Freiberufliche Tätigkeit anmelden: Ämter, Behörden etc.

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchten, müssen Sie nicht zum Gewerbeamt. Ihr Weg führt stattdessen direkt zum Finanzamt. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie offiziell Freiberufler. Nun geht es u.a. zum Versorgungswerk und ggf. zur Künstlersozialkasse. Und dann ist da auch noch die Frage zu klären, ob Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung wählen.

Wir erklären nachfolgend Schritt für Schritt, wie Freelancer Amt für Amt eine freiberufliche Tätigkeit anmelden.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

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  | Wer darf eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Viele Gründer fragen sich, welche Tätigkeiten in die Kategorie der freiberuflichen Tätigkeiten fallen und wo man die freiberufliche Tätigkeit anmelden sollte. Die Bestimmung und die Abgrenzung zu einem normalen Gewerbe ist dabei nicht immer ganz eindeutig.

Die Zuständigkeit für die Anerkennung eines Freien Berufes liegt beim Finanzamt. Als Faustformel gilt:

  • Freiberufler üben wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Hierzu zählen zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure und Dolmetscher. Diese klassischen Freien Berufe werden Katalogberufe genannt.

Ansonsten lässt das Gesetz auch weitere „ähnliche Berufe" zu, die in den Bereich der Freien Berufe passen. Das sind beispielsweise der Bergführer, Bildhauer, Designer, Diätassistent, Dirigent, EDV-Berater, Fotograf, Künstler, Dozent, Magier, Marketingberater, Musiker, Raumgestalter, Schauspieler, Schriftsteller, Tanzlehrer, Unternehmensberater, Visagist oder Werbetexter.

Partnergesellschaft für die freiberufliche Tätigkeit anmelden

Ausschließlich für den Zusammenschluss mehrerer Freiberufler gibt es die besondere Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft. Sie ist mit einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) zu vergleichen und demnach eine Personengesellschaft, für deren Gründung kein Startkapital notwendig. Allerdings haftet man mit seinem Privatvermögen. Die Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über Partnergesellschaften (PartGG).

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  | Anmeldung: Ämter und Behörden

Um eine freiberufliche Tätigkeit anmelden zu können, sind gewisse Ämter, Behörden und Kassen aufzusuchen. So muss es auch der klassische Gewerbetreibende über sich ergehen lassen. Allerdings haben jene, die eine freiberufliche Tätigkeit anmelden wollen, teilweise andere Pflichten. Zunächst sind Freiberufler von der Eintragungspflicht beim Gewerbeamt und beim Handelsregister befreit. Gründer, die eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, können sich aber freiwillig eintragen lassen. Dann bekommen sie aber auch gewisse Pflichten auferlegt.

Man merke sich: Gründer, die eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, können das Gewerbeamt und das Handelsregister auslassen. Welche weiteren Schritte zu durchlaufen sind, um eine freiberufliche Tätigkeit anmelden zu können, wird jetzt Amt für Amt erklärt.

Unternehmen anmelden spielerisch erklärt

Nachfolgende Infografik erklärt Ihnen Schritt für Schritt, in welcher Reihenfolge Sie die entsprechenden Behörden als Freiberufler ansteuern müssen. Die Grafik öffnet sich bei Klick auf untenstehendes Bild.

Durch Klick auf das obenstehende Bild gelangen Sie zur vollständigen Infografik.

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  | Anmeldung beim Finanzamt

Los geht die Reise beim Finanzamt. Hier müssen sich Freiberufler spätestens vier Wochen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit melden, um einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzufordern und auszufüllen. Ein wichtiger Punkt hier ist die Frage, ob ein Freiberufler den Status Kleinunternehmer wählen soll. In diesem Prozess erteilt das Finanzamt dem Freiberufler eine Steuernummer. Wir haben die Kontaktdaten zu einem Finanzamt in Ihrer Nähe.

Außerdem ist interessant, dass nur Gewerbetreibende zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet sind. Somit brauchen jene, die eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, diese Steuer nicht zahlen. Die Gewerbesteuerfreiheit für Freiberufler bleibt auch bei der Gründung als Partnerschaftsgesellschaft erhalten. Wenn Freiberufler aber eine GmbH gründen, geht die Gewerbesteuerfreiheit verloren. Auch im Falle gemischt-gewerblicher Geschäftsmodelle müssen Freiberufler eine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Tipp

Wie wollen Sie die Buchhaltung erledigen? Sie haben die Wahl zwischen einer Software oder einem Steuerberater. Wir empfehlen Ihnen gerne den passenden Kontakt.

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  | Standeskammer: Pflicht für...

Oftmals gibt es berufsständische Kammern, auch Standeskammern genannt, bei denen sich der Freiberufler registrieren muss, wenn er eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchte. Kammerpflichtige Freie Berufe sind:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
  • Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Architekten, beratende Ingenieure

Wenn ein Freiberufler Werbemaßnahmen ergreifen möchte, sollte er sich vorher bei seiner Kammer informieren. Denn die zuständigen Kammern geben teilweise nur beschränkte Möglichkeiten frei, Werbung zu machen. Wir haben die Kontaktdaten zu den Standeskammern zusammengestellt.

