Gesetzesänderungen 2021: Was ist neu?
Das neue Jahr steht in den Startlöchern – Zeit, sich mit Gesetzesänderungen für 2021 zu beschäftigen. In diesem Artikel erfahrt ihr, welche Neuerungen besonders wichtig sind.
Neues Jahr, neue Gesetze: Das kommt 2021 auf Gründer und Unternehmer zu. (Foto: Unsplash)
#1 Steuererklärung (Berücksichtigung der Corona-Hilfen bei StE & JA)
Wer Corona-Soforthilfen bezieht bzw. diese bezogen hat, muss sie in seiner Steuererklärung 2020 als Betriebseinnahmen versteuern lassen, sofern in diesem Geschäftsjahr ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde. Sowohl natürliche Personen wie Soloselbstständige als auch Körperschaften müssen die Hilfen versteuern lassen. Die Soforthilfen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Umsatzsteuerpflichtig sind die Hilfen allerdings nicht, da es sich um echte, nichtsteuerbare Zuschüsse handelt. Sie müssen daher weder in der Umsatzsteuererklärung noch in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden.
#2 Grundfreibetrag & Homeofficepauschale
Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2021 von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Bis zu diesem Einkommen werden keine Steuern fällig. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Satz auf 19.488 Euro.
Den eigenen Mitarbeitern kommt darüber hinaus die Homeofficepauschale für die Jahre 2020 und 2021 zugute: Bis zu 600 Euro können sie steuerlich für Ausgaben im Homeoffice absetzen.
#3 Entfernungspauschale
Wer weite Arbeitswege zurücklegen muss, bekommt seit Jahresanfang mehr Geld. Nach wie vor gilt die Pauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer Arbeitsweg. Neu ist jedoch, dass der Betrag ab dem 21. Kilometer steigt, und zwar auf 35 Cent. Ab dem 01. Januar 2024 erhöht sich der Wert ein weiteres Mal auf 38 Cent. Die erhöhten Werte der Fahrtkosten gelten bis zum 31. Dezember 2026.
#4 USt-Voranmeldung / USt-Satz
Neugründer mussten bislang im Gründungsjahr eine Umsatzsteuervoranmeldung für jeden Monat beim Finanzamt einreichen. Das Bürokratieentlastungsgesetz III ändert dies: Von 2021 bis 2026 können Einsteiger ins Unternehmertum ihre tatsächliche Steuer in ihre Jahressteuer umrechnen bzw. die voraussichtliche Steuer schätzen, wenn die unternehmerische Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr 2021 aufgenommen wird.
Vom 01.07. bis zu 31.12.2020 galt der Umsatzsteuersatz von 16 Prozent, bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen waren es 5 Prozent. Seit dem 01.01.2021 gelten wieder die alten Regelsätze von 19 und 7 Prozent.
#5 Solidaritätszuschlag
Beim Soli gibt es Entlastung: Für 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler entfällt er ab 2021 komplett. Weiterhin fällig wird er u. a. für Singles, die 6004 Euro brutto im Monat oder mehr verdienen. Auch für Unternehmer entfällt der Soli, wenn sie unterhalb der Steuer-Freigrenzen wirtschaften. Diese wurde wie folgt angehoben:
- Alt: 972 Euro (einzeln veranlagt) / 1.944 Euro (zusammen veranlagt)
- Neu: 16.956 Euro (einzeln veranlagt) / 33.912 Euro (zusammen veranlagt)
#6 Die E-Rechnung kommt
Die Regelungen rund um die E-Rechnung sind keineswegs einheitlich, eine Neuerung ist jedoch fix: Rechnungen an Bundesbehördern werden nur noch als E-Rechnungen eingereicht. Für Unternehmen wie Lieferanten mit entsprechendem Kundenstamm dürfte diese Anpassung wichtig sein.
- Artikel-Tipp: Elektronische Rechnung per Email versenden
#7 Abschreibungen
Für die Entlastung von Unternehmen in Corona-Zeiten wird die degressive AfA wiedereingeführt. Dabei handelt es sich um eine sogenannte degressive Buchwertabschreibung: Die Abschreibebeträge sind in ersten Jahren der Anschaffung hoch und sinken in den Folgejahren. Das ist insbesondere bei teuren Anschaffungen sinnvoll, die durch die wirtschaftliche und/oder technische Fortentwicklung schnell an Wert verlieren, aber dringend benötigt werden – zum Beispiel Maschinen.
- Erfahrt wichtige Infos zum Kurzarbeitergeld. Hier findet ihr Tipps für die Corona-Soforthilfen sowie für die Überbrückungshilfen.