| Zahlen, Daten und Fakten über die freiberufliche Tätigkeit
Das Spektrum der Freien Berufe ist groß und 2011 waren nach Angaben des Instituts für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) rund 1,2 Mio. Menschen als Freiberufler selbstständig. Dies ist bspw. eine Verdoppelung der Menschen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, im Vergleich zum Jahr 1994. Die größte Zahl der Freiberufler - nämlich 285.000 - ist in so genannten Freien Kulturberufen tätig. Damit entspricht diese Gruppe einem Anteil von 25 %. Weitere große Gruppen sind Ärzte, freie Heilberufe oder Rechtsanwälte.
Insgesamt gibt es eine Vielzahl Freier Berufe und das Spektrum erweitert sich kontinuierlich. Damit Sie einordnen können, ob Ihr Gründungsvorhaben eine freiberufliche Tätigkeit ist, haben wir für Sie zur Orientierung, eine Auflistung einer Vielzahl der Freien Berufe vorgenommen.
| Nachweis fachlicher Qualifikationen für Freiberufler
Für die freiberufliche Tätigkeit Beruf gilt - ähnlich wie bei den "meister"pflichtigen Handwerksberufen - dass für viele der Freien Berufe eine hohe fachliche Kompetenz und dementsprechende Ausbildung durch den Gründer nachgewiesen werden muss.
Sofern Sie als Freiberufler Mitglied in einer Kammer sein müssen, erfolgt der Nachweis bei Ihrer Kammer. Kammerpflichtige Freie Berufe sind:
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
- Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Architekten, beratende Ingenieure
Für andere Freiberufler ohne Kammerpflicht muss der ggf. nötige Nachweis gegenüber öffentlichen Institutionen erbracht werden, damit die freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden darf.
Ansprechpartner für die detaillierte Klärung der Anforderungen an Ihre individuelle freiberufliche Tätigkeit sind:
- der einheitliche Ansprechpartner: auf diesen Plattformen, die für jedes Bundesland bestehen, finden Sie sehr umfassend die nötigen formalen Gründungsvoraussetzungen.
- der Bundesverband der Freien Berufe (BFB): hier finden Sie umfangreiche Hilfestellungen zum Thema freiberufliche Tätigkeit.
| Weitere Themen für die freiberufliche Tätigkeit
Wir haben auf dem Portal zahlreiche weitere Themen zusammengestellt, die für Freiberufler auf dem Weg in die Selbstständigkeit relevant sind.
- Anmeldung für die freiberufliche Tätigkeit: Als Freiberufler führt Sie Ihr Weg nicht zum Gewerbeamt sondern direkt zum Finanzamt, um Ihre Selbstständigkeit anzumelden. Zudem entscheidet auch das Finanzamt final über Ihren Status als Freiberufler.
- Rentenversicherung, Künstlersozialkasse und Krankenversicherung: Zu diesen Themen finden Sie auf der Seite "Selbstständig als Freiberufler" weiterführende Informationen.
- Keine Gewerbesteuer für Freiberufler: Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen.
- Rechnung für Freiberufler: Bei der Erstellung der Rechnung gibt es für Freiberufler keine Sonderregelungen im Vergleich zu den Gewerbetreibenden. Wir haben für Sie die Pflichtangaben auf der Rechnung sowie Informationen zur elektronischen Rechnung, die Sie per Email verschicken können zusammengestellt.
- Girokonto oder Geschäftskonto: Wir erläutern, was für Freiberufler am besten ist.
- Buchhaltung für Freiberufler: Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, können Sie ganz einfach die Einnahmen-Überschuss-Rechnung - kurz EÜR - nutzen. Dies ist ein sehr einfaches Verfahren der Buchhaltung für Freiberufler.
- Versicherungen für Freiberufler: Wie für alle Selbstständigen stellt sich auch für die freiberufliche Tätigkeit die Frage, welche Risiken versichert werden können. Wir haben daher Versicherungen für Freiberufler für den persönlichen Bereich sowie das Unternehmen zusammengestellt. Spezialseiten führen Versicherungen für Architekten, Versicherungen für Rechtsanwälte und Versicherungen für Steuerberater auf. Auch die Künstlersozialkasse (KSK) ist für manche freiberufliche Tätigkeit beim Thema Versicherungen relevant und zu kontaktieren.
| Infografik: Freiberufler oder Einzelunternehmer?
Nachfolgende Infografik hilft Ihnen Schritt für Schritt dabei herauszufinden, ob Sie ein Freiberufler sind. Die Grafik öffnet sich bei Klick auf untenstehendes Bild.
| Freiberufliche Tätigkeit: auch auf Genehmigungen achten
Neben der Frage ob Sie für Ihre freiberufliche Tätigkeit bestimmte Qualifikationen nachweisen müssen, sollten Sie das Thema Genehmigungen auch im Hinblick auf andere Ämter wie das Bau- oder Gesundheitsamt im Blick haben. Erfahren Sie mehr über eventuell nötige Genehmigungen.
Nach den Themen freiberufliche Tätigkeit und Freie Berufe steht im Businessplan nun das Kapitel Rechtsformwahl an. Dabei bietet sich für den Zusammenschluss mehrerer Freiberufler die Partnergesellschaft als Rechtsform für die Selbstständigkeit an.