Nicht vergessen: Versicherungsschutz für Ihren Beruf

Die passenden Versicherungen schützen Sie bei Schäden, Schadenersatzforderungen und Rechtsstreitigkeiten. Mehr Informationen haben wir auf unserer Seite über die wichtigsten Versicherungen für Freiberufler zusammengestelltt.

Weitere Details zu unterschiedlichen Berufsgruppen finden Sie auf unseren Unterseiten über die wichtigsten Versicherungen für Architekten, für Rechtsanwälte und für Steuerberater. Für Berater gibt es eine spezielle Versicherung: die Beraterhaftpflichtversicherung.

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  | Rentenversicherung für Freiberufler

Für Freie Berufe, die einer Standeskammer zugeordnet sind, ist auch die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der Kammer verpflichtend. Durch die Mitgliedschaft werden Beiträge für die Rentenversicherung fällig.

Zusätzlich zu den kammerpflichtigen Freien Berufen gibt es auch weitere Freie Berufe, die Pflichtzahlungen an die Rentenversicherung leisten müssen. Der Grund ist, dass sie als besonders schutzbedürftig gelten. Gemeint sind Freiberufler wie Lehrer, Hebammen, Seelotsen oder Küstenschiffer. Natürlich können alle übrigen Freiberufler auch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen oder eben privat für die Rente vorsorgen.

Ratgeber Rentenversicherung Freiberufler
Tipp

Stichwort Krankenversicherung: Wenn Sie nicht in die Künstlersozialkasse fallen, können Sie zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Unser Tipp: vergleichen Sie!

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  | Künstlersozialkasse für Künstler & Publizisten

Freiberufler wie Künstler und Publizisten werden über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Sozialversicherung integriert. Hier erhalten freiberuflich Tätige ihre Leistungen aus der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse ist somit die Krankenkasse der Freiberufler. Dazu gehören:

  • Künstler: Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren.
  • Publizist: Personen, die als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch aktiv sind.

Der Beitrag wird dabei zur Hälfte vom Freiberufler erbracht. Die andere Hälfte setzt sich zusammen aus einem Zuschuss des Bundes und einer Abgabe von Unternehmen, wie Verlage, Rundfunkanstalten und Galerien, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Ratgeber Künstlersozialkasse

  | Berufsgenossenschaft für freie Berufe

Auch Freiberufler müssen sich bei einer Berufsgenossenschaft eintragen. Die Berufsgenossenschaften in Deutschland sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Außerdem unterstützt die Berufsgenossenschaft Unternehmen beim Arbeitsschutz und bietet Schulungen für die Versicherten an. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit betreut sie den Versicherten mit verschiedenen Maßnahmen.

Freelancer müssen sich innerhalb einer Woche nach Start der freiberuflichen Tätigkeit dort anmelden.

Ratgeber Berufsgenossenschaft

  | Mitarbeiter einstellen & anmelden

Sobald ein Freiberufler den ersten Mitarbeiter einstellt, muss er bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Die Betriebsnummer wird seit 2008 vom Betriebsnummern-Service (BMS) vergeben. Bei einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Werktagen ist es sinnvoll, den Antrag einzureichen, noch bevor der Mitarbeiter eingestellt wird.

Die Nummer ist sowohl für die Anmeldung zur Sozialversicherung als auch bei der Krankenkasse des Mitarbeiters wichtig. Der Antrag auf eine Betriebsnummer muss auch für Mini-Jobber und Auszubildende gestellt werden.

Als Freiberufler Mitarbeiter anmelden

Eingestellte Mitarbeiter sind bei den jeweiligen Krankenkassen zu melden. Diese werden nicht nur beim Eintritt eines neuen Mitarbeiters fällig, sondern auch zu anderen Zeitpunkten. Nähere Informationen hierzu gibt es immer bei der jeweiligen Krankenkasse. Für die Überweisung der Beiträge und die weiteren Meldefristen stellt die Krankenkasse stets aktuelle Merkblätter zur Verfügung.

  | Versicherungen für Freiberufler

Auf das Thema Krankenversicherung haben wir schon hingewiesen. Doch es gibt noch eine Vielzahl weiterer Risiken, die für Gründer und Freiberufler relevant sein können. Und je nach konkreter Situation sollte man prüfen, welche Risiken man absichert, damit im Schadensfall nicht die eigene Existenz auf dem Spiel steht. Im privaten Bereich zählt hierzu sicherlich die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Im betrieblichen Bereich sind Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Sachversicherungen zu prüfen. Wir erklären, welche Versicherungen für Freiberufler sinnvoll sind, und haben weitere Detailseiten:

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.