Sachkundeprüfung bei der IHK für Gründer und Selbstständige

Weitere Genehmigungen für Existenzgründer erteilt die IHK. Für manche Geschäftstätigkeiten müssen Sie als Existenzgründer bestimmte Qualifikationen vorweisen. Dafür führt die Industrie- und Handelskammer in Ihrer Nähe Sachkundeprüfungen durch.

Im Folgenden erfahren Sie, wer die IHK Sachkundeprüfung ablegen muss. Ferner sehen Sie am Beispiel des Bewachungsgewerbes, wie eine Sachkundeprüfung aussehen kann.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Qualifikationen bei der IHK nachweisen

Die 80 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die eigenständig arbeiten und die Interessen aller Gewerbetreibenden wie auch Existenzgründer in den Regionen vertreten. Zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben, die die IHKs wahrnehmen, gehört auch die IHK Sachkundeprüfung. Im Rahmen der Existenzgründung müssen bei einzelnen Tätigkeiten ausreichende Qualifikationen nachgewiesen werden, die mittels der IHK Sachkundeprüfung durch die IHKs vor Ort abgenommen werden. Für folgende Bereiche ist die IHK Sachkundeprüfung erforderlich:

  • Arzneimittelverkauf im Einzelhandel (freiverkäufliche Arzneimittel)
  • Berufskraftfahrer
  • Bewachungsgewerbe (hier bietet die IHK auch Onlinetests zur Prüfungsvorbereitung an)
  • Gefahrgutbeauftragte/ -fahrer
  • Güterkraftverkehr
  • Handel mit Waffen und Munition
  • Notfallrettung und Krankentransport
  • Omnibusverkehr
  • Taxi- und Mietwagenverkehr
  • Versicherungsgewerbe (Vermittlung und Beratung)

Die notwendige Qualifikation für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO kann oftmals auch durch eine mehrjährige Tätigkeit oder einen bestimmten Bildungsabschluss nachgewiesen werden. Genauere Informationen gibt Ihnen hierzu die IHK.

IHK Sachkundeprüfung: Aufbau, Termine und Gebühren

Die IHK Sachkundeprüfung kann inhaltlich und in ihrem Aufbau je nach Berufsfeld variieren. Im Folgenden zeigen wir Ihnen am Beispiel des Bewachungsgewerbes, wie eine Sachkundeprüfung aufgebaut sein kann. 

Die IHK Sachkundeprüfung nach § 34a GewO für Personen aus dem Bewachungsgewerbe besteht in der Regel aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten). Mündlich können in der IHK Sachkundeprüfung bis zu fünf Teilnehmer gleichzeitig befragt werden. Für die IHK Sachkundeprüfung sind Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. Hilfsmittel wie Wörterbücher sind nicht erlaubt.

Den schriftlichen Teil der IHK Sachkundeprüfung nach § 34a GewO können Personen aus dem Bewachungsgewerbe bundeseinheitlich an jedem dritten Donnerstag im Monat absolvieren. Ausnahmen sind möglich. Der mündliche Teil der IHK Sachkundeprüfung findet jeweils an dem folgenden Mittwoch oder Donnerstag nach der schriftlichen Prüfung statt.

  • Wichtig ist: Beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss und aktuelle Termine für die IHK Sachkundeprüfung.

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist gebührenpflichtig. Für die gesamte IHK Sachkundeprüfung des Bewachungsgewerbes wird eine Prüfungsgebühr in Hohe von 150 € verlangt. Müssen der schriftliche oder der mündliche Teil der IHK Sachkundeprüfung wiederholt werden, fallen nochmals 70 € für eine schriftliche und 80 € für eine mündliche Wiederholung der Prüfung an. In einigen Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die IHK Sachkundeprüfung. Die Prüfungsgebühr muss bei der Anmeldung zur IHK Sachkundeprüfung sofort entrichtet werden.

  • Für die Termine und Abnahme der Sachkundeprüfung wenden Sie sich an die zuständige IHK.

IHK Sachkundeprüfung: Bereiten Sie sich gut vor

Für ein Bestehen der IHK Sachkundeprüfung ist eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung erforderlich. Sie können sich sowohl durch selbstständiges Lernen, als auch mittels Schulungsangeboten von Weiterbildungsträgern oder Unternehmen auf die IHK Sachkundeprüfung vorbereiten. Die Inhalte der IHK Sachkundeprüfung variieren je nach Berufsfeld. Personen aus dem Bewachungsgewerbe müssen unter anderem folgende Prüfungsinhalte abdecken:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht
  • Datenschutz
  • Bürgerliches Recht
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik

Für genauere Informationen zur IHK Sachkundeprüfung in Ihrem Berufsfeld kontaktieren Sie Ihre zuständige IHK.

Tipp

Für alle Unternehmen ist eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) mit Ausnahme der Freiberufler, Handwerker und landwirtschaftlichen Betriebe Pflicht. Erfahren Sie mehr über die Mitgliedschaft bei der IHK - Ihrer Interessenvertretung.

Mehr zur IHK

Hinweis für alle Existenzgründer

Möchten Sie jemand für die Durchführung von Bewachungsaufgaben im Unternehmen beauftragen? Dann dürfen Sie als Gewerbetreibender nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach § 34a GewO erfüllen. Das heißt, für folgende Tätigkeiten ist der Nachweis einer IHK Sachkundeprüfung erforderlich:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.