| Finanzamt: Steuerliche Erfassung Ihres Unternehmens
Vom Finanzamt erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt in der Regel automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Da Sie sich als Freiberufler nicht beim Gewerbeamt anmelden, wenden Sie sich bitte direkt innerhalb von 4 Wochen nach dem Start Ihrer Geschäftstätigkeit an das Finanzamt. Außerdem erteilt Ihnen das Finanzamt die notwendige Steuernummer.
Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben wollen, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese wird durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Kontaktdaten zu dem Finanzamt in Ihrer Nähe finden Sie hier.
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Notwendige Angaben, die das Finanzamt von Existenzgründern erfragt, sind eine realistische Einschätzungen der künftigen Umsätze und Gewinne - nutzen Sie hierzu Ihren Finanzplan, den Sie im Businessplan aufgestellt haben. Für kleine Unternehmen und Freiberufler gilt folgende Faustformel: Betriebliche Einnahmen abzüglich betriebliche Ausgaben ergibt den Gewinn (oder Verlust).
Kalkulieren Sie realistisch, um größere Steuernachzahlungen an das Finanzamt im Folgejahr zu vermeiden. Sollten sich Änderungen bei Ihrer Planrechnung im Zuge Ihrer Geschäftstätigkeit ergeben, nehmen Sie Kontakt mit dem Finanzamt auf.
Auf Basis des Fragebogens erfolgt die steuerliche Einordnung Ihrer Tätigkeit durch das Finanzamt, die Erteilung der Steuernummer sowie die Festlegung der steuerlichen Vorauszahlungen.
Das heißt also für Existenzgründer: Egal ob Sie ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen, das Finanzamt ist für Sie eine der wichtigsten Anlaufstellen bei der Existenzgründung. Eine Unterstützung durch einen Steuerberater ist zu empfehlen.
| Finanzamt: Steuerliche Vorauszahlungen
Steuerliche Vorauszahlungen verlangt das Finanzamt für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Bis auf die Umsatzsteuer werden diese vom Finanzamt festgelegt. Die Vorauszahlung der Umsatzsteuer erfolgt im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) beim Finanzamt. Mit der Dauerfristverlängerung können Sie für die Abgabe der UStVA einen Monat Zeit gewinnen.
Im Rahmen der Steuererklärung überprüft das Finanzamt dann, ob Ihre tatsächliche Steuerlast über oder unter den Vorauszahlungen lag. Als Folge kann das Finanzamt Steuerrück- oder Steuernachzahlungen feststellen.
| Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Steuernummer vergibt das Finanzamt an steuerpflichte Unternehmer und Unternehmen beim erstmaligen Kontakt. Unter der Steuernummer führt das Finanzamt alle Angelegenheiten mit dem Unternehmen. Welches Finanzamt die Steuernummer vergibt, ist bei Unternehmen abhängig vom Firmensitz.
Die Steuernummer ist ein gesetzlich obligatorischer Bestandteil und muss bei jeder Rechnungsstellung vom Gewerbetreibenden angegeben werden. Alternativ kann der Unternehmer auch seine Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben, die für den grenzüberschreitenden EU-Handel eingeführt wurde. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer muss, wenn vorhanden, auch im Impressum einer Website angegeben werden. Die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer ermöglichen eine eindeutige Kennzeichnung des Steuerpflichtigen.
Wer als Unternehmer noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, kann diese freiwillig beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich oder online beantragen. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (kurz USt.-IdNr.) ist jedoch nur für Unternehmer Pflicht, die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte. Zudem können alle zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer einen Antrag für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellen. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist, dass der Antragssteller bereits bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird.
Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Steuerberater, um die Angelegenheiten mit dem Finanzamt zu klären. Wir vermitteln Steuerberater in Ihrer Nähe.
| Adressen & Links
Um Ihnen als Existenzgründer die unnötige Suche nach den jeweiligen Koordinaten Ihres örtlichen Finanzamtes zu ersparen, haben wir eine Auflistung der bundesweiten Finanzämter zusammengestellt.
Senatsverwaltung für Finanzen
Abteilung III - Steuern
Klosterstraße 59
10179 Berlin
Telefon: 030.90 24 10 0
Telefax: 030.90 20 28 41 49
Alle Finanzämter in Berlin finden Sie hier.
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
Zentrale Rufnummer der Finanzämter Bremen:
0421.36 19 09 09
Alle Finanzämter in Bremen finden Sie hier.
Düsseldorf-Altstadt
Kaiserstr. 52
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211.49 74 0
Telefax: 0800.10 09 26 75 10 3
Alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Rabenerstraße 1
01069 Dresden
Telefon: 0351.46 91 0
Telefax: 0351.46 91 99 99
Alle Finanzämter in Sachsen finden Sie hier.
Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart
Telefon: 0711.66 73 0
Telefax: 0711.66 73 50 10
Alle Finanzämter in Baden-Württemberg finden Sie hier.
August-Röbling-Straße 10
99091 Erfurt
Telefon: 0361.37 82 41 0
Telefax: 0361.37 82 80 0
Alle Finanzämter in Thüringen finden Sie hier.
Gutleutstraße 116
60327 Frankfurt
Telefon: 069.25 45 0
Alle Finanzämter in Hessen finden Sie hier.
Steinstraße 10
20095 Hamburg
Telefon: 040.42 82 80 (Telefonischer HamburgService)
Telefax: 040.42 85 36 67 1
Alle Finanzämter in Hamburg finden Sie hier.
Lavesallee 10
30169 Hannover
Telefon: 0511.16 75 0
Telefax: 0511.16 75 27 7
Alle Finanzämter in Niedersachsen finden Sie hier.
Holtenauer Straße 183
24118 Kiel
Telefon: 0431.88 19 0
Telefax.: 0431.88 19 12 00
Alle Finanzämter in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Tessenowstraße 10
39114 Magdeburg
Telefon: 0391.88 51 2
Telefax: 0391.88 51 00 0
Alle Finanzämter in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Schillerstr. 13
55116 Mainz
Telefon: 06131.25 10
Telefax: 06131.25 12 40 90
Alle Finanzämter in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Servicezentrum
Deroystraße 6
80335 München
Alle Finanzämter in Bayern finden Sie hier.
Steinstr. 104 - 106
14480 Potsdam
Telefon: 0331.28 70
Telefax: 0331.28 71 51 5
Alle Finanzämter in Brandenburg finden Sie hier.
Mainzer Straße 109-111
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681.30 00 0
Telefax: 0681.30 00 76 2
Alle Finanzämter im Saarland finden Sie hier.
Johannes-Stelling-Str. 9-11
19053 Schwerin
Telefon: 0385.54 00 0
Telefax: 0385.54 00 30 0
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