- Die Beiträge zur GKV werden prozentual auf das Einkommen berechnet. Dies kann zu hohen Beiträgen führen.
- In der GKV können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert werden.
- Die GKV bietet ein standardisiertes Leistungspaket, unabhängig von Gesundheitszustand und Risiko.
- Ein Wechsel zurück in die GKV aus der privaten Krankenversicherung ist oft nicht so einfach möglich.
| Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist eine Option für Personen, die nicht automatisch pflichtversichert sind, aber sich dennoch für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden möchten. Dies betrifft beispielsweise Selbstständige, Freiberufler, Beamte, gut verdienende Angestellte und Rentner, die die Pflichtversicherungsgrenze überschritten haben.
Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Gründer und Gutverdiener haben also die Wahl: gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Jeder Existenzgründer muss sich während der Gründungsphase die Frage stellen, ob eine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung in seiner Situation sinnvoller ist oder eine private Krankenversicherung. Dabei gilt: wer sich nicht entscheidet, bleibt automatisch gesetzlich versichert, wenn er vor der Gründung bereits gesetzlich versichert war. Es handelt sich dann um eine Anschlussversicherung.
Vor allem Selbstständige mit Kindern können von einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse profitieren. Kinder sind hier kostenfrei mitversichert.
Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte sich auch über den Basistarif PKV informieren. So können ggf. Kosten gespart werden.
Um die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten immer Preise und Leistungen der gesetzlichen und privaten Anbieter miteinander verglichen werden. Wichtig ist hierbei die Kostenentwicklung der Tarife. Ein Tarif der heute ins Budget passt, kann im Alter zur Belastung werden.
| Freiwillig gesetzlich versichert: Leistungen
Freiwillig gesetzlich versichert zu sein, heißt in erster Linie die Teilnahme am Solidarsystem. Somit stehen dem freiwillig gesetzlich Versicherten die gleichen Leistungsangebote zur Verfügung wie einem Arbeitnehmer oder Angestellten.
Die Leistungen der GKV sind gesetzlich festgelegt und umfassen ein breites Spektrum an medizinischer Versorgung, wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen.
Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, hat die Möglichkeit, sich Zusatzleistungen bei privaten Krankenversicherung dazu zu kaufen. Dies ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. Mittlerweile bieten aber auch die gesetzlichen Krankenkassen immer mehr Zusatzleistungen für freiwillig gesetzlich versicherte Personen an.
| Freiwillig gesetzlich versichert: Kosten
Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sind einkommensabhängig. Sie können bei höheren Einkommen deutlich teurer sein als in der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge dagegen oft unabhängig vom Einkommen.
Der Beitragsverfahrensgrundsatz stellt sicher, dass die Beitragsberechnung in der freiwilligen GKV fair und transparent erfolgt und die Versicherten entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse zur Finanzierung der Krankenversicherung beitragen.
Der Mindestbeitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung hängt von der Mindestbemessungsgrundlage ab, die von den Krankenkassen jährlich festgelegt wird. Für das Jahr 2024 gelten folgende Werte:
Mindestbemessungsgrundlage:
Die Mindestbemessungsgrundlage für die freiwillige Krankenversicherung beträgt im Jahr 2024 monatlich 1.131,67 Euro.
Beitragsberechnung:
Der Beitragssatz zur GKV liegt bei 14,6 Prozent des Einkommens, zzgl. eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von etwa 1,7 Prozent (dieser kann je nach Krankenkasse leicht variieren).
Mindestbeitrag für die GKV:
-
Krankenversicherung:
Mindestbeitrag = 1.131,67 Euro x (14,6 % + 1,7 %) = ca. 184 Euro pro Monat. -
Pflegeversicherung (für Kinderlose):
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt zusätzlich 3,4 % (für Kinderlose) bzw. 3,05 % (für Eltern).
Mindestbeitrag = 1.131,67 Euro x 3,4 % = ca. 38 Euro.
Gesamter Mindestbeitrag:
- Für Kinderlose: ca. 222 Euro pro Monat.
