Müssen Sie als Existenzgründer bauliche Maßnahmen zur Umsetzung Ihrer Geschäftsidee vornehmen, wenden Sie sich an das Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde. Diese müssen unter anderem bauliche Veränderungen und Erweiterungen prüfen und genehmigen.
Erfahren Sie, auf was Sie beim Einholen baulicher Genehmigungen beim Bauamt bzw. bei der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit achten müssen.
Ein Bauamt ist eine kommunales und auch Landes- oder Bundesamt, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt. Die Bezeichnungen für das Bauamt variieren häufig. Fragen Sie deshalb bei der für Sie zuständigen öffentlichen Verwaltung nach, welches Amt für gewerbliche Baumaßnahmen in ihrer Stadt verantwortlich ist. In der Regel ist das Bauamt mit folgenden Aufgaben betraut:
Letzteres wird auch oft von der sogenannten Bauaufsichtsbehörde übernommen, die sich mit hoheitlichen Aufgaben des Baurechts befasst. Bei den Bauordnungsaufgaben, die das Bauamt bzw. die Bauaufsichtsbehörde erarbeitet und kontrolliert, handelt es sich um die Ausweisung von Baugebieten, die Festlegung der baulichen Ausnutzbarkeiten, die Bestimmung von Gewerbe-, Industrie-, Wohn- und gemischten Gebieten.
Das Bauamt richtet sich nach bestehenden, rechtlichen Vorgaben und arbeitet mit vielen übergeordneten Stellen zusammen. Als kontrollierendes Organ hat das Bauamt oft die Aufgabe, zu überprüfen, ob konkrete Projekte mit den bestehenden Bauleitplanungen übereinstimmen. Diese Kontroll- und Überwachungsaufgaben machen meist einen großen Teil der Arbeit vom Bauamt aus.
Das Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde muss in der Regel für bauliche Maßnahmen kontaktiert werden. Dies betrifft:
Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung baulicher Veränderungen. Holen Sie im Vorfeld nicht die erforderliche Genehmigung ein, kann das Bauamt eine Herstellung des Ursprungszustands verlangen oder eine Schließung herbeiführen.
Möchte ein Existenzgründer beispielweise eine Praxis als Heilpraktiker oder ein Yogastudio eröffnen ist Folgendes in Bezug auf die Zuständigkeit vom Bauamt zu beachten:
Möchten Sie bei Ihrer Existenzgründung also einen Raum zum Yogastudio als gewerblichen Betrieb anmieten oder gar umbauen, sollten Sie das Bauamt kontaktieren, um sicher zu gehen, welche Voraussetzungen der Raum bereits erfüllt oder noch zu erfüllen hat. Bei der Eröffnung einer Praxis als Heilpraktiker gehen Sie denselben Weg. Zusätzlich sollten mögliche Voraussetzungen für Praxisräume beim Bauamt erfragt werden und Rücksprache mit dem Gesundheitsamt gehalten werden. Neben dem Bauamt sind bei der Existenzgründung als ein gewerblicher Betrieb zudem die Vorschriften der Gewerbeaufsicht zu beachten.
Ein Überblick zu den erforderlichen Genehmigungen und zu erfüllenden Auflagen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie hier. Dort finden Sie auch Kontaktdaten zu dem einheitlichen Ansprechpartner, die zentrale Leitstelle in Ihrem Bundesland.
Bei Fragen zum Thema Bau-Genehmigungen kontaktieren Sie das für Sie zuständige Bauamt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten der Bauämter in den fünf größten deutschen Städten: