Finanzamt: Wichtiger Schritt für Gründer aller Rechtsformen

Das Finanzamt spielt eine große Rolle bei Ihrer Existenzgründung, denn es ist für die steuerliche Erfassung Ihres Unternehmens zuständig. Dafür erteilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer. Mit Hilfe eines Fragebogens erfasst das Finanzamt notwendige Angaben zu Ihrem Unternehmen, um es steuerlich einordnen zu können.

Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Arbeit des Finanzamts und die Anmeldung als Unternehmer und Freiberufler beim Finanzamt. Zudem zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Finanzamt: Steuerliche Erfassung Ihres Unternehmens

Vom Finanzamt erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt in der Regel automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Da Sie sich als Freiberufler nicht beim Gewerbeamt anmelden, wenden Sie sich bitte direkt innerhalb von 4 Wochen nach dem Start Ihrer Geschäftstätigkeit an das Finanzamt. Außerdem erteilt Ihnen das Finanzamt die notwendige Steuernummer.

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben wollen, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese wird durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Kontaktdaten zu dem Finanzamt in Ihrer Nähe finden Sie hier.

  | ​​​​​​​Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Notwendige Angaben, die das Finanzamt von Existenzgründern erfragt, sind eine realistische Einschätzungen der künftigen Umsätze und Gewinne - nutzen Sie hierzu Ihren Finanzplan, den Sie im Businessplan aufgestellt haben. Für kleine Unternehmen und Freiberufler gilt folgende Faustformel: Betriebliche Einnahmen abzüglich betriebliche Ausgaben ergibt den Gewinn (oder Verlust).

Kalkulieren Sie realistisch, um größere Steuernachzahlungen an das Finanzamt im Folgejahr zu vermeiden. Sollten sich Änderungen bei Ihrer Planrechnung im Zuge Ihrer Geschäftstätigkeit ergeben, nehmen Sie Kontakt mit dem Finanzamt auf.

Auf Basis des Fragebogens erfolgt die steuerliche Einordnung Ihrer Tätigkeit durch das Finanzamt, die Erteilung der Steuernummer sowie die Festlegung der steuerlichen Vorauszahlungen.

Das heißt also für Existenzgründer: Egal ob Sie ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen, das Finanzamt ist für Sie eine der wichtigsten Anlaufstellen bei der Existenzgründung. Eine Unterstützung durch einen Steuerberater ist zu empfehlen.

Tipp

Beachten Sie die unterjährigen Zahlungsfristen des Finanzamts, ansonsten ist mit Zuschlägen zu rechnen. Achten Sie darauf stets ausreichend Geld für die Zahlungen an das Finanzamt zu haben.

  | Finanzamt: Steuerliche Vorauszahlungen

Steuerliche Vorauszahlungen verlangt das Finanzamt für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Bis auf die Umsatzsteuer werden diese vom Finanzamt festgelegt. Die Vorauszahlung der Umsatzsteuer erfolgt im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) beim Finanzamt. Mit der Dauerfristverlängerung können Sie für die Abgabe der UStVA einen Monat Zeit gewinnen.

Im Rahmen der Steuererklärung überprüft das Finanzamt dann, ob Ihre tatsächliche Steuerlast über oder unter den Vorauszahlungen lag. Als Folge kann das Finanzamt Steuerrück- oder Steuernachzahlungen feststellen.

Tipp

Sie können im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung den Status eines Kleinunternehmers beantragen. Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Beachten Sie, dass Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Gleichzeitig können Sie allerdings auch keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Dies bedeutet: Sie können beim Kauf von bspw. elektrischen Geräten die anfallende Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt wiederkriegen.

  | Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 

Die Steuernummer vergibt das Finanzamt an steuerpflichte Unternehmer und Unternehmen beim erstmaligen Kontakt. Unter der Steuernummer führt das Finanzamt alle Angelegenheiten mit dem Unternehmen. Welches Finanzamt die Steuernummer vergibt, ist bei Unternehmen abhängig vom Firmensitz.

Die Steuernummer ist ein gesetzlich obligatorischer  Bestandteil und muss bei jeder Rechnungsstellung vom Gewerbetreibenden angegeben werden. Alternativ kann der Unternehmer auch seine Umsatzsteueridentifikationsnummer  angeben, die für den grenzüberschreitenden EU-Handel eingeführt wurde. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer  muss, wenn vorhanden, auch im Impressum einer Website angegeben werden. Die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer ermöglichen eine eindeutige Kennzeichnung des Steuerpflichtigen.

