Steuererklärung für Gründer: Selbermachen ohne Stress

Sie müssen bis zum 31.7. Ihre Steuererklärung abgeben und wissen nicht wie? Wir lichten das Steuerdickicht und zeigen, welche Steuererklärungen abzugeben und auszufüllen sind. 

Gute Hilfsmittel dafür sind unsere Checkliste für absetzbare Betriebsausgaben sowie ein einfach bedienbares Steuerprogramm.

Redaktion

Geschrieben von Chefredakteur

Für-Gründer.de Redaktion

Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

Er ist Interviewpartner in anderen Medien und verfasst Fachbeiträge zu Gründungsthemen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Dies ist Ihr Fahrplan zur Steuererklärung:

  1. Prüfen Sie, welche Steuererklärung für Sie relevant ist.
  2. Grundvoraussetzung ist eine vollständige Buchhaltung mit allen Rechnungen und Belegen.
  3. Nutzen Sie Chancen, Steuern zu sparen, im Unternehmen und im Privatbereich.
  4. Erstellen Sie die Steuererklärungen in ELSTER oder mit einer Steuersoftware.
  5. Bilanzierer, OHGs oder KGs sollten sich an einen Steuerberater wenden.
Wie lange dauert eine Steuererklärung?

Das hängt vor allem davon ab, ob die Buchhaltung bereits fertig ist.

Ist die Buchhaltung vollständig, dauert die Steuererklärung mit ELSTER meist 1 Tag oder länger. Mit Steuersoftware ist sie in einfachen Fällen oft in etwa einem halben Tag erledigt.

Müssen Belege, Rechnungen und Kontoauszüge erst noch für das ganze Jahr sortiert und gebucht werden, kann die Vorbereitung mehrere Tage oder Wochen dauern.

  | Welche Steuererklärungen müssen Selbständige abgeben?

Relevant für Gründer und Selbstständige sind die Einkommensteuererklärung (EStE.), die Umsatzsteuererklärung (USt-Erkl.), die Gewerbesteuererklärung (GewStE.) und die Körperschaftsteuererklärung (KSt-Erkl.).

Für die folgenden Zielgruppen gelten diese Abgabepflichten:

Welche Steuererklärung für wen?
Die Tabelle zeigt im Überblick, wer welche Steuererklärungen abgeben muss. Manche Fälle sind aber rein theoretischer Natur. Ein gewerblicher Kleinunternehmer muss in den seltensten Fällen eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
  • Freiberufler: Nur Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung, keine Gewerbesteuererklärung; denn Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
  • Gewerbetreibende: Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung
  • Kleinunternehmer: Einkommensteuererklärung, in Ausnahmefällen auch die Umsatzsteuererklärung; Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung sind theoretisch denkbar, in der Praxis aber irrelevant.
  • Nebenberuflich Selbstständige: Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung; bei Freiberuflern im Nebenberuf entfällt die Gewerbesteuererklärung.
  • GmbH/UG: Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung; der Geschäftsführer einer GmbH/UG gibt auch eine Einkommensteuererklärung ab

  | Steuererklärungen: Funktionsweise

Wir erläutern nun die Funktionsweise der einzelnen Steuererklärungen:

Einkommensteuererklärung (EStE.) für Unternehmer

7 Arten von Einkommen sind grundsätzlich in der in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Übersicht 7 Einkunftsarten
Gewinne bzw. Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit stammen aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Auch Gewinne als Land- und Forstwirt gehören dazu. Daneben gibt es 4 weitere Einkunftsarten. Das macht die Einkommensteuererklärung sehr umfangreich und unübersichtlich.

Relevant für Unternehmer in der EStE. ist das Gewinneinkommen bzw. der Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit. Den Gewinn ermitteln Unternehmer entweder mit der EÜR oder mit Bilanz/GuV. 

Gewinnermittlung mit Anlage EÜR

Die Anlage EÜR ist das offizielle Formular des Finanzamtes für die Gewinnermittlung mit der EÜR. Die EÜR basiert auf Einnahmen und Ausgaben. Einzutragen in die Anlage EÜR sind also:

  • Betriebseinnahmen: Bezahlte Kundenrechnungen, Kasseneinnahmen, also das, was Kunden tatsächlich bezahlt haben
  • Betriebsausgaben: Bezahlte Lieferantenrechnungen, Quittungen und Belege; also das, was von Bankkonto oder Kasse abgeflossen ist.
  • Abschreibungen: Hat ein EÜR-Unternehmer Betriebsvermögen, weil er Investitionen getätigt hat, sind Abschreibungen zu ermitteln und einzutragen.
  • Gewinn: Ein Gewinn ergibt sich, wenn die Einnahmen höher sind als die Ausgaben

Im Detail behandeln wir die Anlage EÜR in unserem Ratgeber „Anlage EÜR“. Darin gibt es eine komplette Ausfüllanleitung für Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Wie die Anlage EÜR ausgefüllt wird, zeigt auch unser aktuelles Video.

Gewinnermittlung mit Bilanz/GuV

Bei der Bilanz ergibt sich der Gewinn aus einem Vermögensvergleich.

  • Formel für den Gewinn: Gewinn = Vermögen Jahresende > Vermögen Jahresanfang

Die Schritte, um Bilanz/GuV zu ermitteln sind:

  1. Eröffnungsbilanz: Welches Betriebsvermögen und wie viele Schulden sind am Jahresanfang vorhanden?
  2. Inventur am Jahresende: Erfassen des Betriebsvermögens und der Schulden.
  3. Erstellen der Bilanz: Finale Aufstellung von Betriebsvermögen, Schulden und des Bilanzgewinns (wenn das Vermögen gestiegen ist)
  4. Erstellen der GuV: Aufstellung von Erträgen und Aufwendungen. Sie zeigt, wie der Gewinn entstanden ist.

Den Unternehmensgewinn mit Bilanz/GuV zu ermitteln ist komplizierter als mit der EÜR. Daher arbeiten die meisten Bilanzierer mit einem Steuerberater.

Anlage EÜR und Bilanz/GuV sind notwendige Vorarbeiten für die Einkommensteuererklärung. Sie sind selbst nicht Bestandteil des offiziellen Einkommensteuerformulars.

Die nun folgenden Anlagen sind Bestandteil der Einkommensteuererklärung bzw. der Formulare dazu.

Anlage S und Anlage G

Die Anlagen S und G sind die Anlagen in der Einkommensteuererklärung, in die Sie ihren Gewinn eintragen.

  • Anlage S: Formular für den Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit
  • Anlage G: Formular für den Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit.

Übrigens: Wenn Sie statt ELSTER eine Steuersoftware nutzen, wird die Anlage S bzw. die Anlage G automatisch ausgefüllt.

Weitere für Unternehmer relevante Anlagen

Da es außer dem Gewinn aus freiberuflicher/gewerblicher Tätigkeit noch weitere Einkunftsarten gibt, müssen zusätzliche Anlagen ausgefüllt werden.

Wir nennen in diesem Abschnitt die wichtigsten Anlagen für Unternehmer. Diese betreffen auch den Privatbereich:

  • Anlage Kind: Das sind absetzbare Kosten für Kinder des Unternehmers.
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Dort tragen Unternehmer ihre Beiträge zur Altersvorsorge ein, sowie zur privaten/gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Dort werden Ausgaben für Haushaltshilfen oder Handwerkerleistungen im Haushalt eingetragen
  • Anlage Sonderausgaben: Dort erfassen Sie etwa Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Unterhaltszahlungen.
  • Anlage N: Diese Anlage ist für nebenberuflich Selbstständige (Freiberuf, Gewerbe) relevant. Dort erfassen Sie das Einkommen aus Ihrem Job.
  • Anlage V: Dort werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eingetragen
  • Anlage KAP: Betrifft Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die folgenden Abbildungen zeigen sämtliche Anlagen, die es aktuell in ELSTER gibt.

Anlagen Einkommensteuererklärung ELSTER Teil 1
Anlagen Einkommensteuererklärung Teil 1
Anlagen Einkommensteuererklärung Teil 2: Anlagen für Gewinneinkünfte
Anlagen Einkommensteuererklärung für Gewinneinkünfte
Anlagen Einkommensteuererklärung ELSTER Teil 3: Privatbereich
Anlagen Einkommensteuer Privatbereich
Anlagen Einkommensteuererklärung ELSTER Teil 4: sonstige Anlagen
Anlagen Einkommensteuererklärung: sonstige Anlagen

Wie Sie sehen, sind die Formulare zur Einkommensteuererklärung vielfältig und beinhalten Spezialfälle und alle denkbaren Besonderheiten.

Steuerprogramme decken immer nur einen Teil der möglichen Anlagen einer Einkommensteuererklärung ab. Das genügt in der Regel auch für die Steuererklärung. Dafür sind sie aber leichter zu bedienen.

Vergleich Steuersoftware für Gründer

Wie zahlen Sie die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer zahlen Sie auf Basis eines Steuerbescheides. Erst wenn Sie den Bescheid in Händen halten, werden Sie aufgefordert, die Einkommensteuer zu bezahlen.

Denkbar ist auch der Fall einer Einkommensteuerrückerstattung. Auch diese zahlt Ihnen das Finanzamt nach Versand des Bescheides.

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung betrifft Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind.

Grundprinzip Umsatzsteuer

Ein Unternehmer stellt seinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung. Gleichzeitig zahlt er selbst Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen seiner Lieferanten und Dienstleister. Diese gezahlte Umsatzsteuer nennt man Vorsteuer.

In der Umsatzsteuererklärung werden beide Seiten gegenübergestellt:

  • Umsatzsteuer: Steuer, die der Unternehmer seinen Kunden berechnet hat
  • Vorsteuer: Steuer, die der Unternehmer selbst auf betriebliche Einkäufe gezahlt hat
  • Zahllast oder Erstattung: Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärung

Viele Unternehmer geben im laufenden Jahr bereits Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab, entweder monatlich oder vierteljährlich. Dabei melden sie regelmäßig ihre Umsatzsteuer, ziehen die Vorsteuer ab und zahlen die Differenz an das Finanzamt.

Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist die Zusammenfassung des gesamten Jahres.

