Onlineshop-Versicherung: Was Sie beim Abschluss beachten sollten

Auch wenn Ihr Onlineshop hervorragend läuft, sollten Sie sich ausreichend gegen mögliche Risiken absichern. Denn durch ihre online verkauften Waren können Schäden entstehen, die in der Folge durchaus existenzbedrohende Auswirkungen haben können. Zum Beispiel, wenn ein verkauftes Produkt eine allergische Reaktion, also einen Personenschaden, bei einem Kunden auslöst. Oder wenn durch einen Kurzschluss bei einem technischen Gerät ein Brand im Lager entsteht.

Deshalb empfiehlt es sich für Selbstständige, die Waren über einen eigenen Onlineshop oder Webseiten wie Amazon und Ebay verkaufen, eine passende Onlineshop Versicherung abzuschließen.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Warum eine Onlineshop-Versicherung wichtig ist

Fehler können immer passieren, auch wenn die Planung und Durchführung noch so akribisch erfolgt ist. Selbst kleine Fehler, die meist auch unbeabsichtigt passiert sind, können wirtschaftliche große Schäden zur Folge haben. Zwei Beispiele:

  • Ein online verkauftes Produkt löst eine allergische Reaktion bei einem Ihrer Kunden aus.
  • Ein technisches Gerät aus Ihrem Onlineshop verursacht einen Kurzschluss bei Ihrem Kunden und löst ein Feuer aus.

Durch die Schäden können Sie von Schadenersatzforderungen, Warenschäden oder auch von Datenverlust betroffen sein. Und das kann teure Konsequenzen für Sie haben. Deshalb ist es unbedingt empfehlenswert, eine passende Onlineshop-Versicherung zu prüfen.
 

Was eine gute Onlineshop-Versicherung auszeichnet

Ihre Onlineshop-Versicherung bietet Ihnen ein Schutzschild gegen Ihr größtes berufliches Risiko: Haftpflichtrisiken, die aus Ihrem Onlineshop-Betrieb resultieren sowie der entsprechenden Produkthaftung. Werden Sie mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert, prüft die Versicherung, ob diese berechtigt sind beziehungsweise ob Sie als Shop-Betreiber verantwortlich sind. Denn häufig ist bei Schadenfällen im Zusammenhang mit der Produkthaftung die tatsächliche Verantwortlichkeit schwer herauszufinden. Bei unberechtigten Ansprüchen erhalten Sie passiven Rechtsschutz, Ihnen wird geholfen, den wahren Schadenverursacher zu finden. Berechtigte Forderungen werden bezahlt. Somit hält Ihnen die Onlineshop-Versicherung den Rücken frei, wenn es wirklich darauf ankommt. Ihre Versicherung sichert Sie auch gegen reine Vermögensschäden ab.

Ein Beispiel für einen reinen Vermögensschaden: Weil einige Ihrer Mitarbeiter krank sind, kommt es zu Verzögerungen im Versand Ihrer im Onlineshop angebotenen Waren. Ihre Kunden erleiden einen finanziellen Schaden und möchten diesen von Ihnen ersetzt haben. Oder Sie bekommen eine Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung von Bild-, Ton- oder Textmaterial. Auch hier bietet die Versicherung passiven Rechtsschutz beziehungsweise leistet Schadenersatz in berechtigten Fällen.

Tipp

Die Versicherungswelt unterscheidet Ansprüche aus gesetzlicher Haftung von solchen aus vertraglicher Haftung. Denn häufig sind vertragliche Haftungsansprüche von der Deckung ausgenommen. Allerdings kommen solche Schadenfälle häufig vor. Gute Spezialversicherer leisten aber auch hier und bieten IHnen als Betreiber eines Onlineshops eine umfangreiche Absicherung.

Welche Schäden zusätzlich gedeckt sind

Ihre Versicherung bezahlt ebenso Schäden an Ihrer Ausstattung im Büro und an Ihren gelagerten Waren (Sachinhaltsversicherung inklusive Elektronik). Sicherlich brauchen Sie Ihr Büro-Equipment wie Bürostuhl, Schreibtisch, Laptop, Drucker für Ihre tägliche Arbeit. Aber es kann schnell kaputt oder verloren gehen. Oder schlimmer noch: Es kommt zum  Beispiel zu einem Kurzschluss in Ihrem Warenlager, ein Brand greift um sich und zerstört Ihre Produkte. Die Neuanschaffung Ihrer Sachen kann Sie viel kosten. Gut, wenn Sie sich auch hier auf Ihre Versicherung verlassen können.

Ihre Versicherung schützt Sie zudem in Cyber-Krisen (Cyberversicherung).Onlineshops können ein interessantes Ziel für Hacker sein. Denn Sie erhalten bei Kundenbestellungen sensible Daten Ihrer Kunden, allen voran die Kontodaten. Cyber-Kriminelle können Ihr Computersystem hacken und sensible Daten erbeuten. Die Kosten, die Ihnen durch einen Cyber-Schaden entstehen, übernimmt eine Cyber-Versicherung. 

Wie Sie online Ihre Onlineshop-Versicherung erhalten

Mit unserem Online-Schnellrechner können Sie sich in 2 einfachen Schritten ein individuelles Angebot berechnen lassen.

  1. Schritt 1
    Machen Sie drei Angaben zu Ihrer Arbeit: Wählen Sie unter Branche „Onlineshop“ aus und geben Sie den Netto-Jahresumsatz an. Wenn Sie Ihren Onlineshop erst seit weniger als 12 Monaten betreiben, können Sie sich über einen Gründerrabatt von 15 % freuen.
  2. Schritt 2
    Wählen Sie den gewünschten Umfang Ihrer Versicherung aus. Hier können Sie sich entscheiden: wünschen Sie für Ihre Onlineshop-Versicherung gleich einen weitreichenderen Schutz, z.B. auch für Ihr Warenlager? Und welche Deckungssumme benötigen Sie?
    Wichtig: Die Vermögensschadenhaftpflicht-, Sachinhalts- und Cyberversicherung sind nicht automatisch in der Onlineshop-Versicherung enthalten, sondern optional. 
  3. Fertig!
    Ihr Tarif wird unverbindlich berechnet und gleich angezeigt. Sagt Ihne das  Angebot zu? Dann können Sie gleich online abschließen und erhälten Ihren Versicherungsschutz – wenn Sie möchten, noch heute.
     
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.