- Für Eltern: ca. 218 Euro pro Monat.
Freiberufler oder Selbstständige, die darüber nachdenken, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, müssen bedenken, dass sie die Beiträge alleine tragen müssen. Sie bekommen keinen Zuschuss, wie ein Angestellter, von ihrem Arbeitgeber.
Wer in die Selbstständigkeit startet, für den berechnet die Krankenkasse die Beiträge zunächst vorläufig. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des aktuellsten Einkommenssteuerbescheids. Liegt noch keiner vor, werden Schätzungen zu Gewinnerwartung zur Berechnung herangezogen.
Als Einnahmen gelten der Gewinn aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie weitere Einnahmen wie Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte.
Liegt irgendwann ein Einkommensteuerbescheid vor und weichen die Zahlen von der Schätzung ab, werden Beitragsnachzahlungen fällig oder zu viel gezahlte Beiträge erstattet.
Entwickeln sich die Einkünfte nicht wie gedacht, können die Kosten angepasst werden. Dazu muss der Gründer nachweisen, dass sich die Einnahmen um mehr als 25 Prozent im Vergleich zum letzten Einkommensteuerbescheid verringert haben.
Für Gutverdiener interessant: Es gibt auch eine Höchstgrenze für den Beitrag zur freiwilligen GKV. Für das Jahr 2024 beträgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 5.175 Euro.
Beitragsberechnung:
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % plus eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von etwa 1,7 % (dieser kann je nach Krankenkasse variieren).
Höchstbeitrag für die Krankenversicherung:
- Krankenversicherung:
Höchstbeitrag = 5.175 Euro x (14,6 % + 1,7 %) = ca. 837 Euro pro Monat.
Pflegeversicherung:
- Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 3,4 % für Kinderlose bzw. 3,05 % für Eltern.
- Kinderlose: 5.175 Euro x 3,4 % = ca. 176 Euro pro Monat.
- Eltern: 5.175 Euro x 3,05 % = ca. 158 Euro pro Monat.
Gesamter Höchstbeitrag:
- Für Kinderlose: ca. 1.013 Euro pro Monat.
- Für Eltern: ca. 995 Euro pro Monat.
Diese Beiträge stellen die Obergrenze dar, unabhängig davon, wie hoch das tatsächliche Einkommen ist. Verdient man mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, steigt der Beitrag nicht weiter an.
| Freiwillig gesetzlich versichert: Vorteile
Als Selbstständiger in die gesetzliche Krankenversicherung einzuzahlen, bedeutet, von Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung zu profitieren. Einer der wesentlichen Vorteile freiwillig gesetzlich versichert zu sein, ist die Nutzung der Familienversicherung. Denn alle Familienmitglieder ohne Erwerbstätigkeit sind automatisch und kostenlos mitversichert. Interessant für alle Gründer mit Familie oder mit Kinderwunsch.
Da eine Kinderversicherung in der PKV in der Regel aber erschwinglich ist, greift das Argument der Familienversicherung oft nur bei mehreren Kindern sowie bei einem erwerbslosen Ehepartner. Die langfristige Familienplanung und Aufteilung bei der Betreuung der Kinder spielt also eine große Rolle bei der Wahl der richtigen Versicherung.
Ein weiterer Grund, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, ist, dass die zahlenden Krankenkassenbeiträge nicht vom individuellen Gesundheitszustand oder Lebensalter abhängig sind. Chronisch erkrankte Existenzgründer sollten sich daher eher freiwillig gesetzlich krankenversichern. Dazu kommt, dass ein chronisch erkrankter Existenzgründer auch nicht problemlos alle Leistungen einer privaten Krankenversicherung erhalten wird oder erst gar nicht versichert wird.
Freiwillig gesetzlich versichert & Nebenerwerb
Für Gründer, die sich nebenberuflich selbstständig machen, gelten in punkto Krankenversicherung normalerweise die Regelungen des Sozialgesetzbuches für Arbeitnehmer und Angestellte. Ein Selbstständiger im Nebenberuf hat die Pflicht, seine Selbstständigkeit im Nebenberuf bei seiner zuständigen gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Auch die Einkünfte aus der selbstständigen Nebentätigkeit zählen für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge.