Darin werden insbesondere erfasst:

  • steuerpflichtige Umsätze
  • Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen
  • abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
  • bereits geleistete Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
  • ggf. Korrekturen oder besondere Umsatzsteuerfälle

Am Ende ergibt sich, ob der Unternehmer noch Umsatzsteuer nachzahlen muss oder eine Erstattung erhält.

Kleinunternehmer und Umsatzsteuererklärung

Kleinunternehmer weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer ab. Dadurch ist ihre Umsatzsteuer deutlich einfacher.

Für den Regelfall der Umsatzsteuererklärung sind daher vorwiegend regelbesteuerte Unternehmer relevant.

Fallstrick EU-Einkäufe: Kaufen Kleinunternehmer im EU-Ausland ein, müssen sie Umsatzsteuer für ihre Lieferanten deklarieren. Und zwar mit Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung.

Tools für die Umsatzsteuererklärung

Die beiden besten Tools für die Umsatzsteuererklärung sind Buchhaltungssoftware und Steuersoftware:

  • Buchhaltungssoftware: Liefert für die Umsatzsteuererklärung die Zahlen der Umsatzsteuervoranmeldungen des betreffenden Geschäftsjahres
  • Steuersoftware: Erstellt die Umsatzsteuererklärung und berücksichtigt dabei die bereits geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen.
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Wie zahlen Sie die Umsatzsteuer?

Bei der Umsatzsteuer gibt es keinen Steuerbescheid. Sobald Sie die Umsatzsteuererklärung erledigt und die zu zahlende Summe ermittelt haben, überweisen Sie unaufgefordert die Zahllast ans Finanzamt.

Sollten die Vorsteuerbeträge höher sein als die Umsatzsteuer, erhalten Sie eine Umsatzsteuerrückerstattung. Diese erhalten Sie automatisch vom Finanzamt.

Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuererklärung betrifft gewerbliche Unternehmer. Händler, Handwerker oder Dienstleister wie Reinigungsfirmen sind typische gewerbliche Tätigkeiten.

Ärzte, Architekten oder kreative Dienstleister sind freiberufliche Unternehmer. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer und geben auch keine Gewerbesteuererklärung ab.

Das Grundprinzip lautet: Die Gewerbesteuer besteuert nicht das gesamte private Einkommen des Unternehmers, sondern den Gewerbeertrag des Betriebs. Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Dieser Gewinn wird für die Gewerbesteuer noch angepasst.

So berechnet sich die Gewerbesteuer:

  • Gewinn aus Gewerbebetrieb: ermittelt über EÜR oder Bilanz/GuV
  • Hinzurechnungen: bestimmte vorher abgezogene Kosten werden für die Gewerbesteuer teilweise wieder hinzugerechnet, z. B. bestimmte Finanzierungsanteile
  • Kürzungen: bestimmte Beträge werden wieder abgezogen
  • Gewerbeertrag: Ergebnis aus Gewinn plus Hinzurechnungen minus Kürzungen
  • Freibetrag: Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €; Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH nicht (Gesetze im Internet)

Die Grundformel lautet vereinfacht:

Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen – Kürzungen = Gewerbeertrag

Aus dem Gewerbeertrag wird anschließend der Gewerbesteuermessbetrag berechnet. Diesen Messbetrag teilt das Finanzamt der Gemeinde mit. Die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Deshalb kann die Gewerbesteuer je nach Standort unterschiedlich hoch sein.

Die vereinfachte Formel lautet:

Gewerbeertrag × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer

Wichtig: Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften fällt Gewerbesteuer praktisch erst an, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € liegt. Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH zahlen dagegen bereits ab dem ersten Euro Gewerbeertrag Gewerbesteuer.

Im Detail behandeln wir die Gewerbesteuer in unserem Ratgeber „Gewerbesteuer“.

Körperschaftsteuererklärung

Die Körperschaftsteuererklärung betrifft Kapitalgesellschaften, also vor allem UG und GmbH.

Das Grundprinzip ist: Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft. Sie bildet damit das Gegenstück zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen und ist sozusagen die Einkommensteuererklärung einer GmbH, einer UG oder einer AG.

Grundlage ist nicht die Anlage EÜR, sondern der Jahresabschluss mit Bilanz und GuV.

Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet?

Basis für die Körperschaftsteuer ist der Gewinn einer Kapitalgesellschaft. Dann rechnen Sie wie folgt:

  • Gewinn mit 15% Körperschaftsteuersatz multiplizieren
  • Auf diese Summe 5,5 % Solidaritätszuschlag aufschlagen
  • Formel: Gewinn * 15% * (1 + 5,5%) = Höhe Körperschaftsteuer

Beispiel:

  • Gewinn GmbH = 100.000 €
  • Steuersatz 15%: 100.000 € * 15% = 15.000 €
  • Solidaritätszuschlag: 15.000 * 5,5% = 825 €
  • Körperschaftsteuer: 15.000 € + 825 € = 15.825 €

Was ist mit Geschäftsführer und Gesellschaftern?

