Gesetzliche Rentenversicherung vs. private Altersvorsorge
Eine Selbstständigkeit ist voller Entscheidungen und auch bei der Altersvorsorge bleibt die Entscheidung nicht aus. Für Gründer können beide Vorsorgeformen Sinn machen, abhängig von der persönlichen Situation, Alter und Flexibilitätswunsch.
Prinzipiell gilt: Je länger Sie in die gesetzliche Rente eingezahlt haben und sich beispielsweise im höheren Alter Ihr Unternehmen gründen, kann es unter Umständen Sinn machen, die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung fortzuführen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet, welche dann mit weiteren Faktoren die monatliche Rente ergibt. Die Berechnung der Formel lautet wie folgt: mtl. Rente = Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor.
Wer im Angestelltenverhältnis viel verdient hat, hohe Beiträge bezahlt und lange arbeitet, erhält höhere und mehr Entgeltpunkte. Ein frühzeitiger Rentenbezug führt zu Abschlägen beim Zugangsfaktor, welches somit die Rente reduziert.
Darüber hinaus kann der Staat, da die gesetzliche Rentenversicherung ein umlagefinanziertes System ist, Rentenerhöhungen durchführten oder Kürzungen vornehmen. Dadurch ändert sich der Rentenwert eines Entgeltpunktes.
Die Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung sind starr und im Alter erhalten Sie eine lebenslange Rente. Doch welche Vorsorgemöglichkeit besteht, wenn ich mir im Alter aussuchen möchte, ob ich eine Rente oder das Kapital erhalten will? In der Einzahlungsphase nicht absehen kann, welchen Beitrag ich mir leisten kann und diesen auch mal anpassen möchte?
Hier kommt die private Altersvorsorge ins Spiel und leistet einen wesentlichen Beitrag für die Wünsche und Träume im Alter.
Vorteile der privaten Altersvorsorge sind
- Flexibilität,
- höhere Renditen
- sowie Entscheidungsfreiheiten hinsichtlich Anlagekonzepten.
So haben Sie als Gründer die Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Variante zu nehmen, welche sich dann in der Auszahlungsphase dem gesetzlichen System sehr ähneln oder eine flexible, private Altersvorsorge.
Da es in der Altersvorsorge eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt und das Modell immer an die persönliche Situation angepasst werden sollte, ist es ratsam, einen Experten zu kontaktieren.
Generell gilt, dass das Einzahlen in eine private Altersvorsorge für Selbstständige meist lukrativer ist und flexibler. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sorgt jeder Sparer individuell vor und kann entscheiden, in welcher Form die gesparten Beiträge angelegt werden.
Eine ebenso wichtige Thematik ist das Thema Sicherheit: In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht zunächst keinerlei Sicherheit für die eingezahlten Beiträge. Auch hier können Gründer, abhängig vom Chancen-Risikoprofil, das Garantieniveau selbst festlegen.
Ziel muss es sein, eine ergiebige Rente für das Alter aufzubauen und die Beiträge zwar konstant, jedoch mit einer Flexibilität aufzubauen.
Wie tritt man der gesetzlichen Rentenversicherung bei?
Der Beitritt in eine gesetzliche Rentenversicherung ist tatsächlich sehr unproblematisch. Dafür gibt es Anträge auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) Anträge.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Leistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind von mehreren Faktoren, teilweise beinflussbar und teilweise politische Natur, abhängig.
Grundsätzlich gilt: Je höher und je länger eingezahlt wurde, desto höher ist auch die monatliche Rente im Alter. Dabei steht nur eine lebenslange Rente zur Verfügung. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge ist eine Kapitalisierung ausgeschlossen.
Darüber hinaus bietet die gesetzliche Rentenversicherung noch Leistungen zur Erwerbsunfähigkeit und Witwen- und Waisenversorgung.
Die Leistungen sind wie schon o.g. von individuellen Faktoren abhängig, jedoch auch von unkalkulierbaren Quellen.
Das gesetzliche Rentensystem ist von politischem Wille und politischen Entscheidungen abhängig. So obliegt es der Politik, Renten nach oben oder nach unten anzupassen.
Weitere Faktoren sind eingenommene Beiträge und die ausgezahlten Leistungen. Durch den demografischen Wandel und die stetige Zunahme der älteren Bevölkerung ist das System immer anfälliger.
