- Selbstständige müssen sich zwischen einer privaten und der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.
- Die Entscheidung für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung hängt von individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Familienstand ab.
- Private Krankenversicherungen bieten flexible Tarife, die insbesondere für junge und gesunde Gründer attraktiv sein können.
- Die gesetzliche Krankenversicherung kann für Gründer mit Vorerkrankungen, Familien oder für ältere Personen vorteilhafter sein.
| Selbstständig - wie krankenversichern?
Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung ein wichtiges Thema. Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht – diese gilt auch für Selbstständige.
Der Unterschied zwischen einem Angestellten und einem Selbstständigen besteht darin, dass Selbstständige zwischen der privaten und der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung wählen können. Bei einem Arbeitnehmer ist zwar der Wechsel in die private Krankenversicherung auch möglich, aber nur wenn die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.
Für Gründer und Selbstständige stellt sich die Frage, welches der beiden Krankenkassensysteme für die persönlichen und beruflichen Bedürfnisse besser passt - sprich: ist es persönlich besser, sich in der PKV oder der GKV versichern zu lassen?
| Selbstständig oder nebenberuflich tätig?
Die erste entscheidende Frage ist, ob Ihre Selbstständigkeit auch als solche anzusehen ist. Wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen, besteht selbstverständlich kein Zweifel an Ihrem „Status“ und Sie können sich entweder privat oder gesetzlich versichern lassen.
Wenn Sie sich aber nebenberuflich selbstständig machen, so ist der Sachverhalt etwas komplizierter. Entscheidend ist, bei welcher Tätigkeit Sie ein höheres Einkommen und/oder mehr Arbeitszeit aufwenden. Betreiben Sie beispielsweise von Sonntag bis Donnerstag eine Kneipe und arbeiten freitags als Angestellter im Büro, so werden Sie als Selbstständiger klassifiziert – egal ob die Kneipe Gewinne abwirft oder nicht.
Wichtig ist der Status „selbstständig“ nicht nur für die Frage ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen können, sondern er ist auch für die anderen Sozialversicherungen relevant.
Wenn Sie selbstständig sind, dann besteht beispielsweise keine vollumfängliche Sozialversicherungspflicht und somit auch keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern können Sie auch weiterhin in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Ob Sie als Selbstständiger einzuordnen sind, können Sie bei der jeweiligen Krankenkasse anhand eines Prüfbogens oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung prüfen lassen (mit dem sogenannten Statusfeststellungsverfahren).
Unabhängig davon müssen Sie Ihre Krankenkasse jeweils über Ihren aktuellen Status auf dem Laufenden halten. Das gilt auch, wenn Sie eine Nebentätigkeit ausüben. Falls Sie dann als selbstständig eingestuft werden und somit versicherungsfrei sind, haben Sie drei Monate Zeit, sich für ein Krankenkassensystem – privat oder gesetzlich - zu entscheiden.
| Wichtiger Faktor: die aktuelle Krankenversicherung
Bei der Frage nach der passenden Krankenversicherung für Selbstständige ist auch die aktuelle Krankenversicherung relevant. Denn: Je nachdem, wie Sie aktuell versichert sind, kommt ggf. nur das eine oder das andere Krankenkassensystem in Frage. Folgende Fälle sind dabei zu unterscheiden:
- Gesetzlich versichert
Wenn Sie aktuell - also noch vor der Gründung - in der GKV versichert sind und sich selbstständig machen möchten, so können Sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen und haben entsprechend die freie Wahl. - Privat versichert
Wenn Sie aktuell als Angestellter privat versichert sind, ist ein Wechsel in die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung nur dann möglich, wenn Ihr Gehalt während des Angestelltenverhältnisses (also noch vor der Gründung) unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. D.h. wenn Sie sich aufgrund eines guten Gehalts für eine private Krankenversicherung entschieden haben und sich im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit nun freiwillig gesetzlich versichern möchten, ist dies nur möglich, wenn Ihr Gehalt in den letzten Monaten vor der Gründung unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ein weiterer Fall, wo die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist wäre, wenn Sie sich für eine gewisse Zeit arbeitslos melden. - Privat Versicherte über 55 Jahre
Für privat versicherte Arbeitnehmer, die über 55 Jahre alt sind, ist ein Wechsel in die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung möglich, wird aber vom Gesetzgeber erschwert. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite Wechsel von der PKV in die GKV.
| Wer eine private Krankenversicherung prüfen sollte
Sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung bieten jeweils Vor- und Nachteile. Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die Individualität der Tarife und ein vergleichsweise großer möglicher Leistungsumfang.