Wichtig ist die Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern:

  • GmbH/UG: zahlt Körperschaftsteuer & Gewerbesteuer auf ihren Gewinn.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer: erhält von der GmbH ein Gehalt und versteuert dieses Gehalt privat über die Einkommensteuer.
  • Gewinnausschüttungen: Erhalten Geschäftsführer oder Gesellschafter eine Gewinnausschüttung, wird diese als Kapitalertrag versteuert. Und zwar in der Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP für Kapitalerträge.

  | Welche Fristen gelten?

Für alle genannten Steuererklärungen gelten folgende Fristen, abhängig davon, ob ein Unternehmer mit oder ohne Steuerberater arbeitet:

  • Frist ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres
  • Frist mit Steuerberater: Letzter Tag im Februar des Zweitfolgejahres

Diese Fristen gelten also für die Einkommensteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Körperschaftsteuererklärung.

Beispiel: Handwerksmeister Max Müller hat sein erstes Geschäftsjahr 2025 erfolgreich gemeistert. Zum 31.7.2026 gibt er ab:

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung

Max Müller macht sich das Leben einfach; er nutzt eine Steuersoftware aus unserem Steuersoftware-Vergleich. Damit schafft er alle seine Steuererklärungen fristgerecht.

Was tun, wenn die Frist nicht reicht?

Wenn absehbar ist, dass Sie die Frist nicht einhalten können, sollten Sie nicht einfach abwarten. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt.

Der Antrag sollte gut begründet sein. Akzeptiert werden ausschließlich triftige Gründe, z. B.:

  • längere schwere Krankheit
  • fehlende Unterlagen ohne eigenes Verschulden
  • außergewöhnliche Belastungssituationen
  • technische oder organisatorische Probleme, die nachvollziehbar belegt werden können

Eine Fristverlängerung ist aber keine Formsache. Das Finanzamt kann den Antrag ablehnen. Wird die Frist nicht verlängert und die Steuererklärung zu spät abgegeben, drohen Verspätungszuschläge.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Der Verspätungszuschlag beträgt bei Jahressteuererklärungen grundsätzlich:

  • 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenen Monat der Verspätung
  • mindestens 25 € pro angefangenen Monat
  • höchstens 25.000 € insgesamt

Auch wenn am Ende eine Steuererstattung herauskommt, ist ein Verspätungszuschlag nicht ausgeschlossen. Das Finanzamt kann ihn in bestimmten Fällen trotzdem festsetzen; dann mindert er die Erstattung.

Beispiel: Ergibt sich eigentlich eine Erstattung von 1.000 €, setzt das Finanzamt aber 25 € Verspätungszuschlag fest, bleiben nur noch 975 € Erstattung.

Weitere Folgen der Nichtabgabe

Wer seine Steuererklärung gar nicht abgibt, riskiert zusätzliche Maßnahmen:

  • Zwangsgeld: Das Finanzamt kann ein Zwangsgeld androhen und festsetzen, um Sie zur Abgabe zu bewegen.
  • Steuerschätzung: Gibt der Unternehmer keine Erklärung ab, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Diese Schätzung fällt häufig ungünstiger aus als die tatsächlichen Zahlen.
  • Abgabepflicht bleibt bestehen: Auch nach einer Schätzung muss die Steuererklärung grundsätzlich trotzdem noch abgegeben werden
Praxis-Tipp

Planen Sie den 31. Juli nicht als Arbeitstermin, sondern als letzte Sicherheitslinie. Besser ist: Buchhaltung und Belege bis Juni klären, offene Fragen Anfang Juli lösen und die Steuererklärung nicht erst am letzten Tag übermitteln.

  | Steuerklärung selber machen mit ELSTER

Wir besprechen den Ablauf, wie Sie folgende Steuererklärungen erstellen:

Wir gehen davon aus, dass die Buchhaltung vollständig ist, bevor die Steuererklärungen ausgefüllt werden.

Einkommensteuererklärung mit ELSTER machen

Die Einkommensteuer in ELSTER erledigen, ist ein Ablauf mit 5 Schritten:

  1. Ausfüllen der Anlage EÜR
  2. Wahl des Formulars Einkommensteuererklärung
  3. Relevante Anlagen auswählen
  4. Ausfüllen der Anlagen
  5. Prüfung und elektronische Abgabe

Schritt 1: Ausfüllen der Anlage EÜR

Viele Selbstständige und kleine Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dafür wird die Anlage EÜR ausgefüllt.

Dort werden vor allem erfasst:

  • Betriebseinnahmen
  • Betriebsausgaben
  • Abschreibungen
  • Gewinn oder Verlust

Der ermittelte Gewinn wird anschließend in die Einkommensteuererklärung übernommen und in folgende Anlagen übertragen:

  • Anlage S: für Freiberufler und sonstige selbstständige Tätigkeiten
  • Anlage G: für Gewerbetreibende

Die Anlage EÜR ist also die Vorarbeit. Anlage S oder G ist der Ort, an dem der Gewinn in der Einkommensteuererklärung auftaucht.

Alternativ ist der Gewinn aus der Bilanz Grundlage für die Anlagen S und G.

Schritt 2: Wahl des Formulars Einkommensteuererklärung

In ELSTER wählen Sie anschließend das Formular für die Einkommensteuererklärung aus.