Beispiel
Ein Handwerker in Deutschland verdient im Durchschnitt 40.000 €. Der allgemeine Durchschnittsverdienst in Deutschland liegt bei 50.000 € im Jahr (Stand 2025).
Dies ist auch die entsprechende Größe für die Berechnung der Entgeltpunkte. Denn die Altersrente lässt sich mithilfe der Entgeltpunkte, der Beitragsjahre, dem Rentenfaktor und dem aktuellen Rentenwert errechnen.
Der aktuelle Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli angepasst und gilt bundeseinheitlich für ganz Deutschland. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der Rentenwert 39,32 Euro pro Entgeltpunkt.
Monatliche Altersrente = Entgeltpunkte × Rentenfaktor × aktueller Rentenwert
Entgeltpunkte = 50.000 € / 40.000 € = 1,25 EP
Beitragsjahre: 47 Jahre
Gesamt-Entgeltpunkte: 1,25 × 47 = 58,75 EP
Rentenfaktor: 1,0 (Regelaltersrente)
Aktueller Rentenwert: 39,32 € (bundeseinheitlich, Stand 1. Juli 2025)
Monatliche Altersrente: 58,75 × 39,32 € = 2.310,05 € brutto pro Monat
Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bemisst sich am Einkommen der jeweiligen Person. Der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.
Die Beitragsbemessungsgrenze gilt seit 2025 bundeseinheitlich für ganz Deutschland.
Sie liegt im Jahr 2025 bei 8.050 Euro pro Monat bzw. 96.000 Euro pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.450 Euro pro Monat bzw. 101.400 Euro pro Jahr.
Die Beitragshöhe für Selbstständige
Maßgeblich für die Beitragshöhe sind der Beitragssatz von 18,6 Prozent sowie die Beitragsbemessungsgrenze.
Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens frei gewählt werden. Für das Jahr 2025 reicht dieser von einem Mindestbeitrag von 103,42 Euro pro Monat bis zu einem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro pro Monat.
Ab dem Jahr 2026 erhöht sich der maximale monatliche Beitrag aufgrund der steigenden Beitragsbemessungsgrenze auf 1.571,70 Euro pro Monat.
Künstler und Publizisten erhalten im Rahmen der Künstlersozialkasse einen Zuschuss in Höhe von etwa 50 Prozent ihres Rentenversicherungsbeitrags.
Einkommensgerechter Beitrag
Selbstständige können auch einkommensgerechte Beiträge zahlen, wenn sie ihr tatsächliches Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheids nachweisen.
Dabei gilt: Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
Sonderfall „Geschäftsführende Gesellschafter automatisch pflichtversichert?
Ob eine Sozialversicherungspflicht bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer vorliegt, hängt grundsätzlich von dessen Beteiligung am Unternehmen ab.
Eine Sozialversicherungspflicht besteht immer dann, wenn die Beteiligung am Unternehmen unterhalb der 50-Prozent-Marke liegt.
Ist die Beteiligung am Unternehmen 50 % aufwärts und ist das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung nach der Beteiligung geregelt, sind Gesellschafter-Geschäftsführer in allen Bereichen der Sozialversicherung versicherungsfrei.
Diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch festgehalten. Bei Unsicherheiten hat der Deutsche Rentenversicherung Bund eine Stelle zur Klärung dieses Sachverhalts, der einen 5 Jahre gültigen Bescheid erstellt.
Sonderfall: Was, wenn ich mehrere Selbstständigkeiten ausübe oder nur nebenberuflich selbstständig bin?
Ob eine Selbstständigkeit oder mehrere spielt für die Rentenversicherung beziehungsweise den Status an sich keine Rolle. Selbstständig ist selbstständig.
Anders verhält es sich bei der Konstellation einer Anstellung in Zusammenhang mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ist es abhängig vom jeweiligen Zeitaufwand sowie Verdienst innerhalb der Selbstständigkeit.
Überwiegen beide Punkte im Arbeitnehmerverhältnis, unterliegt der Selbstständige der Versicherungspflicht und kann freiwillig in eine private Altersvorsorge einzahlen.
Bei mehreren Selbstständigkeiten unterliegt der Gründer keinerlei Pflicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Hier ist es empfehlenswert, verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge zu eruieren.
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