Unternehmensformen für Ihre Selbstständigkeit

Es gibt zahlreiche Unternehmensformen für Ihre Existenzgründung. Doch bevor die Frage nach der konkreten Rechtsform wie Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH ansteht, sind auch noch andere Aspekte zu klären. Wollen Sie haupt- oder nebenberuflich gründen? Soll die Gründung allein oder im Team stattfinden? Und vielleicht suchen Sie auch nach Unternehmensformen, mit denen Sie gemeinnützig agieren können.

Ein Überblick der Unternehmensformen soll Ihnen helfen, die wichtigen Fragen im Gründungsprozess zu klären.

Von
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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Zahlen und Fakten zu Unternehmensformen in Deutschland

Klassischerweise wird bei den Unternehmensformen schnell die Frage der Rechtsform aufgeworfen. Und sicherlich ist die Rechtsform auch der Hauptaspekt in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Unternehmensformen. Hierzu liefert das statistische Bundesamt folgende Aufteilung der jährlichen Gewerbeanmeldungen (Freiberufliche Tätigkeiten sind nicht in der Auftstellung enthalten):

  • Einzelunternehmen: 435.654
  • GmbH: 56.144
  • GbR: 27.901
  • GmbH & Co. KG: 10.949
  • UG: 13.263
  • OHG: 1181 
  • AG: 851

Es wird deutlich, dass der Großteil der Gründungen alleine stattfindet. Beliebteste Kapitalgesellschaft unter den verschiedenen Unternehmensformen ist die GmbH - bei den Personengesellschaften rangiert die GbR bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf dem Spitzenplatz.

Wenn Sie mehr über die einzelnen Unternehmensformen aus rechtlicher Hinsicht erfahren wollen, finden Sie in unserer Rechtsformübersicht. Außerdem haben wir Ihnen wichtige Faktoren für die Auswahl der passenden Gesellschaftsform zusammengestellt.

Nicht berücksichtigt sind bei dieser Aufstellung der Unternehmensformen die Freiberufler, die den sogenannten Freien Berufen angehören. 2013 waren in Deutschland nach Angaben des Instituts für Freie Berufe über 1,2 Mio. Menschen als Freiberufler selbstständig. Damit handelt es sich folglich also auch um eine sehr relevante Gruppe unter den Unternehmensformen. Für den Status Freiberufler gibt es definierte Berufsgruppen. Welche dies sind, erfahren Sie im Abschnitt Freie Berufe im Überblick.

Eine grundlegende Unterscheidung in Bezug auf die Unternehmensformen ergibt sich auch aus der Betrachtung, ob Sie nebenberuflich selbstständig sind oder die Gründung direkt auf den Vollerwerb abzielt. Laut KfW Gründungsmonitor hat 2012 die Mehrzahl der Gründer - nämlich rund 60 % - im Nebenerwerb gegründet.

Kleinunternehmer: was steckt dahinter?

Der Begriff Kleinunternehmer wird häufig missverständlich verwendet. Es handelt sich dabei um keine Unternehmensform im klassischen Sinne. Vielmehr verbirgt sich dahinter nur eine spezielle Regelung im Hinblick auf die Umsatzsteuer, die grundsätzlich von jedem Gründer und Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Wir zeigen Ihnen unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist: mehr zur Kleinunternehmerregelung.

Rechtsformen im Detail

Die in der Praxis relevantesten Aspekte bei der Betrachtung der Unternehmensformen kommen bei der Wahl der Rechtsform zum Tragen. Aus der Wahl der Rechtsform ergeben sich wichtige Punkte wie:

  • Mindeststartkapital, Haftung der Gründer, Gründungsformalitäten und -kosten,
  • Anforderungen an die Buchführung und Veröffentlichungspflichten
  • sowie die Möglichkeiten des Firmennamens.

Die einzelnen rechtlichen und steuerlichen Details der verschiedenen Unternehmensformen haben wir Ihnen in einem umfangreichen Kapitel rund um die Wahl der Rechtsform zusammengestellt. Zur schnelleren Orientierung können Sie auch direkt auf eine der folgenden fünf Varianten zu den Unternehmensformen klicken:

Wenn Sie sich hingegen noch komplett unsicher sind, nutzen Sie doch den Rechtsformtest.

Tipp

Sie sind unsicher, welche Rechtsform Sie für Ihre Selbstständigkeit wählen sollen? Dann machen Sie den Rechtsformtest, der Sie zu den wichtigsten Kriterien Schritt für Schritt befragt.