Im typischen Fall handelt es sich um die Einkommensteuererklärung bei unbeschränkter Steuerpflicht, also das Formular:

ESt 1 A – Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht

Formular Einkommensteuer ELSTER: Einstieg
Der Screenshot zeigt den Anfang des Formulars Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige (ESt 1 A). Zuerst sind Angaben zur Person des Steuerpflichtigen zu machen.

Schritt 3: Relevante Anlagen auswählen

ELSTER fragt ab, welche Anlagen Sie benötigen. Hilfreich ist dabei der Anlagen-Assistent. Er führt durch typische Sachverhalte und hilft dabei, die passenden Anlagen auszuwählen.

Für Unternehmer besonders wichtig:

  • Anlage S bei freiberuflicher Tätigkeit
  • Anlage G bei gewerblicher Tätigkeit
Anlagenassistent in der ELSTER-Einkommensteuererklärung
Der Anlagenassistent hilft dabei, die richtigen Anlagen für die Einkommensteuererklärung zu wählen.

Für nebenberuflich Selbstständige ist zusätzlich relevant:

  • Anlage N:  Dort wird die Lohnsteuerbescheinigung aus dem Angestellten-Job erfasst

Zusätzlich können private Anlagen relevant sein, zum Beispiel:

  • Anlage Vorsorgeaufwand
  • Anlage Kind
  • Anlage Sonderausgaben
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
  • Anlage V bei Vermietung
  • Anlage KAP bei Kapitalerträgen

Faustregel: Unternehmer sollten nicht nur an die betrieblichen Anlagen denken. Die Einkommensteuererklärung umfasst immer auch den privaten Steuerbereich.

Schritt 4: Ausfüllen der entsprechenden Anlagen

Danach werden die ausgewählten Anlagen ausgefüllt.

Bei Unternehmern ist der wichtigste Punkt der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit:

  • Freiberufler tragen den Gewinn in die Anlage S ein.
  • Gewerbetreibende tragen den Gewinn in die Anlage G ein.
  • Nebenberuflich Selbstständige erfassen zusätzlich ihr Arbeitnehmergehalt in der Anlage N.

Die privaten Sachverhalte werden in die entsprechenden Anlagen eingetragen, z. B. Versicherungen, Kinderbetreuung, Spenden oder Handwerkerleistungen.

Tipp

Nutzen Sie statt ELSTER eine Steuersoftware, werden viele Angaben über Fragen abgefragt und automatisch in die richtigen Anlagen übernommen.

Die besten Steuerprogramme

Schritt 5: Prüfung und elektronische Abgabe

Sind alle Anlagen ausgefüllt, prüft ELSTER die Steuererklärung auf formale Fehler. Werden Fehler oder fehlende Angaben gefunden, gibt ELSTER entsprechende Hinweise aus.

Der Ablauf ist dann:

  • ELSTER-Prüfung starten
  • Fehlermeldungen prüfen
  • Fehlende oder falsche Angaben korrigieren
  • Steuerberechnung ansehen
  • Einkommensteuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermitteln
  • Übertragungsprotokoll speichern

Damit ist die Einkommensteuererklärung abgegeben. Das Finanzamt prüft anschließend die Angaben und erlässt den Einkommensteuerbescheid. Darin steht, ob Sie Einkommensteuer nachzahlen müssen oder eine Erstattung erhalten.

Umsatzsteuererklärung in ELSTER

ELSTER-Umsatzsteuererklärung Formular
Am Ende des Umsatzsteuerformulars berechnet ELSTER die zu entrichtende Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung dient primär dazu, die bereits unter dem Jahr abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen zusammenzufassen und zu korrigieren.

  1. Zahlenbasis finalisieren: Sie ermitteln die endgültige Summe aller steuerbaren Umsätze (Netto-Einnahmen) sowie die Summe der gezahlten Vorsteuern aus Ihren Eingangsrechnungen des gesamten Kalenderjahres. Steuerbare Umsätze sind Umsätze, die entweder mit 19 % oder 7 % umsatzsteuerpflichtig sind.
  2. Umsatzsteuer-Soll (Einnahmen): Im Hauptvordruck (USt 2 A) tragen Sie Ihre Netto-Umsätze getrennt nach Steuersätzen (in der Regel 19 % und 7 %) ein. Daraus errechnet sich die von Ihnen geschuldete Umsatzsteuer.
  3. Vorsteuer abziehen (Ausgaben): Auf den Folgeseiten tragen Sie die abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Ihren geschäftlichen Einkäufen ein.
  4. Vorauszahlungssoll eintragen: Sie tragen das sogenannte „Umsatzsteuer-Vorauszahlungssoll“ ein. Das ist die Gesamtsumme der Zahllasten (oder Erstattungen), die sich aus Ihren monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen für das Jahr ergeben hat.
  5. Berechnung und Abgleich: Das Formular zieht das Vorauszahlungssoll vom Jahresergebnis ab. Das Ergebnis ist entweder eine Cent-genaue Punktlandung (0 €), eine Abschlusszahlung oder ein Erstattungsanspruch.
  6. Prüfung und Senden: Nach der formalen Fehlerprüfung in ELSTER senden Sie die Erklärung ab.

