Überblick: Anforderungen der einzelnen Bundesländer
Die Vielzahl der zum Teil erforderlichen Genehmigungen und zu erfüllenden Auflagen wird zusätzlich dadurch erschwert, dass oft unklar ist, welche Ämter, Behörden oder Einrichtungen kontaktiert werden müssen.
Ihre einheitlichen Ansprechpartner: Nachfolgend finden Sie die direkten Links zu den Portalen der einzelnen Bundesländer, um
- die notwendigen formalen Voraussetzung für die Gründung zahlreicher Tätigkeitsgebiete zu erfahren und
- entsprechende Formulare direkt herunterzuladen.
Klicken Sie einfach auf das jeweilige Bundesland. Wenn Sie grenzüberschreitend in Europa tätig werden wollen, finden Sie entsprechende Links am Ende der Seite.
Einheitlicher Ansprechpartner nach Bundesland
Ansprechpartner auf europäischer Ebene
Das Portal 21 wird von zwei Bundesministerien betrieben und beinhaltet zahlreiche Informationen zu den einzelnen Ländern in Europa zu den Themen Erlaubnis, Genehmigungen und Behörden.
Über die Seite der Europäischen Kommission gelangen Sie direkt auf die Portale der einzelnen Länder in Europa, wo Sie wie für Deutschland Informationen zu den einzelnen Berufen bekommen.
Beispiel Bayern: Ein Malergewerbe gründen
Sie möchten als deutscher Existenzgründer ein Malergewerbe gründen? Mit Hilfe Ihres einheitlichen Ansprechpartners in Bayern erhalten Sie schnell und einfach alle Informationen, die Sie für Ihre Existenzgründung benötigen. Wenn Sie als Maler gründen müssen Sie unter anderem folgende Formalitäten beachten:
- Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie erfordern gegebenenfalls handwerksrechtliche Genehmigungen. Dies ist abhängig von Ihren Betriebsverhältnissen. Zudem müssen Sie bei einem stehenden Gewerbe der Gewerbe-Anzeigepflicht nachgehen.
- Betriebsstättenbezogene Formalitäten erfordern gegebenenfalls Baugenehmigungen oder Genehmigungen für Industrieanlagen.
- Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern erfordern unter anderem die Beantragung einer Betriebsnummer und die Versicherung der Arbeitnehmer.
- Steuerrechtliche Formalitäten des Finanzamts sind ebenso zu beachten.
Über die Website Ihres einheitlichen Ansprechpartners in Bayern erfahren Sie auch, welche Kosten hinsichtlich der Genehmigungen für die Existenzgründung auf Sie zukommen können.