Gesundheitsamt: Die Aufgabenbereiche
Ein Gesundheitsamt ist eine kommunales und auch Landes- oder Bundesamt, das sich mit verschiedenen Angelegenheiten betreffen, die die Gesundheit betreffen. Die Bezeichnungen für das Gesundheitsamt variieren häufig. So existiert neben der Bezeichnung Gesundheitsamt auch die Gesundheitsbehörde oder Fachdienst Gesundheit. Fragen Sie bei der für Sie zuständigen öffentlichen Verwaltung nach, welches Amt für gesundheitsbezogenen Genehmigungen in ihrer Stadt verantwortlich ist. Ein Gesundheitsamt wird in der Regel von einem Amtsarzt geleitet.
Die Aufgaben vom Gesundheitsamt sind vielfältig und werden vor Ort wahrgenommen. In ihren Schwerpunkten variieren die Aufgaben, die ein Gesundheitsamt übernimmt. Folgende Aufgabenbereiche werden in der Regel vom Gesundheitsamt übernommen:
- Das Gesundheitsamt erteilt Erlaubnisse und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten, zum Beispiel die Verlängerung einer Fahrerlaubnis.
- Die Überprüfung der Einhaltung von hygienischen Standards in bestimmten Betrieben oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten wird ebenfalls vom Gesundheitsamt übernommen. Gegebenenfalls wird dies auch von der Gewerbeaufsicht übernommen.
- Das Gesundheitsamt überwacht angeordnete Maßnahmen, zum Beispiel die Abgabe von Proben. Dafür setzt das Gesundheitsamt Hygienekontrolleure ein.
- Einige Gesundheitsämter übernehmen auch die Aufgabe der Überwachung von Lebensmittelhygiene.
- Zu den Aufgaben vom Gesundheitsamt gehören häufig auch Beratungstätigkeiten sowie die Gesundheitsberichterstattung.
Die Arbeit vom Gesundheitsamt basiert auf gesetzlichen Grundlagen die Bund und Länder verabschieden. So führt das Gesundheitsamt seine Kontrollen beispielsweise auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz oder der Trinkwasserverordnung durch.
Beispiele für die Zuständigkeit vom Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt deckt einen weiten Zuständigkeitsbereich ab, der Betriebe aus verschiedenen Branchen umfasst. Im Folgenden finden Sie Beispiele für die Zuständigkeit vom Gesundheitsamt:
- Gesundheitsamt und Gastronomie:
Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Belehrung von Betrieben der Gastronomie in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz. Nach der Belehrung stellt das Gesundheitsamt eine Bescheinigung aus, die dann bei der Anmeldung beim Gewerbeamt vorzulegen ist. Außerdem überprüft das Gesundheitsamt regelmäßig die hygienischen Verhältnisse der Räumlichkeiten. In einigen Fällen benötigen Mitarbeiter in der Gastronomie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Gesundheitsamt. - Gesundheitsamt und Einrichtungen zur Kinderbetreuung:
In Einrichtungen zur Kinderbetreuung wie Kitas, Kinderhorten oder Kindergärten überprüft das Gesundheitsamt die hygienischen Zustände. - Gesundheitsamt und Lebensmittelverkauf:
Für den Verkauf von Lebensmitteln benötigen Mitarbeiter häufig eine Unbedenklichkeitsbestätigung durch das Gesundheitsamt. - Gesundheitsamt und Heilpraktiker:
Wer die Berufsbezeichnung Heilpraktiker tragen möchte, muss sich einer amtsärztlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen. Das Gesundheitsamt erteilt die Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktikerberufs. - Gesundheitsamt und Zahnarzt- und Arztpraxen:
In Praxen aller Art prüft das Gesundheitsamt regelmäßig die infektionshygienischen Zustände. Gegebenenfalls wird dies auch die zuständige Berufsgenossenschaft.
Für eine Existenzgründung sind in vielen Fällen weitere Einzelanforderungen zu erfüllen. Ein Überblick zu den erforderlichen Genehmigungen und zu erfüllenden Auflagen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie hier. Dort finden Sie auch Kontaktdaten zu dem einheitlichen Ansprechpartner - die zentrale Leitstelle in Ihrem Bundesland.
Kontaktdaten zu Ihrem Gesundheitsamt
Bei Fragen zum Thema Genehmigungen durch das Gesundheitsamt kontaktieren Sie die für Sie zuständige Behörde. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten der Gesundheitsämter in den fünf größten deutschen Städten:
- Gesundheitsamt Berlin
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Turmstraße 21
10555 Berlin
Telefon: 030.90 25 45 0
E-Mail: post @lagetsi.berlin.de
zur Website - Gesundheitsamt Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Billstraße 80, 20539 Hamburg
Telefon: 040.42 83 70
E-Mail: gesundheit-verbraucherschutz @bgv.hamburg.de
zur Website - Gesundheitsamt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
Bayerstraße 28a, 80335 München
Telefon: 089.23 39 63 00
E-Mail: rgu @muenchen.de
zur Website - Gesundheitsamt Köln
Gesundheitsamt
Neumarkt 15-21, 50667 Köln
Telefon: 0221.22 12 47 12
E-Mail: gesundheitsamt @stadt-koeln.de
zur Website - Gesundheitsamt Frankfurt am Main
Amt für Gesundheit
Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069.21 23 39 70
E-Mail: gesundheitsamt @stadt-frankfurt.de
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