- Die Kleinunternehmerregelung bietet bürokratische Entlastung für Selbstständige mit geringen Umsätzen.
- Kleinunternehmer dürfen im vorherigen Geschäftsjahr max. 22.000 € Umsatz erwirtschaftet haben und im laufenden Geschäftsjahr max. 50.000 € erwarten.
- Es gibt viele Sonderregelungen zur Kleinunternehmerregelung, die zu beachten sind.
- Für 2022 und 2023 gilt: Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer i.H.v. 22.000 € pro Jahr bleibt gleich.

Für Gründer gibt es im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Möglichkeit, die KUR zu wählen. Wir erklären, wie der übrige Bogen ausgefüllt werden muss.

Auch Kleinunternehmer müssen alle Formalitäten beachten, wenn sie ihre Selbstständigkeit anmelden wollen. Unser kostenfreier Gründungsassistent zeigt alle Schritte auf.

Kleinunternehmer müssen bei ihrer Rechnung auf einige Dinge achten. Wir erklären die Vorschriften und helfen mit einer Vorlage.

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| Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung befreit den Unternehmer davon, Umsatzsteuer zu erheben. Sie stellt damit eine steuerliche und bürokratische Entlastung dar.
Festgehalten ist die Kleinunternehmerregelung in § 19 Abs. 1 UStG.
Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Vorteile
- Preisvorteil bei Privatkunden: Da die Erhebung der Umsatzsteuer entfällt, kann der Kleinunternehmer günstiger sein als umsatzsteuerpflichtige Wettbewerber.
- Weniger Bürokratie: Kleinunternehmer müssen keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt tätigen.
Nachteile
- Kein Vorsteuerabzug möglich: Wenn der Kleinunternehmer Waren kauft, kann er sich die MwSt. nicht vom Finanzamt zurückholen.
- Image als „kleiner Fisch“
Die Kleinunternehmerregelung ist sinnvoll, wenn man:
- Privatkunden bedient (Geschäftskunden erhalten USt. ohnehin zurück)
- Geringen Wareneinsatz hat (da kein Vorsteuerabzug)
- Vorsichtig in die Selbstständigkeit starten möchte (evtl. im Nebenerwerb)
| Wer darf die sie nutzen?
Prinzipiell dürfen alle Selbstständigen, Unternehmer und Freiberufler die Kleinunternehmerreglung nutzen. Der Kleinunternehmer ist nicht an eine bestimmte Rechtsform gebunden.
Die einzige Bedingung für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist der Umsatz. Dieser muss unter einer bestimmten Grenze liegen (Umsatzgrenze).

Umsatz bis 22.000 Euro/Jahr = Kleinunternehmerregelung möglich
Solange die Umsatzgrenze von 22.000 Euro pro Jahr nicht überschritten wird, kann die Kleinunternehmerregelung 2023 genutzt werden. Wer diese Grenze überschreitet, muss zum Anfang des nächsten Geschäftsjahres zur Regelbesteuerung wechseln.
Umsatz über 22.000 Euro/Jahr = Regelbesteuerung im nächsten Jahr
Auf Basis dieser Umsatzgrenze haben Unternehmer die Wahl die Kleinunternehmerregelung bei der Gründung oder im laufenden Betrieb zu beantragen.
1. Kleinunternehmerregelung bei Gründung
Gründer haben im steuerlichen Erfassungsbogen die Option die Kleinunternehmerregelung auszuwählen.
Bei der Angabe der zu erwartenden Umsätze müssen dafür zwei Punkte zutreffen:
- Umsatz im Gründungsjahr nicht höher als 22.000 Euro
- Umsatz für das 2. Jahr nicht höher als 50.000 Euro
Umfasst das Gründungsjahr statt der vollen zwölf nur sechs Monate, muss die Umsatzhöhe anteilig berechnet werden. Im Klartext: Wer im Juni gründet, darf bis zum Jahresende nur 11.000 Euro umsetzen.
Wenn Gründer glauben, dass sie diese Grenze(n) überschreiten werden, entfällt die Option auf die Kleinunternehmerregelung.
Wichtig: Wenn zum Zeitpunkt der Gründung trotz niedriger Umsatzerwartung freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde, ist ein Wechsel erst nach fünf Jahren wieder möglich.
2. Wechsel zur Kleinunternehmerregelung von Regelbesteuerung
Wer von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchte, muss drei Voraussetzungen erfüllen:
- Umsätze im Vorjahr nicht höher als 22.000 Euro
- Erwartete Umsätze für das aktuelle Jahr nicht höher als 50.000 Euro
- Keine 5-Jahres-Sperre wegen Verzichts der Kleinunternehmerregelung
Achtung: Wer von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchte, muss bei den Vorjahresumsätzen die Bruttoumsätze (also inkl. USt.) heranziehen.
| Kleinunternehmer werden: Der Antrag
Option 1: Direkt bei der Gründung
Regelung im steuerlichen Erfassungsbogen auswählen
Sobald Selbstständige ihre Arbeit angemeldet haben, müssen sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Erfüllt die Umsatzprognose die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung, wird auf Seite 17 bei Punkt 123 ein Kreuz gesetzt (siehe Grafik).

Option 2: Wenn man bereits unternehmerisch tätig ist
Bereits auf dem Markt tätige Unternehmer können die Kleinunternehmerregelung beantragen, müssen dafür aber einige Dinge beachten.
1. Umsatzhöhen und -grenzen prüfen
- Wurde im vergangenen Geschäftsjahr ein Umsatz von 22.000 Euro nicht überschritten?
- Werden im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich Umsätze unter 50.000 Euro erzielt?
2. Formlosen Antrag stellen
Der Unternehmer verschickt einen formlosen Antrag an das zuständige Finanzamt mit folgender Formulierung:
„Hiermit möchte ich zum TT/MM/JJJJ die Kleinunternehmerregelung anwenden.“
Die Bestätigung des Finanzamtes erfolgt nach einer Überprüfung des Antrages dann schriftlich mit der Post
Sonderfall: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung bei Gründung
Wer zur Zeit der Gründung die Kleinunternehmerregelung (KUR) nicht in Anspruch genommen hat, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben waren, kann sie nach frühestens fünf Jahren nutzen.
Ist diese Sperrfrist verstrichen, reicht dieser Satz ans zuständige Finanzamt:
„Ich möchte meinen Verzicht der Kleinunternehmerregelung zum TT/MM/JJJJ widerrufen.“
Wer eine ausführlichere Formulierung benötigt, sollte sich unser kostenfreies Muster zur Wahl und zum Widerruf der Kleinunternehmerregelung anschauen.

| Kleinunternehmer-Rechnung: Der wichtige Satz
Nach Beantragung bzw. Bewilligung muss die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung auf sämtlichen zu stellenden Rechnungen angegeben werden. Dabei muss der Kleinunternehmer sich auf das entsprechende Gesetz beziehen.
Ein beispielhafter Satz für die Rechnung mit Kleinunternehmerregelung:
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG enthält diese Rechnung keine Umsatzsteuer.
Gemäß der Kleinunternehmerregelung aus § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Einen gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut gibt es nicht. Wichtig ist, dass auf jeder Rechnung erkennbar auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer sowie auf die Nutzung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hingewiesen wird.
| Häufige Missverständnisse
Steuern und Steuerpflichten für den Kleinunternehmer
Bis auf die Umsatzsteuer ist der Kleinunternehmer steuerpflichtig wie jeder andere Unternehmer auch. Grundsätzlich muss ein Kleinunternehmer also bis auf die Umsatzsteuer alle Steuern zahlen, die ein Regelunternehmer auch zahlt.
- Einkommensteuer für Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit Kleinunternehmerstatus
- Gewerbesteuer, wenn der Kleinunternehmer Gewerbetreibender ist. Ein freiberuflicher Kleinunternehmer bezahlt keine Gewerbesteuer. Kleingewerbetreibende und GbRs als Kleinunternehmer zahlen aufgrund der Freibeträge von 24.500 € keine Gewerbesteuer.
- Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaft mit Kleinunternehmerstatus wie mbH oder UG (haftungsbeschränkt)
Kleinunternehmer und USt.IdNr. - Verliere ich meinen Status?
Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen - aber er kann. Die Kleinunternehmerregelung bleibt davon unberührt. Auch mit einer USt.IdNr. muss der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen.
Weitere Details zu dem Thema findet ihr auf unserer Seite für Umsatzsteuer-ID.
Buchhaltungstipps für Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmerregelung ändert nichts an der jeweils geltenden Buchführungspflicht. Folgende Dinge sind zu beachten:
- Auch Kleinunternehmer müssen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachten.
- Einfache Buchführung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleingewerbetreibende und Freiberufler
- Doppelte Buchführung & Bilanz und GuV für eintragungspflichtige Kleinunternehmer, z.B. für GmbH und UG
Bei der Buchhaltung helfen digitale Buchhaltungsprogramme. Auch hier bieten wir ein kostenloses Angebot sowie einen umfassenden Vergleich führender Buchhaltungsprogramme.
Umsatzgrenze ist personengebunden
Die Kleinunternehmerregelung ist an die Person des Unternehmers gebunden und nicht an seinen Betrieb. Wer als Kleinunternehmer beispielsweise 3 UGs besitzt, darf die Umsatzgrenze von 22.000 Euro insgesamt nicht überschreiten. Jede UG dürfte also bis zu 7.333 Euro umsetzen.
Umsatz vs. Gewinn: Wie viel darf ein Kleinunternehmer verdienen?
Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist der Umsatz entscheidend – dieser liegt bei 22.000 Euro Umsatz pro Jahr. Der Verdienst des Kleinunternehmers, also wie viel Geld am Ende des Monats in seiner Tasche verbleiben, ist dabei unwichtig.