Wer als Unternehmer noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, kann diese freiwillig beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich oder online beantragen. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (kurz USt.-IdNr.) ist jedoch nur für Unternehmer Pflicht, die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte. Zudem können alle zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer einen Antrag für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellen. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist, dass der Antragssteller bereits bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird.

Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Steuerberater, um die Angelegenheiten mit dem Finanzamt zu klären. Wir vermitteln Steuerberater in Ihrer Nähe.

Anfrage Steuerberater

  | Adressen & Links

Um Ihnen als Existenzgründer die unnötige Suche nach den jeweiligen Koordinaten Ihres örtlichen Finanzamtes zu ersparen, haben wir eine Auflistung der bundesweiten Finanzämter zusammengestellt.

Finanzamt Berlin

Senatsverwaltung für Finanzen
Abteilung III - Steuern
Klosterstraße 59
10179 Berlin

Telefon: 030.90 24 10 0
Telefax: 030.90 20 28 41 49

Alle Finanzämter in Berlin finden Sie hier.

Finanzamt Bremen-West

Rudolf-Hilferding-Platz  1
28195  Bremen

Zentrale Rufnummer der Finanzämter Bremen:
0421.36 19 09 09

Alle Finanzämter in Bremen finden Sie hier.

Finanzamt Düsseldorf

Düsseldorf-Altstadt
Kaiserstr. 52
40479 Düsseldorf

Telefon: 0211.49 74 0
Telefax: 0800.10 09 26 75 10 3

Alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Finanzamt Dresden-Süd

Rabenerstraße 1
01069 Dresden

Telefon: 0351.46 91 0
Telefax: 0351.46 91 99 99

Alle Finanzämter in Sachsen finden Sie hier.

Finanzamt Stuttgart

Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart

Telefon: 0711.66 73 0
Telefax: 0711.66 73 50 10

Alle Finanzämter in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Finanzamt Erfurt

August-Röbling-Straße 10
99091 Erfurt

Telefon: 0361.37 82 41 0
Telefax: 0361.37 82 80 0

Alle Finanzämter in Thüringen finden Sie hier.

Finanzamt Frankfurt am Main

Gutleutstraße 116
60327 Frankfurt

Telefon: 069.25 45 0

Alle Finanzämter in Hessen finden Sie hier.

Finanzamt Hamburg-Mitte

Steinstraße 10
20095 Hamburg

Telefon: 040.42 82 80 (Telefonischer HamburgService)
Telefax: 040.42 85 36 67 1

Alle Finanzämter in Hamburg finden Sie hier.

Finanzamt Hannover Mitte

Lavesallee 10
30169 Hannover

Telefon: 0511.16 75 0
Telefax: 0511.16 75 27 7

Alle Finanzämter in Niedersachsen finden Sie hier.

Finanzamt Kiel-Nord

Holtenauer Straße 183
24118 Kiel

Telefon: 0431.88 19 0
Telefax.: 0431.88 19 12 00

Alle Finanzämter in Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Finanzamt Magdeburg

Tessenowstraße 10
39114 Magdeburg
   
Telefon: 0391.88 51 2
 Telefax: 0391.88 51 00 0

Alle Finanzämter in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Finanzamt Mainz Mitte

Schillerstr. 13
55116 Mainz

Telefon: 06131.25 10
Telefax: 06131.25 12 40 90

Alle Finanzämter in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Finanzamt München

Servicezentrum
Deroystraße 6
80335 München

Alle Finanzämter in Bayern finden Sie hier.

Finanzamt Potsdam

Steinstr. 104 - 106
14480 Potsdam

Telefon: 0331.28 70
Telefax: 0331.28 71 51 5

Alle Finanzämter in Brandenburg finden Sie hier.

Finanzamt Saarbrücken

Mainzer Straße  109-111
66121  Saarbrücken

Telefon: 0681.30 00 0
Telefax: 0681.30 00 76 2

Alle Finanzämter im Saarland finden Sie hier.

Finanzamt Schwerin

Johannes-Stelling-Str. 9-11
19053 Schwerin

Telefon: 0385.54 00 0
Telefax: 0385.54 00 30 0

Alle Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.