Ergibt die Umsatzsteuererklärung eine Nachzahlung, müssen Sie die Summe der Nachzahlung unverzüglich ans Finanzamt überweisen.

Gewerbesteuererklärung in ELSTER

Der Ablauf, die Gewerbesteuererklärung zu erstellen, funktioniert wie folgt:

In ELSTER nutzen Sie dafür das Formular Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A).

Basis ist der bereit ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb, der bereits in der Anlage G der Einkommensteuererklärung steht.

Screenshot ELSTER Gewerbesteuer
Das ELSTER-Formular umfasst 21 Seiten. Eine Steuersoftware ist in der Regel für kleine Unternehmen die einfachere Alternative.

Gewerbesteuererklärung ausfüllen

Dies ist der Ablauf, die Gewerbesteuererklärung auszufüllen:

  1. In ELSTER die Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) öffnen
  2. Veranlagungsjahr auswählen
  3. Unternehmensdaten prüfen oder ergänzen
  4. Gewinn aus Gewerbebetrieb eintragen
  5. Falls relevant: Hinzurechnungen eintragen
  6. Falls relevant: Kürzungen eintragen
  7. Falls relevant: Angaben zu Betriebsstätten machen
  8. Gewerbeertrag und Gewerbesteuermessbetrag von ELSTER berechnen lassen
  9. Ergebnis mit Buchhaltung und Gewinnermittlung abgleichen
  10. ELSTER-Prüfung auf formale Fehler durchführen
  11. Fehler korrigieren
  12. Gewerbesteuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermitteln
  13. Übertragungsprotokoll speichern
  14. Später Gewerbesteuermessbescheid und Gewerbesteuerbescheid prüfen

Was nach der Abgabe passiert

Das Finanzamt berechnet auf Basis Ihrer Erklärung den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird an die Gemeinde weitergegeben. Die Gemeinde wendet darauf ihren individuellen Hebesatz an und erlässt den Gewerbesteuerbescheid.

Deshalb hängt die tatsächliche Gewerbesteuer auch davon ab, in welcher Gemeinde Ihr Unternehmen sitzt.

Bescheid und Zahlung

Gewerbesteuer aus der Gewerbesteuererklärung bezahlen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt. Gegen einen Bescheid können Sie Einspruch erheben.

Körperschaftsteuererklärung

Basis für die Körperschaftsteuererklärung ist der ermittelte Gewinn aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Dabei ist eine sogenannte E-Bilanz zu erstellen.

Diese E-Bilanz wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Erst danach bzw. auf Basis dieser Daten wird die Körperschaftsteuererklärung erstellt.

Formular Körperschaftsteuererklärung ELSTER
In der Regel werden Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuererklärung von einem Steuerberater machen lassen.

Körperschaftsteuererklärung in ELSTER

In ELSTER nutzen Kapitalgesellschaften das Formular Körperschaftsteuererklärung KSt 1.

Der grobe Ablauf ist:

  1. Jahresabschluss erstellen
  2. Gewinn oder Verlust aus Bilanz/GuV ermitteln
  3. E-Bilanz elektronisch übermitteln
  4. In ELSTER die Körperschaftsteuererklärung KSt 1 öffnen
  5. Veranlagungsjahr auswählen
  6. Stammdaten der Gesellschaft prüfen oder ergänzen
  7. Jahresergebnis bzw. steuerliches Einkommen eintragen
  8. Falls relevant: zusätzliche Anlagen ausfüllen, z. B. zu Verlusten, Beteiligungen, Spenden oder Organschaft
  9. Vorauszahlungen prüfen oder eintragen
  10. Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Zahllast bzw. Erstattung berechnen lassen
  11. Ergebnis mit Jahresabschluss und Steuerberechnung abgleichen
  12. ELSTER-Prüfung auf formale Fehler durchführen
  13. Fehler korrigieren
  14. Körperschaftsteuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermitteln
  15. Übertragungsprotokoll speichern
  16. Später Körperschaftsteuerbescheid prüfen

Wichtig: Gesellschafter und Gesellschaft trennen

Bei der Körperschaftsteuer wird die UG oder GmbH selbst besteuert. Die Gesellschaft ist steuerlich eine eigene Person.

Das bedeutet:

  • Die UG/GmbH zahlt Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn.
  • Das Gehalt des Geschäftsführers wird privat über die Einkommensteuer versteuert.
  • Gewinnausschüttungen an Gesellschafter werden ebenfalls beim Gesellschafter steuerlich berücksichtigt.

In der Praxis arbeiten UG und GmbH bei der Körperschaftsteuererklärung meist mit einem Steuerberater, weil Jahresabschluss, E-Bilanz und Körperschaftsteuererklärung deutlich komplexer sind als eine einfache EÜR.

Körperschaftsteuer bezahlen

Die Körperschaftsteuer bezahlen Sie auf Grundlage eines Körperschaftsteuerbescheides, den Sie nach Abgabe der Körperschaftsteuererklärung erhalten.

  | Alternativen zu ELSTER

Alle Steuererklärungen werden heutzutage elektronisch abgegeben, und zwar im ELSTER-Portal. Zu ELSTER gibt es 2 Alternativen:

  1. Eine Steuersoftware nutzen
  2. Steuerberater wählen

Denn ELSTER ist in vielen Fällen sehr komplex und erfordert umfassendes steuerliches Wissen, die entsprechenden Felder in den Formularen auszufüllen.

