Gesellschaft bürgerlichen Rechts: praktische Schritte zur Gründung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine unkomplizierte Rechtsform, die einfach gegründet werden kann. Die Gründungskosten sind zudem niedriger als bspw. bei der GmbH Gründung. Da die GbR zu den Personengesellschaften zählt, gehen Sie als Gründer jedoch eine persönliche Haftung ein. 

Somit sollten Sie vor dem Start in die Selbstständigkeit einige Aspekte berücksichtigen, wenn Sie die GbR gründen wollen. Dazu zählen u.a. die Anmeldung, der Gesellschaftsvertrag oder die Buchführung. Starten Sie schnell und einfach mit dem GbR-Gründungspaket.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

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  | Die GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - auf einen Blick

Zu Beginn der Selbstständigkeit gehört die Frage, welche Rechtsform gewählt werden soll, stets mit zu den praktischen Gründungsschritten. Für einen Überblick haben wir Ihnen im Abschnitt zur Rechtsform bereits zahlreiche Informationen zu den einzelnen Unternehmensformen zusammengestellt. An dieser Stelle geben wir Ihnen daher nur einen Überblick über die wesentlichen Elemente der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - kurz GbR.

  • Wenn Sie eine GbR gründen wollen, müssen Sie mindestens zu zweit sein - alleine können Sie keine GbR gründen.
  • Sie benötigen kein Startkapital, wenn Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen.
  • Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften Sie allerdings mit dem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten und Schulden des Unternehmens.
  • Die Gründungsformalitäten für eine GbR sind sehr niedrig, so können Sie schnell eine GbR gründen.
  • Die Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind gleichzeitig auch Geschäftsführer.
  • In der Unternehmensbezeichnung der GbR müssen stets die Namen der Gründer und der Zusatz GbR enthalten sein
  • Auch Freiberufler können eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen

Wenn Sie sich nun doch gegen die Gründung der GbR entscheiden, gibt es folgende Alternativen:

  • Zur Beschränkung der Haftung und mit niedrigem Startkapital ist die Gründung einer UG bzw. Mini-GmbH möglich.
  • Die GmbH Gründung reduziert ebenfalls die Haftung auf das Firmenvermögen, allerdings ist mehr Startkapital als bei der UG nötig.

Sie sind weiterhin unsicher bei der Wahl Ihrer Rechtsform? Einen interaktiven Vergleich für zahlreiche Rechtsformen finden Sie mit unserem Rechtsformtest.

  | Fünf Schritte, wenn Sie eine GbR starten wollen

Wenn Sie sich für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entschieden haben, sind folgende Schritte für die Gründung notwendig. Im Vergleich zur Gründung einer Kapitalgesellschaft ist das Verfahren sehr einfach und kommt ohne Notar und Anmeldung beim Handelsregister aus. Im Einzelnen sind es folgende Schritte, wenn Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen:

  1. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht nötig, wenn Sie eine GbR gründen. Dieser kann auch mündlich geschlossen werden. Wir empfehlen jedoch einen schriftlichen Vertrag und gehen auf einzelne Inhaltspunkte weiter unten noch ein.
  2. Jeder Gesellschafter muss sich dann beim Gewerbeamt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts anmelden. Dies ist mir einer geringen Kostenpauschale von etwa 20 bis 30 € pro Gesellschafter verbunden.
  3. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto für die GbR.
  4. Wenn Sie eine GbR gründen, muss natürlich ebenfalls die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen. Dabei kann sich eine GbR auch als Kleinunternehmer anmelden. In der Regel gibt hier das Gewerbeamt die Anmeldung weiter, allerdings dauert dies oft länger, als wenn man die Anmeldung selbst vornimmt.
  5. Als Gewerbetreibende müssen Sie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch bei der der Handelskammer oder Handwerkskammer anmelden.

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zur GbR zusammengestellt. 

  | Kosten, wenn Sie eine GbR gründen wollen

Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind vergleichsweise gering. Schließlich ist kein Notar nötig und Anmeldegebühren beim Amtsgericht entfallen, wenn Sie eine GbR gründen wollen. Folgende Kosten sind zu berücksichtigen:

  • Kosten für den Vertrag, wenn Sie eine GbR gründen wollen: obwohl kein schriftlicher Vertrag nötig ist, sollten Sie diesen abschließen. Dafür können Sie aber häufig auf Musterverträge zurückgreifen. Je nachdem wie ausführlich ein Anwalt hier prüfen und beraten soll, können unterschiedliche Kosten anfallen.
  • Die Anmeldung beim Gewerbeamt bewegt sich in der Regel zwischen 20 und 30 Euro pro Gesellschafter.
  • Vom Finanzamt erhalten Sie dann auch recht schnell Unterlagen zur steuerlichen Erfassung. Wenn Sie dies Ihrem Steuerberater überlassen, entstehen natürlich gewisse Kosten.

