Qualifikationen erwerben durch eine Unterrichtung
Neben der Sachkundeprüfung ist für Selbstständige einiger Tätigkeiten auch eine Unterrichtung notwendig. Die Unterrichtung wird wie die Sachkundeprüfung durch eine der 80 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) durchgeführt, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Interessen aller Gewerbetreibenden vertreten und öffentlich-rechtliche Aufgaben übernehmen.
Anders als bei Tätigkeiten von Existenzgründern, bei denen eine Sachkundeprüfung bestanden werden muss, reicht bei einer Unterrichtung die Teilnahme an vorgesehenen Unterrichtseinheiten aus. Zwei Tätigkeiten, die eine Unterrichtung benötigen, sind:
- Bewachungsgewerbe: Unterrichtung nach § 34a GewO
Die Lehrgänge der Unterrichtung nach § 34a GewO sind mit 40 Stunden für Wachpersonal und 80 Stunden für Betriebsleiter und Betreiber eines Bewachungsgewerbes sehr umfangreich und widmen sich zahlreichen, rechtlichen Themen. Die Unterrichtung wird in zwei Wochen mittels Vollzeitunterricht durchgeführt. Die Kosten für die 80 Stunden Unterrichtung betragen in der Regel rund 800 €. Der Nachweis kann auch durch andere bereits erworbene Berufsausbildungen erbracht werden. Termine für die Unterrichtung nach § 34a GewO werden etwa drei Mal im Jahr ausgeschrieben.
Neben der Unterrichtung nach § 34a GewO ist für folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe zudem eine Sachkundeprüfung Pflicht: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben und Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken.
- Imbiss - Gaststättenunterrichtung:
Am Beispiel der Unterrichtung für Gaststätten und Imbisse zeigen wir Ihnen im Folgenden, wie eine Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz im Detail aussehen kann.
Für weitere Informationen zum Thema Unterrichtung wenden Sie sich an die zuständige IHK.
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz
Sie möchten als Existenzgründer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen? Dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis durch das Ordnungsamt. Eine Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis ist der Nachweis einer Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung für Gaststätten.
In der Unterrichtung werden Existenzgründer einer Gaststätte mit den Grundzügen der notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse vertraut. Dazu gehören die Vorschriften des Lebensmittelrechts oder Verbraucherschutzes vor Gesundheitsschäden. Werden die Vorschriften in dem zukünftigen Betrieb nicht beachtet, müssen Existenzgründer mit Bußgeldern oder gar dem Entzug der Erlaubnis rechnen.
Eine Befreiung von der Unterrichtung ist für Personen mit branchentypischen Berufsabschlüssen möglich. Unter anderem Fleischer, Köche oder Hotelfachleute mit bestandener Abschlussprüfung können als Existenzgründer einer Gaststätte von der Unterrichtung befreit werden. Eine entsprechende gebührenpflichtige Freistellungsbescheinigung ist bei IHK erhältlich.
Inhalt der Unterrichtung für Gründer einer Gaststätte
In der Unterrichtung für Existenzgründer einer Gaststätte oder eines Imbiss werden unter anderem folgende Themen behandelt:
- Existenzgründer werden in einer Unterrichtung über Hygienevorschriften einschließlich des Bundesseuchengesetzes informiert.
- Das Lebensmittel- und Getränkerecht steht ebenso auf dem Lehrplan einer Unterrichtung für Gaststättengewerbe.
- Eine Unterrichtung gibt es ebenso zu den Themen Lebensmittelüberwachung und Fleischbeschau.
Unterrichtung für Gaststätten: Termine und Gebühren
Die Unterrichtung für Existenzgründer einer Gaststätte umfasst lediglich wenige Stunden. Die Teilnahmegebühr variiert je nach IHK-Sitz und liegt meist zwischen 60 und 80 €. Im Anschluss an die Unterrichtung erhalten alle Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt. Termine für die Unterrichtung erfragen Sie bei ihrer zuständigen IHK. Wichtig ist, dass sie die Frist für die schriftliche Anmeldung zur Unterrichtung beachten. In der Regel müssen Teilnehmer sich spätestens zehn Tage vor dem Termin anmelden. Nach der Anmeldung zur Unterrichtung erhalten alle Teilnehmer eine offizielle, schriftliche Einladung.
- Für die Termine der Unterrichtungen wenden Sie sich an die zuständige IHK
Hinweis für alle Existenzgründer
Möchten Sie jemand für die Durchführung von Bewachungsaufgaben im Unternehmen beauftragen? Dann dürfen Sie als Gewerbetreibender nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach § 34a GewO erfüllen. Das heißt, für folgende Tätigkeiten ist der Nachweis einer IHK Sachkundeprüfung erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken