Das Bauamt: Aufgabenbereich
Ein Bauamt ist eine kommunales und auch Landes- oder Bundesamt, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt. Die Bezeichnungen für das Bauamt variieren häufig. Fragen Sie deshalb bei der für Sie zuständigen öffentlichen Verwaltung nach, welches Amt für gewerbliche Baumaßnahmen in ihrer Stadt verantwortlich ist. In der Regel ist das Bauamt mit folgenden Aufgaben betraut:
- Das Bauamt übernimmt fiskalische Tätigkeiten in seinem Verantwortungsgebiet wie eigene Baumaßnahmen von Schulen oder Straßenbau.
- Das Bauamt übernimmt Planungsaufgaben sowie die Betreuung öffentlicher Gebäude und Anlagen.
- Auch Wirtschaftsförderung steht im Aufgaben- und Interessenbereich vom Bauamt.
- Ein wichtiger Aufgabenbereich vom Bauamt, der für Existenzgründer interessant ist, sind die Bauordnungsaufgaben, die das Bauamt verfolgt und prüft.
Letzteres wird auch oft von der sogenannten Bauaufsichtsbehörde übernommen, die sich mit hoheitlichen Aufgaben des Baurechts befasst. Bei den Bauordnungsaufgaben, die das Bauamt bzw. die Bauaufsichtsbehörde erarbeitet und kontrolliert, handelt es sich um die Ausweisung von Baugebieten, die Festlegung der baulichen Ausnutzbarkeiten, die Bestimmung von Gewerbe-, Industrie-, Wohn- und gemischten Gebieten.
Das Bauamt richtet sich nach bestehenden, rechtlichen Vorgaben und arbeitet mit vielen übergeordneten Stellen zusammen. Als kontrollierendes Organ hat das Bauamt oft die Aufgabe, zu überprüfen, ob konkrete Projekte mit den bestehenden Bauleitplanungen übereinstimmen. Diese Kontroll- und Überwachungsaufgaben machen meist einen großen Teil der Arbeit vom Bauamt aus.
Stein auf Stein: Bauliche Genehmigungen
Das Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde muss in der Regel für bauliche Maßnahmen kontaktiert werden. Dies betrifft:
- Nutzung von Betriebsräumen in neuer Art und Weise - sofern Sie Betriebsräume übernehmen, die bisher anders genutzt wurden, müssen Sie die Nutzungsänderung beim für Sie zuständigen Bauamt beantragen
- Im Falle von Um- und Neubauten sollte schon in der Planungsphase das Bauamt eingeschaltet werden
- Auch wenn Sie zusätzlich angrenzende Flächen nutzen wollen, muss erneut eine Genehmigung beim Bauamt eingeholt werden
Beispiele für die Zuständigkeit vom Bauamt
Möchte ein Existenzgründer beispielweise eine Praxis als Heilpraktiker oder ein Yogastudio eröffnen ist Folgendes in Bezug auf die Zuständigkeit vom Bauamt zu beachten:
- Ist der Raum, in dem die gewerbliche Tätigkeit standfinden soll, bereits als Gewerberaum oder als Wohn-Gewerberaum vom Bauamt ausgewiesen, erfüllte er bereits alle Voraussetzungen, die das Bauamt vorgibt. Allein bei Bauänderungen sollten sie auf Nummer sich gehen und das Bauamt kontaktieren, um mögliche Voraussetzungen für die Bauänderungen zu erfahren.
- Ist das Bauobjekt jedoch noch nicht als gewerblicher Raum vom Bauamt ausgewiesen worden, ist das Bauamt auf alle Fälle zu kontaktieren und ein Antrag beim Bauamt zu stellen, welches die jeweiligen Voraussetzungen für die Nutzung des zukünftigen Gewerbeobjekts festlegt.
Möchten Sie bei Ihrer Existenzgründung also einen Raum zum Yogastudio als gewerblichen Betrieb anmieten oder gar umbauen, sollten Sie das Bauamt kontaktieren, um sicher zu gehen, welche Voraussetzungen der Raum bereits erfüllt oder noch zu erfüllen hat. Bei der Eröffnung einer Praxis als Heilpraktiker gehen Sie denselben Weg. Zusätzlich sollten mögliche Voraussetzungen für Praxisräume beim Bauamt erfragt werden und Rücksprache mit dem Gesundheitsamt gehalten werden. Neben dem Bauamt sind bei der Existenzgründung als ein gewerblicher Betrieb zudem die Vorschriften der Gewerbeaufsicht zu beachten.
Ein Überblick zu den erforderlichen Genehmigungen und zu erfüllenden Auflagen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie hier. Dort finden Sie auch Kontaktdaten zu dem einheitlichen Ansprechpartner, die zentrale Leitstelle in Ihrem Bundesland.
Kontaktdaten zu Ihrem Bauamt:
Bei Fragen zum Thema Bau-Genehmigungen kontaktieren Sie das für Sie zuständige Bauamt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten der Bauämter in den fünf größten deutschen Städten:
- Bauamt Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Oberste Bauaufsicht
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefon: 030.90 13 94 34 2
E-Mail: bauaufsicht@senstadt.berlin.de
zur Website - Bauamt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Oberste Bauaufsicht
Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg
Telefon: 040.42 84 02 42 6
E-Mail: oberstebauaufsicht-abh2@bsu.hamburg.de
zur Website - Bauamt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Kartenstandpunkt Symbol
Blumenstraße 28b, 80331 München
E-Mail: plan @muenchen.de
zur Website - Bauamt Köln
Bauaufsichtsamt
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Telefon: 0221.22 13 33 63
E-Mail: bauaufsichtsamt @stadt-koeln.de
zur Website - Bauamt Frankfurt
Bauaufsicht
Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069.21 23 35 67
E-Mail: bauaufsicht@stadt-frankfurt.de
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