Von Mitgliedsgebühren der IHK und HWK können Existenzgründer mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in den ersten Jahren ganz oder teilweise befreit sein. Erkundigen Sie sich hier bei der für Sie zuständigen Kammer.

  | Anmeldung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Anmeldung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr unkompliziert. Erste Anlaufstelle ist das Gewerbeamt für Sie, wenn Sie eine GbR gründen wollen. Hier muss jeder Gesellschafter einen meist 1-seitigen Vordruck ausfüllen. Dieser enthält in der Regel u.a.:

  • Die Namen der Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit des jeweiligen Gesellschafters
  • Anzahl der Geschäftsführer und Anzahl der Mitarbeiter
  • Formulierung des Geschäftszwecks
  • Firmenanschrift und Kontaktdaten wie Telefon, Fax und Email
  • Angaben dazu, ob entsprechende Genehmigungen vorliegen

Mehr Details zum Gewerbeamt, haben wir Ihnen auf der Seite Anmeldung beim Gewerbeamt zusammengestellt. Nach der Anmeldung dort geht es zum Finanzamt. Von dort erhalten Sie dann auch Post für die steuerliche Erfassung und eine Steuernummer, die Sie für die Rechnungserstellung zwingend benötigen.

Neben diesen wichtigen Ämtern gibt es dann noch eine weitere Behörden wie die Berufsgenossenschaft, die IHK oder HWK sowie die Bundesagentur für Arbeit, bei denen Sie die Anmeldung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts vornehmen müssen: alle Details.

  | Ist ein Gesellschaftsvertrag nötig, wenn Sie die GbR gründen?

Wie bereits erwähnt, ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht erforderlich, wenn Sie eine GbR gründen wollen. Die nachfolgenden Punkte machen aber deutlich, warum eine schriftliche Variante dennoch sinnvoll ist. So können im Vertrag für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts folgende Punkte enthalten sein:

  • Wie hoch sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der GbR?
  • Wie erfolgt die Gewinn- oder Verlustverteilung?
  • Bringen Gesellschafter Sachkapital in die Gesellschaft ein?
  • Welche Arbeitszeit ist zu leisten, welcher Urlaubsanspruch besteht?
  • Mit welcher Mehrheit erfolgen Beschlüsse der Gesellschafter?
  • Was passiert im Krankheitsfall eines Gesellschafters?
  • Können Gesellschaftsanteile übertragen werden?

Ein Vertrag bietet für alle Beteiligte an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen verbindlichen Rahmen, insbesondere wenn es zur juristischen Auseinandersetzung kommen sollte.

  | Buchhaltung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Wenn Sie eine GbR gründen, ist die Buchführung ist ebenfalls relativ einfach - insbesondere im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften. Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird die Einnahme-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) angewandt. Hier kann Ihnen ein Buchhaltungsprogramm oder ein Steuerberater helfen. Neben der Finanzbuchhaltung sind weitere Teilbereiche für die GbR relevant, wie bspw. die Lohnbuchhaltung, wenn Sie Mitarbeiter haben, oder die Debitorenbuchhaltung, mit der Sie offene Rechnungen im Blick behalten. Für geschäftliche Unterlagen und Dokumente gelten teilweise sehr lange Aufbewahrungsfristen, die Sie beachten sollten.

  | Folgepflichten nach der GbR Gründung

Nach der Gründung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterliegen Sie nicht den Veröffentlichungspflichten Ihres Jahresabschlusses im Unternehmensregister wie bspw. die GmbH. Für das Finanzamt müssen Sie natürlich aber ungeachtet dessen einen Jahresabschluss und eine Steuererklärung machen.

Änderungen im Geschäftszweck oder die Ab- oder Ummeldung der GbR müssen stets dem Gewerbeamt mitgeteilt werden, wobei entsprechende Gebühren fällig werden.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.