Ein nebenberuflich Selbstständiger kann sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Dabei ist die aufgewendete Arbeitszeit bzw. das Einkommen relevant. Sofern die selbstständige Tätigkeit überwiegt oder das Einkommen aus der Selbstständigkeit höher ist als aus dem Angestelltenverhältnis, kann der Selbstständige zwischen privater und freiwillig gesetzlicher Versicherung wählen.
| Freiwillig gesetzlich versichert: Nachteile
Die GKV als Selbstständiger hat auch Nachteile:
Da die Beiträge einkommensabhängig sind, können sie bei höheren Einkommen deutlich teurer sein als in der privaten Krankenversicherung. In der PKV sind die Beiträge oft unabhängig vom Einkommen.
Die GKV bietet standardisierte Leistungen, während die private Krankenversicherung individuelle Tarife und Zusatzleistungen (z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung) bietet, die auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Oftmals müssen Versicherte Zuzahlungen leisten, da bestimmte Leistungen nur teilweise übernommen werden.Dies gilt z.B. für Zahnbehandlungen oder Brillen.
In der GKV gibt es keine Rückzahlungen oder Boni, wenn man im Jahr wenig oder keine Leistungen in Anspruch nimmt. In der PKV gibt es Rückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme.
Längere Wartezeiten auf Termine. Privatversicherte haben oft schnelleren Zugang zu Fachärzten und Behandlungsterminen, da diese häufig Privatpatienten bevorzugen.
| Langfristige Beitragsentwicklung und Einkommensplanung
In der GKV richten sich die Beiträge nach deinem Einkommen. Wenn das Einkommen steigt, erhöht sich auch der Beitrag. Gerade bei gut verdienenden Selbstständigen, Freiberuflern oder Angestellten kann dies langfristig teuer werden.
Fallbeispiel: Freiberufler mit wachsendem Einkommen
- Start: Anfangseinkommen von 2.500 Euro/Monat – Beitrag ca. 409 Euro/Monat.
- Nach 5 Jahren: Einkommen steigt auf 5.000 Euro/Monat – Beitrag ca. 810 Euro/Monat (kurz vor der Beitragsbemessungsgrenze).
- Nach 10 Jahren: Einkommen erreicht 8.000 Euro/Monat – Beitrag bleibt bei 837 Euro/Monat (da die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist).
Die GKV bietet den Vorteil, dass bei hohem Einkommen die Beiträge gedeckelt werden. Für Personen mit einem stetig wachsenden Einkommen oder großen Schwankungen kann die GKV allerdings erst einmal teuer werden.
Daher sollte realistisch abgeschätzt werden, wie sich das Einkommen voraussichtlich entwickelt. Basierend darauf muss dann geprüft werden, ob die einkommensabhängigen Beiträge langfristig tragbar sind.
| PKV oder GKV - Das sollten Sie beachten
Die Entscheidung für oder gegen die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist komplex und hängt von individuellen Lebensumständen, beruflichen Plänen und finanziellen Gegebenheiten ab. Hier sind einige weitere wichtige Aspekte, die unbedingt beachtet werden sollten, bevor eine Entscheidung ansteht:
Eine Rückkehr in die GKV aus der PKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich (z.B. Rückkehr in die Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze). Ein Wechsel zurück kann schwierig sein, insbesondere im höheren Alter.
Gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern ist es wichtig, das Einkommen von Anfang an korrekt und vollständig anzugeben, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
Im Alter können die Beiträge zur freiwilligen Versicherung stark ansteigen, insbesondere wenn das Einkommen auf einem hohen Niveau bleibt. Eine rechtzeitige Absicherung durch weitere Versicherungen oder Altersvorsorgelösungen kann helfen, spätere finanzielle Belastungen zu vermeiden.