Steuersoftware: gute Lösung für einfache bis mittlere Fälle

Für viele Freiberufler, Kleingewerbetreibende und nebenberuflich Selbstständige ist eine Steuersoftware eine praktische Alternative zu ELSTER. Sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung, macht die Steuererklärung aber deutlich einfacher.

Eine Steuersoftware arbeitet meist mit einem geführten Interview. Statt direkt Steuerformulare auszufüllen, beantworten Sie Fragen zu Ihrer Tätigkeit, Ihren Einnahmen, Ausgaben und privaten Steuerdaten.

Typischer Ablauf:

  • Software fragt, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind
  • Relevante Steuerformulare werden automatisch erkannt
  • Anlage S oder Anlage G wird passend ausgewählt
  • Anlage EÜR wird Schritt für Schritt vorbereitet
  • Private Anlagen werden abgefragt, z. B. Vorsorge, Kinder, Sonderausgaben oder Anlage N
  • Plausibilitätsprüfung hilft, Fehler zu vermeiden
  • Steuererklärung wird elektronisch ans Finanzamt übermittelt
  • später kann der Steuerbescheid geprüft werden

Bei einfachen Fällen lassen sich die relevanten Steuererklärungen häufig innerhalb weniger Stunden erledigen.

Steuerberater wählen für komplexe Fälle

Ein Steuerberater ist besonders sinnvoll, wenn die steuerliche Situation komplex ist. Das gilt vor allem bei:

  • UG und GmbH
  • Bilanzierungspflicht
  • KG, OHG oder GmbH & Co. KG
  • mehreren Gesellschaftern
  • vielen Belegen oder Mitarbeitern
  • komplizierten Umsatzsteuerfällen
  • Unsicherheit bei Abschreibungen, Firmenwagen oder Auslandsumsätzen

Der Vorteil: Der Steuerberater übernimmt nicht nur die Erstellung der Steuererklärungen, sondern kann auch steuerlich beraten, Fristen im Blick behalten und Rückfragen des Finanzamts beantworten. Außerdem haftet er mit seiner Beratung gegenüber dem Mandanten.

Der Nachteil: Steuerberater kosten Geld und sind für Gründer nicht immer leicht zu finden. Viele Kanzleien sind stark ausgelastet oder nehmen kleine Mandate nur eingeschränkt an.

Tipp

Programme wie Accountable oder Norman Finance kombinieren Buchhaltungssoftware, Rechnungssoftware und Steuersoftware in einem Paket. 

Vorteil: Mit einem Programm die gesamte Buchhaltung verwalten, vom Beleg bis zu Steuererklärung.

Zum Steuersoftware-Vergleich

  | Was darf von der Steuer abgesetzt werden?

Das Grundprinzip ist einfach: Alles, was betrieblich veranlasst ist, kann grundsätzlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Betriebsausgaben senken den Gewinn. Und ein niedrigerer Gewinn senkt die Höhe der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer.

Wichtig: Absetzen heißt nicht, dass das Finanzamt die Ausgabe erstattet. Die Ausgabe mindert nur den steuerpflichtigen Gewinn.

Laden Sie sich dazu auch unsere Checkliste "Betriebsausgaben" herunter.

Typische Betriebsausgaben

Unproblematisch sind Betriebsausgaben, die eindeutig aus der geschäftlichen Tätigkeit entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Buchhaltungssoftware und Steuersoftware
  • Steuerberaterkosten
  • Bürobedarf
  • Laptop, Monitor, Drucker, Smartphone
  • Website, Hosting, Domains
  • Marketing, Anzeigen, Grafikdesign
  • Fachliteratur und Weiterbildungen
  • betriebliche Versicherungen
  • Bankgebühren
  • Porto und Versand
  • Miete für Büro oder Laden
  • Waren, Material und Fremdleistungen

Bei größeren Anschaffungen ist zu prüfen, ob sie sofort abziehbar sind oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.

Kritische Betriebsausgaben

Schwieriger wird es bei Kosten, die teilweise privat und teilweise betrieblich sein können. Hier verlangt das Finanzamt eine saubere Begründung und Dokumentation.

Typische Beispiele:

  • Kfz-Kosten: relevant bei betrieblicher Nutzung des Autos; private Nutzung muss sauber getrennt oder versteuert werden.
  • Arbeitszimmer/Homeoffice: abziehbar nur nach den jeweils passenden Voraussetzungen, z. B. Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale.
  • Geschäftsessen: Bewirtungskosten mit Kunden oder Geschäftspartnern sind nur bei ordnungsgemäßem Bewirtungsbeleg und betrieblichem Anlass abziehbar; in der Regel sind 70 % der angemessenen Kosten absetzbar.
  • Reisekosten: Fahrtkosten, Hotelkosten und Verpflegungsmehraufwand können abziehbar sein, wenn die Reise betrieblich veranlasst ist.
  • Telefon und Internet: Bei gemischter Nutzung meist nur anteilig abziehbar.