Ein weiterer wichtiger Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die Flexibilität. Leistungen und entsprechend auch die Kosten können angepasst werden. So können sich z.B. jüngere gesunde Gründer schon für unter 100 € versichern lassen und zu einem späteren Zeitpunkt – wenn die Gründungsphase erfolgreich überstanden ist – in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln.
Ein günstiger Tarif ist insbesondere deshalb auch entscheidend, weil man als Selbstständiger keinen Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung erhält und somit die Kosten für die Krankenversicherung alleine tragen muss.
Insbesondere für jüngere, gesunde Gründer ist der Wechsel in die private Krankenversicherung eine interessante Option, da Ersparnisse von mehreren tausend Euro pro Jahr möglich sind! Wer den Selbstbehalt hoch ansetzt und wenige Rechnungen einreicht, kann zusätzlich sparen.
Gründer, die eine Familie haben, sollten jeweils genau vergleichen, wie groß der Vorteil der Familienversicherung ist. Oft lohnt sich trotz des Vorteils der Familienversicherung die private Krankenversicherung, insbesondere da viele private Krankenversicherungen einen speziellen Familientarif anbieten.
Gründer, die eine Vorerkrankung aufweisen, können im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit zwar auch von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, allerdings ist der Kostenvorteil meist nicht gegeben. Auch für ältere Gründer, insbesondere für diejenigen über 55 Jahre, ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung normalerweise nicht empfehlenswert.
Ob eine private gegenüber der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung aber tatsächlich die bessere Wahl ist, finden Sie nur mit einem Krankenkassenvergleich heraus. Starten Sie dabei mit einem unverbindlichen PKV Vergleich und stellen Sie Kosten und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.
| Wer eine gesetzliche Versicherung in Betracht ziehen sollte
Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern sollten, hängt wie erwähnt von der privaten und beruflichen Situation ab. Grundsätzlich gibt es viele Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt. Für Gründer mit folgenden Merkmalen bietet sich jedoch eher die Mitgliedschaft in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung an:
- Gründer mit Vorerkrankung
Da der Beitrag bei der privaten Krankenkasse vom Risiko – sprich Ihrem Alter und Gesundheitszustand - abhängig ist, führen Vorerkrankungen zwangsläufig zu verhältnismäßig hohen Beiträgen. Daher ist für Gründer mit Vorerkrankungen meist die gesetzliche Krankenversicherung die günstigere Variante, da die Beiträge vom Einkommen und nicht vom Gesundheitszustand abhängig sind - Gründer über 55 Jahre alt
Ein wichtiger Faktor für die Entscheidung, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern sollten, ist auch das Alter. Für Gründer über 55 Jahre, die sich im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit für eine private Krankenversicherung entscheiden, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Möglich ist dann allerdings ein Wechsel innerhalb des Krankenkassensystems und der Tarife. So kann z.B. ein privat versicherter 55-Jähriger in den Basistarif PKV wechseln. - Gründer mit Familie
Gründer mit Kindern und/oder nicht erwerbstätigen Ehepartnern (Minijob ist erlaubt), können Familienmitglieder kostenlos in der Familienversicherung mitversichern. Hier entfällt also ein gesonderter Monatsbeitrag. Insofern ist dies - im Rahmen der Frage privat oder gesetzlich versichert - sicherlich ein Vorteil der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. Nichtsdestotrotz lohnt es sich für Gründer mit Kindern und/oder erwerbslosen Ehepartnern, ein unverbindliches Angebot einer privaten Krankenversicherung einzuholen, da auch die privaten Krankenversicherungen mittlerweile günstige Familientarife anbieten.
Wenn für Sie eine oder mehrere Punkte zutreffen, so sollten Sie dennoch einen Krankenkassenvergleich erstellen. Das Thema privat oder gesetzlich versichert ist im Rahmen einer Existenzgründung sehr wichtig, über das Sie sich ausreichend informieren und die jeweiligen Vor- und Nachteile abwägen sollten.
Achtung: Drei-Monatsfrist beachten!
Wenn Sie momentan angestellt und in der GKV Mitglied sind, wird Sie Ihr Arbeitgeber beim Austritt aus dem Unternehmen bei dem Krankenversicherungsunternehmen abmelden. Wichtig ist dann, dass Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem Sie die Selbstständigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung angezeigt haben, sich für ein Krankenkassensystem entscheiden.
Ist diese Frist ohne eine Rückmeldung von Ihnen verstrichen, so ist eine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung als Selbstständiger nicht mehr möglich. Haben Sie sich innerhalb der Frist für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung entschieden, so gilt die Versicherung rückwirkend; d.h. eine Versicherungslücke besteht dann nicht.