Genehmigung und Erlaubnis für die Existenzgründung

In Abhängigkeit davon, womit Sie sich konkret selbstständig machen wollen, gibt es bestimmte Anforderungen. Teilweise müssen Sie eine Erlaubnis oder Genehmigung einholen oder bestimmte Qualifikationen für den Start in die Selbstständigkeit nachweisen.

Wir geben Ihnen nachfolgend einen Überblick - der Kontakt zur IHK, Handwerkskammer oder einem Rechtsanwalt ist jedoch auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu empfehlen.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Überblick: Genehmigungen & Co.

Für die Aufnahme einiger Tätigkeiten in der Selbstständigkeit müssen Sie eine Erlaubnis und Genehmigung einholen oder eine ausreichende fachliche Qualifikation nachweisen bevor Sie starten. Hierfür finden Sie nachfolgend einen Überblick über wichtige Tätigkeiten und Sachverhalte für die eine Genehmigung notwendig sein kann. Beachten Sie jedoch, dass dies keine vollständige Liste ist. Im Zweifel sollten Sie beim Thema Genehmigung, Zulassung, Qualifikationen stets den Rat eines Rechtsanwalts, der IHK, der Standes- oder Handwerkskammer einholen.

  | Erlaubnispflicht für Gründungen

Die Gewerbeordnung nennt Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht unterliegen. Zu den Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nötig ist, zählen der Betrieb von Privatkrankenanstalten oder Spielhallen, das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittler sowie das Reisegewerbe. Zudem bestehen aber auch noch weitere Gründervorhaben für die eine Erlaubnispflicht und damit Genehmigung zur Ausübung vorgegeben ist.

Meisterpflicht im Handwerk

Wenn Sie selbstständig im Handwerk sein wollen, müssen Sie die Meisterpflicht als Genehmigung beachten. So können nach der Meisterpflicht eine Reihe von Handwerksberufen von Ihnen nur ausgeübt werden, wenn Sie die Meisterprüfung in diesem Handwerk abgelegt haben oder einen Meister einstellen. In einer Übersicht stellen wir Ihnen die meisterpflichtigen Handwerksbetriebe vor. Zulassungsfreie Handwerksbetriebe sowie handwerksähnliche Betriebe unterliegen nicht dieser Form der Genehmigung.

Qualifikation bei Freiberuflern

Abseits der Genehmigung müssen einige Gruppen der Freien Berufe bestimmte Qualifikationen für die Ausübung ihrer Tätigkeit vorweisen. Dazu zählen in erster Linie kammerpflichtige Freie Berufe. Erfahren Sie mehr über die notwendigen Qualifikationen bei Freiberuflern.

Nicht-EU-Bürger als Gründer in Deutschland

Die Existenzgründung von Nicht-EU-Bürgern ist im ersten Schritt nicht mit einer Genehmigung sondern gesetzlichen Voraussetzungen verbunden. Für die Aufnahme einer Selbstständigkeit stehen Nicht-EU-Bürgern in Deutschland die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis offen. Wenn dies geklärt ist, müssen Sie als Nicht-EU-Bürger natürlich ebenfalls prüfen, ob für Ihre Tätigkeit eine Genehmigung notwendig ist.

IHK: Sachkundeprüfung oder Unterrichtung

Damit Sie die Genehmigung zur Ausübung einiger Tätigkeiten erhalten, müssen Sie ggf. bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Sachkundeprüfung oder Unterrichtung ablegen. Diese dienen dazu, die notwendigen Kenntnisse für die Tätigkeit zu vermitteln.

  | Ämter und Behörden

Neben der Berechtigung eine Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen Sie oft noch weitere Vorschriften beim Geschäftsbetrieb beachten und eine Genehmigung einholen. Ein klassisches Beispiel ist hierfür die Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes oder der Hygienevorschriften beim Gaststätten- oder Imbissbetrieb.

  • Genehmigung von der Gewerbeaufsicht: Zuständig für den ordnungsgemäßen Betrieb ist in vielen Fällen die Gewerbeaufsicht. Prüfen Sie aber auch schon vor der Inbetriebnahme ob sämtliche Betriebsräume und Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und damit die Genehmigung für Ihre Tätigkeit vorliegt.
  • Genehmigung vom Bauamt: Im Rahmen von baulichen Veränderungen oder der Abnahme ist das Bauamt zuständig und sollte rechtzeitig für die erforderliche Genehmigung kontaktiert werden.
  • Genehmigung vom Gesundheitsamt: Auch vom Gesundheitsamt müssen Sie sich vor der Aufnahme mancher Tätigkeiten erforderliche Nachweise abholen.

  | Das richtige Amt finden: der einheitliche Ansprechpartner

Mit dem einheitlichen Ansprechpartner wurde in jedem Bundesland eine Onlineplattform ins Leben gerufen, die für eine Vielzahl spezifischer Gründungsvorhaben im Detail zeigt, welche Genehmigung bei welchem Amt zu beantragen ist. In einer Übersicht haben wir Ihnen die jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner der Bundesländer zusammengestellt, damit Sie keine Genehmigung vergessen oder den Überblick verlieren.

Tipp

Oftmals unterschätzen Gründer den zeitlichen und finanziellen Aufwand, der für die Einholung der erforderlichen Genehmigung nötig ist. Dies kann dann zu Verzögerungen und unvorhergesehenen Belastungen führen. Wichtig ist, die notwendige Genehmigung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit einzuholen.

  | Genehmigung geklärt? Dann weiter zur Rechtsform

Nachdem Sie geprüft haben, welche Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung oder fachliche Qualifikationen Sie für Ihre Gründung aufweisen müssen, können Sie sich im nächsten Kapitel des Businessplans nun der Wahl der passenden Rechtsform für die Gründung widmen.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.