Faustregel: Je näher eine Ausgabe am Privatbereich liegt, desto wichtiger sind Nachweis, Dokumentation und eine plausible Aufteilung.

Was darf nicht abgesetzt werden?

Nicht alles, was während der Selbstständigkeit anfällt, ist automatisch Betriebsausgabe. Nicht abziehbar sind zum Beispiel:

  • Private Ausgaben
  • Private Kosten auf Geschäftsreisen
  • Strafzettel, Bußgelder und Ordnungsgelder
  • Geschenke an Kunden über der Freigrenze
  • Unangemessene oder nicht belegbare Kosten

Beispiel: Ein Tierarzt wollte die Fahrten zu seinen Patienten mit seinem Ferrari steuerlich absetzen. Das hat das Finanzamt abgelehnt.

Private Kosten in der Einkommensteuererklärung absetzen

Es gibt aber einige private Kosten, die in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden dürfen. 

Das sind zum Beispiel:

  • Sonderausgaben: z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Kirchensteuer, Spenden
  • Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten oder Bestattungskosten, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: z. B. Reinigungskraft, Gartenpflege, Winterdienst oder Renovierungsarbeiten im privaten Haushalt

Für Unternehmer gibt es also 2 Ebenen:

  • Betriebsausgaben senken den Gewinn des Unternehmens.
  • Private Abzugsmöglichkeiten senken die persönliche Einkommensteuer.

Die wichtigste Regel lautet: Alles sauber trennen, belegen und plausibel zuordnen. Dann verschenken Unternehmer keine Steuervorteile und vermeiden Ärger mit dem Finanzamt.

  | Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Selbstständiger eine Steuererklärung machen?

Selbstständige geben ihre Steuererklärung einmal pro Jahr ab. Sie bezieht sich immer auf das vergangene Steuerjahr.

Wie viele Jahre kann man die Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Selbstständige können ihre Steuererklärung nicht einfach freiwillig rückwirkend abgeben wie viele Arbeitnehmer. Sie sind grundsätzlich zur Abgabe verpflichtet.

Wer Steuererklärungen versäumt hat, sollte sie so schnell wie möglich nachreichen. Je nach Fall kann das Finanzamt rückwirkend Erklärungen verlangen, Verspätungszuschläge festsetzen oder Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Wie kann ich als Selbstständiger Steuern sparen?

Am wichtigsten ist: keinen Beleg vergessen. Jede betriebliche Ausgabe senkt Gewinn und Steuerlast.

Achten Sie außerdem auf Kosten, die im Alltag leicht übersehen werden, zum Beispiel Verpflegungspauschalen, Fahrtkosten, Telefon- und Internetkosten oder berufliche Weiterbildungen. Auch private Steuerpositionen wie Vorsorgeaufwendungen, Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen sollten geprüft werden.

Wichtig: Nutzen Sie legale Abzugsmöglichkeiten und keine unerlaubten Steuertricks.

Was gilt bei der Steuererklärung für nebenberuflich Selbstständige?

Nebenberuflich Selbstständige geben Anlage N plus Anlage S oder G ab.

Denn nebenberuflich Selbstständige haben mindestens 2 Einkommensquellen: das Jobeinkommen aus dem Angestelltenverhältnis und den Gewinn aus der Selbstständigkeit.

Für die Steuererklärung bedeutet das:

  • Das Gehalt aus dem Job kommt in die Anlage N.
  • Der Unternehmensgewinn wird im Regelfall über die Anlage EÜR ermittelt. Gewinnermittlung via Bilanz/GuV ist denkbar, aber eher selten.
  • Der ermittelte Gewinn  kommt in die Anlage S bei Freiberuflern oder in die Anlage G bei Gewerbetreibenden.
  • Wer umsatzsteuerpflichtig ist, gibt zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung ab.
  • Gewerbetreibende prüfen außerdem, ob eine Gewerbesteuererklärung erforderlich ist. Das ist aber in der Praxis eher selten.
  | Unser Fazit

Die erste Steuererklärung bedeutet für viele Unternehmer Stress, speziell, wenn die Frist 31. Juli näher rückt.

Da ist es wichtig, pragmatisch und systematisch vorzugehen:

  • Welche Steuererklärungen muss ich abgeben?
  • Ist meine Buchhaltung komplett? Sind Belege und Rechnungen vollständig?
  • Dann den Gewinn mit Anlage EÜR oder Bilanz/GuV ermitteln.

Relevant für die meisten Gründer sind Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung. GmbHs und UGs erstellen eine Körperschaftsteuererklärung.

Steuern sparen geht nicht nur im betrieblichen Bereich. Jeder Unternehmer sollte auch private Abzugsmöglichkeiten kennen.

Wer sich unsicher ist, sollte am Anfang eine Steuersoftware nutzen. Wer sich mehr zutraut, kann es gleich in ELSTER erledigen.

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Autor: René Klein
Chefredakteur
René Klein Chefredakteur

Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

Er ist Interviewpartner in anderen Medien und verfasst Fachbeiträge zu Gründungsthemen.