Sie wollen ein gemeinnütziges Unternehmen gründen, dabei aber nicht in die persönliche Haftung gehen? Ihnen fehlt das Kapital für eine gemeinnützige GmbH? Dann ist die gUG (haftungsbeschränkt) eine ideale Rechtsform für Sie.
Finden Sie heraus, wie die gUG (haftungsbeschränkt) funktioniert und warum sie eine gut geeignete Gesellschaftsform für Ihre gemeinnützige Geschäftsidee ist. Eine reibungslose Gründung der gUG ist mit dem gUG-Gründungspaket möglich.
Die Gründung einer gUG (haftungsbeschränkt) erfordert eine Reihe administrativer Schritte. Damit die Gründung reibungslos und schnell abläuft, können Sie das Gründungspaket für die gUG nutzen.
Für die Gründung einer gUG müssen Sie ein Geschäftskonto eröffnen, auf das Sie die Stammeinlagen einzahlen. Ist dies erfolgt, meldet der Notar Ihre gUG beim Handelsregister an. Bei uns finden Sie das passende Konto.
Gewerbeamt, Finanzamt, IHK oder Genossenschaften - welche Ämter und Formalitäten bei der gUG-Gründung beachtet werden müssen, zeigen wir Ihnen im Abschnitt "Unternehmen anmelden" auf.
Die gUG (haftungsbeschränkt) ist die kleine Schwester der gGmbH. Sie ist damit ebenfalls für die Umsetzung von gemeinnützigen Projekten geeignet. Die Regelungen für beide Rechtsformen sind weitestgehend gleich. Aus diesem Grund weisen wir an dieser Stelle auf die entscheidenden Unterschiede zwischen der gemeinnützigen UG und der gemeinnützigen GmbH hin. Dazu zählen:
Erfahren Sie jetzt alles zu gUG im Überblick.
Hier die wichtigsten Fakten über die gUG (haftungsbeschränkt) in einer Übersicht
Ihre gemeinnützige Geschäftsidee steht. Dann müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
Den Gemeinnützigkeitsstatus erlangt die gUG (haftungsbeschränkt) nur vorläufig. Bei der Gründung prüft das Finanzamt, ob die Gemeinnützigkeitsgrundsätze in der Satzung erfüllt sind. Außerdem prüft das Finanzamt, ob die Satzung eine begünstigte Organisation benennt. Beim Erstellen der Satzung sollten Sie auf Musterprotokolle mit Standardformulierungen verzichten. Idealerweise lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der auf das Gemeinnützigkeitsrecht spezialisiert ist.
Den Gemeinnützigkeitsstatus für ein laufendes Geschäftsjahr erlangt die gUG (haftungsbeschränkt) ebenfalls immer nur rückwirkend. Die Gesellschaft soll so gezwungen werden, den Gemeinnützigkeitsstatus immer wieder aufs Neue zu beweisen. Sollte das Finanzamt einen Verstoß gegen Gemeinnützigkeitsgrundsätze feststellen, kann der Gemeinnützigkeitsstatus wieder entzogen werden. Im schlimmsten Fall muss die Gesellschaft dann Steuern nachzahlen.
Wo liegen die Risiken, die zum Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus führen können? In der Regel sind es gravierende Verstöße gegen das Prinzip der Selbstlosigkeit:
Daneben finden sich häufig Verstöße, die durch fehlerhafte Geschäftsführerverträge entstehen. Daher müssen Sie den Geschäftsführervertrag bei Gründung der gUG (haftungsbeschränkt) sorgfältig vorbereiten und jede Änderung im Dienstvertrag via Gesellschafterbeschluss absegnen und durch einen Spezialisten für das Gemeinnützigkeitsrecht prüfen lassen.
Verstöße gegen die Unmittelbarkeit sind ein weiterer typischer Verstoß im laufenden Geschäftsbetrieb einer gUG (haftungsbeschränkt). Die erwirtschafteten Mittel dürfen nicht investiert oder zinsbringend zwischengeparkt werden. Wenn Sie Überschüsse erwirtschaften, sprechen Sie die Form der Zwischenverwahrung am besten mit Ihrem Steuerberater ab.
Haben Sie Ihre gUG (haftungsbeschränkt) gut aufgestellt, dann profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen. Für Gewinne aus dem ideellen Geschäftsbetrieb zahlt die gUG (haftungsbeschränkt) weder Körperschaftssteuer noch Gewerbesteuer. Außerdem fällt für Umsätze im ideellen Bereich keine Umsatzsteuer an.
Für Gewinne aus dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb bezahlt die gUG (haftungsbeschränkt) dagegen Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer wie eine normale GmbH. Häufig sind aber Umsätze aus dem Zweckbetrieb mit einem verminderten Umsatzsteuersatz begünstigt.
Wichtig für Sie als Gründer einer gUG (haftungsbeschränkt): grenzen Sie Umsätze und Kosten aus dem Zweckbetrieb und dem ideellen Bereich sorgfältig ab. Besprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater und denken Sie auch über die Einführung einer Kostenrechnung nach, welche diese Bereiche sauber voneinander trennt.
Neben den steuerlichen Vorteilen spricht das positive Bild in der Öffentlichkeit für die gUG (haftungsbeschränkt) als Rechtsform. Die Chancen sind hoch, dass Sie mit professioneller PR in den Medien eine hohe Reichweite erzielen können. Denn Gemeinnützigkeitsthemen sind für Journalisten von besonderem Interesse.
Ein Beispiel: Nehmen wir an, die Süddeutsche Zeitung berichtet über Ihre gUG auf einer halben Seite. Dann erzielen Sie eine Reichweite, für die Sie im Falle einer Anzeige einen hohen fünfstelligen Eurobetrag investieren müssten.
Ein weiterer Vorteil der gUG (haftungsbeschränkt) besteht darin, dass Sie über die gUG (haftungsbeschränkt) Spenden annehmen und steuerwirksame Spendenquittungen ausstellen dürfen. Auch dieser Punkt ist für das Liquiditätsmanagement eines gemeinnützigen Unternehmens von entscheidender Bedeutung.
Nicht nur das Gründungsprozedere ist für den Erfolg Ihrer gUG (haftungsbeschränkt) wichtig. Von Anfang an brauchen Sie eine umfassende und realistische Planung im Rahmen des Businessplans Ihrer gUG (haftungsbeschränkt). Treffen Sie sinnvolle Annahmen zur Höhe des Stammkapitals. Ein Stammkapital von 1 Euro dürfte in der Regel zu wenig sein, auch wenn dies rechtlich möglich wäre. Kalkulieren Sie Gründungskosten und die Kosten der Startphase realistisch. Ein negativer Cashflow in der Startphase darf kein Problem darstellen.
Die richtige Wahl des Steuerberaters ist entscheidend. Nicht jeder Steuerberater ist im Gemeinnützigkeitsrecht fit. Wählen Sie einen Spezialisten und konsultieren Sie ihn regelmäßig. Denn am Ende des Geschäftsjahrs entscheidet das Finanzamt, ob Ihre gUG (haftungsbeschränkt) tatsächlich gemeinnützig gearbeitet hat.
Mit der Gründung einer gUG (haftungsbeschränkt) können Sie Ihre Visionen einer gemeinnützigen Geschäftsidee verwirklichen. Wenn Sie Ihre gUG (haftungsbeschränkt) gründen, brauchen Sie in jedem Fall eine fachliche Beratung bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, der im Gemeinnützigkeitsrecht beschlagen ist. Gestalten Sie Ihre Unternehmensgründung formell so, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit vorläufig bestätigen kann. Außerdem müssen Sie Ihre Geschäfte so führen, dass keine Verstöße gegen wichtige Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts erfolgen. Wichtig ist es, die Buchhaltung so zu organisieren, dass sich Einkünfte aus dem ideellen Bereich eindeutig von denen des Zweckbetriebs trennen lassen.
Neben den steuerlichen Vorteilen ist das mediale Interesse, das ein gemeinnütziges Unternehmen erzielen kann, ein wesentlicher Pluspunkt. Sie müssen allerdings beachten, dass Sie 25% der Gewinne der gUG (haftungsbeschränkt) dazu verwenden müssen, das Stammkapital aufzustocken, bis die 25.000 € erreicht sind. Denn die Regelungen sehen vor, dass Ihre gUG (haftungsbeschränkt) irgendwann einmal in eine gGmbH umgewandelt wird.