Zum Rechtsformtest

Unternehmensformen: Gewerbe, Handwerk, Freie Berufe

Je nachdem, welche Tätigkeit Sie in der Selbstständigkeit ausüben wollen, sind unterschiedliche Anforderungen mit den Unternehmensformen verknüpft. Dies reicht von notwendigen Genehmigungen und Qualifikationen bis hin zu den Ämtern und Behörden, bei denen Sie Ihre Gründung anmelden müssen. Das Thema Anmeldung und Unternehmensformen behandeln wir weiter unten noch ausführlicher. An dieser Stelle sei vor allem auf die besonderen Voraussetzungen der drei Unternehmensformen hingewiesen:

  • Gewerbe: grundsätzlich wird jede unternehmerische Tätigkeit als Gewerbebetrieb bezeichnet. Eine Ausnahme bilden die Freien Berufe. Eine Anmeldung ist beim Gewerbeamt erforderlich und eine Mitgliedschaft bei der IHK ist für diese Unternehmensformen verpflichtend, wenn es sich nicht um einen Handwerksbetrieb handelt. Die meisten Gewerbebetriebe können ohne gesonderte Erlaubnis betrieben werden - für einige gilt jedoch eine Erlaubnispflicht.
  • Handwerk: Handwerksbetriebe sind, wie bereits erwähnt, nicht bei der IHK sondern bei der Handwerkskammer Mitglied. Zudem gilt bei vielen Handwerksberufen die Meisterpflicht, die Sie als Gründer erfüllen müssen. Allerdings gibt es auch einige Handwerksberufe, für die Sie keinen Meister brauchen.
  • Freie Berufe: für die Ausübung einer ganzen Reihe an Freien Berufe sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Weiterhin gibt es für viele Freie Berufe Standeskammern, bei denen eine Anmeldung erforderlich ist.

Außerdem müssen für bestimmte Unternehmensformen bzw. spezielle Tätigkeiten bei der IHK eine Sachkundeprüfung, z.B. Taxiunternehmen, Waffenhandel und Bewachungsgewerbe, oder eine Unterrichtung wie z.B. die Imbiss- und Gaststättenunterrichtung erfolgen.

Anmeldung der Unternehmensformen

Gewerbeamt, Finanzamt, Handelsregister, Standeskammer, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft... die Liste der Ämter und Behörden mit denen Sie bei der Gründung Kontakt aufnehmen müssen ist lang. Zudem gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Unternehmensformen. Wir haben Ihnen einen übersichtlichen Behördenwegweiser erstellt, damit Sie den Überblick nicht verlieren. Zudem können Sie sich direkt zu den Top 3 klicken:

Team oder Einzelgründung

Teamgründungen sind unter den Unternehmensformen eher eine Seltenheit. Auf 18 % hat der KfW Gründungsmonitor ihren Anteil beziffert. Ob es sich um eine Sologründung oder eine Teamgründung handelt, hat jedoch Auswirkungen auf die Rechtsform. Zudem sollten im Falle der Teamgründung auch die Gesellschaftsverträge umfangreicher gestaltet sein, damit es im Streitfall klare Regelungen gibt. Oft sind die Gründer einer Kapitalgesellschaft dann auch Geschäftsführer und somit sollte auch ein großes Augenmerk auf die Geschäftsführerverträge bei diesen Unternehmensformen gelegt werden.

Social Entrepreneurship und Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Unternehmen, Initiativen, Vereine und Verbände gab es in der Vielfalt der Unternehmensformen schon immer. Ein Trend, der in den letzten Jahren in den Unternehmensformen eine zunehmend größere Rolle spielt, ist Social Entrepreneurship. Für die Gründer steht nicht der Profit sondern die Schaffung gesellschaftlichen Mehrwerts im Mittelpunkt. Dabei werden die Gründer auch zunehmend von Business Angels sowie durch Förderprogramme unterstützt. Außerdem bieten Universitäten Kurse für angehende soziale Gründer an.

Social Entrepreneurship kann in unterschiedlichen Unternehmensformen organisiert sein wie bspw. Stiftungen, gemeinnützige GmbHs oder UGs (die gUG als gemeinnützige UG), Vereine oder Genossenschaften. Gleichwohl muss man als Social Entrepreneur nicht zwangsläufig eine der genannten Unternehmensformen wählen, sondern kann auch mit einer klassischen Rechtsform agieren.

10 Schritte zur Firmengründung

Die Auseinandersetzung mit den Unternehmensformen gehört mit zu den 10 Schritten auf dem Weg zur Firmengründungen, die wir zusammengestellt haben. Klicken Sie hier.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.