überschritten, muss der Unternehmer zur Regelbesteuerung wechseln. Neu seit 1.1.2025: Wer im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 100.000 € überschreitet, muss unverzüglich zur Regelbesteuerung wechseln.
Fall 1: Umsatz Vorjahr < 25.000 €

Solange die Umsatzgrenze von 25.000 € im Vorjahr nicht überschritten wurde, darf die Kleinunternehmerregelung im aktuellen Jahr genutzt werden. 

Fall 2: Umsatz aktuelles Jahr > 25.000

Stellt ein Unternehmer im Dezember 2025 fest, dass er bereits 30.000 € Umsatz erzielt hat, muss er zum 1.1.2026 zur Regelbesteuerung wechseln.

Fall 3: Umsatz aktuelles Jahr > 100.000 €

Ein Kleinunternehmer erzielt bereits am 31.8.2025 einen Umsatz von 100.000 €. Er muss sofort zur Regelbesteuerung wechseln. Sprich: Jede seiner Rechnungen muss er ab 1.9.2025 mit Umsatzsteuer stellen.

# 1: Kleinunternehmerregelung bei Gründung 

Gründer haben im steuerlichen Erfassungsbogen die Option, die Kleinunternehmerregelung auszuwählen.  

Bei der Angabe der zu erwartenden Umsätze müssen dafür zwei Punkte zutreffen: 

  • Gesamtumsatz im Gründungsjahr nicht höher als 25.000 €  
  • Gesamtumsatz für das 2. Jahr nicht höher als 100.000 € 

Wenn Gründer glauben, dass sie diese Grenze(n) überschreiten werden, sollten sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.  

Wichtig: Wenn zum Zeitpunkt der Gründung trotz niedriger Umsatzerwartung freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde, ist ein Wechsel erst nach fünf Jahren wieder möglich. 

# 2: Wechsel zur Kleinunternehmerregelung von Regelbesteuerung

Wer von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchte, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Umsätze im Vorjahr nicht höher als 25.000 €
  • Erwartete Umsätze für das aktuelle Jahr nicht höher als 100.000 €
  • Keine 5-Jahres-Sperre wegen Verzichts der Kleinunternehmerregelung

Achtung: Wer von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchte, muss bei den Vorjahresumsätzen die Bruttoumsätze (also inkl. USt.) heranziehen.

# 3: Umsatzgrenze ist personengebunden 

Die Kleinunternehmerregelung ist an die Person des Unternehmers gebunden und nicht an seinen Betrieb. Wer als Kleinunternehmer beispielsweise 3 Einzelunternehmen besitzt, darf die Umsatzgrenze von 25.000 € insgesamt nicht überschreiten. Jedes Einzelunternehmen dürfte also bis zu 8.333 € umsetzen.

# 4: Umsatz vs. Gewinn: Wie viel darf ein Kleinunternehmer verdienen?

Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist der Umsatz entscheidend – dieser liegt bei 25.000 € Umsatz pro Jahr. Der Verdienst des Kleinunternehmers, also wie viel Geld am Ende des Monats in seiner Tasche verbleibt, ist dabei unwichtig.

Tipp

Kleinunternehmer sollten unbedingt eine Rechnungssoftware oder eine Buchhaltungssoftware nutzen. 

Damit sie täglich den laufenden Umsatz pro Jahr prüfen können. 

Beste Rechnungsprogramme

  | Kleinunternehmer werden: Der Antrag

Option 1: Direkt bei der Gründung 

Regelung im steuerlichen Erfassungsbogen auswählen 

Sobald Selbstständige ihre Arbeit angemeldet haben, müssen sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Erfüllt die Umsatzprognose die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung, wird auf Seite 17 bei Punkt 123 ein Kreuz gesetzt (siehe Grafik).  

Screenshot: Kleinunternehmerregelung im steuerlichen Erfassungsbogen via DATEV
Den geschätzten Umsatz eintragen und Haken setzen: Dann dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Mehr zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nutzen Sie unseren Ratgeber zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung inklusive Ausfüllhilfe sowie das Video dazu.

Finanzamt-Fragebogen

Für Gründer gibt es im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Möglichkeit, die KUR zu wählen. Wir erklären, wie der übrige Bogen ausgefüllt werden muss.

Zur Anleitung
Webinar Anmeldung Finanzamt
Webinar zum Fragebogen

Unser Webinar zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung behandelt auch Detailfragen aus der Praxis.

Zum Webinar

Option 2: Wenn man bereits unternehmerisch tätig ist

Bereits auf dem Markt tätige Unternehmer können die Kleinunternehmerregelung beantragen, müssen dafür aber einige Dinge beachten. 

1. Umsatzhöhen und -grenzen prüfen 

  • Wurde im vergangenen Kalenderjahr ein Umsatz von 25.000 € nicht überschritten? 
  • Werden im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich Umsätze unter 100.000 € erzielt? 

2. Formlosen Antrag stellen 

Der Unternehmer verschickt einen formlosen Antrag an das zuständige Finanzamt mit folgender Formulierung: 

„Hiermit möchte ich zum TT/MM/JJJJ die Kleinunternehmerregelung anwenden.“ 

Die Bestätigung des Finanzamtes erfolgt nach einer Überprüfung des Antrages dann schriftlich mit der Post 

Sonderfall: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung bei Gründung 

Wer zur Zeit der Gründung die Kleinunternehmerregelung (KUR) nicht in Anspruch genommen hat, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben waren, kann sie nach frühestens fünf Jahren anwenden. 

Ist diese Sperrfrist verstrichen, reicht dieser Satz ans zuständige Finanzamt: 

„Ich möchte meinen Verzicht der Kleinunternehmerregelung zum TT/MM/JJJJ widerrufen.“ 

Wer eine ausführlichere Formulierung benötigt, sollte sich unser kostenfreies Muster zur Wahl und zum Widerruf der Kleinunternehmerregelung anschauen.

Screenshot Musterschreiben Rücktritt vom Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Formulierungsvorschlag für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Wichtig ist es, die Steuernummern anzugeben und die Wahl der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG korrekt zu begründen.

  | Kleinunternehmer-Rechnung: Der wichtige Satz 

Nach Beantragung bzw. Bewilligung muss die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung auf sämtlichen zu stellenden Rechnungen angegeben werden. Dabei muss der Kleinunternehmer sich auf das entsprechende Gesetz beziehen.  

Ein beispielhafter Satz für die Rechnung mit Kleinunternehmerregelung: 

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG enthält diese Rechnung keine Umsatzsteuer. 

Gemäß der Kleinunternehmerregelung aus § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. 

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut gibt es nicht. Wichtig ist, dass auf jeder Rechnung erkennbar auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer sowie auf die Nutzung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hingewiesen wird. 

Video: Kleinunternehmer-Rechnung

In unserem Video zur Kleinunternehmerregelung erläutern wir Schritt für Schritt die neuen Regelungen seit 1.01.2025.

Tipp

10 Anbieter für Rechnungssoftware im großen Vergleich kennenlernen!

Zum Rechnungssoftware-Vergleich

  | Steuern und Steuerpflichten

Anwender der Kleinunternehmerregelung sindabgesehen von der Umsatzsteuer – steuerpflichtig wie jeder andere Unternehmer auch. Grundsätzlich muss ein Kleinunternehmer also bis auf die Umsatzsteuer alle Steuern zahlen, die ein Regelunternehmer auch zahlt.  

  • Einkommensteuer für Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit Kleinunternehmerstatus 
  • Gewerbesteuer, wenn der Kleinunternehmer Gewerbetreibender ist. Ein freiberuflicher Kleinunternehmer bezahlt keine Gewerbesteuer. Kleingewerbetreibende und GbRs als Kleinunternehmer zahlen aufgrund der Freibeträge von 24.500 € keine Gewerbesteuer.  
  • Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaft mit Kleinunternehmerstatus wie mbH oder UG (haftungsbeschränkt)  
Kleinunternehmerregelung - Regeln für Buchhaltung und Steuern
Rechnungen beinhalten keine Mehrwertsteuer. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, Vorsteuer muss also bezahlt werden. Die Kleinunternehmerregelung ist möglich für alle Buchhaltungsarten und Rechtsformen. Alle anderen Unternehmenssteuern sind von der Kleinunternehmerregelung unabhängig.

Kleinunternehmerregelung und USt.IdNr. - Verliere ich meinen Status?

Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen - aber er kann. Die Kleinunternehmerregelung bleibt davon unberührt. Auch mit einer USt.IdNr. muss der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen. 

Weitere Details zu dem Thema findet ihr auf unserer Seite für Umsatzsteuer-ID.

  | Buchhaltungstipps für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung ändert nichts an der jeweils geltenden Buchführungspflicht. Folgende Dinge sind zu beachten:

Bei der Buchhaltung helfen digitale Buchhaltungsprogramme. Dafür bieten wir einen Vergleich führender Buchhaltungsprogramme. Je nach Aufwand genügt auch ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer.

Kleinunternehmer Tools im Detail

  | Unser Fazit

  • Die Kleinunternehmerregelung bietet eine bürokratische Entlastung für Selbstständige mit geringen Umsätzen.
  • Sie ist in § 19 UStG geregelt. 
  • Freiberufler, Unternehmer oder Selbstständige dürfen die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn sie im vorigen Kalenderjahr maximal 25.000 € Umsatz erwirtschaftet haben.
  • Überschreitet ein Kleinunternehmer im aktuellen Jahr die Umsatzschwelle von 100.000 €, muss er unverzüglich zur Regelbesteuerung wechseln. 
  • Kleinunternehmen haben keine Umsatzsteuerpflicht. Das bedeutet: keine Umsatzsteuer zahlen, keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
  • Höhere Betriebskosten: Die Vorsteuer ist für Kleinunternehmer zu bezahlen, sie kann aber nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden (kein Vorsteuerabzug). 
  • Der Kleinunternehmer arbeitet meist mit Privatkunden und hat wenig Wareneinsatz. 
  • Wer bei Gründung freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist für mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. 
War der Artikel hilfreich?

Als Gründer, Selbstständiger oder Unternehmer weißt du, wie wichtig passgenaue Inhalte sind. Hilf uns, diese auch in Zukunft zu liefern, indem du uns bewertest.

Jetzt bewerten
Autor: René Klein
Chefredakteur

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.