Nebengewerbe anmelden: Amts- und Behördengänge

Generell wird bei der Gewerbeanmeldung zwischen dem Haupt- und Nebengewerbe unterschieden. Ausgenommen von dieser Unterscheidung sind Freiberufler, Sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung und müssen keine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Die Grenze zwischen Haupt- und Nebengewerbe wird durch das Gesetz und den Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Krankenkassen gezogen.

Wir erklären, wie man ein Nebengewerbe anmelden kann und welche Besonderheit die nebenberufliche Selbstständigkeit birgt.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Handelsgewerbe vs. Nebengewerbe anmelden

Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, erfolgt einer der ersten Schritte der Anmeldung beim Gewerbeamt. Auf dem Anmeldebogen muss dann angegeben werden, ob Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden wollen. Dies ist die klassische Unterscheidung, ob Sie Vollzeit gründen oder nebenberuflich selbstständig sind.

Der wesentliche Unterschied zwischen der Vollerwerbsgründung und der nebenberuflichen Selbstständigkeit liegt u.a. in der Anzahl der Wochenarbeitsstunden, die für das Nebengewerbe aufgebracht werden dürfen. Aktuell ist es ein Arbeitsaufwand von 18 Stunden pro Woche, der noch als Nebengewerbe angesehen wird. Als Faustregel gilt, dass der Nebenerwerb zeitlich und wirtschaftlich den Haupterwerb nicht übersteigen darf. Generell gibt der Begriff Nebengewerbe keinerlei Auskunft über die Rechtsform. So ist eine Gründung im Nebengewerbe als Einzelunternehmer, GbR oder GmbH möglich.

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  | Unternehmen anmelden spielerisch erklärt

Nachfolgende Infografik zeigt Schritt für Schritt, welche Behördengänge in welcher Reihenfolge erledigt werden müssen, wenn Sie nebenberuflich gründen. Folgen Sie dabei stets der Figur, die Ihrer Rechtsform entspricht. Die Grafik öffnet sich bei Klick auf untenstehendes Bild.

Durch Klick auf das obenstehende Bild gelangen Sie zur vollständigen Infografik.

  | Voll im Gründertrend: Nebengewerbe anmelden

Der KfW Gründungsmonitor 2016 konstatierte für das Jahr 2015 erneut einen Rückgang im bundesweiten Gründungsgeschehen im Vergleich zum Jahr 2014. So sank die Zahl der Gründer im Jahresvergleich von 915.000 auf 763.000. Allerdings ging die Zahl der Vollerwerbsgründer stärker zurück als die Zahl der Gründungen im Nebengewerbe. Konkret besagt der KfW Gründungsmonitor, dass 2015 479.000 Gründer in Nebenerwerb durchgestartet sind, während die Zahl der Gründer im Vollerwerb mit 284.000 deutlich niedriger war. Damit machte 2015 die nebenberufliche Selbstständigkeit einen Anteil von ca. 63 % am gesamten Gründungsgeschehen in Deutschland aus. Davon war fast die Hälfte Frauen, die sich dafür entschieden haben, ein Nebengewerbe anzumelden.

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  | Den Arbeitgeber informieren: ja oder nein?

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden möchten, gibt es mehrere Aspekte, die es zu beachten gibt. Eine Frage dreht sich darum, ob man seinen Arbeitgeber darüber informieren sollte, dass man ein Nebengewerbe anmelden wird. Grundsätzlich steht es natürlich jedem Menschen frei, sich nebenberuflich selbstständig zu machen.

Dabei dürfen jedoch nicht die Pflichten als Arbeitnehmer vernachlässigt werden. Ebenso darf man nicht zur Konkurrenz des Arbeitgebers werden. Auf diese Weise begegnet man sich schnell vor Gericht. Es sind also bestehende Regelungen im Arbeitsvertrag zu beachten. Den eigenen Chef zu benachrichtigen und die Erlaubnis einzuholen ist somit nicht nur ratsam, sondern eher Pflicht, wenn man sich nebenberuflich selbstständig machen und ein Nebengewerbe anmelden möchte.

  | Nebenberuflich selbstständig in der Arbeitslosigkeit

Auch wenn Sie arbeitslos sind, können Sie ein Nebengewerbe anmelden, um nebenberuflich tätig zu sein. Allerdings kann es dann zu Problemen bei der Beantragung des Gründungszuschusses kommen. Somit sollten Sie sich in diesem Zusammenhang vorher auf jeden Fall mit einem Gründercoach besprechen, um sich die Förderung durch den Gründungszuschuss nicht zu verbauen.

Wenn Sie in der Arbeitslosigkeit ein Nebengewerbe anmelden, gibt es zudem noch ein paar Vorschriften zum Arbeitsumfang und zu den Zuverdienstgrenzen. Die wöchentliche Arbeitszeit im Nebengewerbe ist bei der Arbeitslosigkeit auf 15 Stunden begrenzt - wer regelmäßig mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, zählt nicht mehr als arbeitslos und erhält auch keine Leistungen. Für den Zuverdienst gilt eine Grenze von 165 Euro im Monat. Einkünfte darüber, werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

  | Was passiert mit der Krankenversicherung?

In Deutschland besteht für alle Bürger eine Krankenversicherungspflicht, entweder bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Existenzgründer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, haben dabei Wahlfreiheit und können sich entweder für eine private Krankenversicherung oder für eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft entscheiden. Wer zunächst ein Nebengewerbe anmelden will und bisher gesetzlich versichert ist, hat diese Wahlfreiheit erst, wenn die Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze übersteigen.

Während die Kosten bei der privaten Krankenversicherung nicht von den Einkünften abhängen, stellen diese die Grundlage für die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Wer nebenberuflich selbstständig etwas hinzuverdienen will, zahlt in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch höhere Beiträge, bis er die Beitragsbemessungsgrenze erreicht - dann gilt ein Maximalbetrag.

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  | Von Amt zu Amt: das Nebengewerbe anmelden

Um ein Nebengewerbe anmelden zu können, sind wie bei einem Haupterwerb einige Amtsbesuche Pflicht. Dabei spielt auch die gewählte Rechtsform eine wesentliche Rolle. Sie entscheidet darüber, ob Sie Ihr Nebengewerbe auch beim Handelsregister oder zunächst direkt beim Gewerbeamt anmelden müssen.

Beim Handelsregister müssen Sie das Nebengewerbe anmelden, wenn Sie als Kaufmann, OHG oder als Kapitalgesellschaft (bspw. UG oder GmbH) gründen. Welche Schritte mit der Eintragung ins Handelsregister verbunden sind, haben wir Ihnen am Ablauf einer GmbH Gründung dargestellt.

Nebengewerbe anmelden beim Gewerbeamt

Falls Sie keinen Eintrag im Handelsregister vornehmen müssen, geht es gleich zum Gewerbeamt. Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, fordert dort einen Gewerbeschein an. Das Gewerbeamt befindet sich im Regelfall in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dann ist auch zu prüfen, ob man eine Genehmigung für das Gewerbe braucht. Wer sich nicht sicher ist, erkundigt sich bei der zuständigen IHK oder HWK.

Sobald man ein Gewerbe anmelden möchte, wird man gefragt, ob man haupt- oder nebenberuflich starten will. Hier gibt es bis auf den Tätigkeitsumfang keine Unterschiede. Man hat die gleichen Rechte und Pflichten. Alle weiteren Details zur Anmeldung beim Gewerbeamt, finden Sie hier.

Nebengewerbe anmelden beim Finanzamt

In der Regel schickt das Finanzamt allen Gewerbetreibenden nach Anmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Außerdem erteilt das Finanzamt eine Steuernummer. Wer Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben will, muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese wird durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Wir haben die Kontaktdaten zu einem Finanzamt in Ihrer Nähe.

Tipp

Post vom Finanzamt: so füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt aus.

Ausfüllhilfe für den Finanzamtfragebogen

Nebengewerbe anmelden und Betriebsnummer beantragen

Werden Angestellte beschäftigt, muss man für eine Betriebsnummer zum Arbeitsamt. Die Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und muss beantragt werden, sobald der erste Mitarbeiter eingestellt wird. Dies ist im Nebenerwerb zwar eher selten der Fall, wird aber der Vollständigkeit halber genannt. Die Nummer ist für die Anmeldungen zur Sozialversicherung und bei der Krankenkasse relevant.

Nebengewerbe anmelden: Industrie- und Handelskammer

Nach der Gewerbeanmeldung ist die Mitgliedschaft in einer der 80 IHKs nötig. Sie ist für alle deutschen Unternehmen mit Ausnahme von Freiberuflern, landwirtschaftlichen Betrieben und Handwerkern Pflicht. Somit werden alle, die ein Nebengewerbe anmelden, auch IHK-Mitglied. Wer also ein Nebengewerbe anmelden möchte, muss sich auch bei der zuständigen IHK anmelden. Die Mitgliedschaft erfolgt auf Basis des Firmensitzes und die Anmeldung durch das Gewerbeamt. Die zuständige IHK schickt dem Unternehmer ein Schreiben mit näheren Informationen.

Nebengewerbe anmelden: bei der HWK erkundigen

Noch bevor man ein Nebengewerbe anmelden kann, muss man sich erkundigen, ob das Gewerbe in die Handwerksrolle einzutragen ist. Bei der Handwerksrolle handelt es sich um ein Verzeichnis aller Betriebsinhaber zulassungspflichtiger Handwerke. Die Inhaber der Betriebe erhalten anschließend die Handwerkskarte. Die Handwerksrolle wird von der Handwerkskammer im jeweiligen Bezirk geführt.

Nebengewerbe anmelden: Berufsgenossenschaft

Ein Nebengewerbe anmelden, bedeutet auch, sich bei der Berufsgenossenschaft einzutragen. Diese gibt es für verschiedene Branchen. Generell sind sie für die gesundheitlichen Aspekte in Unternehmen zuständig. So müssen sich alle Unternehmen binnen einer Woche nach Gründung dort anmelden. Die Ausnahme machen zuständige landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.